Hatte schon jemand eine Abrechnung der Cellfish GmbH über 15,96€?

Gelöst

In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.

Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen. 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hallo @Tobias31,

 


@Tobias31@  schrieb:

In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.

Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen. 


willkommen in der Community - das scheint ein Abo bei einem Drittanbieter zu sein. Dann einmal schnell (wenn noch möglich) bei der o.g. Firma einen Widerspruch einlegen, bzw. diese kündigen. Die Kontaktdaten sind in der Transaktionsübersicht des u.g. Sperrkonfigurators ersichtlich. Nach vorne heraus empfehle ich eine Drittanbietersperre einzurichten.

Das ist über das Kundencenter Mobilfunk über den Sperrkonfigurator möglich, oder telefonisch über den Kundenservice - Kurzwahl 2202.

Interessante Infos dazu hier: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=t... Hier ist auch der Weg zum Sperrportal beschrieben.

VG Peuki

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hey ihr lieben könnt ihr mir vllt helfen. 

Ich habe schon seit so ziemlich 10 Monaten eine jeden Monat höhere vertragsrechnung. 

Da ich aber einfach nicht wusste wie die bis zu 30€ mehr in meiner Rechnung her kommen habe ich mich gestern hier mit meiner nummer verknüpft.

  1. & da dann der schreck ständig buchen von den blöden cellfish gmbh ohne das ich dort überhaupt nen vertrag abgeschlossen habe. Jetzt meine helfende Frage an euch wie seit ihr diese los geworden. Ich bin ratlos. 

Es kam kein Vertrag zustande. Du hat keie ordnungsgemäße Wierrufsbeleherung i.F. eines dauerhaften Datenträgers erhalten. Der Verweis auf AGB ist nicht zulässig (vor Gericht^^).
Daher ist es das einfachste rein vorsorglich den Widerruf zu erkären. Das geht per Mail.
Ferner ist es ratsam, sodann ein paar Urteile im Anhang beizufügen, sodass ersichtlich ist, dass du weißt, dass Cellfish Betrüger sind und du das durch gerichtliche Urteile belegen kannst.
I.d.R. geben die Betrüger dann nach, wenn die wollen nicht erneut vor Gericht verlieren.

Ich kann dir erstrittene Urteile und weitere Vorlagen und Material gegen Cellfish zuschicken. Im Anhang ein exemplarisches Urteil....

Kontakt: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

EDie Telekom lässt nur zu was du möchtest.

Ruf die Hotline an und lass Drittanbieter sperren. Geht ganz einfach und unkompliziert!

Habe auch den Betrag 15,96 auf der Telkom Rechnung gefunden. Abo von Watch it! Nie ein Bao abgeschlossen. Mit e-mail Vertragsdaten angefordert, widersprochen und gekündigt. Die Kündigung wurde akzeptiert. Vertragsdaten und Widerspruchsbelehrung wurden mir nicht geschickt. Hotline ist ein Computer, bei dem man ausschließlich kündigen kann. Persönlich sprechen kann man mit niemanden. Die e-mails und die Hotline verwenden nette weibliche Vornamen. Bin überzeugt, dahinter versteckt sich keine reale Person. Das bedeutet: die 15,96 sind weg. Gute Geschäftsidee! Wer geht da schon zum Anwalt?

 

Beitrag auf Wunsch des Users gelöscht.

18.10.2019 – Markus L.

Danke! Wenn die telekom die Betrugsmasche kennt und nicht gegen die Betrüger vorgeht, bzw. den Betrügern den Zugang zur Abrechung nicht verweigert geht das m. E. schon in Richtung Mittäterschaft! 

 

Gelöschter Nutzer

Achtung: Wenn Du kündigst, stimmst Du weiter zu lt. Aussage Telekom!!!

Gelöschter Nutzer

Nicht kündigen sondern widerrufen!!

 


@kajonelles  schrieb:

Danke! Wenn die telekom die Betrugsmasche kennt und nicht gegen die Betrüger vorgeht, bzw. den Betrügern den Zugang zur Abrechung nicht verweigert geht das m. E. schon in Richtung Mittäterschaft! 

Bin genau deiner meinung, hab das der telekom mitgeteilt ubd deshalb meinen mobilfunkvertrag gekündigt. 


 

Mira M. Könnt ihr watch it cellfish bitte bei mir auch sperren? Habe die drittanbieter Sperre zwar eingerichtet aber diese Firma wird von euch gar nicht aufgelistet .... Danke.

Gibt es bei diesen sogenannten  Drittanbietern noch mehr schwarze schafe wie cellfish? Ich habe alle drittanbieter sperren lassen und habe auch von cellfish mein geld zurückbekommen da ich wahrscheinlich ziemlich deutlich versicherte dass ich dies ansonsten gerichtlich  klären lasse.  Bei den urteilen die gegen dieses unternehmen schon bestehen wäre das auch leicht zu bewerkstelligen. Auch gerichtlich wurde festgestellt, dass die von cellfish präsentierten logfiles geturkt waren. Eindeutige abofalle. Leider war die Telekom in dieser Hinsicht keine grosse Hilfe, deshalb habe ich den vertrag bei der telekom gekündigt. Der vertrauensverlust wiegt hier schwer.

Telekom hilft Team
Hallo @Melanie783,

die Sperre richtige ich gerne für dich ein. Wann hast du kurz Zeit für ein Gespräch?

Viele Grüße
Lilia N.

Meine drittanbieterdperre ist schon eingerichtet, ich wusste nicht dass dies notwendig ist damit man nicht betrogen wird. 

Trotzdem muss sich die Telekom der Frage stellen: Warum sperrt die Telekom diesen betrügerischen Drittanbieter nicht?

Es ist doch bekannt, dass die Telekom über das sog. factoring den Drittanbeiterposten zu einem niedrigen Preis aufkauft und das Inkasso dafür übernimmt. Warum ist die Telekom bereit, an Abofallen an ihren eigenen Kunden zu verdienen?

 

Dass Cellfish unseriös ist und Abofallen betreibt ist gerichtsbekannt (!)

 

Es werden nachfolgend Gerichtsurteile aufgeführt, aus denen ersichtlich wird, dass Cellfish unseriöse ist, Abofallen betreibt, vor Gericht Beweismittel versucht zu fälschen. Das stellt strafrechtlich zu ahnendes Handeln dar (Fälschung einer technsichen Aufzeichnung, Fälschung beweiserheblicher Daten und (versuchter) Prozessbetrug, i.S.d. §§ 268, 269, 263 StGB.

 

In Urteil vom Aug. 2018 (Az. 50C 248/17) sprach das AG Düsseldorf von einer Abofalle und verurteilte die Cellfish Betrüger. Nach gerichtlicher Überzeugung kam zu keinem Zeitpunkt ei Vertragsschluss zustande. In dem Urteil betonte das AG Düsseldorf ferner, dass es gerichtsbekannt sei, dass es auch in weiteren Verfahren gegen Cellfish zu Auffälligkeiten gekommen ist.

 

In Verfahren am AG Düsseldorf (Az.27C 273/16) wude mittels öffentlich bestellten und vereidgten Gutachter aufgezeigt, dass Cellfish "log-files" manuell selber zusammenkopiert und versucht vor Gericht einzureichen. Cellfish wurde verurteilt.

 

Wegen der Fälschung der Beweismittel sprach das Ag Düsseldorf in Verfahren (Az. 24C 451/16) von einer Manipuation der Beweismittel und hatte schwere Zweifel an dem Zustandekommen eines Vertrag und verurteile Cellfish.

 

In Verfahren 43C 210/16 wurde vor dem AG Düsseldorf erneut aufgezeigt mittels öffentlich bestellten und vereidigten Gutacher, dass Celfish log-files (in dilettantischer) Weise fälscht und musste die Abofalle erstatten.

 

Selbst in der Drucksache des Deutschen Bundestags (BT-Drucks. 18/10480) taucht Cellfish (bzw. der Vorgänger vor der Fusion im Januar2017) unter der Rubrik "Abofallen" auf.... Dazu muss nur "BT-Drucks. 18/10480" in google eingerippt werden und man findet besagte Drucksache des Deutschen Bundestags, in der Cellfish (bzw. der Vorgänger mit dem Namen Legion auf Seiten 4,5) auftaucht.

 

Legion (mit dem Cellfish im Jahre 2017 fusionierte) hat ebenfalls eine sehr traurige Firmenhistorie:

So verurteilte das OLG Frankfurt am Main (OLG FFM, Urt. v. 29.05.2005, Az. 22U 196/03, NJW-RR 2005, 1366) die Legion Telekommunikation wegen betriebener Gewinnspielen aufgrund "betrügerischer Vorangehensweise" (op. cit. OLG FFM, aaO). Ferner urteilte das OLG FFM, dass die Beklagte Legion um ihren "eigenen wirtschaftlichen Vorteils willen an einem [...] begangenen Betrug mitwirkt" (op. cit. OLG FFM) und wurde deswegen zu Erstattung von 25.000 EUR (!) streitgegenständlichen Betrags wegen der "bestehenden Zurechnung von Tatbeständen bei gemeinschaftlichem Handeln (§ 25 Abs. 2 StGB)" (op. cit. OLG FFM, aaO) verurteilt.

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main spricht in Urteil davon, dass Legion an Betrug mitwirkt (!).

 

Sobald die Telekom Kenntnis davon hat, dass Cellfish "Betrüger" sind und Abofallen betreiben, sollte der unseriöse Drittanbieter gesperrt werden.  Es sei erneut auf das Urteil des AG Düsseldorf verwiesen mit dem Az. 50C 248/17) als das Gericht festgehalten hat, dass es bereits bedenktlich erscheint, dass die Stores von Cellfish nicht funktionsfähig sind, ist doch allseits bekannt, dass Cellfish unseriös ist.

Auch sei auf das OLG Frankfurt am Main (aaO) verwiesen, welches von Betrug sprach....

 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Telekom ihre eigenen Kunden nicht schützt, indem schwarze Schafe der Drittanbieter (welche Abofallen betreiben, wie die unseriöse Cellfish Gmb) nicht gesperrt werden.....

 

Die Urteile können gerne zur Verfügung gestellt werden. Kontakt: xxxxxxxxxxxxxxx

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Gut zusammengefasst. Vielleicht versteht die Telekom dass hier Handlungsbedarf besteht...

Das wäre zu wünschen, aber es ist fast zu erwarten- denn die Telekom hat in den zurückliegenden Jahren bereits nichts schon unternommen- dass dies auch in Zukunft so sein bleiben wird.......

 

Aber es ist und bleibt ein Armutszeugnis für die Telekom, dass diese mit verurteilen Betrügern zusammenarbeitet (das OLG Frankfurt spricht von Betrug, das AG Düsseldorf spricht in einer ganzen Reihe von Urteilen von Abofallen, Manipulation von log-files und das AG Düsseldorf findet es bedenklich, dass die stores von Cellfish nicht einmal funktionsfähig sind).

 

Das ist schon Grund genug, keinen Verrtag mit der Telekom mehr abzuschließen.....

Inakzeptabel  dass die telekom ihre kunden nicht schützt, sondern besseres wissens diese betrugsmache bagatelisiert

Ich habe nun widerrufen und folgende Nachricht v. Cellfish erhalten:

 

Paula W. (WATCH IT!)

1. März, 10:52 CET

Sehr geehrte Frau xx

vielen Dank für Ihre Nachricht. 
Vorab, die Information, dass selbst wenn es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eintritt
Es wird nur dann verlängert, wenn Sie nicht ausreichend über die AGB’s informiert wurden.
Haben Sie beispielsweise die AGB per E-Mail oder eben per SMS erhalten und diese einfach nicht gelesen, ist das Ihr eigenes Verschulden. Sie wurden dann ausreichend informiert.

Wir bestätigen Ihnen, dass die Kündigung für die Telefonnummer 49170xxx am 01.03.2019 erfolgreich durchgeführt wurde.

Bitte beachten Sie, dass unsere Abonnements ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden. Somit können unter Umständen Positionen auf Ihrer Telefonrechnung erscheinen, welche bis zum Datum der Kündigung noch berechnet wurden. 
Da Mobilfunkrechnungen rückwirkend erstellt werden, erscheinen Beträge des betroffenen Monats erst auf Ihrer Telefonrechnung des Folgemonats (z.B. erscheinen berechnete Beträge im Monat Mai auf der Rechnung des Monats Juni usw.).

Bei Ihrem gekündigten Abonnement handelt es sich um den Video-Streaming-Dienst Watch it! Der Dienst wird von der Firma Cellfish bereitgestellt und ist auf www.watch-it.tv oder über die mobile Applikation Watch it! (über Google Play Store und iTunes AppStore) zugänglich. Es werden sowohl „lineare Kanäle“ als auch „Video on Demand“ angeboten. Alle interessanten Themen werden gedeckt: News, Lifestyle, Sport, Fashion, Musik, Kochen, Serien, Filme und noch viel mehr.

Unser Dienst wurde im Rahmen des Anmeldevorgangs durch den für die Zahlung per Telefonrechnung vorgesehenen zweifachen Bestell-Klick-Prozess veranlasst.
Dann wurden dem Kunden zwei Bestätigungs-SMS geschickt.

Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet. 
Durch den mehrfacheren Bestell-Klick-Prozess werden Zufälle und Ausrutscher verhindert.

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

 

 

 

 

Ich:

 

1. März, 11:21 CET

Guten Tag,

Bitte um Nachweis über einen entstandenen Vertrag.

Vielen Dank.

MfG xx

WATCH IT! <info@watch-it.tv> schrieb am Fr., 1. März 2019, 10:52:

 

 

Paula W. (WATCH IT!)

1. März, 17:15 CET

Sehr geehrte Frau xx

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit, versichern Ihnen jedoch, dass uns eine zügige Problemlösung sehr am Herzen liegt.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Abonnements ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden. Somit können unter Umständen Positionen auf Ihrer Telefonrechnung erscheinen, welche bis zum Datum der Kündigung noch berechnet wurden.
Da Mobilfunkrechnungen rückwirkend erstellt werden, erscheinen Beträge des aktuellen Monats erst auf Ihrer Telefonrechnung des Folgemonats (z. B. erscheinen berechnete Beträge im Monat Mai auf der Rechnung des Monats Juni).

 

Bei Ihrem gekündigten Abonnement handelt es sich um den Video-Streaming-Dienst Watch it! Der Dienst wird von der Firma Cellfish bereitgestellt und ist auf www.watch-it.tv oder über die mobile Applikation Watch it! (über Google Play Store und iTunes AppStore) zugänglich. Es werden sowohl „lineare Kanäle“ als auch „Video on Demand“ angeboten. Alle interessanten Themen werden gedeckt: News, Lifestyle, Sport, Fashion, Musik, Kochen, Serien, Filme und noch viel mehr.

Wir sind daran interessiert, unser Produkt so transparent und kundenfreundlich wie möglich zu halten. Ihre Anfrage nehmen wir sehr ernst und veranlasst uns dazu, unser Produkt kontinuierlich zu verbessern. Geben Sie uns dennoch die Möglichkeit zu erklären, wie es zu dem Abschluss des Service gekommen ist:

Unser Dienst wurde im Rahmen des Anmeldevorgangs durch den für die Zahlung per Telefonrechnung vorgesehenen zweifachen Bestell-Klick-Prozess veranlasst.

Im Detail bedeutet dies, dass am 07.12.2018 der Nutzer des Mobilfunkgerätes mit der Telefonnummer 4917xxx eine Werbeeinblendung im mobilen Internet/ in einer App gesehen und angetippt hat.

Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Display eine Seite geöffnet und das im Banner beworbene Produkt eingeblendet (die erste Bestell-Seite). Die Grundbedingungen des Angebotes (Preis pro Woche) sind direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button erläutert.

In unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird:
„Abgerechnet wird über Ihre an den Anbieter übermittelte Handynummer.“

Dieser Weiter-Button wurde um 11:35:56 angetippt. Dann erschien eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements (die zweite Bestell-Seite).

Noch einmal werden direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Kostenpflichtig bestellen“-Button die Grundbedingungen des Angebotes erläutert sowie darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird.

Auf beiden Seiten ist auch ein Link zu den AGB und zu den Widerrufsbedingungen.

Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.

Erst durch das erneute gezielte Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Kostenpflichtig bestellen“ um 11:38:45 wurde das Abonnement zu den dort angegebenen Konditionen aktiviert.

Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet. Durch den mehrfacheren Bestell-Klick-Prozess werden Zufälle und Ausrutscher verhindert.

Dann wurden dem Kunden zwei Bestätigungs-SMS geschickt. Wenn Sie in Ihren SMS-Verlauf nach „watch“ suchen, werden Sie diese SMS finden. In diesen SMS finden Sie sämtliche relevanten Informationen zu Ihrem Abonnement, sowie einen Link zur Produktseite unter welcher auch die AGBs zu finden sind.

Unsere Dienste entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie den vorgegebenen Regeln der jeweiligen Netzbetreiber, die dies auch permanent überprüfen.

Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

 

 

 

Was kann ich nun tun? Ich habe keinerlei etwas derartiges abgeschlossen. 

 

MfG 

 

JB

 

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Namen der Mitarbeiterin von WATCH-IT aus Datenschutzgründen editiert

Inga Kristina J. / Telekom hilft

 

Hallo!

 

Was Du machen kannst? Zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten. Den Zahlungsaufforderungen widersprechen, bei bereits erfolgten Zahlungen den Zahlungsvorbehalt erklären. Wenn Inkassoforderungen eintreffen diesen vollumfänglich ohne Angabe von Gründen widersprechen. Kommt der gerichtliche Mahnbescheid diesem fristgerecht ohne Angabe von Gründen widersprechen.

 

Gruß, René

Telekom hilft Team
Hallo @Julia.benks1,

hier hat @wizer schon die richtige Vorgehensweise geschrieben. Zusätzlich um in Zukunft solche Abrechnungen, sollte diese über Ihre Telekom Mobilfunkrechnung erfolgt sein, gesondert zu bekommen, gibt es die Möglichkeit eine Drittanbietersperre zu setzen. Dies kann von Ihnen im Kundencenter selbst beauftragt werden oder Sie hinterlegen im Profil Ihre Daten.

Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

Viele Grüße

Maria R.

naja es ist immer dassselbe, die Telekom schaut weg und hilft nicht weiter.....

 

Sie sollten den Widerruf erklären und dann die Abofalle einklagen.

 

Kontakt: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Vorab möchte ich erläutern: Die heutige Cellfish GmbH ist durch verschiedene Fusionen entstanden.

Die betrügerische Cellfish ist mehrfach durch ihre untergeschobenen Abofallen negativ aufgefallen und dadurch zu einer traurigen Berühmtheit gelangt:

So wird die Beklagte "MyDoo" in einem Artikel des Nachrichtensenders n.tv.de bereits im Jahre 2010 aufgeführt und deren Betrugsmasche offenbart:

 

Beweis: Artikel n-tv.de beigefügt als Anlage K2

 

Diese Machenschaft mittels perfider untergeschobenen "Abos" schien für die unseriöse Beklagte gar eine sehr lukrative Einnahmequelle gewesen zu sein, denn diese wurden über die Jahre hinweg systematisch gewerbemäßig betrieben. Als eines der besonders umtriebigen "schwarzen Schafe" der Drittanbieter ist "MyDoo" in Fachkreisen wohl bekannt. Selbst in der Drucksache des Deutschen Bundestags vom 30.11.2016 (über Abofallen) wird die Beklagte erwähnt.

 

Beweis: BT-Drucks. 18/10480, Seite 4,5 beigefügt als Anlage K3

 

Die Beklagte "MyDoo" wurde 2010 (als MyDoo GmbH) in das HandeIsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (vgl. Handelsregisterbekanntmachung des Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64118) eingetragen. Wie Anl. K2 zu entnehmen ist, betrieb die Beklagte "MyDoo" wohl seit ihrer Gründung systematische und gewerbemäßig untergeschobene Abofallen. In der Folgezeit fusionierte die Beklagte "MyDoo" zum September 2013 (vgl. Handelsregisterbekanntmachung des Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64118) mit der Legion Telekommunikation GmbH zu MyDoo/Legion Telekommunikation GmbH. Die Legion Telekommunikation GmbH war aufgrund unseriöser Gewinnspiele mit betrügerischenMachschaften ebenfalls sehr stark negativ aufgefallen. Eine Auflistung an Verurteilungen würde ausufern, daher wird exemplarisch auf nachfolgendes Urteil verwiesen. So verurteilte das OLG Frankfurt am Main (OLG FFM, Urt. v. 29.05.2005, Az. 22U 196/03, NJW-RR 2005, 1366) die Beklagte Legion Telekommunikation wegen betriebener Gewinnspielen aufgrund "betrügerischer Vorangehensweise" (op. cit. OLG FFM, aaO). Ferner urteilte das OLG FFM, dass die Beklagte Legion um ihren "eigenen wirtschaftlichen Vorteils willen an einem [...] begangenen Betrug mitwirkt" (op. cit. OLG FFM) und wurde deswegen zu Erstattung von 25.000 EUR (!) streitgegenständlichen Betrags wegen der "bestehenden Zurechnung von Tatbeständen bei gemeinschaftlichem Handeln (§ 25 Abs. 2 StGB)" (op. cit. OLG FFM, aaO) verurteilt.

Zum Januar 2017 fusionierte die MyDoo/Legion zu MyDoo/Cellfish GmbH (vgl. Handelsregisterbekanntmachung des Amtsgericht Düsseldorf, HRB 28137).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die unseriöse Beklagte bereits vor etlichen Amtsgerichten verteilt wurde wegen ihrer mobilen Abofallen. Eine Auflistung würde mehrere Seiten füllen, daher werden nur die aktuellsten Urteile erwähnt:

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (24C 451/16) vom 13.02.2017

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (233C 12/17) vom 17.03.2017

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (27C 451/16) vom 11.05.2017

 

An dieser Stelle wird auch darauf verwiesen, dass gegen die Beklagte seit dem Jahre 2011 an die 1000 Strafanzeigen wegen betrügerischer Abofallen vorliegen. Diese liegen der Staatsanwaltschaft unter dem Sammelaktenzeichen 140 JS 120/17 vor.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Umfangverfahren wegen Betrugs gegen die Beklagte eingeleitet (wegen der betrügerischen Abofallen), die Ermittlungen dauern noch an.

 

Beweis: Schreiben der StA Düsseldorf, beigefügt als Anlage K4

 

Im Übrigen vermag die Beklagte es nicht, der erforderlichen Beweis zu erbringen, um einen scheinbar erfolgten Vertragsschluss zu beweisen. Aus diesem Grunde musste die Beklagte dazu übergehen, ihre Beweismittel vor Gericht zu fälschen. Die Beklagte hat hierbei Fälschung einer technischen Aufzeichnung i.S.d. § 268 StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten i.S.d. § 269 StGB, sowie versuchter (Prozess-)Betrug i.S.d. § 263 StGB begangen. Dies stellt eine strafrechtlich zu ahnende Handlung dar.

Aufgrund der nachträglichen Manipulation der Beweismittel wurde die Beklagte am Amtsgericht Düsseldorf verurteilt!

 

Beweis: Urteil des Amtsgericht Düsseldorf (Az. 24 C451/16) vom 13.02.2017, beigefügt als Anlage K5

 

Ferner wird auf das Urteil 50 C 248/17 (vom 09.08.2018) verwiesen. Hier sprach das AG Düsseldorf von einer Abo-Falle. Nach gerichtlicher Überzeugung kam zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsschluss zustande. Damit hat es sein Bewenden.
Das Urteil ist ferner aus der Rechtssprechungsdatenbank der Gerichte in NRW unter nachfolgender URL abrufbar:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2018/50_C_248_17_Urteil_20180809.html

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Und nun zu Ihrer Abofalle:

 

Am besten Sie schicken die nachfolgende Vorlage an die Cellfish Betrüger unter deren Mail Adresse (Sie müssen nur noch Ihre Nummer ergänzen):

 

info@watch-it.tv

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit DATUM werden auf meiner Mobilfunkrechnung mit der Nummer xxxxxxxxxxx Rechnugsposten der Cellffish GmbH geltend gemacht (Abofalle Watch it). Ich mache unmissverständlich darauf aufmerksam, dass ich Ihr Unternehmen weder kenne noch eine vertragliche Beziehung mit diesem führe.

Mir ist ferner bekannt, dass Sie Abofallen betreiben. So taucht die Legion in der Drucksache des Deutschen Bundestags (BT-Drucks. 18/10480) auf. Die vorliegenden Rechnungsposten wurden mir in arglistiger Täuschung untergeschoben. Es mangelt bereits an konkludenten Willenserklärungen, welche ein Vertragsverhältis begründen.

Ich fordere die Erstattung alle mir untergeschobener Rechnungsposten.

Ferner erkläre ich an dieser Stelle rein vorsorglich den Widerruf. Bei dem scheinbar abgeschlossenen Abo würde es sich um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312c BGB handeln. Entgegen der gesetzlich normierten Informationspflicht aus § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB wurde ich nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt. Dadurch verlängert sich der Widerruf gem. §312g BGB i.V.m. §§ 355, 356 Abs. 3 BGB auf 1 Jahr und 14 Tage.

Damit ist der Widerruf noch möglich und wurde bereits in vorliegender Sache erklärt. Ein Widerruf selber ist formfrei (vgl. MüKo/Fritsche 7. Aufl, § 355 Rn. 42).

 

Damit hat es sein Bewenden. Sollte die Cellfish GmbH sich nicht binnen 14 Tage (Frist ausgehend von Eingang dieser Mail) bereit erklären, die vorliegende Abofalle zu erstatten, wird ohne weitere Ankündigung zivilrechtliche Klage am AG DüDo eingereicht werden. Ferner wird auf das Urteil 50 C 248/17 (vom 09.08.2018) verwiesen. Hier sprach das AG Düsseldorf von einer Abo-Falle. Nach gerichtlicher Überzeugung kam zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsschluss zustande. Damit hat es sein Bewenden.
Das Urteil ist ferner aus der Rechtssprechungsdatenbank der Gerichte in NRW unter nachfolgender URL abrufbar:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2018/50_C_248_17_Urteil_20180809.html

Wird die Watch it Abfalle nicht innerhalb notierter Frist erstattet, wird auch diese Abofalle vor dem AG Düsseldorf eingeklagt werde.

 

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Beitrag editiert. Bitte posten Sie keine persönlichen Daten. 

 

 Inga Kristina J. / Telekom hilft

Hallo @Bernd Mueller,

ich kann Ihnen da nicht zustimmen. Wir schauen hier nicht weg.

Dass was uns möglich ist, wird auch getan. Es ist so, dass auch wenn die Drittanbietersperre bei uns hinterlegt ist, wäre es zu dieser Buchung gekommen, nur mit einer gesonderten Abrechnung,

Wenn es so viele betroffene Kunden gibt, wäre noch eine Möglichkeit die Verbraucherzentrale zu kontaktieren.

Viele Grüße

Maria R.

@Maria R. das ist doch fast lächerlich, was Sie schreiben.

 

Selbstverständlich schaut die Telekom weg.

Überhaupt sollte Folgendes klargestellt werden.

 

Gem. Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH III ZR 368/16) handelt es sich bei Drittanbieterrechungsposten (Abos), welche über eine Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, um einen Zahlungsdienstvertrag i.S.d. § 675c BGB.Wenn diese Abbuchung aber nicht autorisiert wurde (das wird regelmäßig bei sog. Abofallen der Fall sein), dann wäre die Telekom hingegen gem. § 675u BGB verpflichtet, bei Reklamation der strittigen Drittanbieterposten diese zu erstatten und dann wäre es Sache des Drittanbieters selber ein Inkasse gegen den (eventuell) säumigen Kunden einzuleiten.

Das macht die Telekom aber nicht, sondern schaut hier weg.

Seit Klarstellung durch den BGH (eben zitiertes Urteilvom 06.04.2017, Az. III ZR 368/16) müsste die Telekom bei nicht autorisiertem Zahlungsdiestvertrag durch den Kunden die Abofalle zurückbuchen.

 

Von daher bleibe ich bei meiner Auffassung, dass die Telekom wegschaut, nichts unternimmt, und das Verhalten der Telekom (vgl. erneut BGH, aaO) dürfte rechtwidrig sein.

 

Überhaupt ist doch bekannt, dass das ganze über das sog. "factoring" geht. Die Telekom kauft die Forderung von dem Drittanbieter zu einem niedrigeren Preis auf und übernimmt dafür das Inkasso. Damit verdient die Telekom auch an den Abofallen der unseriösen Cellfish mit. Die Telekom verdient somit an den Abofallen an der eigenen Kundschaft mit.

Erneut ist festzuhalten. Die Telekom kann sich ohne Weiteres von dem factoring Vertrag mit der Cellfish GmbH lösen.

Aber: Die Telekom hat sich entschlossen hat, weiterhin mit der unseriösen Cellfish GmbH zusammenzuarbeiten.

Die Telekom schaut also auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts weg und unternimmt nichts.

 

Ich habe in vorangegangenem Post ausführlich dargelegt, dass vor Gericht bekannt ist, dass Cellfish Abofallen betreibt. So spricht das AG Düsseldorf in Urteil vom 09.08.2018 (Az. 50 C248/18) von einer Abofalle, die Cellfish betreibt. Der Gericht findet es bedenklich, dass die Stores den Cellfish nicht funktionsfähig sind. Das Urteil ist auch rechtskräftig.

Ich habe dargelegt, dass das OLG FFM (in Verfahren gegen Legion) in Urteil festgehalten hat, dass Legion an Betrug mitwirkt.

In anderen Verfahren gegen Cellfish vor dem AG Düsseldorf konnte aufgedeckt werden, dass Cellfish Beweismittel fälscht (vgl. Az 43C 210/16, Az. 24C 451/16). Das ist allesamt eine Straftat: Fälschung einer zechnsichen Aufzeichung ((i.S.d. § 268 StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten (i.S.d. § 269 StGB), Prozessbetrug (i.S.d. § 263 StGB).

Manche der Urteile habe ich in dem Forum hochgeladen.

Auf dieses Forum hat auch die Telekom zugriff. Damit ist die Telekom über die strafrechtlich zu ahnende Handlungen der Cellfish GmbH ausreichend informiert.

Auch habe ich das Az. der Staatsanwaltschaft Düsseldorf genannt undSchrifstück der StA DüDo beigefügt. Es ist ein Umfangverfahren wegen Betrus gegen Cellfish eingeleitet worden.

 

Vor diesem Hintergrund möchte die Telekom weiterhin nichts (!) unternehmen und weiterhin an den Factoring Verträgen mit der unseriösen Cellfish GmbH festhalten. Der soeben geschilderte Sacheverhalt stellt Grund für eine sofortige außerordentliche Kündigung der Zusammenarbeit mit der Cellfish seitens der Telekom dar.

Aber die Telekom schaut lieber weg und unternimmt nichts. Dies ist in höchstem Maße verwerflich. Daran muss sich die Telekom festhalten lassen.

 

Es ist möglich, dass die Telekom aus allen Vertägen mit unseriösen betrügerischen Dirttanbietern aussteigt. Die Telekom unternimmt aber nichts und schaut weg. Die Telekom muss bei Reklamation eines Kunden die strittigen Drittanbieterposten zurücküberwiesen (vgl. BGH, aaO). Auch hier schaut  die Telekom weg und unternimmt nichts.

 

Ich finde Ihre Ausfürhung: "Dass was uns möglich ist, wird auch getan." vor diesem Hintergrund infam und erbärmlich. Die Telekom unternimmt seit Jahren gegen den offensichtlichen Betrug mit den Abofallen der unseriösen Cellfish GmbH rein gar nichts.

Allein der Umstand, den das AG Düsseldorf in Urteil 50C248/17gewürdigt hat, wonach es bereits bedenktlich sei, dass die Stores der Cellfish GmbH nicht einmal funktionsfähig sind, sollte die Telekom dazu veranlassen, jedwede Zusammenarbeit mit der Cellfish GmbH einzustellen.

 

Die Telekom wird aber wohl rein gar nichts unternehmen und weiterhin williger Handlanger der betrügerischen Cellfish GmbH sein und Abofallen munter eintreiben und dabei beteuern, dass man das was möglich sei, auch tue....

 

Hallo Maria R. ,

 

Die Sperre v. Drittanbieter hat mir der MA der Telekom veranlasst, als ich dort anrief. 

Gut., dann werde ich mit dem Schteiben v. Cellfish zur Polizei gehen. 

 

Vielen Dank auch an @wizer 


@Bernd Mueller  schrieb:

Ich finde Ihre Ausfürhung: "Dass was uns möglich ist, wird auch getan." vor diesem Hintergrund infam und erbärmlich.

Finde ich nicht. Die Telekom-Mitarbeiter tun alles was sie können und dürfen. Für die rechtlichen Belange ist die Konzernleitung zuständig. Die Mitarbeiter selber können und dürfen nicht eigenmächtig handeln. Denen bleibt nur die Rückbuchung der zurecht beantstandenden Rechnungsposten. Da musst Du eine Vorstandsbeschwerde einreichen, Dich also beim Vorstand über das Vorstandsverhalten beschweren.