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16.06.2019 11:01
Auf meinem Grundstück steht ein Telefonmast der nur für den Hausanschluss meiner Nachbarn dient.
Wegen Baumaßnahmen würde ich diesen gerne entfernen lassen und möchte den neuen nicht mehr auf meinem Grundstück haben.
Ich hoffe das ist kein Problem.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Fabian Wechsel,
dazu musst du dich an den Bauherren-Service der Telekom wenden.
Infos zum Bauherrenbüro
Fragen & Antworten zum Bauherrenservice
Kontakt: 0800 33 01903
Mo - Fr: 08 bis 20 Uhr
Sa: 08 bis 16 Uhr
16.06.2019 11:02
Hallo @Fabian Wechsel,
dazu musst du dich an den Bauherren-Service der Telekom wenden.
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Mo - Fr: 08 bis 20 Uhr
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16.06.2019 11:13 Zuletzt bearbeitet: 16.06.2019 11:19 durch den Autor
Hallo @Fabian Wechsel
Knackpunkt : sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen
Zusätzlich würde ich einen Rechtsanwalt fragen , da sicherlich auch noch weitere Fragen beantwortet werden müssen.
MfG
16.06.2019 11:25
Ich glaube nicht das dem Anbieter hier Rechte übertragen wurden aber ich kann es nicht ganz sicher sagen, der Masten steht da schon sehr lange.
16.06.2019 11:29
Kein Mast wird auf privatem Grund gesetzt ohne dass diese Dienstbarkeit eingetragen wird.
Im Übrigen gibt es sogar ggf. Verpflichtungen, solche Nutzungen zuzulassen.
Im Grundbucheintrag nachschauen...
16.06.2019 11:36
@CyberSW schrieb:
Wird schon ein Problem sein, der Mast steht da ja nun.
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem.
16.06.2019 11:48
@Käseblümchen schrieb:
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem
Klar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.
16.06.2019 12:45
@Stefan schrieb:
@Käseblümchen schrieb:
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein ProblemKlar, andere Anbieter geben in so einem Fall mal eben 10.000€ ohne einen Nutzen zu haben.
Was soll der Quatsch?
Von den Kosten, und wer letztendlich bezahlt, war doch überhaupt nicht die Rede.
Das "Problem Telekom" ist doch, dass es so schwierig ist, einen Ansprechpartner zu finden, mit dem man die ganze Angelegenheit abklären kann.
16.06.2019 12:55
@Käseblümchen schrieb:Was soll der Quatsch?
Du hast auf den Satz
Wird schon ein Problem sein, der Mast steht da ja nun.
geschrieben
Stimmt, die Telekom macht aus allem ein Problem.
Wer soll da ahnen, dass es dir um den richtigen Ansprechpartner geht.
16.06.2019 16:04 Zuletzt bearbeitet: 16.06.2019 17:49 durch den Autor
Die Kollegen vom Bauherren-Service sind da in der Tat die richtigen Ansprechpartner.
Allerdings kann es sein, dass nur der Nachbar eine Versetzung beauftragen kann und auch die Kosten von ihm zu tragen sind. Da der Hausanschluss so installiert wurde, gehe ich auch davon aus, dass die Nutzungsrechte für die Masten damals so von allen betroffenen erteilt wurden.
Eine Versetzung eines Hausanschlusses (das wäre der richtige Auftrag, auch wenn es nur um einen Mast geht) ist meist mit hohen Kosten verbunden, mehrere Tausend Euro sind da nicht selten. Daher wird auch erst ein Kostenvoranschlag erstellt, sofern dies wirklich umgesetzt werden soll - ist also auch nicht schnell erledigt.
Melde dich doch mal beim Bauherren-Service und gibt gern Feedback, liebe Grüße Patrik
16.06.2019 17:20
@Gelöschter Nutzer schrieb:...... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen .....
Es ist nicht die Regel, daß dafür Rechte eingetragen wurden.
Ich bin gespannt, wie und wann das Thema hier gelöst wird.
16.06.2019 19:50 Zuletzt bearbeitet: 16.06.2019 19:58 durch den Autor
Hallo @ellbogen
Ich werde den Teufel tun , einen Paragrafen
zu zitieren, aber genau das
" ..... sind Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen ....."
Ist von zentraler Bedeutung und kann, wie das Problem lösen , verbindlich nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden wenn die Telekom kein passendes Angebot
Macht.
MfG
MfG
Ps. Ich bin übrigens auch gespannt auf den
Ausgang
21.06.2019 20:24
28.06.2019 20:44
Hallo,
Früher hat man diese Masten meistens mit der Rechtsgrundlage Grundstückseigentümererklärung gestellt.
In dieser Erklärung gibt es einen Absatz das Kabel usw. die über das Grundstück laufen und nicht der Versorgung des eigenen Grundstückes dienen, bei Umnutzung des Grundstückes durch den Netzbetreiber zu verlegen sind. Das ganze ist kostenlos durch den Netzbetreiber durchzuführen.
Ruf beim Bauherren Service an ob die eine Erklärung haben oder nicht. Setze dann in beiden Fällen eine angemessene Frist zu Verlegung.
28.06.2019 20:52
Hier der Text aus der aktuellen Erklärung
Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder -soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grund-stücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegungträgt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungenam öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.
30.06.2019 15:43
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