Keine Bestätigung trotz mehrfacher Kündigung

Ich habe bereits im Juli eine Sonderkündigung an die Telekom abgeschickt. Da keine Rückmeldung kam habe ich erneut gekündigt. Im August habe ich das ganze telefonisch geklärt, man sagte mir die Kpndigungen seien alle angekommen und der Vertrag läuft nur noch bis Ende Oktober. Da ich umgezogen bin und an meiner neuen Adresse keine gleichwertige Leitung von der Telekom angeboten wird, hatte ich Sonderkündigungsrecht. Die Dame von der Hotline ließ auch eine SMS als Bestätigung zuschicken. Wenn ich mich jetzt allerdings einlogge, steht unter meinen Vertragsdaten, dass mein Vertrag bis August 2020 läuft. Kein Wort von Oktober. Keine Aufträge oder sonstiges einzusehen. 

Ich habe die Bestätigung jedoch als SMS. Schriftliches kriegt man von Telekom wohl nicht. War bisher immer sehr zufrieden, jetzt nur noch enttäuschend.

Ich habe  leider nicht Die Zeit stundenlang in Warteschleife der Hotline zu hängen. Wie kann ich das am besten sonst aufklären wenn die Telekom weder auf Post noch auf E Mails reagiert???

@VaBe26 

Hast du den Umzug auch schon nachgewiesen durch z.B. Übersendung einer Kopie der amtlichen Umzugsmeldung/Bestätigung der Meldebehörde?

Solange der Umzug nicht nachgewiesen wird, bleibt es bei einer ordentlichen Kündigung.

 

Telekom hilft Team
Hallo VaBe26,

schade, dass du uns verlassen musst. Ich schaue gerne nach, wie es mit der Kündigung aussieht. Im Kundencenter wird die Sonderkündigung auch nicht angezeigt, daher besteht kein Grund zur Sorge. Fröhlich Aber wir können das bestimmt klären. Füllst du bitte deine Profildaten aus und gibst uns eine Rückmeldung?

Viele Grüße Türkan Ü.

@VaBe26  schrieb:

Ich habe bereits im Juli eine Sonderkündigung an die Telekom abgeschickt. ... Da ich umgezogen bin und an meiner neuen Adresse keine gleichwertige Leitung von der Telekom angeboten wird, hatte ich Sonderkündigungsrecht.


Bitte beachte: Das Sonderkündigungsrecht hast Du nur dann, wenn Du telefonisch einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz (also unverändert hinsichtlich Inhalt und Laufzeit) beauftragt hast und dabei herauskam, dass das nicht umsetzbar ist.

Ein Sonderkündigungsrecht hast Du dagegen nicht wenn Du nur selbst eine Verfügbarkeitsabfrage gemacht hast und selbst geschlossen hast, dass Du wohl ein Sonderkündigungsrecht hast.

 

Das Forenprofil zu ergänzen - nimm bitte den Link in meiner Fußzeile.


@Türkan Ü.  schrieb:
Im Kundencenter wird die Sonderkündigung auch nicht angezeigt, daher besteht kein Grund zur Sorge. Fröhlich 

@Türkan Ü. 

Die Sonderkündigung wird auf der Rechnung und unter Anschluss verwalten nicht angezeigt, müsste aber, wenn's korrekt lief im Auftragsstatus erscheinen.

Eine Sonderkündigung kannst du schicken soviel du willst, da es sowas nicht gibt = runde Ablage.
Es gibt lediglich eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung.

@CyberSW 

Sei nicht päpstlicher als der Papst ... ähhh... juristischer als die Juristen, die auch von einem Sonderkündigungsrecht sprechen/schreiben

 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=18.01.2018&Aktenz...