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09.09.2018 16:55
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich habe meinen Vertrag (Magenta zuHause L) im März 2018 abgeschlossen. Im November werde ich zu meinem Freund ziehen. Er hat bereits einen Internetanschluss von einem anderen ANbieter (1&1). Ich habe auch mit Hilfe des Anschluss-Tests festellen können, dass in der Wohung meines Freundes Magenta Zuhause L auch garnicht möglich wäre.
Können Sie mir sagen, wie ich jetzt den Vertrag kündigen kann? Kann man diesen auch zur Not auch pausieren?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn SIe mir helfen können.
Viele Grüße
Valentina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Grundsätzlich ist ein Zusammenzug kein Kündigungsgrund.
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Du kannst also nur einen Umzug beauftragen und wenn tatsächlich am neuen Standort nicht das gleiche Leistungspaket möglich ist, das Sonderkündigungsrecht gem. § 46 Abs. 8 TKG in Anspruch nehmen.
Der Vertrag wird dann mit Dreimonatsfrist beendet.
09.09.2018 17:07
Hallo,
sollte der Vertrag in der aktuellen Form so an der neuen Adresse tatsächlich nicht verfügbar sein , so besteht höchstwahrscheinlich ein Sonderkündigungsrecht.
Dieses wird vom Umzugsteam geprüft. Alles weitere kann man dann direkt mit den Kollegen klären.
Sollte der Vertrag jedoch so auch an der neuen Adresse geschaltet werden können, so besteht das Sonderkündigungsrecht nicht.
Wenn Sie bereits schon an der neuen Adresse wohnen , rate ich persönlich immer dazu, den Anschluss sperren zulassen, damit keiner auf Ihren Namen und Kosten Dienstleitungen ( Internet, Telefonie usw..) in Anspruch nehmen kann...
Grundsätzlich ist ein Zusammenzug kein Kündigungsgrund.
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Du kannst also nur einen Umzug beauftragen und wenn tatsächlich am neuen Standort nicht das gleiche Leistungspaket möglich ist, das Sonderkündigungsrecht gem. § 46 Abs. 8 TKG in Anspruch nehmen.
Der Vertrag wird dann mit Dreimonatsfrist beendet.
09.09.2018 17:41
@Ludwig II schrieb:
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.
Ist das tatsächlich so ?
In den meisten Fällen hat man an der 1. TAE aus grauer Vorzeit noch die W- u. E-Ader,
worüber ein 2. Anschluß geschaltet werden könnte.
09.09.2018 17:53 Zuletzt bearbeitet: 09.09.2018 17:57 durch den Autor
F@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Ludwig II schrieb:
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.Ist das tatsächlich so ?
In den meisten Fällen hat man an der 1. TAE aus grauer Vorzeit noch die W- u. E-Ader,
worüber ein 2. Anschluß geschaltet werden könnte.
Ich meine es hier so gelesen und hier es lassen sich bestimmt noch mehr Beiträge finden.
09.09.2018 17:56
09.09.2018 20:09 Zuletzt bearbeitet: 09.09.2018 20:10 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Ludwig II schrieb:
Ausnahmen gibt es, wenn beide Kunden bei der Telekom sind.Ist das tatsächlich so ?
Ja, das ist tatsächlich so
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