Mindestens 3 Monate zuvor kündigen?

Gelöst

Hallo Telekom-Hilft-Community,

 

Ich möchte meinen Mobilfunkvertrag online kündigen, nun muss ich mindestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages kündigen (Vertragsbeginn war 29.10.2015). Nun steht bei der Kündigungsseite folgendes: 

Frühestmögliches Kündigungsdatum 29.10.2017. Kann ich denn jetzt schon mal zum Tag hin kündigen oder muss ich mindestens, also genau 3 Monate vor Ende der Laufzeit kündigen? also demnach Punkt genau am z.B 29.07.2017 die Kündigung einreichen? verstehe das nicht so genau. Dann steht da noch "Kündigungsdatum: (eintragen)", muss man da den Tag angeben ab dem man kündigt (also 29.07.2017) oder was muss ich da angeben?

 

Freue mich auf eure Antworten, möchte da 100% sichergehen bevor ich da was falsches mache..

 

MFG MichaelGaia

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo @MichaelGaia,

 

du kannst zum 29.10.2017 oder einem Termin nach dem 29.10.2017 deinen Vertrag kündigen, da dies dein aktuelles Vertragsende ist.

Allerdings verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht drei Monate vor dem 29.10.2017 eingeht.

 

Das heißt, wenn du den Vertrag zum 29.10.2017 oder einem bestimmten Termin nach dem 29.10.2017 kündigen möchtest, muss die Kündigung vor dem 29.07.2017 bei der Telekom eingehen. Du kannst sie auch schon jetzt abschicken.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

hy malzeit Un herzlich willkommen hier @MichaelGaia du mußt 3 monate vor vertragsende spätestens kündigen also die kündigung mußt spätestens 3 monate vor vertragsende bei der Telekom sein am sichersten is wenn du ca 3 ein halb monate vor Herodes no früher kündigen tust ...grüsle

Hallo @MichaelGaia,

 

das frühestmögliche Kündigungsdatum bezeichnet das Datum zu dem du kündigen kannst. Die Kündigung muss aber mindestens drei Monate vorher eingehen.

 

Das heißt, du musst die Kündigung vor dem 29.07. der Telekom zukommen lassen. Als Kündigungsdatum gibst du dann den 29.10. oder ein beliebiges Datum nach dem 29.10. an, zu dem dein Vertrag enden soll.

 

Wenn die Kündigung aber nach dem 29.07.2017 abgeschickt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Dann ist der frühestmögliche Termin zu dem du kündigen kannst erst der 29.10.2018.

 

Viele Grüße

jla959

Man kann die Kündigung eines Vertrages natürlich jederzeit einreichen. Wenn man möchte auch gleich zu Vertragsbeginn. Wenn sie 3 Monate vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin eingeht, wird der Mobilfunkvertrag zu diesem Termin gekündigt. Sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Hallo @Mikko,

 

also kann ich jederzeit zum 29.10.2017 kündigen (egal ob es bis dahin noch 4 Monate und 5 Tage sind?) und darf nicht nach dem 29.07.2017 kündigen weil somit die 3 Monate frist überschritten werden? 

 

Danke für eure Antworten bisher Fröhlich

Hallo @MichaelGaia,

 

du kannst zum 29.10.2017 oder einem Termin nach dem 29.10.2017 deinen Vertrag kündigen, da dies dein aktuelles Vertragsende ist.

Allerdings verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht drei Monate vor dem 29.10.2017 eingeht.

 

Das heißt, wenn du den Vertrag zum 29.10.2017 oder einem bestimmten Termin nach dem 29.10.2017 kündigen möchtest, muss die Kündigung vor dem 29.07.2017 bei der Telekom eingehen. Du kannst sie auch schon jetzt abschicken.