IBAN Diskriminierung bei der Auszahlung von Guthaben

Gelöst

Hallo. Ich habe mir mal die Formulare angeschaut. Nicht das ich es brauchen würde, aber wieso sollte man hier in diesem Formular *Link zum Formular entfernt, da veraltet// Mi C. 18.7.2019*

nur eine deutsche Bankverbindung angeben können? Das ist IBAN Diskriminierung. Es müssen auch andere SEPA-fähige IBANs akzeptiert werden. Ich zum Beispiel habe gar kein deutsches Bankkonto. Wozu auch? Innerhalb Europas muss das überall akzeptiert werden..

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Community Managerin

@Akymaru  schrieb:

Hallo. Ich habe mir mal die Formulare angeschaut. Nicht das ich es brauchen würde, aber wieso sollte man hier in diesem Formular *Link entfernt, da veraltet* nur eine deutsche Bankverbindung angeben können? Das ist IBAN Diskriminierung. Es müssen auch andere SEPA-fähige IBANs akzeptiert werden. Ich zum Beispiel habe gar kein deutsches Bankkonto. Wozu auch? Innerhalb Europas muss das überall akzeptiert werden..


Hallo @Akymaru ,

 

danke für dein Auge fürs Detail. Das Formular ist wie @Kugic bereits richtig kommentierte bereits veraltet. 

 

Die Auszahlung des Prepaid-Restguthabens, kann über dieses aktuelle Kontaktformular auch für Bankverbindungen außerhalb von Deutschland im SEPA-Zahlungsverkehrsraum beantragt werden. 

Den Link zum alten Formular hab ich einmal aus deinem Startbeitrag herausgenommen, um weitere Verwirrungen zu vermeiden bis wir es offline genommen haben.

 

Liebe Grüße

Mi C. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

IBAN Diskriminierung? Is das der neue Genderwahn?
Gelöschter Nutzer

@CyberSW 

 

Kein "Genderwahn" - sondern tatsächlich ein Verstoß gegen EU-Recht, falls es je zu einem Urteil mit Rechtskraft kommen

sollte (zumindest bezüglich SEPA-Lastschriftmandaten).

 

"Nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes ist schon allein die Vorgabe, dass ein Kunde seinen Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat haben muss, gleichbedeutend mit der Vorgabe ist, in welchem Mitgliedstaat ein Zahlungskonto zu führen ist und damit ein Verstoß gegen EU-Recht[4]

 

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190054de.pdf

 

Quelle: wikipedia

@Akymaru 

Ich denke auch, dass ein Schuldrechtsverhältnis das auf dem BGB beruht nicht vom Vorhandensein eines deutschen Bankkontos abhängig sein kann. Deshalb vermute ich, dass "zur Not" die Auszahlung auch auf anderem Wege erfolgen kann - z.B. Zusendung eines Schecks.

 

Dass die BIC anzugeben ist wenn es nur ein deutsches Bankkonto sein darf - das darf man dann wohl als Treppenwitz verstehen.

Gelöschter Nutzer

@Akymaru  schrieb:

... wieso sollte man hier in diesem Formular *Link zum Formular entfernt, da veraltet// Mi C. 18.7.2019*

nur eine deutsche Bankverbindung angeben können?


Das verlinkte Formular ist von 2015.

Egal, hat mich nur etwas stutzig gemacht.

Beim aktuellen Kontaktformular wird ebenfalls auf eine deutsche Bankverbindung hingewiesen. 🤔

*Link zum Formular entfernt, da veraltet// Mi C. 18.7.2019*


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@CyberSW 

 

Kein "Genderwahn" - sondern tatsächlich ein Verstoß gegen EU-Recht.


Das ist in sofern falsch, als das der verlinkte Artikel überhaupt nicht rechtskräftig ist (zumindest finde ich keinen Beleg darüber) , sondern nur eine Rechtsauffasssung über den nun die Gerichte befinden müssen-

 

Zudem handelt es sich hier nicht um eine SEPA Lastschrift, sondern eine Überweisung

Telekom hilft Team
Hallo @Akymaru

Ich mache mich schlau. Geht es um Guthaben Auszahlung einer Prepaid-Karte?

Alternativ können wir das Guthaben auch deinem Kundenkonto bei uns gutschreiben. Dann wird es einfach mit deiner nächsten Handyrechnung verrechnet.

Gruß
Karsten L.
Gelöschter Nutzer

@Stefan 

 

Ich habe meinen Beitrag entsprechend angepaßt - danke für den Hinweis.

 

Es dürfte noch etwas dauern, bis ein in der ganzen EU verbindliches Urteil ergeht - 

dann dürfte hoffentlich endlich Klarheit herrschen.

 

Und vielleicht wird dann auch die hier strittige Frage geklärt, ob auch ein 

A u s z a h l u n g s k o n t o   in Deutschland existieren muß.

 

 

Gelöschter Nutzer

@Akymaru,

das die Telekom nicht an ausländische Banken überweisen tut, kann folgende Gründe haben:

  • Gebühren für die Überweißung ins Ausland trägt die Telekom, bei kleinen Beträgen ein Minusgeschäft
  • Überweißungen ins Ausland dauern länger als Überweißungen in Deutschland und können nicht nachverfolgt oder zurückgeholt werden, wenn es einen Fehler bei der Übermittlung der Kontodaten gibt.
  • Vertragspartner ist eigentlich nur eine Person, welche in Deutschland lebt und auch hier sein Konto hat. Dabei spielt die Nationalität keine Rolle (wegen Rechnungsanschrift)

Ob meine Angaben stimmen, weiß ich nicht, würde ich aber als Unternehmer in Deutschland selber so machen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Und vielleicht wird dann auch die hier strittige Frage geklärt, ob auch ein 

A u s z a h l u n g s k o n t o   in Deutschland existieren muß.


Mich würde es mal interessieren wie die Telekom Guthaben an Kunden auszahlt, die gar kein Girokonto besitzen und auch gar keines kriegen?

 

http://www.igfd.org/?q=Wieviele+Menschen+besitzen+kein+Girokonto

@Gelöschter Nutzer 

 

1) Die Europäische Gemeinschaft hat in der Verordnung 2560/2001 vom Dezember 2001[15] („EU-Preisverordnung“), die 2003 in Kraft trat, geregelt, dass für grenzüberschreitende Überweisungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU die gleichen Gebühren gelten müssen wie für Überweisungen innerhalb des Landes, in dem die Überweisung beauftragt wird. Diese Regelung gilt für Zahlungen, die auf Euro lauten, einen Betrag von 50.000 Euro nicht überschreiten und bei denen die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und der SWIFT-BIC angegeben sind. Im Jahr 2005 sind auch die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden.[16]

 

Quelle: Wikipedia

 

2) Auch Überweisungen innerhalb der EU dürfen maximal zwei Bankarbeitstage betragen:

 

https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/01_ueberweisungsdauer.html

 

@Gelöschter Nutzer 

 

3) Sofern ein "Basiskonto" vorhanden ist - darauf hat jeder Anspruch:

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/was-ist-ein-basiskonto-7897

 

Und die gängige Praxis in der EU ist natürlich wieder schön kompliziert gestaltet:

 

https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/financial-products-and-services/bank-accounts-eu/index_de.htm

 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Gelöschter Nutzer 

 

3) Sofern ein "Basiskonto" vorhanden ist - darauf hat jeder Anspruch:

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/was-ist-ein-basiskonto-7897


Natürlich hat jeder lt. Rechtsprechung einen Anspruch auf ein Basiskonto.

In der Realität sieht es aber so aus, daß die Banken nach ihren eigenen Regeln spielen und gewissen Leuten ein Girokonto auf Guthabenbasis verweigern.

 

PS. Ich kenne genug Leute aus meinem Umfeld denen es so ergeht.

@Gelöschter Nutzer
Hast es gerade gehört, in China is nen Sack Reis umgefallen.

@Gelöschter Nutzer 

 

Da stimme ich Dir zu - die EU hat zwar ihre Vorschriften zugunsten der Verbraucher

ständig verschärft, aber deren  E i n h a l t u n g   wird viel zu wenig überwacht...

 

Ich bin selbst seit 24 Jahren in der Finanzdienstleistunsbranche tätig - und verbringe mittlerweile

den größten Teil meiner Arbeitszeit damit, vor Abschluß eines noch so kleinen Geschäftes

zu recherchieren, wieviele Paragraphen und Gesetze ich beachten muß, damit ich 

den Kunden nicht 10 Mal aufsuchen muß wg. eines fehlenden Kommas.

 

Umgekehrt dagegen erlebe ich täglich hautnah mit, wie "gerecht" es in dieser

Branche zugeht:

 

Die Deutsche Bank z.B. baut 16.000 Stellen ab - drei ausscheidende Vorstände erhalten schlappe

26 Mio. Euro Abfindung...Wütend

 

@CyberSW 

 

Nein, habe ich nicht - der betreffende Sack war leider nicht mit Spezialpeilsender

und GPS-Gerät ausgestattet.

Aber genau diesen Kommentar hatte ich erwartet.

 

Gelöschter Nutzer

@CyberSW  schrieb:
@Gelöschter Nutzer
Hast es gerade gehört, in China is nen Sack Reis umgefallen.

In Brasilien sind gerade drei Kaffeesäcke geplatzt.

Ist viel schlimmer — der gute Stoff. 😜


@CyberSW  schrieb:
IBAN Diskriminierung? Is das der neue Genderwahn?

Ich lehne den Begriff "Genderwahn" ab.

Ich habe selbst das dritte Geschlecht beantragt und leide seither im Internet unter Ausgrenzung und Mobbing. Die Leute reden einfach über uns, obwohl sie garkeine Ahnung haben.. Ist leider so. Zum Glück setzt die Deutsche Telekom dem entgegen. Die hatten auf Facebook ja sogar für eine Weile ihr Logo in Pride-Farben. Die Telekom ist offen und jedem freundlich gegenüber. Davon sollten sich manche Leute im Internet eine Scheibe von abschneiden.

Davon ab: Das Wort heißt nunmal IBAN-Diskriminierung. Wie man auf sowas kommen kann (mit dem "Genderwahn") nur weil das Wort Diskriminierung fällt.. oh man.

Aber jetzt mal zum eigentlichen Thema:

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@CyberSW 

 

Kein "Genderwahn" - sondern tatsächlich ein Verstoß gegen EU-Recht, falls es je zu einem Urteil mit Rechtskraft kommen

sollte (zumindest bezüglich SEPA-Lastschriftmandaten).

 

"Nach Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes ist schon allein die Vorgabe, dass ein Kunde seinen Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat haben muss, gleichbedeutend mit der Vorgabe ist, in welchem Mitgliedstaat ein Zahlungskonto zu führen ist und damit ein Verstoß gegen EU-Recht[4]

 

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190054de.pdf

 

Quelle: wikipedia


Zutreffender wäre folgendes.

Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG)

Insbesondere der Artikel 9 daraus.

 


@muc80337_2  schrieb:

@Akymaru 

Ich denke auch, dass ein Schuldrechtsverhältnis das auf dem BGB beruht nicht vom Vorhandensein eines deutschen Bankkontos abhängig sein kann. Deshalb vermute ich, dass "zur Not" die Auszahlung auch auf anderem Wege erfolgen kann - z.B. Zusendung eines Schecks.

 

Dass die BIC anzugeben ist wenn es nur ein deutsches Bankkonto sein darf - das darf man dann wohl als Treppenwitz verstehen.


Schau dir mal hiervon Artikel 9 Absatz 1 an. Da ist ganz klar beschrieben, dass es illegal ist nur deutsche Bankkonten als Auszahlkonten zu erlauben.

 


@Karsten L.  schrieb:
Hallo @Akymaru

Ich mache mich schlau. Geht es um Guthaben Auszahlung einer Prepaid-Karte?

Alternativ können wir das Guthaben auch deinem Kundenkonto bei uns gutschreiben. Dann wird es einfach mit deiner nächsten Handyrechnung verrechnet.

Gruß
Karsten L.

Nein - bitte nicht falshc verstehen. Eventuell habe ich mich missverständlich ausgedrückt, aber: Ich habe keine Prepaid Karte. Ich wollte lediglich auf eine illegitime Auszahlungspraxis hinweisen.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Stefan 

 

Ich habe meinen Beitrag entsprechend angepaßt - danke für den Hinweis.

 

Es dürfte noch etwas dauern, bis ein in der ganzen EU verbindliches Urteil ergeht - 

dann dürfte hoffentlich endlich Klarheit herrschen.

 

Und vielleicht wird dann auch die hier strittige Frage geklärt, ob auch ein 

A u s z a h l u n g s k o n t o   in Deutschland existieren muß.

 


Muss es nicht:

Ein Zahler, der eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger vornimmt, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist.

Artikel 9, Absatz 1 der schon vorher zitierten Verordnung. Absatz 2 gilt übrigens für Lastschriften.

 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Akymaru,

das die Telekom nicht an ausländische Banken überweisen tut, kann folgende Gründe haben:

  • Gebühren für die Überweißung ins Ausland trägt die Telekom, bei kleinen Beträgen ein Minusgeschäft
  • Überweißungen ins Ausland dauern länger als Überweißungen in Deutschland und können nicht nachverfolgt oder zurückgeholt werden, wenn es einen Fehler bei der Übermittlung der Kontodaten gibt.
  • Vertragspartner ist eigentlich nur eine Person, welche in Deutschland lebt und auch hier sein Konto hat. Dabei spielt die Nationalität keine Rolle (wegen Rechnungsanschrift)

Ob meine Angaben stimmen, weiß ich nicht, würde ich aber als Unternehmer in Deutschland selber so machen.


Du vertust dich. Was du meinst sind Auslandsüberweisungen. Ich meine SEPA-überweisungen.

Auslandsüberweisung bei der Bank = Alles was nicht SEPA ist.

SEPA-Überweisung bei der Bank = Deutschland und alle anderen EWR-Mitglieder (sofern mir bekannt).

Eine SEPA Überweisung muss nach einem Tag ausgeführt werden und darf nicht mehr kosten, wenn der Empfänger nicht ein inländisches Konto hat. Du kannst als Deutscher problemlos kein Deutsches Konto haben sondern nur ein Konto in einem anderen SEPA-Land haben. So mache ich es ja auch.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Gelöschter Nutzer 

 

3) Sofern ein "Basiskonto" vorhanden ist - darauf hat jeder Anspruch:

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/was-ist-ein-basiskonto-7897


Natürlich hat jeder einen Anspruch auf ein Basiskonto.

In der Realität sieht es aber so aus, daß die Banken nach ihren eigenen Regeln spielen und gewissen Leuten ein Konto auf Guthabenbasis verweigern.

 

PS. Ich kenne genug Leute, denen es so ergeht.


Dann ist das Handeln der Bank ganz einfach illegal. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf, basta. In jedem Land!

es gibt echt keine Korinthen, die nicht schon mal gekackt wurden, mehr kann man zu dem Thread hier eigentlich nicht sagen.

 

Und ganz ehrlich, die Geschlechterdiskussion gehört absolut nicht hier her.

Weder pro noch contra. 

Gelöschter Nutzer

@Akymaru  schrieb:

@CyberSW  schrieb:
IBAN Diskriminierung? Is das der neue Genderwahn?

Ich lehne den Begriff "Genderwahn" ab.

Ich habe selbst das dritte Geschlecht beantragt und leide seither im Internet unter Ausgrenzung und Mobbing. Die Leute reden einfach über uns, obwohl sie garkeine Ahnung haben..


Ich konnte den Begriff "Genderwahn" in diesem Zusammenhang auch nicht nachvollziehen.

Nachdem ich mir aber dein Profilbild angesehen hatte wußte ich genau, worauf dieser Begriff abzielte.

Mehr will ich dazu auch nicht schreiben.

Laß die Leute im Netz einfach labern — bloß nicht unterkriegen lassen.

Ich weiß auch was es heißt, aufgrund meiner politischen Einstellung und meines Lebens im Netz stigmatisiert zu werden.

Geht mir mittlerweile völlig am A*** vorbei.

Das solltest du auch so machen. Zwinkernd

IBAN Diskriminierung, was das alles gibt. Aber wenn die Telekom ohnehin nur deutsche Bankverbindungen akzeptiert, braucht es eigentlich auch keine BIC, da ist wohl was Wahres dran.


@CyberSW  schrieb:
IBAN Diskriminierung? Is das der neue Genderwahn?

Meines Wissens akzeptiert die Telekom inzwischen auch Nicht-Deutsche IBAN, allerdings nicht Online und nicht in den Standardvordrucken.

 

Defakto heißt das, nur wer äuserst hartnäckig ist, kann bei der Telekom mit Nicht-Deutscher IBAN arbeiten.

 

Und so was nennt man IBAN Diskriminierung, ein klarer Gesetzesverstoß.


@Käseblümchen  schrieb:

@CyberSW  schrieb:
IBAN Diskriminierung? Is das der neue Genderwahn?

Meines Wissens akzeptiert die Telekom inzwischen auch Nicht-Deutsche IBAN, allerdings nicht Online und nicht in den Standardvordrucken.

 

Defakto heißt das, nur wer äuserst hartnäckig ist, kann bei der Telekom mit Nicht-Deutscher IBAN arbeiten.

 

Und so was nennt man IBAN Diskriminierung, ein klarer Gesetzesverstoß.


Nunja - für die Lastschrift im Mobifunk konnte ich problemlos online meine niederländische IBAN eintragen.

Da macht es die Telekom also richtig.

 

Aber bei der Auszahlung von Guthaben muss sie noch nachbessern. Wie erreiche ich denn, dass die dafür zuständige Person davon erfährt?

Dein verlinktes Formular ist eh out of Order. 

Aufträge für Auszahlungen werden ausschließlich über das online Formular angenommen. 

 

Da ist dann die Frage, ob eine Speicherung mit Nicht-DE angenommen wird. 


@Akymaru  schrieb:

Aber bei der Auszahlung von Guthaben muss sie noch nachbessern. Wie erreiche ich denn, dass die dafür zuständige Person davon erfährt?

 


Wesentlich ist bei der Telekom nur, ob das zuständige Computersysten eine Sache kann oder nicht.

 

 

Telekom hilft Team
Hallo @Akymaru nochmal,

Ich nehme mich der Sache an und hake noch einmal in der Fachabteilung nach. Meines Wissens gibt es auch hierfür eine einfache Lösung. Ich melde mich wieder, sobald es Neuigkeiten gibt.

Gruß
Karsten L.
Telekom hilft Team
Guten Tag @Akymaru,

leider haben wir noch keine Rückmeldung aus der Fachabteilung. Ich muss dich also noch um etwas Geduld bitten.

Viele Grüße
Finn A.