Multimediadose / Wettbewerbsverzerrung?

Hi!

 

Was kann man dagegen tun, wenn die Vermieterin einen zwingt, Vodafone Kabel Deutschland Kunde ("Multimediadose") zu sein, obwohl man gar kein DVB-C nutzen kann, obwohl doch schon vorher VDSL verfügbar war, und obwohl in der Dose gar kein Multimedia drin ist (das würde sogar mehr als VDSL kosten)?

 

Ist das nicht eigentlich ein Fall von Wettbewerbsverzerrung?

Kann die Telekom dagegen nicht Beschwerde einlegen?

Ich mein: Man subventioniert ja auf diese krumme Tour die komische "Multimediadose"... Die behaupten zwar, dass sie die "Internetversorgung im Hause" sicherstellen, aber in Wirklichkeit nehmen die ja nur Geld für 's Nichtstun... Die Größenordnung ist immerhin um die 6€ pro Monat...

 

Kann mn des Geld irgendwie erstattet bekommen?

Umziehen ist mir nämlich auch zu teuer...

 

Weiß eigentlich hier jemand, wieviel Strom Vodafone's Konzentrator im Keller so ungefähr verheizt?

Das zählt wohl oftmals als "Treppenhaus-Beleuchtungs-Strom"... *jaul*

 

Thx.

 

Bye.

Was die Stromkosten betrifft. Wenn die Anlage nicht zu alt ist entstehen Stromkosten zwischen 10,- und 30,- Euro im Jahr, je nach dem wieviele Wohnungen angeschlossen sind. Wenn man weiss wieviel Watt die Anlage verbraucht kann man sich das ausrechnen.

@RIDDICC

die Bundesnetzagentur wurde gegründet, um dieTelekom u. a. und andere ehemalige Staatsbetriebe zu kontrollieren, und um es anderen Anbietern (Nicht-Telekom) zu ermöglichen Fuß zu fassen, damit die Telekom Konkurrenz hat. Dass ein paar Dinge über die BNA auch laufen, wenn bestimmte Gesetze von Konkurrenten verletzt werden, mag sein. Aber das beantragen dann die Endverbraucher. Hatte schon geschrieben, wende dich an sie, wenn du glaubst, das würde geltendes Recht verstoßen.

 

Man wollte die Monopolstellung der Telekom untergraben. Deshalb hat man ihr damals auch ihr Kabelnetz weggenommen. Die Telekom darf nicht zu stark werden, sonst greift die Bundesnetzagentur oder die Politik wieder ein, damit die Telekom wieder gebremst wird.

 

Nur die Telekom hat eine Durchleitungsverpflichtung und nur sie hat einen von einer zentralen Stelle vorgeschriebenen Preis, den sie für die Durchleitung zu bekommen hat, mehr nicht. Dort, wo sie durch möchte, muss sie individuelle Preise aushandeln, welche oberhalb dieses Preises durchaus liegen können, da keine Preisobergrenze, wenn sie andere Netz mitnutzen möchte.

 

So ist die Lage.


@RIDDICC  schrieb:
die Kosten des "Kabelanschlusses" (gemeint ist hier dann wohl das Glasfaserkabel) sind eben dermaßen horrend

 6,- Euro im Monat nennst Du horrend? Lass Dich nicht auslachen.

 

Die Telekom kann dagegen nicht vorgehen. Du hast ja die Möglichkeit einen Telefonanschluß zu bekommen.


@RIDDICC  schrieb:

@der_Lutz

och!?

1. Aufzug und Warmwasser? das sind ja tolle Beispiele... als ich mich noch ne Wohnung mit Aufzug leisten konnte, da waren mir 6€ im Monat auch egal... LOL

2. können die Richter ihr Urteil nich schriftlich begründen? die reden doch nich mit einem wie mir...

3. Warmwasser ist doch schon seit den 1990ern Verbrauchs-abhängig abzurechnen...

4. wieso sollte es der Telekom D. egal sein, wenn da jemand seine alberne FTTH-Lösung mit zuwenig Bandbreite schon in der letzten Meile auch noch von Telekom D. Kunden Zwangs-finanzieren lässt?



1. Ehrlich, und was hat das mit dem Kabelanschluss zu tun?

2. haben sie doch, lesen und begreifen

3. Ja und Nein, wenn sich nichts geändert hat sind die verbauchsabhängigen und die verbrauchsunabhängigen Kosten im Rahmen von 70% zu 30% bis 30% zu 70% umlegbar, die Aufteilung der Prozente im Rahmen der zulässigen Grenzen legt die Hausverwaltung fest.

4. weil der Telekom das egal sein muss, oder hast du dich auch an Telefonica, 1&1 und wie sie alle heißen gewandt?

@Dilbert-MD

die Telekom D. geht also nicht selbst gegen Firmen vor, die schummeln?

 

die Vermieterin antwortet mir einfach nicht auf die Frage, ob sie mein Kabel abklemmen kann... technisch möglich wäre das auf jeden Fall,weil nämlich in dem fetten Kabelschacht 5 Kabel zu sehen sind (s sind 5 Etagen... also 1 Kabel pro Etage pro Kabelschacht... ich nehme mal an, dass nebenan bei den Nachbarn wieder n Kabelschacht ist...)...


@RIDDICC  schrieb:

die Telekom D. geht also nicht selbst gegen Firmen vor, die schummeln?



Natürlich, solange sich aber die Mitbewerber im gesetzlichen Rahmen bewegen ist alles ok.

Ob dir das passt steht auf einem anderen Blatt.

Klar, technisch kannst du abgeklemmt oder der Anschluss per Sperrdose unbrauchbar gemacht werden, muss die Hausverwaltung aber nicht.

Und  noch einmal derzeit ist die Umlage gemäß der Gesetzeslage zulässig.

 

Alles weitere bitte mit dem Mieterbund oder einem Anwalt deiner Wahl besprechen.

@wizer

och nö! ich bin doch nich der Einzige, der zahlt... hier wohnen wohl 100 Leute, die sich die Utility-Leistungen teilen... dann sind das plötzlich 613€/Monat... das sind über 7200€ im Jahr... und zwar jedes Jahr...


@RIDDICC  schrieb:

die Telekom D. geht also nicht selbst gegen Firmen vor, die schummeln?


Wer schummelt hier? Festnetz und Kabelnetz sind zwei eigenständige voneinander unabhängige Verbreitungswege. Die Telekom und ihre Konkurrenten können dagegen nicht vorgehen, da sie keine eigenen Kabelnetze unterhalten. Und selbst wenn sie eigene Kabelnetze hätten gäbe es für Mieter keinen Anspruch daran angeschlossen zu werden solange nicht gesetzlich geregelt ist wie TV in die Mietwohnungen kommt. Mit wem ein Vermieter TV-Anschlußverträge abschließt ist seine Sache.


@RIDDICC  schrieb:

och nö! ich bin doch nich der Einzige, der zahlt


Wenn es keine Kabelanlage gäbe sondern nur einen Kabelanschluß müsstest Du auch 6,- bis 8,- Euro Grundgebühr im Monat zahlen wenn Du den Anschluß nutzen wolltest und einen eigenen Kabelanschlußvertrag abschließen würdest. Zuzüglich Kabel-Internvertrag wenn Du ihn brauchst, und zuzüglich Pay-TV.

@wizer

also nochmal ganz langsam:

wenn ich eine UG mit dem schönen Namen "T-Doppelpunkt" gründe, die sich überwiegend mit Vertrieb von Internet-Anschlüssen beschäftigt, und die dann Telekom D. Kunden nötigt, für irgendeinen gammeligen, überteuerten Müll 6€/Monat zu zahlen...

dann  jammert die Telekom D. also allein wegen dem "T" und dem "punkt"?

das kann doch alles nicht wahr sein...

wieso sollte der Vermieter mich überhaupt bezüglich der TV-Versorgung bevormunden dürfen...? haben die Richter da vllt was falsch verstanden? vor 12 Jahren...?

 

"Telekom B.Rep.Deut" wäre eigentlich auch n schönen Name für meine UG...


@RIDDICC  schrieb:
wieso sollte der Vermieter mich überhaupt bezüglich der TV-Versorgung bevormunden dürfen

Er bevormundet Dich nicht. Er stellt Dir lediglich in Rechnung was er Dir in Rechnung stellen darf. Ob Du es nutzen möchtest oder nicht ist egal. Du könntest eventuell Gerichtlich dagegen vorgehen. Die Kabelgesellschaft kommt dann und nimmt in der Verteilanlage Deinen Anschluß raus (und wenn Du ausziehst kommt sie wieder und setzt den Anschluß wieder ein). Aber dafür müsstest Du erstmal Recht bekommen.

Gelöschter Nutzer

Wäre ich an der Stelle und mich würde das alles stören, hätte ich mir eine andere Wohnung gesucht.

Am Besten irgendwo auf dem Dorf, wo es zwar keine Kabelanschlüsse gibt, aber die Telekom Internet anbietet.

 

Zack, Problem gelöst ! Zwinkernd

Im Übrigen ist ein Vermieter gesetzlich verpflichtet einen TV-Anschluß zur Verfügung zu stellen. Und diesen darf er sich selbstverständlich bezahlen lassen. Stellt er keinen Anschluß zur Verfügung darf sich der Mieter z.B. eine eigene Satellitenschüssel an die Hauswand schrauben.

Gelöschter Nutzer

@wizer  schrieb:
...

Stellt er keinen Anschluß zur Verfügung darf sich der Mieter z.B. eine eigene Satellitenschüssel an die Hauswand schrauben.


Aber nur mit dessen Zustimmung !

Der Vermieter kann auch sagen: "Stell dir eine Zimmerantenne auf den Fernseher."

Und was machen Ausländer? Über Zimmerantenne gibt es keine ausländischen Sender.

Gelöschter Nutzer

@wizer  schrieb:

Und was machen Ausländer? Über Zimmerantenne gibt es keine ausländischen Sender.


Bei Ausländern gibt es u.U. Ausnahmeregelungen.

 

https://www.derwesten.de/politik/vermieter-muessen-satellitenschuessel-fuer-auslaender-in-ausnahmefa...

https://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-31205/urteil-des-verfassungsgerichts-mieter-koennen-recht...

 

Geht jetzt aber ein wenig am Thema vorbei... Zwinkernd

BTW:

Mit Deiner Zimmerantenne hast Du vielleicht in der Großstadt Empfang. Aber hier in Lindau kannst Du das vergessen.

Gelöschter Nutzer

@wizer  schrieb:

BTW:

Mit Deiner Zimmerantenne hast Du vielleicht in der Großstadt Empfang. Aber hier in Lindau kannst Du das vergessen.


In dem Punkt gebe ich dir Recht.

Nichts desto trotz darf ohne Zustimmung des Vermieters an der Hausfassade nicht gebohrt werden.

Man könnte bspw. auf dem Balkon auch einen Standfuß aufstellen und die Schüssel an einem Mast befestigen; somit wird die Bausubstanz nicht beschädigt.

Voraussetzung: Der Balkon muß sich auf der Sonnenseite (Richtung Süden) befinden.


@RIDDICC  schrieb:

@wizer

och nö! ich bin doch nich der Einzige, der zahlt... hier wohnen wohl 100 Leute, die sich die Utility-Leistungen teilen... dann sind das plötzlich 613€/Monat... das sind über 7200€ im Jahr... und zwar jedes Jahr...


... an den Vermieter. und dieser zahlt jedes Jahr 4.560,- EUR für die Versorgungsleistung an den Provider.  Oder weniger.


@RIDDICC  schrieb:

@wizer

och nö! ich bin doch nich der Einzige, der zahlt... hier wohnen wohl 100 Leute, die sich die Utility-Leistungen teilen... dann sind das plötzlich 613€/Monat... das sind über 7200€ im Jahr... und zwar jedes Jahr...



Das kannst du doch im Rahmen der Nemebmkostenabrechnung prüfen, der Vermieter darf dir ja nicht mehr in Rechnung stellen als er selbst bezahlt hat.

Hast du noch nie eine Nebenkostenabrechnung gesehen?

 

So langsam zweifele ich an deiner Intention und deine Antworten zeigen auch nicht den Willen zu einer konstruktiven Diskussion, damit verabschiede ich mich aus diesem Thread.

Hallo @RIDDICC

 


@RIDDICC  schrieb:

1. und wie soll son IPTV Tarif vor 2010 geheißen haben? 2000kbit/sec Magenta RuckelTV? nö... oda?

...

 

wenn ich mich recht erinnere wurde Entertain zur Fußball WM 2006 eingeführt.


@Patti Müller  schrieb:

Hallo @RIDDICC

 


@RIDDICC  schrieb:

1. und wie soll son IPTV Tarif vor 2010 geheißen haben? 2000kbit/sec Magenta RuckelTV? nö... oda?...


 wenn ich mich recht erinnere wurde Entertain zur Fußball WM 2006 eingeführt.



Ich bekomme die genau Zeitschiene auch nicht mehr hin.

Los ging es aber noch unter T-Com und wurde später unter T-Home zusammengefasst.

 

 

Bei der Telekom hiess er einfach "Entertain".


@wizer  schrieb:

Bei der Telekom hiess er einfach "Entertain".



Tja, bei der Telekom also ab 2010.

Aber IPTV in Deutschland von T-Home gab es definitiv vorher.

 

Vor der Telekom hieß es einfach nur "T-Home Entertain".

Marktstart war 2006.