Kundenservice falsch beraten!!

Gelöst

Ich bin so sauer, haben Monate lang unsere Auswanderung geplant und uns erkündigt wg dem Sonderkündigungsrecht aufgrund unseres DSL Vertrages. Nach Beratung am Telefon sowie im Chat der Telekom wurde mir mitgeteilt das ich eine Kündigung schreiben soll und dann am Tag der Abmeldung aus Deutschland eine Abmeldebescheinigung per email schicken kann. Dies habe ich auch gemacht. Vertrag wurde Monate vorher gekündigt, Kündigungsbescheinigung auch bekommen und am Tag der Abmeldung habe ich die Abmeldebescheinigung per email versandt.

jetzt soll ich noch für 3 Monate weiter zahlen! Das sehe ich nichz ein. Davon wurde nicjzs gesagt. Habe alles so gemacht wie ich beraten wurde. Mir reichts. Kundenservice ist zu keiner Einigung bereit. Werde rechtliche Schritte einleiten, sowas geht garnicht, so die Kunden zu täuschen. Warum sllte ich 3 Monate noch zahlen, wenn ich alles so gemacht habe, wie mir zu getragen wurde, habe mehrmals nachgefragt. Wohne nicht mehr in Deutschland und werde bestimmt keinen ordnungsgemäßen gekündigten Vertrag noch 3 Monate zahlen. Darüber hätte der Kundenservice mich aufklären müssen. Habe schließlich Monate vorher alles angekündigt

@cidmatos22

Das Telekommunikationsgesetz ist da leider nicht so klar in der Formulierung - es nennt nur die Frist von drei Monaten zum Monatsende. Aber nicht ab wann man kündigen kann und wann damit frühestens der Vertrag beendet wird.

 

Und so wie Du das schreibst wurde das von der Hotline und im Chat auch nicht so eindeutig geschrieben, dass der Vertrag dann zum letzten Tag des Aufenthalts beendet sei. Und Du hast vermutlich auch keine Kündigungsbestätigung erhalten gehabt.

 

Ich schätze es so ein, dass Du in einer juristischen Auseindandersetzung den Kürzeren ziehen wirst. Schon alleine weil Du im Ausland bist ist das in der Regel ja gar nicht praktikabel und viel zu teuer, das durchzuziehen. Aber auch wenn Du direkt hinter der Grenze wohnen würdest und nur 10 Minuten zum Gericht hättest - da geht viel Zeit drauf bei nur sehr geringem Streitwert. Sprich da wird sich wegen eines Streitwerts von drei Monatsgebühren möglicherweise kaum ein Anwalt finden lassen...

 

Wo bist Du überhaupt im Ausland? Erreicht Dich ein Inkasso dort überhaupt?

Mir wurde aber am telefon und per chat nichts von 3 Monaten gesagt, darauf hätte man mich hinweisen müssen!

habe meinen Vertrag im Oktober gekündigt und eine Abmeldebescheinigung aus DE mitte Dezember eingereicht, sowie mir mitgeteilt wurde. Jetzt soll ich bis Ende März aber noch zahlen. Bin doch nicht bescheuert.

Die wissen seit August das ich mitte Dezember DE verlasse. Und jetzt sowas.

Mein mann ist in DE gemeldet und so wäre das mit dem Anwalt kein Problem. Die Telekom hat mich falsch beraten. 


@cidmatos22 schrieb:

Die wissen seit August das ich mitte Dezember DE verlasse. Und jetzt sowas.


Das ändert doch aber nichts daran, dass der Gesetzgeber eine 3Monatige Nachlauffrist festgelegt hat. Immerhin bist du bis zum Vertragsende eine feste Bindung eingegangen, die Du vorzeitig lösen willst.

Wenn ich meinen Vertrag im Oktober kündige und ich der Telekom mitteile, das ich aber im dezember ins Ausland verziehe und mir dann gesagt wird, kein Problem schicken sie uns einfach eine Abmeldebescheinigung und dann ist der Vertrag aufgelöst. 

Und jetzt krieg ich Post soll bis Ende März zahlen, da ich denen ja erst Mitte Dezember mitgeteilt hätte, würde ind Ausland verziehen. Dies ist schlicht weg gelogen!

Es wurde der Telekom schon im August mitgeteilt.


@cidmatos22 schrieb:

Mir wurde aber am telefon und per chat nichts von 3 Monaten gesagt, darauf hätte man mich hinweisen müssen!


Woraus sollte sich eine solche Pflicht ergeben?

Wie?

wenn man dies extra nicht mitteilt, ist dies vorsätzlich nicht mitgeteilt worden.

Arbeitest du im Kundenservice oder wie?

Rege mich schließlich nicht ohne Grund auf!

Dies wurde mir heue mitgeteilt, obwohl die Telekom schon im August telefonisch informiert wurden, dass ich dezember DE verlasse.

 

[Beitrag aus Gründen des Datenschutzes bearbeitet von @olliMD. Anhang wegen Mitarbeiternamen gelöscht.]


olliMD schrieb: 
Das ändert doch aber nichts daran, dass der Gesetzgeber eine 3Monatige Nachlauffrist festgelegt hat.


Wo hast du denn diesen Begriff im TKG gefunden ?

Üblicherweise beginnen diese 3 Monate mit der Beauftragung des Umzugs zu laufen, wenn ansonsten die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 

 


@Käseblümchen schrieb:
Wo hast du denn diesen Begriff im TKG gefunden ?

Üblicherweise beginnen diese 3 Monate mit der Beauftragung des Umzugs zu laufen, wenn ansonsten die Voraussetzungen erfüllt sind.


 Das scheint wohl eine Gesetzeslücke zu sein, und der Gegenstand juristischer Ausseinandersetzungen, bei denen die Provider bisher Recht bekommen haben, wie heute gemeldet.

 

https://www.teltarif.de/vzbv-klage-internet-umzug-vodafone/news/71373.html

Die Telekom Agenten können per Telefon soviel falsch oder so unzureichend informiernen wie sie wollen. Sie können in Fehler induzieren usw. Die Agenten können Kündigungen für Router entgegen nehmen aber es unterlassen den Kunden über die Rücksendefristen zu informieren usw. Alles und immer zu Lasten des Kunden, denn der liegt in der Beweispflicht. Der Kunde müsste beweisen können was per Telefon von beiden Seiten, sprich von ihm dem Kunden und dem Agenten gesagt wurde. Die Telekom hat immer Recht den es gibt ja die AGBs. Nun hat man die nicht immer parat und schon gar nicht im Kopf...

Wenn man bei der Telekom anruft sollte sofort eine Nachricht kommen das man sich auf die Aussagen der Agenten nicht verlassen kann, das Sie Informationen verschweigen, falsche Aussagen machen können und dies dann immer zu Lasten des Kunden geht bzw der die Konsequenzen der falschen oder fehlenden Informationen bezahlen muss.

Callcentersysteme sind perse Organisationen die ohne gesunden Menschenverstand funktionieren und ohne echte Entscheidungsbefugnis. Man sollte diese Systeme / Organisationen gleich durch Siri, Alexa oder Cortana ersetzen und deren Informationen sollten vom TÜF kontroliert werden.