Mitarbeiter ändert eigenmächtig den Vertrag ohne Einwilligung im Rahmen einer Störungsmeldung

Gelöst

Guten Tag,

nachstehend der Sachverhalt ,den wir der Telekom per eMail geschrieben haben.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.05. haben wir Ihrem Service eine Störung unseres Telefons gemeldet. Vereinbart wurde, dass uns ein neuer Router zur Problembehebung zugesandt wird. Außerdem wurde uns im Zuge dessen einer neuer Tarif angeboten, den wir jedoch ablehnten. Der Aufzeichnung des Gespräches stimmten wir zu! 
Wie wir heute (wir waren zwischenzeitlich im Urlaub) unseren Mails entnehmen konnten, wurde uns per 26.06. eine Rechnung über 17,09 € zugesandt. Eine Vertragsbestätigung, die wir auf jeden Fall sofort zurückgewiesen hätten, ist uns nach dem Telefonat am 30.05. nie zugegangen. 
Unserem Telekom-Kundenkonto haben wir entnommen, dass diese Gebühr für das Zustandekommen eines neuen Vertrages ist. Zusätzlich wurde unser Vertrag mit der Telekom automatisch um 24 Monate verlängert.
Das alles hatten wir während des Telefonats am 30.05. abgelehnt!!!
Da das Gespräch aufgezeichnet wurde, dürfte es für Sie ein Leichtes sein, unser jetziges Anliegen nachzuverfolgen. Im Übrigen haben wir den uns zugesandten Router wieder zurückgesandt, da der Fehler unseres Telefons bei Ankommen desselben bereits behoben war. 
Wie uns heute durch Ihren Mitarbeiter, Herrn XY, mitgeteilt wurde, ist die Frist für die telefonische Stornierung des Vertrags (dem wir NIE zugestimmt haben) abgelaufen. Deshalb wenden wir uns schriftlich an Sie.
Wir fordern Sie hiermit unverzüglich auf, den Vertrag zu stornieren, auf den alten Stand (Tarif Magenta Zuhause SHybrid, Vertragslaufzeit: 15.01.2020) zurückzusetzen und uns ein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Außerdem widerrufen wir mit sofortiger Wirkung unsere Einzugsermächtigung für sämtliche Rechnungen.
Des Weiteren möchten wir betonen, dass Ihr Handeln keinem guten Geschäftsgebaren entspricht. Wir sind keinesfalls länger gewillt, Kunden Ihres Unternehmens zu sein.
Bitte bestätigen Sie diese Mail. "
 
Die Telekom lenkt nicht ein, sondern verweist immer wieder auf die versäumte Widerrufsrecht. Auch die mehrmals angeforderte Gesprächsaufzeichnung ist uns noch nicht zugegangen.
Wir möchten, dass der Vertrag auf den alten Vertrag bzw. die alte Vertragslaufzeit rückabgewickelt wird.
Wer kann weiterhelfen?
Vielen Dank schon einmal
 
 
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Vielen Dank für das sehr nette Telefonat @mbl.mueller !

Nach ausführlicher Prüfung habe ich folgendes Ergebnis erarbeitet:
Sie sind absolut im Recht, die Auftragsbestätigung ist durch einen kleinen, aber ausschlaggebenden Fehler, nicht an Sie versendet worden.

Deshalb habe ich nun die Rückabwicklung eingeleitet.

Ich bin am Dienstag wieder im Büro und werde Sie über den aktuellen Stand informieren.

Sollte in der Zwischenzeit etwas sein, sind meine Kolleginnen und Kollegen natürlich auch gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Luca Br.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hallo!

 

Am besten im Profil die Kundendaten schon mal hinterlegen, damit das Team sich das ansehen kann.

 

Wenn der Vertrag geändert wurde ist euch auch eine Auftragsbestätigung schriftlich per Post zugegangen. Sobald ihr diese bekommt müsst ihr sofort Widerrufen ansonsten ist das Ganze bindenden.

 

Ihr habt zwar die Einverständnis gegeben, dass aufgenommen werden darf, das heißt jedoch nicht das auch jedes Gespräch aufgezeichnet wird. Lediglich das ihr Zugestimmt habt das es gemacht werden darf.

 

Gruß

@mbl.mueller Auf die Gesprächsaufzeichnung kannst du lange warten, die wird aus Datenschutzgründen nicht rausgegeben.

Hinterleg mal deine Kundendaten im PROFIL , dann kann ein Telekom-MA mal schauen, wo die Auftragsbestätigung hingegangen ist, denn das eine rausgegangen ist, ist unumgänglich.....

 

Dass du den Vertrag widerrufen willst ist eine Sache, ich würde aber deine Forderungen etwas zurückschrauben: Sonderkündigungsrecht zu sofort wirds nicht geben und wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden, wird dein Anschluss gesperrt (automatisiert), glaube kaum dass das in deinem Sinne ist.

 

Von wann bis wann warst du denn im Urlaub? Denn wenn das beim Gespräch am 30.05 eingebucht wurde, müsste die Auftragsbestätigung kurz danach rausgegangen sein. Und wenn du die Störung nicht zufällig gerade "auf dem Sprung" gemeldet hast und die AB nicht über den bevorzugten Versandweg (E-Mail) verschickt wurde, dann hättest du wohl auch noch Gelegenheit gehabt, diese zu lesen.

 

VG

Wenn Du in so kleiner Schrift kommunizierst, wunder Dich nicht, wenn keiner den Text liest ( gilt möglicherweise auch für Kündigungen/ Widerrufe)

Gelöschter Nutzer

@mbl.mueller 

 

Schade, dass es hier keine Sperber mit Fernrohr gibt...

 

Nur mal als drastischer Hinweis, wie gut man den Beittrag lesen kann.unzufrieden

Telekom hilft Team
Guten Abend @mbl.mueller ,

gerne schaue ich mir den von Ihnen formulieren Sachverhalt an.

Damit die Prüfung erfolgen kann, benötigen wir bitte Ihre Daten.

Diese können Sie hier: http://bit.ly/Kundeninfos in Ihrem Profil hinterlegen - keine Sorge, die dort gespeicherten Daten können lediglich von uns Mitarbeitern eingesehen werden.

Sobald das Profil befüllt ist, bitte kurz hier Bescheid geben, damit ich aktiv werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Luca Br.
Wir haben ja nie eine Auftragsbestätigung erhalten, haben den Vorgang ja erst mit der Rechnung nach vier Wochen bemerkt.
Guten Abend, habe die Daten im Profil hinterlegt.
Vielen Dank
Gelöschter Nutzer

@mbl.mueller  schrieb:
Wir haben ja nie eine Auftragsbestätigung erhalten, haben den Vorgang ja erst mit der Rechnung nach vier Wochen bemerkt.

Sicher?
Und eine Eingangsbestättigung lag auch nicht vor
*Fake

Daten sind hinterlegt.

Vielen Dank


@LeGuckstDu  schrieb:

 

Wenn der Vertrag geändert wurde ist euch auch eine Auftragsbestätigung schriftlich per Post zugegangen. Sobald ihr diese bekommt müsst ihr sofort Widerrufen ansonsten ist das Ganze bindenden.

 


Natürlich ist ein Vertrag, dem der Kunde nicht zugestimmt hat, überhaupt nicht zustande gekommen, und braucht daher auch nicht widerrufen werden.

 

 

 

 

Wir haben NIE eine Auftragsbestätigung erhalten. Erst mit Rechnung erhielten wir Kenntnis davon, dass uns ohne unsere Zustimmung ein neuer Vertrag aufgebrummt wurde. Unser Anruf galt ja keiner Verkaufsberatung, sondern erfolgte aufgrund einer Störungsmeldung unsererseits.
Nein. Die erste Kenntnis erhielten wir mit der Rechnung nach vier Wochen.
Genauso sehen wir das auch. Wir wussten ja noch nicht mal, dass eine Widerspruchsfrist begonnen hatten. Wie sollten wir dann dieser widersprechen?
Wir sind hier nicht deine doppelte Papierablage!

@CyberSW  schrieb:
Wir sind hier nicht deine doppelte Papierablage!

Hast du Probleme ?

Kein Mensch zwingt dich, alles zu lesen, auszudrucken und zu archivieren.


@Luca Br.  schrieb:
Guten Abend @mbl.mueller ,

gerne schaue ich mir den von Ihnen formulieren Sachverhalt an.

Damit die Prüfung erfolgen kann, benötigen wir bitte Ihre Daten.

Diese können Sie hier: http://bit.ly/Kundeninfos in Ihrem Profil hinterlegen - keine Sorge, die dort gespeicherten Daten können lediglich von uns Mitarbeitern eingesehen werden.

Sobald das Profil befüllt ist, bitte kurz hier Bescheid geben, damit ich aktiv werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Luca Br.

Habe die Daten im Profil hinterlegt

Danke

Lösung
Vielen Dank für das sehr nette Telefonat @mbl.mueller !

Nach ausführlicher Prüfung habe ich folgendes Ergebnis erarbeitet:
Sie sind absolut im Recht, die Auftragsbestätigung ist durch einen kleinen, aber ausschlaggebenden Fehler, nicht an Sie versendet worden.

Deshalb habe ich nun die Rückabwicklung eingeleitet.

Ich bin am Dienstag wieder im Büro und werde Sie über den aktuellen Stand informieren.

Sollte in der Zwischenzeit etwas sein, sind meine Kolleginnen und Kollegen natürlich auch gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Luca Br.

@Luca Br.  schrieb:
Vielen Dank für das sehr nette Telefonat @mbl.mueller !

Nach ausführlicher Prüfung habe ich folgendes Ergebnis erarbeitet:
Sie sind absolut im Recht, die Auftragsbestätigung ist durch einen kleinen, aber ausschlaggebenden Fehler, nicht an Sie versendet worden.

Deshalb habe ich nun die Rückabwicklung eingeleitet.

Ich bin am Dienstag wieder im Büro und werde Sie über den aktuellen Stand informieren.

Sollte in der Zwischenzeit etwas sein, sind meine Kolleginnen und Kollegen natürlich auch gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Luca Br.

Hallo, auch wir danken herzlich für das nette und zur Lösung führende Gespräch.

Wir sind froh, dass wir in Ihnen endlich jemanden gefunden haben, der sich definitiv mit unseren Aussagen beschäftigt hat und somit den Fehler gefunden hat. Ohne Ihre Hilfe wären wir regelrecht machtlos gewesen, da wir nichts in den Händen hatten.

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende

B. u. M. Müller


@Luca Br.  schrieb:
.........
Sie sind absolut im Recht, die Auftragsbestätigung ist durch einen kleinen, aber ausschlaggebenden Fehler, nicht an Sie versendet worden.........

Diese Begründung wirft allerdings weitere Fragen auf!

 

Die Analyse der Audioaufzeichnung zum angeblichen Vertragsabschluß wäre am aufschlußreichsten.

Infolge dessen sollte auch mal mit ins Auge gefasst werden, solche unseriös agierenden Mitarbeiter nachhaltig zu sanktionieren.

Hallo Hr. Luca Br.

sie wollten sich gestern gemeldet haben - leider haben wir bis heute Abend nicht von von Ihnen bzw. der Telekom gehört. Der Tarif ist noch nicht zurück gestellt. Wie geht es nun weiter?

Danke
M. und B. Müller

@Luca Br.: Ping.


@mbl.mueller  schrieb:
Hallo Hr. Luca Br.

sie wollten sich gestern gemeldet haben - leider haben wir bis heute Abend nicht von von Ihnen bzw. der Telekom gehört. Der Tarif ist noch nicht zurück gestellt. Wie geht es nun weiter?

Danke
M. und B. Müller

@Luca Br. , Guten Morgen, bitte warum melden Sie sich nicht. Kein Telefonat, kein eMail, keine Post und auch hier keine Reaktion?

 

@mbl.muellerWeil er schichtfrei oder Urlaub hat !?


@wolliballa  schrieb:

@mbl.muellerWeil er schichtfrei oder Urlaub hat !?


Hallo, hatten mit @Luca Br. telefoniert. Wollte sich melden. Wollte Mitarbeiter informieren und den Rückabwicklungsprozess noch am selben Abend im System einleiten. Nicht von dem allen ist geschehen.

Unsere anfängliche Freude über die Aufklärung ist verflogen. Wir sind absolut im Recht und es geschiet nichts!!!