Mutter schlecht beraten

Gelöst

Meine Mutter wurde im T-Punkt Mönchengladbach ganz schlecht beraten. Sie ist Ende 70 und ihr wurde eine Magenta-Vertrag aufgeschwatzt, obwohl sie überhaupt kein Internet hat. Ein Widerruf in den Geschäftsräumen des T-Punktes war auch nicht möglich. Das nennt man einen tollen Kundenservice. Nun bekommt sie einen Router und weiss nichts damit anzufangen. Der Router und der Techniker zum Einrichten müssen zusätzlich bezahlt werden.

 

So werden also alte Leute über den Tisch gezogen und auch nicht aus dem Vertrag gelassen. Vielen Dank an die Telekom.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @wippermann,

herzlich willkommen in unserer Community.

Wie ich hier sehe, schweifen wir immer weiter ab. Daher werde ich noch einmal kurz zusammenfassen und den Thread schließen.

Wie es gelaufen ist, ist sicherlich nicht gut. Was aber genau damals im T-Shop besprochen wurde, können wir so leider nicht mehr nachvollziehen.

Ein Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall leider nicht. Daher bitte noch einmal zusammen mit Ihrer Mutter in den T-Shop gehen und die Kollegen dort (ggf. über den Leiter) um eine Rückabwicklung zu bitten.

Viele Grüße
Oliver I.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@wippermann: Zum Telefonieren wird ja üblicherweise heute ein Router an einem IP-Telefonieanschluss benötigt.

 

Damit die Telekom-Teamies Dir oder Deiner Mutter helfen können, trage bitte hier:

https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

Deine Kontaktdaten ein, auf die nur die Telekom Teamies Zugriff haben.

Gruß Ulrich

Meine Recherchen haben ergeben, dass man nicht unbedingt einen Router braucht, wenn man nur ein Telefon mit einer Telefonnummer hat. Dann erfolgt die Umstellung auf IP im Verteilerkasten.

Es gibt ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Daran hat sich auch der Telekom-Shop zu halten!

Ich würde nochmal dort aufschlagen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist.

Gegebenenfalls  auch mit einem Anwalt.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerruf-von-vertraegen...

Was hat die Mutter dazu bewogen, den Vertrag zu ändern?

 

@Anonymous das Widerrufsrecht gilt nicht für die in Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträge.

@Anonymous: Wie Dein Link zeigt, gilt die Widerrufsfrist nicht für Verträge, die im Telekom Shop also in Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Dort hat ja eine "Beratung" stattgefunden.

 

Gruß Ulrich

@Anonymous

Lese Dir den Artikel den Du verlinkt hast mal selbst durch. Auf im Laden gekaufte Waren und abgeschlossene Verträge gibt es kein Widerrufsrecht. Das war schon immer so, wenn ein Laden etwas zurück nimmt, so ist das reine Kulanz.

In der Telekom-Rechnung stand was von Kündigung zum 01.04. oder 01.05. (ich habe die Rechnung nicht gesehen). Ich vermute, dass sie das falsch verstanden hat. Daher ist sie in den T-Punkt gegangen. Dort hätte man sie dann entsprechend beraten müssen. 

 

 

@wippermann: Was hatte denn Deine Mutter bislang für einen Vertrag?

 

Gruß Ulrich

Die genaue Bezeichnung des Vertrages kenne ich nicht. Sie hat eben seit Jahrzehnten ein Telefon, so wie alte Leute das haben. Die Kosten betragen ca. 25 € / Monat.

@UlrichZ| @holzher24 | @Has

 

Ahh okay - ich hatte den Bericht von der Verbraucherzentrale nur schnell überflogen.

Ich bin immer davon ausgegangen, daß es generell ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt...

Ist natürlich Mist !

@wippermann: Meine Frage zielte darauf hin ab, dass es ja möglich gewesen wäre, dass Deine Mutter einen asbach uralten "Analog-Internettarif" (mit Splitter) hat, der von der Telekom aufgrund der IP-Umstellung gekündigt wurde.

 

Gruß Ulrich


@wippermann schrieb:

Meine Recherchen haben ergeben, dass man nicht unbedingt einen Router braucht, wenn man nur ein Telefon mit einer Telefonnummer hat. Dann erfolgt die Umstellung auf IP im Verteilerkasten.


Nein, das ist nicht immer so. Nur wenn entsprechende Technik vorhanden ist, besteht diese Möglichkeit.

Wenn sie aus technischen Gründen einen Router braucht, sollte man aber keinen Vertrag für Internet aufschwatzen. Der Call-Start-Vertrag nur fürs Telefonieren hätte es auch getan. Das ist eben die Unverschämtheit, die ich nicht verstehe.

 

@wippermann Wie das Gespräch verlaufen ist und ob die Beratung korrekt war oder nicht, kann ich nichts dazu sagen. Ich war bei dem Gespräch nicht anwesend. - Könnt ihr euch nur an den Leiter des Shops wenden und um Kulanz bitten.

Gelöschter Nutzer

Da wäre sie mit dem Senioren Festnetz Tarif von VF besser dran gewesen der kostet monatlich 10 euro.

Kann ich nur von abraten (VF Senioren Tarif). Läuft ja übers Handnetz und das ist oftmals alles nur nicht stabil.
Kann gerade für Senioren gefährlich sein wenn dringend Anrufe gemacht werden müssen.

Besser ist da schon ein Anschluss über das Leitungsnetz.

@wippermann
Also wir fangen erstmal damit, an, dass du nur mit Vollmacht deiner Mutter was bei der Telekom klären dürftest. Zudem solltest du überlegen, was die Darstellung von dir für ein Ergebnis haben könnten.

Willst du deine Mutter entmündigen und einen Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt vor die Nase setzen? Deine Mutter war in nem Shop, hat sich beraten lassen und als mündige Bürgerin für etwas entschieden und einen Vertrag abgeschlossen.

Da kannst du jetzt nur das Beste draus machen.

Wieso soll ich meine Mutter entmündigen? Was hat das mit meiner Frage zu tun????

 

Mir geht es nur darum, dass alte Menschen, die mit der "neumodischen" Technik überfordert sind, vernünftig beraten werden. Aber wahrscheinlich lockte die Provision für den Abschluss einen neuen Vertrages. Da kann man eine Frau von Ende 70 auch mal über den Tisch ziehen.

@wippermann Es gibt aber viele Senioren, die gut mit dem Internet klarkommen, Smartphones haben und Tablet PC´s. Allein aufgrund des Alters pauschal zu sagen, dass jemand mit der modernen Technik überfordert ist, halte ich für nicht richtig. Und ein Kundenberater im Shop kann sicherlich auch nicht mit solchen Vorurteilen in ein Gespräch reingehen.


@wippermann schrieb:

Wieso soll ich meine Mutter entmündigen? Was hat das mit meiner Frage zu tun????

 


Deine Mutter ist in einen Laden gegangen, hat sich beraten lassen und am Ende für ein Produkt entschieden.

Mit dieser Entscheidung hast du nun zu Leben, da es die Entscheidung deiner Mutter ist und nicht deine!

 

Wie alt sie ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. 

 

Wenn du dich hinstellst und der Meinung bist, man hätte sie falsch beraten - kannst du diese Meinung für dich behalten. Du warst bei der Beratung ja nicht einmal dabei. Es war die Entscheidung deiner Mutter als mündige Bürgerin, irgendwas hat sie sich ja dabei gedacht, als se den Vertrag abgeschlossen hat. Da kannst du maximal auf deine Mutter rumschimpfen, warum sie sowas gemacht hat. 

 

Nur weil se Ende 70 ist, heißt dies nicht, dass se nichts mit Internet zutun haben darf?

 


@Mr. Proper schrieb:

Es gibt ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Daran hat sich auch der Telekom-Shop zu halten!

Ich würde nochmal dort aufschlagen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist.

Gegebenenfalls  auch mit einem Anwalt.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerruf-von-vertraegen...


Ein Widerrufsrecht gilt nur bei Verträgen die per Fernsabsatz abgeschlossen werden, NIEMALS im Geschäft.

Und wieder die Rede von Abzocke und schlechte Beratung. Warum hat sie es dann unterschrieben, anstatt es nochmals zu überdenken?

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @wippermann,

herzlich willkommen in unserer Community.

Wie ich hier sehe, schweifen wir immer weiter ab. Daher werde ich noch einmal kurz zusammenfassen und den Thread schließen.

Wie es gelaufen ist, ist sicherlich nicht gut. Was aber genau damals im T-Shop besprochen wurde, können wir so leider nicht mehr nachvollziehen.

Ein Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall leider nicht. Daher bitte noch einmal zusammen mit Ihrer Mutter in den T-Shop gehen und die Kollegen dort (ggf. über den Leiter) um eine Rückabwicklung zu bitten.

Viele Grüße
Oliver I.