Kündigungsfrist bei Aufgabe des Zweitwohnsitzes

Gelöst

Hallo liebe Community,

meine Eltern geben kurzfristig, zum 1.06.19, ihren Zweitwohnsitz auf. Der DSL-Vertrag läuft noch bis Mitte November. Wie ich bereits herausfinden konnte, darf der Vertrag nicht an die nachfolgende Partei übergeben werden. Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag frühzeitig zu kündigen? An ihrem Erstwohnsitz haben sie bereits (schon immer) einen Telekomanschluss. D.h. mitnehmen können sie den Zweitwohnsitz-Vertrag nicht.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein. 

Der Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden und läuft dann im November aus. 

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Lösung

Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein. 

Der Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden und läuft dann im November aus. 


@Kugic  schrieb:

Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein. 

Der Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden und läuft dann im November aus. 


Und dass für den  Nachmieter dann sehr wahrscheinlich vorher kein Anschluss geschaltet werden kann, nimmt die Telekom billigend in Kauf.

 

 


@Käseblümchen  schrieb:

@Kugic  schrieb:

Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein. 

Der Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden und läuft dann im November aus. 


Und dass für den  Nachmieter dann sehr wahrscheinlich vorher kein Anschluss geschaltet werden kann, nimmt die Telekom billigend in Kauf.


In wieviel Prozent der Fälle ist das der Fall?


@olliMD  schrieb:

@Käseblümchen  schrieb:

@Kugic  schrieb:

Bei einem Zweitwohnsitz räumt die Telekom keine frühzeitige Kündigung ein. 

Der Vertrag muss fristgerecht gekündigt werden und läuft dann im November aus. 


Und dass für den  Nachmieter dann sehr wahrscheinlich vorher kein Anschluss geschaltet werden kann, nimmt die Telekom billigend in Kauf.


In wieviel Prozent der Fälle ist das der Fall?


Wenn die Prozentzahl so gering ist, stellt sich die Frage, warum verbaut die Telekom dem Nachmieter einen DSL-Anschuss?

Warum beendet die Telekon nicht den Vertrag, vorausgesetzt der Nachmieter schließt einen Vertrag bei der Telekom ab.

Was wäre, wenn der Nachmieter den Vertrag bei der Telekom beauftragt und diesen nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen widerruft?


@Has  schrieb:

Was wäre, wenn der Nachmieter den Vertrag bei der Telekom beauftragt und diesen nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen widerruft?


Ach komm. Genau auf diese Antwort habe ich gewartet.

Schon mal nachgedacht, dass in der Regel zwischen dem Erhalt der AB und dem Schalttermin meistens mehr als 14 Tage liegen.

Also Vertragsbeginn des neuen Mieter und Vertragsende des alten Mieter auf mindestens 14 Tage nach zugang der AB setzen.

Damit wäre allen gehplfen.

Aber von flexibel ist die Telekom weit weg.


@HAMAPA  schrieb:

Wenn die Prozentzahl so gering ist, stellt sich die Frage, warum verbaut die Telekom dem Nachmieter einen DSL-Anschuss?

Warum beendet die Telekon nicht den Vertrag, vorausgesetzt der Nachmieter schließt einen Vertrag bei der Telekom ab.


Prozeßänderungen kosten Geld, IT-Anpassungen richtig viel. Für die paar Geschäftsfälle lohnt sich das nicht.

Das ist nicht meine Argumentation, das sind meine Erfahrungen aus vielen anderen ähnlichen Fällen.


@HAMAPA  schrieb:

Aber von flexibel ist die Telekom weit weg.


He, ihr wollt alles zu LowBudgetPreisen. Das geht nur mit einer übersichtlichen Anzahl von Standardprozessen. Zwinkernd