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13.07.2018 06:48 Zuletzt bearbeitet: 13.07.2018 06:51 durch den Autor
Hi!
Was kann man dagegen tun, wenn die Vermieterin einen zwingt, Vodafone Kabel Deutschland Kunde ("Multimediadose") zu sein, obwohl man gar kein DVB-C nutzen kann, obwohl doch schon vorher VDSL verfügbar war, und obwohl in der Dose gar kein Multimedia drin ist (das würde sogar mehr als VDSL kosten)?
Ist das nicht eigentlich ein Fall von Wettbewerbsverzerrung?
Kann die Telekom dagegen nicht Beschwerde einlegen?
Ich mein: Man subventioniert ja auf diese krumme Tour die komische "Multimediadose"... Die behaupten zwar, dass sie die "Internetversorgung im Hause" sicherstellen, aber in Wirklichkeit nehmen die ja nur Geld für 's Nichtstun... Die Größenordnung ist immerhin um die 6€ pro Monat...
Kann mn des Geld irgendwie erstattet bekommen?
Umziehen ist mir nämlich auch zu teuer...
Weiß eigentlich hier jemand, wieviel Strom Vodafone's Konzentrator im Keller so ungefähr verheizt?
Das zählt wohl oftmals als "Treppenhaus-Beleuchtungs-Strom"... *jaul*
Thx.
Bye.
14.07.2018 06:33
ich vermute mal, dass es im Vergleich zu DVB-T genauso wenig konkurrenzfähig war, wie dieses verschwommene/teure Kabelfernsehen...
jedenfalls kann ich mich nicht an "T-Home Entertain" Angebote erinnern, die ich ernsthaft geprüft hätte...
ist aber alles irreführend...
man sieht daran nur, dass dieses Kabelfernsehen schon immer ein Haufen Mist war...
14.07.2018 06:37
Wenn hier etwas Mist ist dann sind das Deine Beiträge. Du solltest endlich begreifen dass Du im Unrecht bist. Wenn Dir die Gesetze nicht gefallen dann musst Du etwas dagegen tun.
14.07.2018 22:13
@RIDDICC schrieb:ist aber alles irreführend...
man sieht daran nur, dass dieses Kabelfernsehen schon immer ein Haufen Mist war...
War.
Ein regionaler Kabelfernsehanbieter setzt hier schon seit Jahren auf Glasfaser-Hausanschlüsse. Kann man auch TV gucken, darüber. Aber man kann auch Internet-Angebote buchen ohne TV und Ohne TV-Dosen-Grundgebühr.
Find' ich klasse.
Schell, zuverlässig und auch zu Stoßzeiten werden die Spitzengeschwindigkeiten erreicht. Bei den Geschwindigkeiten ist noch viel Luft nach oben.
Mein persönlicher Misthaufen hat jetzt eine andere Farbe.
Gruß
15.07.2018 00:04
15.07.2018 00:20
@Hubert Eder schrieb:Wenn der Vermieter dauerhaft den Vodafone-Anschluss über die Nebenkosten abrechnet, verstößt er gegen das TKG §43b Abs. 1.
Dann dürfte also kein Vermieter dauerhaft die Bereitstellung des Kabelfernsehanschlusses abrechnen?
15.07.2018 00:24
Das ist jedenfalls ein Gedankenspiel der Rechtsabteilung.
Ob es ein Richter aber auch so sehen würde, ist wieder eine ganz andere Nummer.
15.07.2018 03:57 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 04:00 durch den Autor
Wobei es gar nicht um den Anschlussvertrag selbst geht, sondern um die Bereitstellung der Kabelanlage im Haus (als Gemeinschaftsanlage). So wie ein Vermieter auch eine Umlage für eine der Gemeinschaft zur Verfügung gestellte Antennenanlage auf die Einheiten im Haus oder die Quadratmeter umlegen darf. https://www.mineko.de/kabel-und-antenne-den-nebenkosten/
Die Kosten für das, was im Haus für die Allgemeinheit eingebaut wurde, dürfen umgelegt werden, unabhängig von der Nutzung. Wenn es im Mietvertrag steht.
15.07.2018 06:46
und warum steht dann im Mietvertrag mehrfach, dass die Vermieterin auf meine Interessen Rücksicht zu nehmen hat?
das passt doch alles nicht zusammen...
und was hat "6€/Monat für ne Multimediadose" mit "Bereitstellung der Kabelanlage" zu tun... Kabel-TV ist doch nich Multimedia... und das steinalte Koaxkabel kostet doch nix mehr und die Dose hätt man den Mietern auch schenken können, weil die eh nix kostet...
15.07.2018 09:41 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 10:02 durch den Autor
Heutzutage werden bei Kabelanschlüssen nurnoch Multimediadosen verbaut anstelle der alten Antennendosen. Das soll sicherstellen dass über den Kabelanschluß auch Internet möglich wird. Den alten Antennendosen fehlt die für Internet erforderliche Freqenzweiche. Das Koaxkabel bleibt aber. "Multimedia" deswegen weil TV, Radio, Internet und Telefon über eine Leitung laufen. Moderne Telefonanschlüsse sind auch multimedial, obwohl sie im Volksmund immernoch Telefonanschluß genannt werden.
Und dass der Vermieter die Kosten nicht mehr weitergeben darf ist nicht richtig. Der Vermieter muss für die Kabelanlage Miete an den Kabelnetzbetreiber zahlen, die Anlage gehört der Kabelgesellschaft und nicht dem Vermieter. Der Mieter zahlt also nicht für die Anschlussdose sondern für die Kabelanlage, und das darf der Vermieter an den Mieter weitergeben. Was bitte ist daran so schwer zu verstehen dass der Vermieter diese Kosten weitergeben darf laut Betriebskostenverordnung?
Anders sieht es bei Einzelanschlüssen aus. Bei diesen muss sich der Mieter selber um den Kabelvertrag kümmern.
15.07.2018 10:15 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 10:17 durch den Autor
@Hubert Eder schrieb:Mit den Nebenkosten ist es immer so eine Sache.Wenn der Vermieter dauerhaft den Vodafone-Anschluss über die Nebenkosten abrechnet, verstößt er gegen das TKG §43b Abs. 1.
Ich glaube Du verwechselst hier einen Telefonanschluß mit einem Kabelanschluß. Hier im Thread geht es um einen Kabelanschluß, da greift §43b m.E. nicht da es beim Kabelanschluß um die gesetzlich erforderliche Bereitstellung des TV-Empfangs geht. Der Telefonanschluß bzw. die Möglichkeit zum Anschluß an das Telekommunikationsnetz ist ja trotzdem möglich, und das unabhängig vom Kabelanschluß.
15.07.2018 10:30
Es gibt Wohnanlagen, die nur über den Kabelanschluss mit Telefon/Internet versorgt werden.
15.07.2018 10:38
Das ist aber unzulässig.
15.07.2018 10:39
15.07.2018 10:49
@Has schrieb:
@wizer schrieb:Das ist aber unzulässig.
Wo steht das?
Zumindest wird dadurch die freie Anbieterwahl verhindert. Und man ist dem Willen des Anbieters ausgeliefert. Der kann dann die Anschlußpreise erhöhen wie er lustig ist. Man hat ja keine Möglichkeit einen anderen Anbieter zu wählen. Denn die Anbieter mit ihren eigenen Netzen müssen keine anderen Anbieter reinlassen.
15.07.2018 11:01 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 11:03 durch den Autor
@wizer schrieb:Und dass der Vermieter die Kosten nicht mehr weitergeben darf ist nicht richtig. Der Vermieter muss für die Kabelanlage Miete an den Kabelnetzbetreiber zahlen, die Anlage gehört der Kabelgesellschaft und nicht dem Vermieter. Der Mieter zahlt also nicht für die Anschlussdose sondern für die Kabelanlage, und das darf der Vermieter an den Mieter weitergeben. Was bitte ist daran so schwer zu verstehen dass der Vermieter diese Kosten weitergeben darf laut Betriebskostenverordnung?
Ich stelle mir gerade vor, dass in vielen Nebenkostenabrechnungen die entsprechende Position mit falschen Texten bezeichnet ist: Statt "Kabeldose" gehört "Kabelanlage, Miete/Pauschalgebühren" (oder so ähnlich) in den Text hinein.
15.07.2018 11:08 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 11:10 durch den Autor
Das mit der Miete der Kabel-Anlage in dem Gebäude ist vergleichbar mit dem Fahrstuhl. Den könnte man erstens theretisch auch leasen oder mieten durch den/die Eigentümer des Hauses. Und den nutzen zweitens auch nicht unbedingt alle oder gleich viel, obwohl er da ist. Erdgeschosswohnungen haben ebenso ihren Anteil daran zu tragen, wie die gesundheitsbewussten Bewohner aus dem dritten Stock, welche grundsätzlich statt dessen die Treppe nutzen, um etwas für ihren Kreislauf zu tun.
Ist vorhanden, also haben sich alle daran zu beteiligen, egal ob sie das nutzen oder nicht.
15.07.2018 11:12 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 11:15 durch den Autor
Das Kabeldose drinsteh anstatt Kabelanlage ist ein Argument. Aber bedeutungslos, da die TV-Dose m.E. nicht kostenlos sein muss. Vertraglich kann man alles vereinbaren was rechtlich zulässig ist.
15.07.2018 12:14
@Has schrieb:
@wizer schrieb:Das ist aber unzulässig.
Wo steht das?
Informationsfreiheit. Diese ist durch das BVerfG rechtlich geschützt (ständige Rechtsprechung). Es soll aber genügen wenn ein Übergabepunkt vorhanden ist. Der Mieter darf sich dann eine eigene Leitung in die Wohnung legen lassen (der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht), muss aber bei Auszug auf Verlangen die Leitung zurückbauen lassen.
15.07.2018 14:13
@Sherlocka schrieb:Aufzug [...] Erdgeschosswohnungen haben ebenso ihren Anteil daran zu tragen
ist das nich vor Kurzem gerade wieder gekippt worden... von nem Gericht? weil es einfach zu schwachsinnig ist, wenn man Geld für etwas verlangt, ohne eine Gegenleistung zu liefern?
genau das tut aber meine Vermieterin, die sich derzeit übrigens sogar im Annahmeverzug befindet, obwohl ich ihr schon zwei Einzugsermächtigungen rteilt hab (die erste hat sie verschlampt)... LOL die schämt sich wohl schon selbst für die Wucherei... rotfl
15.07.2018 14:34
Naja, Wucher ist dann schon eine etwas andere Nummer.
Kann sogar nachvollziehen, dass du davon nicht begeistert bist. Wenn das aber in dem Mietvertrag und der Hausordnung des Hauses enthalten ist, dann ist es so.
Ich hatte hier Glück, dass hier nur ein Einzel-Kabelanschluss vorhanden ist. Die Vorgänger hier hatten alles per Kabel (Telefon, TV, Internet). Das wollte ich nicht, wir waren schon immer bei der Telekom. Und damit sind wir bisher gut gefahren.
Am Tag vor dem Einzug stand dann plötzlich jemand von der Kabelfirma in der offenen Türe, der forsch meinte: Es wäre ein Anschluss da, und da es keinen gültigen Vertrag geben würde, dann müsste abklemmen. Außer es käme doch noch ein Vertrag.
Leider fiel dann meine Antwort etwas unerwartet für ihn aus: "Wunderbar, dass sie da sind. Dann muss ich mich nicht mehr darum kümmern, dass der Anschluss abgeschalten wird. Können Sie das gleich machen?" Man sah richtig, wie er erstarrte.
Es ist seitdem der Anschluss so verplombt, dass man sieh, dass der Kabelanschluss nicht genutzt wird.
15.07.2018 19:35
@RIDDICC schrieb:weil es einfach zu schwachsinnig ist, wenn man Geld für etwas verlangt, ohne eine Gegenleistung zu liefern?
Die Gegenleistung ist die Versorgung mit TV-Sendern. Also ist sehr wohl eine Gegenleistung vorhanden. Wie schon erwähnt ist ein Vermieter verpflichtet TV-Empfang zu liefern, und gleichzetig berechtigt die dafür aufzuwendenden Kosten erstattet zu bekommen. Du kannst Dich drehen und winden wie Du möchtest, die Kosten für den TV-Anschluß wirst Du nicht los, denn schließlich hast Du die Möglichkeit den TV-Anschluß ohne weitere Kosten zu nutzen (Pay-TV natürlich ausgenommen, da separater Vertrag mit Pay-TV-Anbieter). Die Vermieterin kommt ihrer gesetzlichen Pflicht zur Lieferung eines TV-Anschlusses nach.
15.07.2018 19:38 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 19:41 durch den Autor
@Sherlocka schrieb:Es ist seitdem der Anschluss so verplombt
Das wird bei Gemeinschaftsanlagen nicht funktionieren, da die Kosten gleichmäßig auf alle Mieter umgelegt werden dürfen. Daher nochmal der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung. Das ist vergleichbar mit der alten GEZ. Da genügte die Möglichkeit einen öR-Sender nutzen zu können (im Auto gab es ein Radio, am Handy war meist Internet möglich. Das genügte schon). Ob man es tatsächlich tat war unerheblich, zahlen musste man trotzdem.
15.07.2018 22:33 Zuletzt bearbeitet: 15.07.2018 22:33 durch den Autor
@wizer schrieb:
@Has schrieb:
@wizer schrieb:Das ist aber unzulässig.
Wo steht das?
Informationsfreiheit. Diese ist durch das BVerfG rechtlich geschützt (ständige Rechtsprechung). Es soll aber genügen wenn ein Übergabepunkt vorhanden ist. Der Mieter darf sich dann eine eigene Leitung in die Wohnung legen lassen (der Vermieter hat eine Mitwirkungspflicht), muss aber bei Auszug auf Verlangen die Leitung zurückbauen lassen.
Ihrer Meinung nach müsste also in einem vermieteten Einfamilienhaus, dessen Telefon/Internet-Versorgung nur über das Kabelnetzanbieter erfolgt, auf Verlangen des Mieters und auf Kosten des Vermieters ein "normaler" Telefonanschluss geschaffen werden oder auch eine Glasfaseranbindung?
16.07.2018 04:06 Zuletzt bearbeitet: 16.07.2018 04:10 durch den Autor
Eine Glasfaseranbindung nicht zwingend. Es genügt eine Grundversorgung, also ein herkömmlicher Telefonanschluss.
Und m.W. nicht zwingend auf Kosten des Vermieters, es ist ja bereits eine Telefon-Grundversorgung ermöglicht (wenn auch "nur" per Kabelanschluss). Das ist vergleichbar mit Sat-Empfang für ausländische Mieter. Diese haben zwar Anspruch auf mindestens einen Heimatsender, müssen aber die Kosten für eine zusätzliche Empfangsanlage selber tragen.
01.02.2022 07:28 Zuletzt bearbeitet: 01.02.2022 07:29 durch den Autor
Das zielführende Stichwort heißt hier scheinbar „Nebenkostenprivileg“.
Das ist eine Schnappsidee des Bundes aus dem Jahr 1980, durch die der Kabelanschluss gefördert werden soll, was natürlich jedenfalls heutzutage paradox wirkt (ich habe hier VDSL, LTE, DVB-T2 (direkt neben dem TV-Turm) und DVB-C... LOL).
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=373727&rechtcheck=2
Irgendwie stehen aber auch die Länder drauf (also nicht nur der Bund): *Kopf schüttel*
https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenkostenprivileg
Darum dauert das noch über 2 Jahre, obwohl bereits erkannt wurde, dass es paradox wirkt...
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