Mein Vertrag endet wegen inanspruchnahme des Sonderküdigungsrechtes zum 31.5..Warum erhalte ich eine Rechnung für Juni

Gelöst

Ich habe am 25.2 von meinem Sonderkündigungsrecht wegen Umzug gebrauch gemacht. als Vertragsende wurde mir der 31.5 mitgeteilt. Warum erhalte ich eine Rechnung für Juni?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@gerhard-edlfurtner schrieb:

 Warum erhalte ich eine Rechnung für Juni?


Weil die Telekom-Internen Wege recht lange sind.

Die Rechnungsabteilung erfährt von deiner Kündigung erst, nachdem sie vollzogen ist, also Anfang Juni.

Da zu diesem Zeitpunkt die Rechnung bereits "in der Röhre ist" hast du diese Rechnung noch erhalten, und es wird auch abgebucht werden.

In der nächsten Rechnung sollte dann zuviel gezahltes wieder erstattet werden.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Mal eine grundsätzliche Frage vorab: Ein "Umzug" ist keine Berechtigung für eine Sonderkündigung, außer der Anbieter kann am neuen Standort keinen Anschluss zur Verfügung stellen. Ist dem so?

Lösung

@gerhard-edlfurtner schrieb:

 Warum erhalte ich eine Rechnung für Juni?


Weil die Telekom-Internen Wege recht lange sind.

Die Rechnungsabteilung erfährt von deiner Kündigung erst, nachdem sie vollzogen ist, also Anfang Juni.

Da zu diesem Zeitpunkt die Rechnung bereits "in der Röhre ist" hast du diese Rechnung noch erhalten, und es wird auch abgebucht werden.

In der nächsten Rechnung sollte dann zuviel gezahltes wieder erstattet werden.

 


@Kalle2014 schrieb:

Mal eine grundsätzliche Frage vorab: Ein "Umzug" ist keine Berechtigung für eine Sonderkündigung, außer der Anbieter kann am neuen Standort keinen Anschluss zur Verfügung stellen. Ist dem so?



Ja Klar ist das so. Wurde mir auch bestätigt

Der Antwort von @Käseblümchen is zuzustimmen.

In der Kündigungsbestätigung, gibt es auch einen kurzen Satz dazu - alle zu viel berechneten Beträge werden zurück erstattet.


@Käseblümchen schrieb:

@gerhard-edlfurtner schrieb:

 Warum erhalte ich eine Rechnung für Juni?


Weil die Telekom-Internen Wege recht lange sind.

Die Rechnungsabteilung erfährt von deiner Kündigung erst, nachdem sie vollzogen ist, also Anfang Juni.


Prinzipiell kann der Kunde auch am letzten Tag noch die Kündigung zurücknehmen, anders gesagt, vollzogen ist die Kündigung erst mit dem ablaufen des Tages der Kündigung selbst, bis dahin besteht noch ein laufender Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Mit dem 01.06. 0:00 Uhr gilt der Vertrag als gekündigt und damit endet erst die Zahlungspflicht.

Dadurch dass eine Vorauszahlung der Grundgebühren erfolgt kommt es damit quasi immer zu dieser Situation. 

 

 

@der_Lutz

Die Telekom erhebt ihre "Grundgebühren" vertragsgemäss monatlich im Voraus.

Das gibt ihr aber keinerlei Recht, für einen Monat, indem kein Vertrag besteht,überhaupt eine Grundgebühr zu erheben.

Die Telekom machts trotzdem, weil es für sie kostengünstig ist, und weist die Kunden ja auch in der Kündigungsbestätigung darauf hin, dass das zuviel kassierte Geld zurückerstattet wird.

Die meisten Kunden haben damit auch kein Problem, viele wundern sich aber trotzdem, und melden sich hier im Forum.

Und manche haben damit aber auch ein echtes Problem, weil jetzt in einem Monat sowohl der Alte als auch der Neue Provider von ihrem Konto abbucht, und so ihre Finanziellen Planungen erheblich stört.

 

 

@Käseblümchen

 

ich habe ja auch nicht behauptet dass es gut ist wie es läuft.

Rechtlich scheint das nicht zu beanstanden zu sein, besser lösen liese es sich allemal aber nicht mit den Systemen der Telekom Traurig

 

 

Schlechter Scherz?!

Der Kunde kündigt am 25.2.2017 zum 31.5.2017.

Somit ist die letzte Rechnung bis zum 31.5.2017 zu erstellen. Sofern eine Rechnung mit Teilen für Juni erstellt worden ist, braucht diese Rechnung nicht bezahlt, bzw. kann eine Rücklastschrift zu Lasten der Telekom veranlasst werden und um eine korrekte Rechnung gebeten werden.

Das die Rechnungsabteilung der Telekom erst am 31. Mai 2017 über diese Kündigung erfährt, halte ich für den größten Blödsinn den ich in diesem Forum jemals gelesen habe.


@bangkok schrieb:

Schlechter Scherz?!

Der Kunde kündigt am 25.2.2017 zum 31.5.2017.

Somit ist die letzte Rechnung bis zum 31.5.2017 zu erstellen. Sofern eine Rechnung mit Teilen für Juni erstellt worden ist, braucht diese Rechnung nicht bezahlt, bzw. kann eine Rücklastschrift zu Lasten der Telekom veranlasst werden und um eine korrekte Rechnung gebeten werden.

Das die Rechnungsabteilung der Telekom erst am 31. Mai 2017 über diese Kündigung erfährt, halte ich für den größten Blödsinn den ich in diesem Forum jemals gelesen habe.


Es gibt keine "Rechnungsabteilung", welches da sitzt und Rechnungen schreibt. Es gibt ein großes Abrechnungssystem - jegliche Änderungen, sei es ein Tarifwechsel, ein Neuanschluss oder eben eine Kündigung, wird nach Abschluss des jeweiligen Auftrags an dieses System übermittelt.

 

Auf diesem Foto geht es zwar um ein Endgerät, das Prozedere aber bleibt gleich... (unterer Absatz)

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Telekom hilft Team
Hallo @gerhard-edlfurtner,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage.

Es tut mir leid, dass wir Ihnen am neuen Wohnort keinen Anschluss zur Verfügung stellen können und daher das Sonderkündigungsrecht angewandt wurde.

Meine Vorredner haben Ihnen schon die korrekte Antwort auf Ihre Frage gegeben. Die Kündigung wird zum 31. Mai 2017 wirksam. Da die Rechnung aber schon vorher erstellt wurde, erscheint noch einmal der Grundpreis für den Monat Juni 2017. Wurde die Rechnung schon abgebucht? Wenn nicht, kann ich gerne eine Zahl- und Mahnsperre setzen und dann verrechnen wir den Betrag intern. Ist das in Ihrem Sinne? Dann geben Sie mir ein kurzes Zeichen.

Viele Grüße

Katja M.

@Katja M.

Aus welchem Grund wird dem Kunden für den Monat Juni eine Rechnung erstellt? Die Kündigung erfolgte drei Monate vorher!

Sie erklärt es doch:

 


@Katja M. schrieb:
Die Kündigung wird zum 31. Mai 2017 wirksam. Da die Rechnung aber schon vorher erstellt wurde, erscheint noch einmal der Grundpreis für den Monat Juni 2017. 

 

Telekom hilft Team
Hallo @bangkok,

da hat Burny88 schon den korrekten Hinweis gegeben. Das Rechungssystem bekommt erst mit in Kraft treten der Kündigung (also in Ihrem Fall am 31.05.2017) die Mitteilung, dass der Anschluss gekündigt wurde. Es folgt dann mit der Schlussrechnung die Gutschrift über den zu viel bezahlten Zeitraum.

Viele Grüße
Oliver I.

@Oliver I. schrieb:
dass der Anschluss gekündigt wurde ist

kleine Änderung durch mich Zwinkernd

 

Anders gesagt, die Kündigung ist bis zum Tag des Vertragsablaufs schwebend wirksam, erst mit erfolgter Vertragsbeendigung ist das Vertragsverhältnis erloschen und die Kündigung ist erfolgt und wirksam.