Kündigung

Gelöst

Guten Abend ich hab eine Frage ich sihe im August zu meinem Freund. Er besitzt schon ein Anschluss von Festnetz und TV nur von einem anderen Anbieter jetzt meine frage wie kann ich mein vetrag kündigen 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
www.telekom.de/kuendigung

Ein Grund zur vorzeitigen Kündigung ist das aber nicht.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
www.telekom.de/kuendigung

Ein Grund zur vorzeitigen Kündigung ist das aber nicht.

Das weiß ich aber was wollen wir mit 2 veträgen er hat doch sein ich sihe ja in sein Haushalt 

Sowas wie eine Haushaltzusammenführung und einen der beiden verträge aus kulanz kündigen gibts nur wenn beide bei der Telekom sind. Da dein kumpel bei einem anderen anbieter ist geht das nicht. Du kannst nur fristgerecht kündigen oder einen umzug zu deinem Kumpel melden, da leitung durch ihn belegt wird auch gekündigt aber musst 3 Monate weiter zahlen. Wenn dein Kumpel allerdings dort Kabel Anbieter hat und die TAE Dose kann beschalten werden geht auch nur Frist gerecht kündigen und bis dahin schön weiter zahlen.

Das ist nicht den ihr ernst was soll ich denn da mit noch. Und ja er ist bei Kabel Deutschland aber es muss doch ne möglichkeit geben da raus zu kommen wen ich ausihe ist eh kein Anschluß mehr da. Da würde ich die Grundgebühr von 39 Euro jeden Monat noch bezahlen ob woll ich es nicht mehr nehme. Aber wie siht das aus wen ich ein Teil kündige weil benutze ja app zum TV gucken und die Musik app 

Ein Vertrag ist eine beidseitige Willensbekundung diesen zu erfüllen.

Die Telekom muss die Leistung erbringen und du die Rechnung zahlen. Der Vertrag wurde mit Laufzeit abgeschlossen, demnach musst du diesen auch erfüllen. Die Telekom kann ja nicht wissen was du umziehen willst und sollte an der neuen Adresse ein Anschluss möglich sein, dann wird die Telekom diesen auch erfüllen wollen an der neuen Adresse.

 

Du könntest den Vertrag vielleicht noch Kündigungen wenn du alle Grundgebühren der Laufzeit bezahlst.

Wann endet die Laufzeit des jetzigen Vertrages?

 

Sie können einen Umzug ihres Anschlusses nach TKG beauftragen. Sollte an der neuen Adtesse der bisherige Leistungsumfang nicht 1:1 bereitgestellt werden können, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu einem Monatsletzten zu.

 

Alternative: Sie ziehen mit ihrem Anschluss um und der Freund kündigt seinen Anschluss.

Geht bis zum 28.10.2020 und ich kann frühestens am 28.09.2020 kündigen aber ich möchte doch jetzt im August umziehen 

Du must TELEFONISCH einen Umzug melden mit Hinweis auf §46 TKG

Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Die Telkom kann den Vertrag mit gleichen Kosten und Leistung am neuen Wohnort schalten oder nicht.

 

1.Kann sie schalten, dann musst du regulär kündigen und bis zum Ende weiterbezahlen.

2. Kann sie zu diesen Konditionen und Geschwindigkeiten nicht schalten, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende.

 

 


@antonialea82  schrieb:

Und ja er ist bei Kabel Deutschland aber es muss doch ne möglichkeit geben da raus zu kommen 


Er kann den Kabel Deutschland Anschluss vermutlich deutlich früher kündigen als aktuell bei Dir das Laufzeitende ist.

 

Zudem wenn es sich um einen Kabelanschluss handelt, dann wird es ziemlich sicher eine Umzugsmöglichkeit Deines Telekom-Anschlusses geben

  • entweder unverändert zu jetzt - dann kommst Du nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus
  • oder mit anderen Geschwindigkeitsdaten - dann kommst Du vorzeitig aus dem Vertrag raus (aber nur wenn Du den Umzug telefonisch beauftragst unter Verweis auf das Telekommunikationsgesetz und anschließend das Kündigungsrecht wahrnimmst!)