Hatte schon jemand eine Abrechnung der Cellfish GmbH über 15,96€?

Gelöst

In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.

Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen. 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hallo @Tobias31,

 


@Tobias31@  schrieb:

In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.

Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen. 


willkommen in der Community - das scheint ein Abo bei einem Drittanbieter zu sein. Dann einmal schnell (wenn noch möglich) bei der o.g. Firma einen Widerspruch einlegen, bzw. diese kündigen. Die Kontaktdaten sind in der Transaktionsübersicht des u.g. Sperrkonfigurators ersichtlich. Nach vorne heraus empfehle ich eine Drittanbietersperre einzurichten.

Das ist über das Kundencenter Mobilfunk über den Sperrkonfigurator möglich, oder telefonisch über den Kundenservice - Kurzwahl 2202.

Interessante Infos dazu hier: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=t... Hier ist auch der Weg zum Sperrportal beschrieben.

VG Peuki

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Beitrag auf Wunsch des Users gelöscht.

18.10.2019 – Markus L.

Hin schreiben und Widerspruch einlegen,vorsichtshalber schriftlich kündigen. Ich habe mein Geld wieder bekommen 👍😊

Sie müssen den Widerruf der Abofalle erklären.

Das AG Düsseldorf (Urteil vom 09.08.2018 Az. 50C 248/17) sprach von einer Abofalle in Urteil gegen Cellfish und hielt in Urteil ferner fest, dass es gerichtsbekannt ist, dass auch in weiteren Verfahren es schon zu Auffälligkeiten gekommen ist....

 

Sie haben wohl keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten (über einen Link wie Cellfish gerne sagt, ist es nicht zulässig zu informieren), daher kann noch 1 Jahr un14 Tage nach einem scheinbar erfolgten Vertragsschluss der Widerruf erklärt werden.

 

Wenn Sie Urteile gegen Cellfish benötigen schreiben Sie an

xxxxxxxxxxxxxxx

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Vielen Dank, für die Info.

Wie schon von Ihnen beschrieben war die Antwort das irgendwann irgendwo etwas angeklickt wurde.

Natürlich wird mein Abo gekündigt, allerdings kein Wort von einer Gutschrift.

 

Muss man hierfür ein Einschreiben schicken oder werden diese aus Erfahrung ebenso abgeblockt?

Leider ein typischer Fall von kleinere Beträgen abzocken wofür der Aufwand ( Einschreiben evt. ) sich wenig rechnet.

 

Vielen Dank


@silberbauer.p  schrieb:

Vielen Dank, für die Info.

Wie schon von Ihnen beschrieben war die Antwort das irgendwann irgendwo etwas angeklickt wurde.

Natürlich wird mein Abo gekündigt, allerdings kein Wort von einer Gutschrift.

 

Muss man hierfür ein Einschreiben schicken oder werden diese aus Erfahrung ebenso abgeblockt?

Leider ein typischer Fall von kleinere Beträgen abzocken wofür der Aufwand ( Einschreiben evt. ) sich wenig rechnet.

 

Vielen Dank


Ich habe per E-Mail über aboalarm gekündigt und Widerspruch eingelegte 👍

@silberbauer.p 

@IlonaRudat 

 

da -scheinbar- online ein Vertragsschluss erfolgt sein solle, können Sie diesen per Mail kündigen.

 

Wichtig ist, zu bestreiten, dass ein Vertragsschluss zustande kam und vorsorglich den Widerruf zu erklären. 

Als Teil der Abofallenstrategie versucht Cellfish nicht auf den Widerruf einzugehen.

Daher muss ggfs erneut auf Widerruf verweisen werden und ggfs. Klage eingereicht werden.

Cellfi gibt vor Gericht sofort nach!

Es gibt eine Vielzahl an Urteil des AG Düsseldorf gegen Cellfish.

Ich kann diese und die Vorlage für den Widerruf zuschicken.

kontakt: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Teil der Abofallenstrstegie der unseriösen Drittanbieter ist auch, dass darauf spekuliert wird, dass der Kunde wegen des geringen Streitwerts nichts unternehmen werden. Auch deswegen sollten alle Geschädigten sich wehren....

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Hallo kannst du mir sagen wie ich vorgehen soll? Bekomme ich mein Geld das abgebucht worden ist wieder zurück? 

Bin auch von cellfish abgezockt worden obwohl ich nichts abgeschlossen habe. 

 

Solltest den Widerruf erklären und auf die Gerichtsurteile verweisen.

Da Cellfish solche Gerichtsverfahren nicht gewinnen kann, werden die nachgeben.

kann dir das per Mail schicken:

kontakt: xxxxxxxxxxxxxxxxx

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Hallo, entdecke es auch grade zum erstenmal,  aber 19,90€, verstehe ich nicht.

 

Das Amtsgericht Düsseldorf spricht in Urteil gegen Cellfish (Urt. v. 09.08.2018 Az. 50C 248/17) von einer "Abo-Falle", die Cellfish betreibt. Das Gericht findet es ferner "bedenklich", dass die stores von Cellfish nicht funktionsfähig sind und hat sehr starke Zweifel an den sog. log-files von Cellfish.

Möglicherweise haben Sie sich auch eine Abofalle eingefangen.

Wenn Sie Vorlagen und die Urteile wollen, schreiben Sie. Kontakt:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Es ist tatsächlich eine Schweinerei dass hier die Telekom die factoring Verträge mit der Cellfish noch nicht schon längst gekündigt hat und man weiterhin unberechtigte Forderungen einfordert und sich selbst versucht aus der Verantwortung zu ziehen.

ist mir auch schleierhaft, weshlab die Telekom weiterhoin das factoring für Abofallen Betreiber wie Cellfish übernimmt. Die Telekom kauft die Forderung zu einem niedrigeren Betrag auf und verdient damit an dem "Betrug" an der eigenen Kundschaft mit. Ein ziemlich trauriges Bild seitens der Telekom.

V.a. habe ich bereits umfassend dargelegt, dass die Cellfish bereits in etlichen Gerichtsverfahren verurteilt wurde. So sprach das OLG Frankfurt am Main von "Mitwirken an Betrug". Das AG Düsseldorf (50C 248/17) von einer "Abo-Falle" und dass es "bedenklich erscheint, dass die Stores nicht funktionsfähig sind". Ferner urteilte das Gericht, dass "nach gerichtlicher Überzeugung zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsschluss zustande kam" (AG Düsseldorf 50C 248/17). In anderen Verfahren hat Cellfish versucht, die sog. "log-files" zu fälschen, um einen Vertragsschluss zu beweisen. Das ganze flog auf und Cellfish wurde wegen "nachträglicher Manipulation von Beweismittel" verurteilt (vgl. AG Düsseldorf 24C 451/16). Gleiches gilt für Verfahren AG Düsseldorf 43C 210/16.

Auch in Verfahren AG Düsseldorf 27C 273/16 konnte mittels öffentlich bestelltem und vereidigtem Gutachter aufgezeigt werden, dass die "log-files" von Cellfish "manuell auf Briefpapier zusammenkopiert wurden".

 

Dennoch erscheint es sehr bedenklich, dass die Telekom hier weiterhin wegschaut und an den Abofaleln mitwirkt, um damit auch daran mitzuverdienen.....

 

Wenn Sie Urteile wollen oder eine Vorlage für den Widerruf benötigen, um sich damit aus der Abofalle lösen zu können, schreiben Sie. Kontakt: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

Aber es ist sehr bedenklich, dass die Telekom ihre eigenen Kunden weiterhin ins Messer laufen lässt und die betrügerische Machenschaften der unseriösen Cellfish GmbH mit den watcht it Abofallen nicht unterbindet. Wie bereits geschrieben, schaut die Telekom ja offensichtlich wieder weg und verdient an Abofallen an den eigenen Kunden mit. Ich persönlich kann dann nur anraten, sich von der Telekom zu lösen und zu einem andern Anbieter zu wechseln.....

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Die Telekom sollte endlich zum eigenen Nutzen diese Machenschaften aktiv unmöglich machen.
Andernfalls droht auf Dauer erheblicher Imageverlust!

Habe auch das Abo "abgeschlossen".

Laut Rechnung zwei Abo's auf ein und der selben Nummer. 
Wenn man versucht über deren Homepage sich einzuloggen, wo Benutzername=Mobilfunknummer ist, gibt's aber keinen vorhanden Account. 

Nicht umsonst sprach ja das aG Düsseldorf mit Urteil vom 09.08.2018 in Urteil (Az. 50C 248/17) von einer Abofalle. Dem Gericht erschien es bedenklich, dass die stores nicht funktionsfähig waren. Auch andere Kläger konnten aufzeigen, dass die stores von Cellfish Attrappen sind und nicht funktionsfähig sind.

Daher ist es wenig überraschend, dass auch Ihr "Account" nicht funktioniert...

In weiteren Prozessen vor dem Amtsgericht Düsseldorf konnte mittels Gutachten eines öffentlich bestelten und vereidigten Gutachters aufgezeigt werden, dass die "log-files" von Cellfish manuell auf Briefpapier zusammenkopiert wurden und nicht von einem Server stammen.... (AG Düsseldorf 27C 273/16, AG Düsseldorf 43C 210/16). In Verfahren Az. 24C 451/16 sprach das AG Düsseldorf von manipulierten Beweismittel und hatte schwere Zweifel am Zustandekommen eines Vertrags und verurteilte Cellfish....

 

 

Wenn Sie weitere Infos und Urteile benötigen, können Sie mir gerne schreiben. Ich kann Ihnen auch eine Vorlage für den Wideruf schicken. Mail: xxxxxxxxxxxxxx

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

Hallo Herr Müller,

 

vielen Dank für Ihre Arbeit und die u.g. Vorlage. Habe diese am 04.08.19 einfach per Mail an Cellfish geschickt. Bereits einen Tag später kam die Kündigungsbestätigung des Drittanbieters per SMS und dass die geflossenen Beträge auf "Kulanz" (alles klar...) rückabgewickelt werden. Tatsächlich sind diese, auf der Rechnung die heute ausgestellt wurde, gutgeschrieben worden.

 

Haben Sie vielen Dank für Ihre Zeit und Mühen!

Ganz großer Sport Ihrererseits!

 

Viele Grüße

M.

 

 


@Bernd Mueller  schrieb:

Gerne können Sie auch unsere Vorlage verwenden:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit DATUM werden auf meiner Mobilfunkrechnung mit der Nummer xxxxxxxxxxx Rechnugsposten der Cellfish GmbH geltend gemacht (Abofalle Watch it). Ich mache unmissverständlich darauf aufmerksam, dass ich Ihr Unternehmen weder kenne noch eine vertragliche Beziehung mit diesem führe.

Mir ist ferner bekannt, dass Sie Abofallen betreiben. So taucht die Legion in der Drucksache des Deutschen Bundestags (BT-Drucks. 18/10480) auf. Die vorliegenden Rechnungsposten wurden mir in arglistiger Täuschung untergeschoben. Es mangelt bereits an konkludenten Willenserklärungen, welche ein Vertragsverhältis begründen.

Ich fordere die Erstattung alle mir untergeschobener Rechnungsposten.

Ferner erkläre ich an dieser Stelle rein vorsorglich den Widerruf. Bei dem scheinbar abgeschlossenen Abo würde es sich um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312c BGB handeln. Entgegen der gesetzlich normierten Informationspflicht aus § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB wurde ich nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt. Dadurch verlängert sich der Widerruf gem. §312g BGB i.V.m. §§ 355, 356 Abs. 3 BGB auf 1 Jahr und 14 Tage.

Damit ist der Widerruf noch möglich und wurde bereits in vorliegender Sache erklärt. Ein Widerruf selber ist formfrei (vgl. MüKo/Fritsche 7. Aufl, § 355 Rn. 42).

 

Damit hat es sein Bewenden. Sollte die Cellfish GmbH sich nicht binnen 14 Tage nach Eingang dieser Nachricht bereit erklären, die vorliegende Abofalle zu erstatten, wird ohne weitere Ankündigung zivilrechtliche Klage am AG DüDo eingereicht werden. Ferner wird auf das Urteil 50 C 248/17 (vom 09.08.2018) verwiesen. Hier sprach das AG Düsseldorf von einer Abo-Falle. Nach gerichtlicher Überzeugung kammzu keinem Zeitpunkt ein Vertragsschluss zustande. Damit hat es sein Bewenden.
Das Urteil 50 C 248/17 ist ferner aus der Rechtssprechungsdatenbank der Gerichte in NRW unter nachfolgender URL online abrufbar:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2018/50_C_248_17_Urteil_20180809.html

Wird die Watch it Abfalle nicht innerhalb notierter Frist erstattet, wird auch diese Abofalle vor dem AG Düsseldorf eingeklagt werden.


 

Moin,

 

habe gerade gemerkt dass seit dem 01.11.2018 bei mir regelmässig die 15,96 und einmalig 19,99 EUR abgebucht wurden. Insgesamt knapp 150 Euro

 

Habe nun die letzten beiden Telekomrechnugnen über meine Bank storniert und wiederum den dadurch entstandenen Fehlbetrag erstattet. Da werde ich sicherlich was von der Rechnungsabteilung hören Zwinkernd

 

Die Information über das ungenehmigte Abo schicke ich noch zusätzlich per Mail und Einschreiben. So wie ich unseren Telekomunikationsdienstleister kenne, stellt er sich vermutlich quer.

 

Was mich aufregt ist, dass man ja scheinbar per Klick hunderte Euro Abos erstellen kann. Gleichzeitig kann man aber nicht per Klick sofort kündigen und alles zurückerstattet bekommen. Schon allein dass ich meinen Samstagvormittag mit so nem Quatsch verbringen muss... dafür sollte sich die Telekom mal eine Runde schämen.

 

Das selbe Spiel gab es vor Jahren mit den sogenannten "Hosentaschenanrufen". Auch da war man Inkasso-Unternehmen für Betrügerbanden. Bravo. Letztlich verdient die Telekom mit der Rechnungsstellung für Drittanbieter. Trotz Urteile steht die Cellfisch GmbH auch noch als Drittanbieterpartner drin. Diese muss ich dann extra "aussperren". Wieso sind denn Drittanbieter dienste nicht automatisch ausgestellt? Warum muss ich tätig werden? War bei den Hosentaschenanrufen auch genau das selbe...

 

 

Gelöschter Nutzer

@Anton86  schrieb:

.... Wieso sind denn Drittanbieter dienste nicht automatisch ausgestellt? Warum muss ich tätig werden? ...

 


https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Rechnun...

 

Aber Herr Müller meldet sich bestimmt zum Thema.

@Anton86@Gelöschter Nutzer 

 

kurz zu Ihren Posts:

 

Die Angelegenheit mit dem opt-in/opt-out (also voreingestellte Drittanbietersperre oder nicht) ist politischer Natur.

In der letzten Legislaturperiode wollen SPD geführte Bundesministerien eine voreingestellte Dirttanbietersperre, wurden aber von der Bundes-CDU ausgebremst im Bundestag. Interessanterweise hat aber kurz darauf die Grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg sich der Sache angenommen und alle 16 Bundesländer haben einstimmig (!) sich dafür ausgesprochen (damit auch die CDU auf Landesebene), eine solche Drittanbietersperre bei Neuverträgen voreingestellt aufzunehmen, wurde aber erneut von der Bundes-CDU (und/oder der Lobbyinteresse) ausgebremst, als der Bundesrat Entsprechendes in den Bundestag eingebracht hat. Das kann alles in den entsprechenden Drucksachen des Bundestags und Bundesrats  nachgelesen werden (für den Fall, dass dies jemand bezweifeln sollte)...

Daher ist das mehr ein politisches Problem.... Es wäre ohne Weiteres mgl. den Verbraucher umfassend zu schützen, ist aber politisch an dieser Stelle nicht gewollt....

 

Was ich zu dem Link zu der Bundesnetzagentur anmerken möchte: Dort steht, dass innerhalb 8 Wochen reklamiert werden muss (sog. 8 Wochen Frist gem. §45i TKG). Das ist definitv falsch. Der BGH hat mit Urt. v. 06.05.2017 (Az. III ZR 368/16) höchstrichterlich klargestellt, dass Drittanbieterleistungen nicht unter § 45i TKG fallen, denn hier werden nur telekommunikationsgestützte Dienste (i.S.d. Legaldefinition aus § 3 Nr. 23 TKG subsummiert- und hierunter fallen Drittanbieterposten nunmal nicht).

I.ü. findet sich diese Auslegung schon seit 2013 in Kommentarliteratur (vgl. Kiparski, Multimedia, TKG, 2013. § 45i TKG).

Das nur am Rande. Sie können auch nach den 8 Wochen Drittanbeiterposten reklamieren. Maßgeblich ist einzig die allg. Verjährungsfrist aus §§ 195,199 BGB. Dass Sie die Abofalle also nicht erst nach 8 Wochen (ausgehend von Erhalt der Rechnung) bemerkt haben, steht einer Rückforderung der ohne Rechtsgrundlage erfolgten Abbuchungen also nicht im Wege.

 

Sofern der Widerruf (ausgehend von ostensiv erfolgtem Vertragsschluss) noch nach 1 Jahr un 14 Tagen möglich ist, sollten Sie diesen erklären, falls nicht, fordern Sie die Erstattung wegen mangelden Vertragsschlusses an.

 

Wie Sie im Forum entnehmen konnten, hat das AG Düsseldorf erkannt, dass Cellfish Abofallen betreibt:

So sprach das AG DüDo in Urt. v. 09.08.2018 (Az. 50C 248/17) von einer Abofalle in Urteil. Das Gericht erachtete es ferner als bedenklich, dass die Stores von Cellfish nicht funktionsfähig sind und stützte sich auf Gutachten von einem ö.b.u.v. Gutachter bzgl. der (gefälschten) log-files von Cellfish. Cellfish ist auch nicht in Berufung gegangen, sondern hat eingesehen, dass "die Sache durch ist".

Es gibt Reihenweise Urteile des AG DüDo (Az. 24C 45/16), als das Gericht von manipulierten Beweismittel sprach und Cellfish verurteile, oder (Az. 133C 9/18) "schwere Zweifel an einem Vertragsschluss hatte" und Cellfish verurteilte....

 

 

Gerne können Sie schreiben:
Mail: xxxxxxxxxxxx

und ich kann Ihnen die Urteile und Vorlagen schicken.

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

 

Vielen Dank für die weitere Aufklärung. 

 

Das Abonment ist jetzt gekündigt. Ich habe nochmal per Mail nach Rückerstattungs angefragt.

 

Am Montag gehen dann die Briefe dazu jeweils raus.

 

Vielleicht war es nicht so clever die letzten beiden Rechnungen zurückbuchen zu lassen. Aber vielleicht ist ja von der Telekom auch net so clever, bei so ner Betrugsmasche mitzumachen. Zwinkernd

Gerne! Wenn Sie die Urteile gegen Cellfish brauchen, und weitere Infos zu Cellfish benötigen, schreiben Sie mir

xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

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Inga Kristina J. / Telekom hilft

An den Telekom Manipulator Inga Kristina J. Eine Mail Adresse ist i.d.R nicht Personen bezogen. Was veranstalten Sie hier? 

Wenn Sie Urteile ect. benötigen, schreiben Sie mir unter

XXXXXXXXXXXXXXgmx.de

 

@Gelöschter Nutzer: Anstatt meine Mail Adresse zu zensieren, sollte die Telekom bei den Cellfish-Abofallen aufhören zu wegzuschauen und gegen Abofallenbetreiber aktiv werden. Ich bitte die Telekom darum, mit der Zensur aufzuhören. Gehen Sie lieber gegen die unseriösen Dirttanbieter wie Cellfish vor.

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Anmerkung Telekom hilft Team: E-Mail-Adresse editiert

 

Wenn Sie Urteile benötigen, schreiben Sie mir unter
XXXXXXXXXXXgmx.de

@Gelöschter Nutzer: hören Sie auf, die Beiträge zu zensieren. Als ob es nicht Armutszeugnis genug wäre, dass die Telekom bei den Cellfish- Abofallen wegschaut und an dem Betrug an der eigenen Kundschaft mitverdient, müssen Sie jetzt nicht auch nicht Beiträge zenieren. Meine Mailadresse ist nicht personenbezogen, zumal ich mich selber auf freien Stücken entschieden habe, meine Mailadresse zu schicken.....

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Anmerkung Telekom hilft Team: E-Mail-Adresse editiert