Handy / Top Smartphone Option gezahlt ohne Gegenleistung / Telekom behält Geld ein / Betrug ? / Abzocke ? / Verbraucherschutz / Vertragsrecht

Gelöst

Guten Tag,

 

seit ungefähr 15 Jahren bin ich nun Bestandskunde der Telekom mit Verträgen von 35€ - 56€ pro Monat, Top Handy/Smartphone Option (mit entsprechendem Aufpreis) sowie ein und derselben Nummer. Kurzum: ein sehr unkomplizierter Kunde, der sich ungern Ärger macht, um bspw. durch rechtzeitiges Kündigen und den Neuabschluss von Verträgen alle Prämien und Vorteile zu sichern. Mir ging es immer einzig und allein darum, mich auf meinen Vertragspartner (die Telekom) verlassen und das beste Netz nutzen zu können.

 

Zwischen 2014 und 2015 habe ich mit Erscheinen des Blackberry Passports zuletzt wissentlich Gebrauch der Option "mit Top Smartphone" gemacht. Seitdem wurde nicht weiter auf die Abrechnungen geachtet und Mitte 2017 habe ich mir unabhängig von meinem Vertrag (Magenta Mobil L) ein Blackberry KeyOne Black Edition bei einem Onlinehändler gekauft, da es zu meiner Enttäuschung bei der Telekom selbst nicht erhältlich war.

 

Ende 2018 fragte ich mich durch den Defekt des Handys meines Vaters, ob ich ihm nicht mit einem neuen Smartphone über meinen Vertrag aushelfen könne und telefonierte dann mit einem Mitarbeiter der Service Hotline, welcher mir etwas zögerlich gestand, dass die Telekom die Mehrkosten der Option "mit Top Smartphone" einfach einbehält, sofern man sein Neugerät nicht rechtzeitig beansprucht. Auf meine Bitte, die Option herauszunehmen, da ich ja seit Jahren kein Gerät der Telekom mehr nutze, geschah leider nichts, obwohl mir am Telefon noch bestätigt wurde, dass man sich darum kümmern würde.

 

Die Verträge von mir und meiner Familie wurden mittlerweile mit schriftlicher Bestätigung geändert.

 

Rein finanziell ist das für mich kein Drama, allerdings bin ich ein Mensch der Prinzipien. Für Geld bekommt man in meiner Welt Gegenleistungen, solange man nicht dem Glücksspiel verfällt oder beklaut wird.

 

Zu keiner Zeit wurde ich darüber informiert, dass mir ein neues Gerät zusteht, geschweigedenn ungerechtfertigte Nebenkosten entstehen, sofern ich gewisse Zeitpunkte zur Inanspruchnahme verpasse oder gar kein Gerät beziehe.

 

Dass dies nicht rechtens ist, muss ich niemandem erklären.

 

An dieser Stelle möchte ich alle Kunden der Telekom, denen es ähnlich ergangen ist, dazu auffordern, sich hier einzureihen. Je nach Feedback wird es zeitnah diverse Möglichkeiten (E-Mail Adresse, Facebookseite, Verbraucherschutz) geben, nachhaltig auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@Elektroniksupport  schrieb:
Das ist gut gemeint, aber da vergleichen sie Äpfel mit Birnen. Eine Veranstaltung ist zeitlich begrenzt und natürlich kann niemand erwarten, dass er das Geld für eine nicht genutzte Eintrittskarte zurückerhält.

Das ist bei Deinem Vertrag genau das Gleiche.

Einfach AGB lesen. Da steht sinngemäß drin, dass Dein Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat.

Zum Ende des Vertrages hast Du Anspruch auf eine neues Smartphone, wozu DU eine Vertragsverlängerung machen musst.

Falls Du das nicht machst, auch keinen Downgrad auf die Option "ohne Handy" machst und auch nicht kündigst, verlängert sich der Vertrag immer automatisch um 12 Monate. Nach weiteren 12 Monaten genau das Gleiche und immer so weiter. 

Vor allem passiert das mit den aktuellen Optionen, mit denen der Vertrag ursprünglich abgeschlossen worden ist.

 

Es ist also allein Deine Angelegenheit, tätig zu werden.

 

Und wenn es Dir nicht ums Geld geht, dann verstehe ich eh nicht, was das jetzt hier soll?

Verbuche es einfach unter Lehrgeld, lerne daraus und gut ist es.

 

Oder hole Dir ein neues Smartphone Deiner Wahl.

Dann ist auch wieder alles in Ordnung für 24 weitere Monate.

Wenn Du das nicht möchtest, kannst Du jetzt, in der automatischen Verlängerung natürlich auch jederzeit in die Option "ohne Handy" wechseln.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

§ 186 StGB Üble Nachrede
§ 187 StGB Verleumdung

Es gibt Urteile dazu, die genau dies bestätigt haben - dass du dich damit nicht beschäftigst ist dein Problem. Dass ihr nicht in der Lage wart die Verträge zu lesen ist auch euer Problem. Und jetzt hier Betrug vorwerfen .. überhaupt mal drüber nachgedacht was du da loslässt?

 

§186 ist schonmal erfüllt.

Mehr Infos
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was du hier von den "Mit Handy"-Tarifen erzählst ist doch allgemein bekannt,  das pfeifen doch die Spatzen von den Dächern.

 

"Betrug" diente hier lediglich zur Orientierung und wird von mir sogleich präzisiert. Können sie ihr Statement anhand eines Auszuges des Vertrages untermauern? Ich konnte bisher nichts finden - weder im Internet, noch im Vertrag selbst.

@Elektroniksupport

Das musst Du ähnlich sehen wie mit einer Eintrittskarte für einen Logenplatz in der Oper oder bei "Deinem" Bundesliga-Fußballverein.

  1. die ist auch teuer
  2. mit der kannst Du Eintritt erhalten, aber wenn Du sie nicht nutzt und die Vorführung/das Spiel ist vorbei, dann gibt es auch kein Geld zurück

Zu Deinem Trost: Es gibt ein paar vereinzelte andere Kunden, die das auch nicht so richtig verstanden haben auf welches Konstrukt sie sich da einlassen. Egal ob Telekom oder anderer Anbieter. Ein "mit Handy" Zuschlag ist leider kein separater Betrag der einer Abzahlung eines Kredits gleichzusetzen ist.

 

 

 


@Elektroniksupport  schrieb:

Können sie ihr Statement anhand eines Auszuges des Vertrages untermauern?


Bisher sind wir Kunden hier noch unter uns.

@Elektroniksupport

 

Da hast du nun soviel in die Überschrift gepresst, hat es für ich lese meine Verträge nicht nicht auch noch gereicht?

Das ist gut gemeint, aber da vergleichen sie Äpfel mit Birnen. Eine Veranstaltung ist zeitlich begrenzt und natürlich kann niemand erwarten, dass er das Geld für eine nicht genutzte Eintrittskarte zurückerhält.

Ganz anders sieht das mit Waren aus, auf die man als Kunde einen Anspruch hat. Die Zuzahlung "mit Top Smartphone" hat einen gegenständlichen Wert.
Würden das die Spatzen machen, gäbe es keine solchen Verträge mehr.

@Elektroniksupport  schrieb:
Das ist gut gemeint, aber da vergleichen sie Äpfel mit Birnen. Eine Veranstaltung ist zeitlich begrenzt und natürlich kann niemand erwarten, dass er das Geld für eine nicht genutzte Eintrittskarte zurückerhält.

Das ist bei Deinem Vertrag genau das Gleiche.

Einfach AGB lesen. Da steht sinngemäß drin, dass Dein Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat.

Zum Ende des Vertrages hast Du Anspruch auf eine neues Smartphone, wozu DU eine Vertragsverlängerung machen musst.

Falls Du das nicht machst, auch keinen Downgrad auf die Option "ohne Handy" machst und auch nicht kündigst, verlängert sich der Vertrag immer automatisch um 12 Monate. Nach weiteren 12 Monaten genau das Gleiche und immer so weiter. 

Vor allem passiert das mit den aktuellen Optionen, mit denen der Vertrag ursprünglich abgeschlossen worden ist.

 

Es ist also allein Deine Angelegenheit, tätig zu werden.

 

Und wenn es Dir nicht ums Geld geht, dann verstehe ich eh nicht, was das jetzt hier soll?

Verbuche es einfach unter Lehrgeld, lerne daraus und gut ist es.

 

Oder hole Dir ein neues Smartphone Deiner Wahl.

Dann ist auch wieder alles in Ordnung für 24 weitere Monate.

Wenn Du das nicht möchtest, kannst Du jetzt, in der automatischen Verlängerung natürlich auch jederzeit in die Option "ohne Handy" wechseln.

 

Ich bin bereits tätig geworden und mein Vertrag wurde - wie erwähnt - geändert. Ein neues Smartphone (besagtes Blackberry) ist auch vorhanden.

 

Was meine Mindestvertragslaufzeit sachlich betrachtet mit einer Zuzahlung ohne Gegenwert zu tun haben soll, will sich mir nicht ganz erschließen. Natürlich muss ich meinen Vertrag rechtzeitig kündigen, um auszusteigen oder ändern, um die Leistungen anzupassen. Da die monatlichen Zahlungen (anders als z.B. ungenutztes Datenvolumen) aber erst mit dem Erhalt eines Gerätes einen Gegenwert erhalten, sind sie nur durch die geschickte Ausnutzung bestimmter juristischer Fallstricke haltbar.

 

Vertragsklauseln hin oder her - einen gewissen Grad an Nachvollziehbarkeit sollte man als Kunde vorraussetzen können und Ungerechtigkeiten wie diese als gegeben hinzunehmen oder vehement zu rechtfertigen, entzieht sich meinem Verständnis. Dass man mir direkt Verleumdung und üble Nachrede vorwirft, übrigens auch.

 

Nichts für ungut.

@Elektroniksupport

 

Das ist nun einmal so, wie es ist, ok?

 

In dem verlinkten Urteil ging es ja darum, dass der KLäger meinte, seine gesamten Gebühren zurückfordern zu können, weil ihm nach 24 Monaten, in der Zeit der automatischen Verlängerung, Smartphones in der Folge hätten ausgehändigt werden müssen.

Das würde aus meiner Sicht bedeuten, dass er dann zu Beginn der automatischen Verlängerung ein Smartphone nach Wahl erhält, dafür etwas zuzahlt und zum Ende der 12 Monate dann kündigen könnte, so dass er dann die Zusatzgebühr auch nur 12 Monate zahlt und eben nicht 24 Monate. Welcher Provider soll sich denn auf so etwas einlassen bitte?

 

Mal abgesehen von den AGB, die Du (und wir alle auch) ja akzeptierst bei Vertragsabschluss.

 

Wenn Du das ändern möchtest, strenge einfach selbst eine Musterklage an oder so, damit das mal rechtlich überprüft wird, ob die Telekom diese Zusatzgebühr nach Ablauf der 24 Monate weiter erheben darf, wenn sich der Kunde selbst nicht regt, also der Vertrag sch automatisch verlängert und er KEIN neues Smartphone erhält.

 

Auch (oder gerade), wenn es kein Ratenkredit ist für das Smartphone, so sollte mit Ablauf der MVLZ nicht nur bei denen diese Gebühr wegfallen, die aktiv mit Verlängerung in "ohne Handy" wechseln, sondern bei allen, wo die MVLZ beendet ist, auch, wenn sich der Vertrag stillschweigend automatisch um 12 Monate verlängert.

Verlängert der Kunde dann irgendwann mit neuer MVLZ, weil er ein neues Smartphone möchte, gilt die neue Verlängerung.

 

Im Übrigen: Ich bin kein Telekom-Mitarbeiter, sondern nur Kunde wie Du auch. Zwinkernd

 


@Elektroniksupport  schrieb:

Vertragsklauseln hin oder her - einen gewissen Grad an Nachvollziehbarkeit sollte man als Kunde vorraussetzen können und Ungerechtigkeiten wie diese als gegeben hinzunehmen oder vehement zu rechtfertigen,


Anhand des Urteils siehst Du ja, dass Du nicht alleine dastehst mit Deiner Einschätzung.

Meine Meinung: Eine Bündelung Mobilfunkvertrag mit Kauf oder Finanzierung oder Miete eines Smartphones sollte verboten werden.

Das sollte verpflichtend zwei unterschiedliche Verträge ergeben. Genauso wie diese Preisangaben "nur soundsoviel Euro" mit kleingedruckt "während der ersten x Monate" verboten gehören.

 

Nun - leider hört man nicht auf mich.

 

Ich verteidige die gängige Praxis nicht aber ich erkläre sie Dir.

 


@Elektroniksupport  schrieb:
Dass man mir direkt Verleumdung und üble Nachrede vorwirft, übrigens auch.

Du solltest halt nicht unbedacht das Wort "Betrug" in den Mund/in die Hand nehmen, dann passiert das auch nicht. Das würde ich jemandem nur vorwerfen falls ich das sicher beweisen könnte.


@muc80337_2  schrieb: 

@Elektroniksupport  schrieb:
Dass man mir direkt Verleumdung und üble Nachrede vorwirft, übrigens auch.

Du solltest halt nicht unbedacht das Wort "Betrug" in den Mund/in die Hand nehmen, dann passiert das auch nicht. Das würde ich jemandem nur vorwerfen falls ich das sicher beweisen könnte.



Ich zitiere nur die Überschrift

 

Telekom behält Geld ein / Betrug / Abzocke / Verbraucherschutz

 

wer so aufschlägt muss sich nicht wundern wenn ihm dann erklärt wird warum das so nicht korrekt ist.

Weshalb im Anschluss auch zwei Fragezeichen ergänzt wurden, welche die Aussage zu einer Frage machen. Ferner ist es auch so, dass sich damit allein kein Betrugsvorwurf ableiten ließe. Es ist, was es ist: ein Wort in einer Überschrift - im Zweifelsfall zur reinen Orientierung als Wegweiser in der Suchfunktion. Oder welches Wort würden sie in die Suchzeile eingeben, wenn sie sich in Bezug auf ihren Vertrag mit Option "Top Smartphone" betrogen fühlen würden?

@Elektroniksupport

Ich sehe keine Fragezeichen und bin generell mit Betrugsvorfüren vorsichtig, gerade und erst Recht im Internet.

Außerdem bin ich nicht der Typ der lauthals rauskrakeelt dass er seine Verträge nicht gelesen oder verstanden hat.

Ich bekomme die Überschrift merkwürdigerweise auch manchmal ohne Fragezeichen angezeigt. Von einem konkreten Betrugsvorwurf ist meinerseits unabhängig davon nirgendwo die Rede. Im Text wird lediglich ein "Umstand" genannt und dass ich mich betrogen fühle, ist erstmal eine rein subjektive Aussage.

Sie wollen mir nicht erzählen, dass jemandem, der sich nicht irgendwann mit Vertragsrecht befasst hat, beim Durchlesen seines Vertrages sofort auffällt: "ah, nach Ablauf der Frist zahle ich für mein nicht erhaltenes Gerät weiterhin x Monate lang Betrag x." Das sehen sie doch ein, oder? Die Tatsache, dass man darüber nicht direkt unterrichtet wird, macht die Angelegenheit schon etwas untransparent und fadenscheinig. Man könnte fast meinen, das Ganze hätte System - frei nach der Idee, dass die meisten Leute sowieso zu faul sind, um sich immer fristgerecht mit ihren Ansprüchen zu befassen. Aber das ist nur eine vage Vermutung.

Auch habe ich nirgendwo "herauskrakeelt", dass ich meine Verträge nicht lese. Sie sind nur - sicher nicht ganz unabsichtlich - so komplex formuliert, dass ich für den vollen Durchblick mehr Freizeit opfern müsste, als mir (oder irgendwem) lieb ist.

Einen entspannten (Feier)Abend an dieser Stelle.


@Elektroniksupport  schrieb:

dass ich mich betrogen fühle, ist erstmal eine rein subjektive Aussage.


Das ist eine ganz andere Aussage als die im ursprünglichen Threadtitel. Und Du hast zwar den Threadtitel geändert (da nachträglich Fragezeichen reingeflickt) - aber halt nur im Eröffnungsbeitrag. Du müsstest das in jedem einzelnen Beitrag hier im Thread machen...

 

Akzeptier es halt, dass Deine beabsichtigte Botschaft eine andere ist als die ursprünglich angekommene Botschaft. Und jetzt verbeiß Dich nicht so sehr an dieser Stelle.

Telekom hilft Team
Hallo @Elektroniksupport,
herzlich willkommen in der Community.

Hier wurde ja schon einiges auf Ihren Beitrag geantwortet und ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich nicht auf jedes Detail eingehe. Aber natürlich möchte ich etwas zur Klärung beitragen.

Bei einem Vertrag „mit Handy“ oder „mit TopHandy“ handelt es sich nicht um einen Zuschlag. Es ist vielmehr ein Tarif, der im Vergleich etwas höherpreisig ist. Im Gegenzug fällt die Zuzahlung zum gewählten Endgerät geringer aus.

Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit besteht auch nicht, wie es hier formuliert wurde, ein Anrecht auf ein neues Handy.
Der Vertrag kann mit den vereinbarten Fristen gekündigt werden, er kann mit einem neuen Endgerät erneuert (verlängert) werden oder es kann in einen beliebigen anderen Laufzeitvertrag mit oder ohne Handy gewechselt werden.

Es mag sich nach Haarspalterei anhören, aber ich finde, aus dem Blickwinkel wird es etwas deutlicher.

Viele Grüße
Klaus K.

@muc80337_2

Richtig, weil sie weder mit der initialen, noch mit der überarbeiteten Überschrift in Zusammenhang steht. Das Zitat stammt aus einer Antwort, die an "JetztzufriednerKunde" gerichtet war. Die Namen werden beim Antworten scheinbar nicht automatisch verlinkt, was ich jetzt begriffen habe.

 

Wenn ich mir durchlese, was sonst an Begriffen in diesem Forum fällt, wundere ich mich, dass ich wegen der bloßen Erwähnung eines Wortes ohne Kontext direkt darauf angesprochen werde - daher die ausschweifenden Erklärungen. Aber lassen wir das, denn sie haben Recht - weiter darüber zu reden wäre albern.

Keine Sorge, ich bin nicht verbissen oder nehme irgendetwas in Diskussionen persönlich. Eine sehr unproduktive Eigenschaft, die man sich allgemein abgewöhnen sollte... warum das gerade im Internet so verbreitet ist, frage ich mich auch noch. Im übrigen bin ich dankbar für z.B. den Link zum gesprochenen Urteil aus Bayern, der mir hilft, weitere Schritte zu gehen. Ich habe wirklich lange gesucht und nichts zu dem Thema gefunden.

@Elektroniksupport

 

Wenn Du adressieren möchtest, auf wessen Beitrag Du antworten oder an wen Du Dich wenden möchtest, dann benutze "zitieren" oder gib zu Beginn ein @-Zeichen ein.

Dann klappt eine Liste auf mit den Namen derer, die sich bereits beteiligt haben.

Wählen einen aus, gib 2 Enter ein und leg los, ok?

 

@Klaus K.

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." - so sagt man ja. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein anderes Gericht zu einem anderen Urteil gekommen wäre als im von mir verlinkten Urteil. Oder auch dasselbe Gericht zu einem anderen Urteil gekommen wäre, wenn der Anwalt des Kunden besser vorbereitet gewesen wäre oder "besser" gewesen wäre.

 

Man kann sich nämlich schon auch die Frage stellen weshalb die Telekom die vielen Kunden ja so enorm wichtige Sache mit den Mobiltelefonen in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45403.pdf überhaupt nicht erwähnt.

 

Und auch in der Preisliste https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45495.pdf steht dazu herzlich wenig drin, gerade mal zu einer solchen Fußnote #3 hat es gereicht:

 

Der monatliche Grundpreis mit Handy gilt bei Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages mit gleichzeitigem Abschluss eines Kaufvertrages über ein vergünstigtes Handy.

 

 

Ich weiß, dass es bei der Konkurrenz in der Regel auch nicht besser aussieht.

 
 

Genauso geht es mir auch und das schlimme ist das ich online den Vertrag verlängern wollte aber diese Option nicht möglich war . 


@friedelbaby  schrieb:

Genauso geht es mir auch und das schlimme ist das ich online den Vertrag verlängern wollte aber diese Option nicht möglich war 


Das ist ein Thread hier aus Januar 2019.

Mach doch bitte ein eigenes Thema auf und schildere Dein Problem, ok?

Die Sache, warum sich der Vertrag um 12 Monate zu vollen Laufzeitkosten verlängert, ist aber irgendwie hinreichend ausdiskutiert, denke ich.

 

Was mich wundert, ist die Tatsache, dass sich alle hier in der Community nach Jahren darüber beschweren, wie es ihnen ergangen ist und niemand macht mal den Versuch, das gerichtlich klären zu lassen, ob diese automatische Verlängerung mit den Zuschlägen im Tarif für das Smartphone, entsprechend der gewählten Stufe, überhaupt rechtens ist.

 

Bei Vertragsabschluss unterschreibt man oder stimmt zu, dass man über eine Laufzeit von 24 Monaten diese Gebühren zahlt.

Und dass in den AGB nichts davon steht, dass die Zahlung für das Smartphone nach 24 Monaten nicht endet, sondern weitere 12 Monate und immer wieder weitere 12 Monate gilt, ist normalerweise so nicht in Ordnung.

Wenn es im Kleingedruckten heißt (ich lese da jetzt nicht extra nach) dass man parallel zum Vertrag das Smartphone kauft zu diesen Konditionen, dann dürfte das Smartphone ja gerade deswegen so kalkuliert sein, dass es auch nach 24 Monaten tatsächlich über den Vertrag bezahlt ist.

 

Über die Smartphone-Optionen und der Einmalzuzahlung bekommt die Telekom ja den vollen Preis des Smartphones vom Kunden bezahlt, egal in welcher Kombination. Warum also die Mehreinnahmen für das immer noch gleiche Smartphone nach Ablauf der 24 Monate?

 

Bei nur 12 Monaten automatischer Verlängerung zahlt man für Top-Smartphone-Option ja immerhin weitere 240 € drauf, ohne was davon zu haben.

Ich vertrete die Auffassung, dass diese Option auch bei automatischer Verlängerung automatisch wegfallen muss, da der Kunde hier für etwas weiter bezahlen, was er bereits voll bezahlt hat.

 

Würde man das endlich mal ändern, könnte sich die Telekom zudem auch Kosten sparen für diese ewige Vertragsänderung zu "ohne Handy" in den Verträgen durch den Kunden.

Da könnte bei den Tarifbezeichnungen nach 24 Monaten zur Abwechslung doch mal automatisch "ohne Handy" erscheinen. Dann wüsste der Kunde auch Bescheid darüber.