Hallo zusammen!
Ich stehe mit Name und Adresse im Telefonbuch, so wie das früher üblich war. Nun überlege ich, den Eintrag löschen zu lassen. Im Kundencenter finde ich dazu folgenden Hinweis:
"Ihren Anspruch auf einen kostenlosen Verzeichniseintrag gemäß §45m Telekommunikationsgesetz geben Sie mit der Löschung auf."
§ 45m (1) des TKG sagt aber: "Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, ... Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen."
Ich verstehe das so, dass ich ggf. später auch wieder einen Eintrag beantragen kann und dass dieser dann wieder unentgeltlich sein muss. Liege ich da falsch?
Erläuterung zu meiner Löschungsabsicht:
Leider werden ja in unserer Zeit Daten jedweder Art von allen möglichen Leuten zu allen möglichen Zwecken genutzt. Aus meinem Vornamen kann man z. B. schließen, dass ich aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem letzten Jahrhundert stamme ...
Die Zahl derer, die mich berechtigterweise im Telefonbuch gesucht und dann angerufen haben, geht gegen Null. Behörden schicken lieber Briefe und Postzustellungsurkunden ...