Multimediadose / Wettbewerbsverzerrung?

Hi!

 

Was kann man dagegen tun, wenn die Vermieterin einen zwingt, Vodafone Kabel Deutschland Kunde ("Multimediadose") zu sein, obwohl man gar kein DVB-C nutzen kann, obwohl doch schon vorher VDSL verfügbar war, und obwohl in der Dose gar kein Multimedia drin ist (das würde sogar mehr als VDSL kosten)?

 

Ist das nicht eigentlich ein Fall von Wettbewerbsverzerrung?

Kann die Telekom dagegen nicht Beschwerde einlegen?

Ich mein: Man subventioniert ja auf diese krumme Tour die komische "Multimediadose"... Die behaupten zwar, dass sie die "Internetversorgung im Hause" sicherstellen, aber in Wirklichkeit nehmen die ja nur Geld für 's Nichtstun... Die Größenordnung ist immerhin um die 6€ pro Monat...

 

Kann mn des Geld irgendwie erstattet bekommen?

Umziehen ist mir nämlich auch zu teuer...

 

Weiß eigentlich hier jemand, wieviel Strom Vodafone's Konzentrator im Keller so ungefähr verheizt?

Das zählt wohl oftmals als "Treppenhaus-Beleuchtungs-Strom"... *jaul*

 

Thx.

 

Bye.

Gelöschter Nutzer

@RIDDICC zwingen kann keiner.

Entscheid ist was im Mietvertrag steht. Der ja bei der Übergabe akzeptiert wurde. 

@RIDDICC

Wettbewerbsverzerrung ist das nicht du kannst ja deinen DSL Anschluss weiter nutzen, dummerweise ist diese Umlage der Kosten des Kabelanschlusses auch noch zulässig 😡

 

BGH, VIII ZR 202/06

@Gelöschter Nutzer

Im Mietvertrag steht mehrfach, dass die Vermieterin auf meine Interssen Rücksicht nehmen wird...

Einmal steht es sogar extra in der Anlage bezüglich "Breitband"...

 

Aber das interessiert die gar nicht... die sagen immer nur "modern" und "günstig", obwohl es doch gerade das Gegenteil ist...

@der_Lutz

naja... das Urteil geht wohl im Jahr 2006 (oder so) noch davon aus, dass es kein DVB-T2 und kein IPTV gibt... das ist also hinfällig...

wie kann man son Urteil an die heutigen Gegebenheiten anpassen lassen?

 

ich weiß auch gar nicht, was an soner Dose und dem steinalten Koax-Kabel jeden Monat 6€ kosten könnte...

 

Ist auch die Umlage von Fantasie-/Wucher-Kosten zulässig?


@RIDDICC  schrieb:

@der_Lutz

naja... das Urteil geht wohl im Jahr 2006 (oder so) noch davon aus, dass es kein DVB-T2 und kein IPTV gibt... das ist also hinfällig...



Irrtum, zu der Zeit gab es selbstverständlich schon IPTV und terrestrischer Empfang war zu der Zeit in aller Munde da gerade die Umstellung von analog auf DVB-T lief.

 


@RIDDICC  schrieb:

@der_Lutz

 

ich weiß auch gar nicht, was an soner Dose und dem steinalten Koax-Kabel jeden Monat 6€ kosten könnte...

Die Aufschlüsselung der Kosten entnimmst du der Nebenkostenabrechnung.

@der_Lutz

sicher? 2006 gab's IPTV?

ich kenn Multicast zwar auch aus den 1990ern... aber richtige Tarife gab es doch 2006 noch gar nicht...

 

warum sollte auch das Kabelfernsehen dann so eine Sonderstellung haben, wenn die Richter schon wussten, dass es leicht zugängliche Alternativen gibt... die Telekom verlangt ja auch nicht 6€ pro TAE Dose jeden Monat...

 

ach je! die Kosten werden wahrscheinlich nicht aufgeschlüsselt... da steht dann nur wieder "Treppenhaus-Beleuchtung", bloß dass der Betrag stark gestiegen sein wird (wegen dem Konzentrator)... und ansonsten steht da dann wohl  "Multimedia" 72€...

 

das ist doch alles eine Unverschämtheit...

 

gibt es bei Dir eigentlich irgendwelche Interessenkonflikte in dieser Sache?

Gelöschter Nutzer

@RIDDICC  schrieb:
...
die Telekom verlangt ja auch nicht 6€ pro TAE Dose jeden Monat...

Irrtum.

Früher war es noch so, daß man für die TAE eine monatl. Grundgebühr + die angefallenen

Telefoneinheiten gezahlt hat.

Heutzutage wird es in den Flatrates alles mit eingerechnet bzw. zusammengefaßt.

2006 war zumindest die Alternative "Antennenfernsehen" wohl bekannt.

Wie die Richter zu diesem Urteil kamen musst du sie schon selbst fragen.

Mit den Nebenkosten ist es immer so eine Sache. Als Erdgeschossmieter zahlt man auch den Aufzug mit und auch wenn du immer nur kalt duschst muss du die Kosten für die Warmwasseraufbereitung mit zahlen.

Ich glaube aber nicht, dass wir die richtige Plattform sind um das auszudiskutieren.

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz  schrieb:

2006 war zumindest die Alternative "Antennenfernsehen" wohl bekannt.


Das stimmt.

In Berlin wurde DVB-T im Jahre 2003 eingeführt und bundesweit bis 2008/09

flächendeckend abgeschlossen.

In diesem Zeitabschnitt müßte auch IPTV an den Start gegangen sein.

Wahrscheinlich wurde von der Hausgemeinschaft oder der Eigentümergemeinschaft oder dem Bauherren oder ... ein Vertrag mit dem Kabelanbieter geschlossen, der mehrere Jahre läuft. Und aufgrund dessen der Kabelanbieter überhaupt bereit war, einen Zugang zum Haus zu legen und das Haus zu verkabeln. Der Vertrag ist dann solange zu erfüllen, bis er sein Ablaufdatum erreicht hat. Frag doch mal nach, ob es so etwas gibt. Und möglicherweise steht dann darin, wie viel mindestens von jeder Partei gezahlt oder gebucht werden muss. Kann es sein, es sind die 6 Euro? Und wie lange dann?

 

Ich habe eine Freundin, welche in ein Haus gezogen ist, in dem sie keine Wahl hatte. Das hatte ihr der Vermieter aber mitgeteilt bei Vertragsschluss. Die Eigentümergemeinschaft hatte im Rahmen von Arbeiten im Haus beschlossen, dass über Kabel versorgt wird. Über Jahre hinaus. Es ist eine sehr schöne Wohnung, nette Hausgemeinschaft, eine sehr gute Lage, mitten in der Stadt und doch das Grün (viel Natur) direkt vor dem Balkon und in Angrenzung zum Garten. Deshalb nahm sie es in Kauf.

 

Frage bei der Bundesnetzagentur an, falls du meinst es wäre trotzdem nicht rechtens. Die Telekom ist nicht für das Erstreiten deiner Rechte zuständig.

 

Ob es dir wert ist, dort zu wohnen, das musst du entscheiden. 6 Euro im Monat zusätzlich zum Telekomtarif zu zahlen, wenn man die Leistung des Kabelanbieters nicht mag, ist eine Alternative. Aber dann würde ich geistig die 6 Euro zum Mietvertrag oder zur Allgemeinen Umlage wie den Hausmeister zählen, wenn kabel sowieso nicht in Frage kommt. Und nicht das mit dem Telekomvertrag gegen rechnen.

 

Es wird immer irgend etwas geben, was direkt mit einer Wohnung verbunden ist. Was man akzeptieren muss, dass man die Wohnung nutzen darf.

Mehr Infos

Ich habe für ein paar Jahre in einer wunderbaren Lage mit direktem Blick und Balkon zu einem Stadtpark mit Flüsschen zu den Füßen des Balkons gelebt. Der Bahnhof war nicht weit weg, auch nicht die Altstadt, und doch im Grünen, nette Leute im großen Haus. In dem Haus gab es sogar mittags einen Kochdienst. Wenn ich mittags da gewesen wäre, hätte ich Essen gehen können. Man konnte sich am Vortag in eine Liste eintragen und dabei das Essen wählen (Menüwahl). Es war extra eine Köchin beschäftigt, es gab eine Küche und einen Speisesaal. Das Essen war nicht nur frisch gekocht, es war sehr günstig im Einzelpreis, weil nur der Warenwert in dem Einzelpreis enthalten war. Die Köchin und die Kosten der Küchenbetreibung (Strom etc) waren in der Hausumlage enthalten. Da sich diese Kosten (Köchin, Strom für Kochen, ...) auf viele Parteien im Haus verteilte, war es auch nicht besonders viel im Monat.

 

Das wusste ich bevor ich einzog. Und obwohl ich kein einziges Mal dort zum Essen ging, war ich bereit das in Kauf zu nehmen. Denn das gehörte zu der Wohnung dazu, ohne das hätte es sie nicht gegeben.

 

Gelöschter Nutzer

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und meinen Mietvertrag herausgekramt.

Dieser ist zwar schon etwas älter, dürfte aber im wesentlichen noch zutreffen:

 

 

 - - - Abschrift - - -

 

§12 - Außenantennen - Kabelanschluß

 

1.   Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Gemeinschaftsantenne oder ein Kabelanschluß

       vorhanden ist, darf der Mieter auf eigene Kosten eine Einzel-Außenantenne anbringen, wobei

       Art und Weise und Folgen in einem Antennenvertrag*) zu regeln sind.

2.   Der Mieter erklärt sich schon jetzt bezüglich des Mietobjekts mit der Installation eines

       Kabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantenne einverstanden.

 

*) Antennenvertrag: RNK-Verlags-Nr. 510


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Das stimmt.

In Berlin wurde DVB-T im Jahre 2003 eingeführt und bundesweit bis 2008/09

flächendeckend abgeschlossen.



Antennenfernsehen war jahrzehntelang der normale Empfangsweg, früher halt analog.

@Gelöschter Nutzer

1. und wie soll son IPTV Tarif vor 2010 geheißen haben? 2000kbit/sec Magenta RuckelTV? nö... oda?

2. Antenne/DVB-T war noch nie richtig Flächen-deckend... da kommt s immer auf den Einzelfall an... in meinem Fall war beim Einzug die TAE Dose zuerst da und zwar mit VDSL... danach kam Vodafone mit der Mogel-Dose...

3. zum Mietvertrag: wie gesagt: in meinem steht, dass der Vermieter auf die Interessen der Mieter Rücksicht zu nehmen hat (insbesondere in der Anlage über Breitband)... dass der Vermieter gegenüber seinen (zukünftigen) Aktionären gerne sagen können möchte, dass ihre Objekte zu 100% FTTH haben, ist ja überhaupt gar nicht in meinem Interesse also soll der Vermieter das mal schön selbst von seinem Schmiergeld bezahlen... LOL

4. "früher" musste man doch nich für die bloße TAE-Dose zahlen! (da gab es sogar ne Ortsnetz-Flatrate...) nur die Nutzer der Dose zahlten und so ist es auch bis heute... noch ging die Bundespost/Telekom D. daher und hat irgendwelchen Leuten 6€/Monat aufgezwungen.... das gibt's nur bei den ÖRR und Vodafone...

Hallo!

 

Die Vermieterin ist verpflichtet einen Zugang zum Telekommunikationsnetz (im Volksmund Festnetz genannt) zu ermöglichen. Einen Anspruch auf "schnelles Internet" hat der Mieter jedoch nicht. Es genügt wenn der Mieter Zugang zum Telefonnetz hat. Wenn z.B. die örtlichen Stadtwerke ein eigenes Glasfasernetz aufbauen hat der Mieter keinen Anspruch darauf daran angeschlossen zu werden solange ein herkömmlicher Telefonanschluß verfügbar ist.

 

Gruß, René

@der_Lutz

och!?

1. Aufzug und Warmwasser? das sind ja tolle Beispiele... als ich mich noch ne Wohnung mit Aufzug leisten konnte, da waren mir 6€ im Monat auch egal... LOL

2. können die Richter ihr Urteil nich schriftlich begründen? die reden doch nich mit einem wie mir...

3. Warmwasser ist doch schon seit den 1990ern Verbrauchs-abhängig abzurechnen...

4. wieso sollte es der Telekom D. egal sein, wenn da jemand seine alberne FTTH-Lösung mit zuwenig Bandbreite schon in der letzten Meile auch noch von Telekom D. Kunden Zwangs-finanzieren lässt?

@Sherlocka

1. ehm!? die Telekom D. darf sehr wohl dafür sorgen, dass Wettbewerber keineswegs Telekom D. Kunden zur Finanzierung irgendwelcher Schnappsideen nötigen...

2. den 6€/Monat steht keine Leistung gegenüber, denn: das Kabel ist steinalt (wurde einfach weiterverwendet)... die Dose hat man nach nem halben Jahr bezahlt... und der Schrauben-Heini war wahrscheinlich aus nem Heim entsprungen und/oder wurde von seinen Ärzten bezahlt...

3. der einzige Grund hierher zu ziehen war, dass es extrem günstig wirkte... aber jetzt haben die schon im ersten Jahr gleich mal 6€/Monat drauf geschlagen... angeblich wussten die davon bei Vertragsschluss noch nix...

Gelöschter Nutzer

@wizer  schrieb:
Die Vermieterin ist verpflichtet einen Zugang zum Telekommunikationsnetz (im Volksmund
Festnetz genannt) zu ermöglichen. Einen Anspruch auf "schnelles Internet" hat der Mieter
jedoch nicht.

Meines Wissens gibt es nur eine Grundversorgungspflicht.

Heißt im Klartext: Analoganschluß (vielleicht auch POTS) und 56k-Einwählmodem


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@wizer  schrieb:
Die Vermieterin ist verpflichtet einen Zugang zum Telekommunikationsnetz (im Volksmund
Festnetz genannt) zu ermöglichen. Einen Anspruch auf "schnelles Internet" hat der Mieter
jedoch nicht.

Meines Wissens gibt es nur eine Grundversorgungspflicht.


Sag ich doch. Im Übrigen stellt die Vermieterin nur die TAE zur Verfügung. Was da rein geht ist Sache des Telekommunikations-Anbieters.

@wizer

soopa...

aber hier ist es ja eben so, dass dieser FTTH Anschluss den Mietern aufgezwungen wird...

die zahlen alle dafür, ob sie ihn brauchen/wollen oder nicht...

Laut Betriebskostenverordnung sind Gemeinschafts-TV-Anlagen umlagefähig. Ob der Mieter diesen Anschluss nutzt oder nicht, er muss die umlagefähigen Kosten für den TV-Anschluß zahlen.

Den Aufzug z. B. zahlen Mieter auch, egal ob sie ihn benutzen oder nicht.

<OT>

Ich glaube mich zu erinnern, dass ich neulich was neues zu dem Aufzug für Mieter einer Erdgeschosswohnung gelesen hätte. Keine Kostenumlage mehr. Einschränkung: der Aufzug darf nicht bis in den Keller gehen.

</OT>

 

Letztendlich bestimmt der Eigentümer (bzw. eine Eigentümergemeinschaft), welche baulichen Änderungen am Grundstück und Gebäude vorgenommen werden dürfen. Der Eigentümer darf entscheiden, welcher Versorger Hausanschlüsse herstellen darf. In einigen Fällen sind die Mieter dann auch an einen bestimmten Stromanbieter gebunden und zahlen z.B. Strom nicht direkt an den Anbieter, sondern an den Vermieter.

 

Eine Grundversorgung muss gewährleistet sein. Sprich, es muss ein Telefonanschluss in der Wohnung möglich sein. Auch das ist noch "alte Schule" und kann möglicherweise auch gekappt werden, weil Mobilfunkangebote in großer Anzahl und zu kleinen Preisen verfügbar sind.

 

Früher gab es Fersehen über Antenne (UHF / VHF) mit eingeschränkter Programmauswahl. Auch dafür waren Kostenumlagen möglich (Installation, Wartung, Reparaturen, Teile ersetzen, ...) .  Das Gleiche für die dann aufkommenden analogen Sat-Anlagen. Auch hier waren Umlagen möglich für die Installation, Wartung, Instandhaltung...

 

Bei Kabelfernsehen gab es dann die Grundgebühr. Bei einigen Vermietern war es möglich, diese auszuschließen wenn der Mieter es wollte und der Vermieter hat dann im Keller den Anschluss unterbrechen lassen. Haben aber nur wenige machen lassen, mangels Alternativen; DVB-T noch nicht verfügbar oder schlechter Empfang, Sat-Schüssel-Montage verboten, IP-TV noch nicht (flächendeckend) verfügbar.

 

Dann kam Internet über Coax-Kabel auf und das deutlich schneller als ISDN, 56k und DSL 384/768. Damit war der Kabelanschluss wieder interessant. Auch weil man über Kabel jetzt telefonieren konnte.

 

Inzwischen ist der Markt 2x umgekrempelt. DSL ist schneller geworden, Internet-Kabelanschlüsse sind in der Spitze immer noch schneller, aber langsamer im Upload. Einige Provider bieten standardmäßig nur DSLight / CGN-Anschlüsse. Fernsehen kommt jetzt auch über DSL und zukunftsfähige Internetanschlüsse kommen über Glasfaser ins Haus.

 

Jetzt müssen die Kabelanbieter und die Telefonprovider zusehen, wie sie einen Teil des Kuchens abbekommen. Einige setzen werbemäßig auf 9,99 oder 19,95 €, andere auf das Netz der Bundespost, oder nutzen das Netz von ehemals Kabeldeutschland, formerly known as T- Kabel und wieder andere bauen eingene LWL-Kabelnetze und setzen auf Glasfaser-hausanschlüsse.

 

Um nicht den Kunden die Entscheidung zu überlassen, schließen die Provider gerne Liefer-Verträge mit den Vermietern und sichern sich das exclusive Versorgungsrecht. Solange die Preise für die Endkunden nicht wesentlich überhöht sind, wird es schwierig, dagegen vorzugehen. Durch diese Exclusiv-Verträge besteht auch keine Möglichkeit, dass der Vermieter einen weiteren Anschluss bauen lassen kann, selbst wennd der Mieter die vollen Kosten dafür übernimmt. Auch die Nutzung eines bereits vorhandenen Anschlusses durch einen Mieter wäre dann nicht vertragskonform.

 

Einen Grundversorger für Telefon in dem Sinne der Bundespost gibt es ja nicht mehr, und die Telekom ist ein Provider wie die anderen auch. Und im Moment ist es wohl so, dass der Grundstückseigentümer / Gebäudeeigentümer frei entscheiden kann, wer Versorgungsleitungen ins Haus legen darf.

 

@RIDDICC

Möglicherweise ist ja VF gar keine so schlechte Lösung, wenn z.B. die Telekom nur bis 50 MBit liefern könnte oder die bis 50 MBit nur mittels Hybrid-Unterstützung bei Dir ankommen. Wenn dann noch kein guter Routerstandort gefunden werden kann, weil der LTE-Mast auf der anderen Hausseite steht sieht es schlecht aus. Die vertragliche Mindestgeschwindigkeit des LTE-Anteils beträgt 0,00 Mbit/s.

 

Das ist im Moment echt doof, dass Kabelgrundgebühren durch Mieter auch dann gezahlt werden müssen, wenn es nicht genutzt wird.

Frag den Vermieter, ob er Dein Kabel im Keller abklemmen kann und Du dann auf die Kabelgrundgebühr verzichtest.

 

Ob das ein Fall ist für Mini-Kartelle, oder Wettbewerbsverzerrung, Monopolbildung, oder Verstoß gegen die Marktderegulierung weiß ich nicht.

Kannst ja mal bei der BNetzA anfragen.

 

Gruß

 

 

 

 

@wizer

@Has

hatten wir doch schon: die Kosten des "Kabelanschlusses" (gemeint ist hier dann wohl das Glasfaserkabel) sind eben dermaßen horrend, dass die irgendwelche Unbeteiligten hineinziehen müssen, wodurch  Vodafone sich rechtwidrig einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erschleicht...

 

ich verstehe gar nicht, wieso das hier alle bis auf mich leugnen... was soll denn das?!

 

ich wollte doch nur wissen, ob die Telekom D. dagegen vorgeht...

und wenn ja: wie bringt man die dann dazu?