Inkasso

Gelöst

Wie bekomme ich die 11 stellige Forderungsnummer des Inkasso Unternehmens EOS. 

Ich war 6 Monate OFW, habe daher keine Post bekommen. 

Ich möchte meinen DSL Vertrag behalten und verlängern. 

Am Telefon bekomme ich keine info über das Inkasso Unternehmen.

In der letzten Rechnung finde ich leider auch keine Informationen.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Gelöschter Nutzer

Moin @Oliver.Fischer.80,

 

wende dich bitte direkt an das Inkassounternehmen. Nach Abgabe der Forderung(en) gibt es keine Möglichkeiten mehr zur Hilfe

 

(aus einem anderen Thread):

Mehr Infos
Hallo ....

bitte wenden Sie sich direkt an das Inkasso-Unternehmen. Ich habe nach Abgabe hier keine Möglichkeiten mehr.

Grüße
Christoph T.

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Lösung
Gelöschter Nutzer

Moin @Oliver.Fischer.80,

 

wende dich bitte direkt an das Inkassounternehmen. Nach Abgabe der Forderung(en) gibt es keine Möglichkeiten mehr zur Hilfe

 

(aus einem anderen Thread):

Mehr Infos
Hallo ....

bitte wenden Sie sich direkt an das Inkasso-Unternehmen. Ich habe nach Abgabe hier keine Möglichkeiten mehr.

Grüße
Christoph T.

Herzlich willkommen @Oliver.Fischer.80

 

Die Telekom kann da nicht mehr weiterhelfen , wenn die Forderung schon an das Inkasso Büro gegeben wurde ! Da muss man sich mit dem Inkasso Unternehmen in Verbindung setzen! Hier sollte die Forderungsnummer zu finden sein , aber warum erhält man 6 Monate keine Post ? https://www.eos-serviceportal.de/content/where_is_my_debtnumber

 

Viele Grüße 

Hast du es schon mal über das Kontaktfeld der EOS-Website versucht?


EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Steindamm 71
20099 Hamburg
Tel.: +49 40 2850-0
Fax: +49 40 2850-1400
E-Mail: info@eos-did.com

 

https://www.eos-serviceportal.de/content/legal_info

 

Über das Kontaktformular ist allerdings die Forderungsnummer ein Pflichtfeld https://www.eos-serviceportal.de/contact_de/


@dunikohler  schrieb:

Herzlich willkommen @Oliver.Fischer.80

 

 aber warum erhält man 6 Monate keine Post ?


Steht doch dort:

"Ich war 6 Monate OFW" (Ohne festen Wohnsitz).

Da kann dann schlecht etwas zugestellt werden.


@HAMAPA  schrieb:

@dunikohler  schrieb:

 

 

 aber warum erhält man 6 Monate keine Post ?


Steht doch dort:

"Ich war 6 Monate OFW" (Ohne festen Wohnsitz).

Da kann dann schlecht etwas zugestellt werden.


Ok das ist natürlich dann logisch , sorry @HAMAPA 

Gelöschter Nutzer

@Oliver.Fischer.80  schrieb:
...
Ich möchte meinen DSL Vertrag behalten und verlängern. 

Wird der Vertrag überhaupt noch von der Telekom geführt oder wurde dieser bereits einseitig gekündigt ?

Wenn man von einem Zahlungsverzug von 6 Monaten ausgehen darf, dürfte der nächste Schritt nicht mehr solange auf sich warten lassen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Wird der Vertrag überhaupt noch von der Telekom geführt oder wurde dieser bereits einseitig gekündigt ? 


Und falls bereits "einseitig gekündigt" (was ja der Normalfall einer Kündigung ist) - ist die Kündigung überhaupt wirksam geworden?

Soweit ich das weiß ist es bei OFW problematisch mit der Zustellung der Post.

Ob es im Zusammenhang mit einem DSL-Vertrag eine Pflicht gibt, postalisch erreichbar zu sein, ob eine entsprechende Adresse bei z.B. der Caritas angelegt sowie der Telekom gemeldet wurde, ob die Kommunikation bereits ganz auf E-Mail umgestellt wurde, ... alles vermutlich relevante Aspekte, die hier bisher nicht klar wurden. Zudem - wir sind ja keine Juristen.

 

Wie es mit der abgetretenen Forderung aussieht weiß die Telekom vermutlich nicht - wie es mit dem DSL-Vertrag aussieht aber vermutlich schon. Dazu sollte @Oliver.Fischer.80 im Forenprofil (Link siehe meine Fußzeile) die Kundennummer eintragen (ja ich weiß - ich kenne die auch nicht auswendig, aber vielleicht gibt es ja noch irgendwo eine Rechnung oder zumindest die Rufnummer kann eingetragen werden auch wenn unter dieser vermutlich die Telekom den TE nicht kontaktieren kann.

Gelöschter Nutzer

@muc80337_2  schrieb:
...
Soweit ich das weiß ist es bei OFW problematisch mit der Zustellung der Post.

Eigentlich nicht.

Auch bei Wohnungs-/Obdachlosigkeit besteht polizeiliche Meldepflicht.

Das gilt übrigens auch, wenn man staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen muß.

Ohne Meldeadresse -- keine Hilfestellung.

Man hätte bei der Post einen Nachsendeantrag an die Meldeadresse stellen- und sich die Post dorthin liefern lassen können.

Alternativ wäre auch ein Postfach möglich gewesen, sofern es der Geldbeutel hergibt.