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14.01.2018 10:36
Meine Mutter wurde im T-Punkt Mönchengladbach ganz schlecht beraten. Sie ist Ende 70 und ihr wurde eine Magenta-Vertrag aufgeschwatzt, obwohl sie überhaupt kein Internet hat. Ein Widerruf in den Geschäftsräumen des T-Punktes war auch nicht möglich. Das nennt man einen tollen Kundenservice. Nun bekommt sie einen Router und weiss nichts damit anzufangen. Der Router und der Techniker zum Einrichten müssen zusätzlich bezahlt werden.
So werden also alte Leute über den Tisch gezogen und auch nicht aus dem Vertrag gelassen. Vielen Dank an die Telekom.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
14.01.2018 10:42
@wippermann: Zum Telefonieren wird ja üblicherweise heute ein Router an einem IP-Telefonieanschluss benötigt.
Damit die Telekom-Teamies Dir oder Deiner Mutter helfen können, trage bitte hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
Deine Kontaktdaten ein, auf die nur die Telekom Teamies Zugriff haben.
Gruß Ulrich
14.01.2018 10:48
Meine Recherchen haben ergeben, dass man nicht unbedingt einen Router braucht, wenn man nur ein Telefon mit einer Telefonnummer hat. Dann erfolgt die Umstellung auf IP im Verteilerkasten.
14.01.2018 10:49
Es gibt ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Daran hat sich auch der Telekom-Shop zu halten!
Ich würde nochmal dort aufschlagen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist.
Gegebenenfalls auch mit einem Anwalt.
14.01.2018 10:51 Zuletzt bearbeitet: 14.01.2018 10:52 durch den Autor
Was hat die Mutter dazu bewogen, den Vertrag zu ändern?
@Anonymous das Widerrufsrecht gilt nicht für die in Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträge.
14.01.2018 10:51 Zuletzt bearbeitet: 14.01.2018 10:52 durch den Autor
@Anonymous: Wie Dein Link zeigt, gilt die Widerrufsfrist nicht für Verträge, die im Telekom Shop also in Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Dort hat ja eine "Beratung" stattgefunden.
Gruß Ulrich
14.01.2018 10:53
Lese Dir den Artikel den Du verlinkt hast mal selbst durch. Auf im Laden gekaufte Waren und abgeschlossene Verträge gibt es kein Widerrufsrecht. Das war schon immer so, wenn ein Laden etwas zurück nimmt, so ist das reine Kulanz.
14.01.2018 10:55
In der Telekom-Rechnung stand was von Kündigung zum 01.04. oder 01.05. (ich habe die Rechnung nicht gesehen). Ich vermute, dass sie das falsch verstanden hat. Daher ist sie in den T-Punkt gegangen. Dort hätte man sie dann entsprechend beraten müssen.
14.01.2018 10:57
14.01.2018 11:00
Die genaue Bezeichnung des Vertrages kenne ich nicht. Sie hat eben seit Jahrzehnten ein Telefon, so wie alte Leute das haben. Die Kosten betragen ca. 25 € / Monat.
14.01.2018 11:05 Zuletzt bearbeitet: 14.01.2018 11:09 durch den Autor
Ahh okay - ich hatte den Bericht von der Verbraucherzentrale nur schnell überflogen.
Ich bin immer davon ausgegangen, daß es generell ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt...
Ist natürlich Mist !
14.01.2018 11:09
@wippermann: Meine Frage zielte darauf hin ab, dass es ja möglich gewesen wäre, dass Deine Mutter einen asbach uralten "Analog-Internettarif" (mit Splitter) hat, der von der Telekom aufgrund der IP-Umstellung gekündigt wurde.
Gruß Ulrich
14.01.2018 11:21
@wippermann schrieb:Meine Recherchen haben ergeben, dass man nicht unbedingt einen Router braucht, wenn man nur ein Telefon mit einer Telefonnummer hat. Dann erfolgt die Umstellung auf IP im Verteilerkasten.
Nein, das ist nicht immer so. Nur wenn entsprechende Technik vorhanden ist, besteht diese Möglichkeit.
14.01.2018 11:29
Wenn sie aus technischen Gründen einen Router braucht, sollte man aber keinen Vertrag für Internet aufschwatzen. Der Call-Start-Vertrag nur fürs Telefonieren hätte es auch getan. Das ist eben die Unverschämtheit, die ich nicht verstehe.
14.01.2018 11:37
@wippermann Wie das Gespräch verlaufen ist und ob die Beratung korrekt war oder nicht, kann ich nichts dazu sagen. Ich war bei dem Gespräch nicht anwesend. - Könnt ihr euch nur an den Leiter des Shops wenden und um Kulanz bitten.
14.01.2018 11:43
Da wäre sie mit dem Senioren Festnetz Tarif von VF besser dran gewesen der kostet monatlich 10 euro.
14.01.2018 12:37
Kann ich nur von abraten (VF Senioren Tarif). Läuft ja übers Handnetz und das ist oftmals alles nur nicht stabil.
Kann gerade für Senioren gefährlich sein wenn dringend Anrufe gemacht werden müssen.
Besser ist da schon ein Anschluss über das Leitungsnetz.
14.01.2018 13:22
14.01.2018 13:28
Wieso soll ich meine Mutter entmündigen? Was hat das mit meiner Frage zu tun????
Mir geht es nur darum, dass alte Menschen, die mit der "neumodischen" Technik überfordert sind, vernünftig beraten werden. Aber wahrscheinlich lockte die Provision für den Abschluss einen neuen Vertrages. Da kann man eine Frau von Ende 70 auch mal über den Tisch ziehen.
14.01.2018 13:49
@wippermann Es gibt aber viele Senioren, die gut mit dem Internet klarkommen, Smartphones haben und Tablet PC´s. Allein aufgrund des Alters pauschal zu sagen, dass jemand mit der modernen Technik überfordert ist, halte ich für nicht richtig. Und ein Kundenberater im Shop kann sicherlich auch nicht mit solchen Vorurteilen in ein Gespräch reingehen.
14.01.2018 14:12 Zuletzt bearbeitet: 14.01.2018 14:12 durch den Autor
@wippermann schrieb:
Wieso soll ich meine Mutter entmündigen? Was hat das mit meiner Frage zu tun????
Deine Mutter ist in einen Laden gegangen, hat sich beraten lassen und am Ende für ein Produkt entschieden.
Mit dieser Entscheidung hast du nun zu Leben, da es die Entscheidung deiner Mutter ist und nicht deine!
Wie alt sie ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Wenn du dich hinstellst und der Meinung bist, man hätte sie falsch beraten - kannst du diese Meinung für dich behalten. Du warst bei der Beratung ja nicht einmal dabei. Es war die Entscheidung deiner Mutter als mündige Bürgerin, irgendwas hat sie sich ja dabei gedacht, als se den Vertrag abgeschlossen hat. Da kannst du maximal auf deine Mutter rumschimpfen, warum sie sowas gemacht hat.
Nur weil se Ende 70 ist, heißt dies nicht, dass se nichts mit Internet zutun haben darf?
14.01.2018 15:05
@Mr. Proper schrieb:Es gibt ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Daran hat sich auch der Telekom-Shop zu halten!
Ich würde nochmal dort aufschlagen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist.
Gegebenenfalls auch mit einem Anwalt.
Ein Widerrufsrecht gilt nur bei Verträgen die per Fernsabsatz abgeschlossen werden, NIEMALS im Geschäft.
Und wieder die Rede von Abzocke und schlechte Beratung. Warum hat sie es dann unterschrieben, anstatt es nochmals zu überdenken?
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