Router berechnet

Gelöst

Guten Tag 

 

Am 7 Mai kündigte ich vom Ausland einen Router Mietvertrag per Telefon bei der Hotline, weil mir von der Agentin gesagt wurde ich könne das so machen. Ich erwähnte das ich im Ausland sei aber Mitte Mai nach Deutschland käme. Alles kein Problem dann könne ich den Router schicken. Die Kündigungsbestättigung erhielt ich nicht wie abgemacht per email am 7 Mai und danach auch nicht. Am 19 Mai nun in Deutschland rief ich wieder die Hotline an und die Mitarbeiterin erklärte mir was ich zu tun hätte um den Router zurückzuschicken und schickte mir auf Anfrage ein PDF mit der Kündigungsbestättigung per Email. Am 20 Mai schickte ich den Router zurück (mit dem erstellten Retourschein) Wieder im Ausland Ende Mai rief ich erneut bei der Telekom an mir wurde der Erhalt des Gerätes bestätigt, ich erwähnte erneut das sich meine Adresse geändert habe (habe ich angegeben) und bat erneut da ich im Ausland sei darum mir die Rechnungen oder andere Kommunikation per Email zu schicken.

Folgendes:

1 - Weder am 7 Mai, noch am 19 Mai noch Ende Mai (Tag weis ich nicht mehr) wurde mir mitgeteilt das die Rücksendefrist "nur" 7 Tage ist.

2 - Die neue Adresse wurde angenommen aber nicht geändert 

3 - mein Wunsch der Email Kommunikation wurde angenommen, aber dann nicht ausgeführt (bis auf das Kündigungsschreiben am 19 Mai)

4 - Kunde waren wir bzw ich Jahrzehnte. 

5 - Neben Miete für den Router bis Ende Juni (habe ich bezahlt) soll ich auch den Router bezahlen.

Letzteres ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, da ich die Information der 7 Tage Frist am Kündigungsdatum 7 Mai weder mündlich noch schriftlich erhielt. Am 19 ten Mai beanstandete auch niemand die überzogene Frist und Ende Mai auch nicht.

 

Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

 

Inzwischen habe ich in den Foren gelesen das die Telekom sehr wohl einigende Lösungen / Kompromisse finden kann wenn die Frist überschritten wurde und sogar nach einem Monat noch mal eine Aufforderung macht. 

 

Ich überschritt die Frist um 5 natürliche Tage und das weil mir keine ausreichende Information gegeben wurde.

 

Ich würde gern wissen wie sie entscheiden würden und schicke Ihnen gern alle Unterlagen zu 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Community Manager*in

Hallo @muckermeier,

danke für Ihren Beitrag.

Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietgerät beträgt 12 Monate ab Bereitstellungstermin des Gerätes. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin.

Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes.

Sollte die Rücksendung eines Geräts nach der Kündigung nicht bei uns eintreffen wird der Restwert erhoben.

Natürlich überprüfe ich für Sie gerne den Fall. Wie @muc80337_2 bereits erklärte benötige ich dazu Ihre Kundendaten im Profil. Schreiben Sie mir hier anschließend eine Nachricht wenn meine Hilfe gewünscht ist.

Gruß Sonja K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Die Kündigungsfrist eines Routers beträgt sechs Werktage.
Sprich ab dem Datum an dem Du kündigst läuft der Mietvertrag noch 6 Werktage.

Da würde es ja irgendwie passen, dass der Router am 7. Tag bei der Telekom sein sollte.

Nur mal so quergedacht.

 

Hoffentlich hast Du noch die Sendungsnummer des Routers (vermutlich in der E-Mail mit dem Rücksendeetikett drin)

 

Du solltest am besten Deine Telekom Kundennummer des damaligen Anschlusses im Forenprofil eintragen (findest Du auf der Rechnung) sowie eine aktuell funktionierende Rückrufnummer - nimm den Link in meiner Fußzeile.

(Gut wäre es auch, wenn Du hier in einer Antwort noch schreiben würdest, in welcher Zeitzone Du Dich befindest / zu welcher mitteleuropäischen Zeit man Dich anrufen kann)

Lieben Dank für den Tipp und Link werde ich machen.

Der Punkt ist, das ich bei der telefonischen Kündigung am  7 Mai nicht über die 7 Tage Frist informiert wurde und die Kündigungskopie erst am 19 Mai erhielt. 

Die Adresse wurde nicht geändert und die Bitte um Kontakt und Korrespondenz über Email nicht eingehalten. Sollte beides für Agenten nicht möglich / machbar sein wurde ich darüber auch nicht informiert.

Nein, nicht akzeptiert und nicht gelöst wollte das Häkchen gelost wegnehmen und habe es damit leider aktiviert

"ent"löst

Bitte überprüfe, ob die Daten im Profil gespeichert wurden, es gibt bisweilen Probleme, sodass man das u.U. wiederholen muss.


@muckermeier  schrieb:

 

Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.


Zum Rest wurde ja schon geschrieben.


Wieso solltest du den zurück erhalten?

Der Schadenersatz ist kein Kaufpreis.

 

@muckermeier 

Es macht keinen Sinn, weitere Threads zum Thema zu eröffnen.

Wenn Dir die Angelegenheit mittlerweile so auf den Nägeln brennt, dann solltest Du Dich ausschließlich über Hotline oder Chat an die Telekom wenden. Hier im Kunden-helfen-Kundenforum schauen Teamies je nach sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben rein - aber am Wochenende eher weniger.

 


@muckermeier  schrieb:

Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.


Auf diese Bemerkund (die Du in den beiden anderen Threads ja auch noch einmal gebracht hast) hat zwar @der_Lutz  schon korrekt geantwortet - aber sicherheitshalber:

 

Du hast Eigentum von der Telekom gemietet. Du bist nie Eigentümer geworden und deshalb gibt es nach Beendigung des Mietvertrages auch keinerlei Grund für die Telekom, Dir den Router wieder zu schicken. "Schadenersatz" ist nicht ein anderes Wort für "Kaufpreis eines Gebrauchtgeräts" - das verwechseln manche.

wie gesagt nur nebenbei erwähnt... knn den Router sowieso nicht brauchen. Trotzdem sollte es so sein, das ein zu spät eintreffender Endgerät gebounced wird, gar nicht erst angenommen und sofort zurück geht. Schadensersatz bedeutet ursprünglich nicht Geld und Gerät behalten.  Und welcher Schaden entsteht dadurch das ein Gerät ein üaar Tage zu spät einftrifft? Aber wie gesagt das ist eine ander Baustelle.

Ich habe eine Endgerät zu spät abgeschickt (5 Tage über die Zeit) weil ich am Tag der Kündigung die Information über die Rückgabefrist nicht bekam und die Kündigungskopie auch erst 5 Tage später bekam - nachweisbar oder beweisbar. 

Muss ich trotzdem das Endgerät bezahlen? Obwohl es die Teöekom war die mir diese Info nicht rechtzeitig zukommen lies?

 

Vielleicht mal das Hauptthema lesen und beantworten.

Muss ich eine Router bezahen, den ich zu spät abgeschickt habe weil ich am Tage der telefonischen Kündigung nicht über die Rückgabefrist informiert wurde? Und die Kündigungskopie von besagtem Telefonat bekam ich auch erst 5 Tage nach der Frist. 

@muckermeier 

Schadenersatz bedeutet nicht Kauf. Es steht dir natürlich frei den Nachweis zu erbringen dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Zur Rücksendung die Modalitäten waren dir mit Vertragsabschluss bekannt, das steht alles in den Unterlagen zum Endgeräteservicevertrag.

Lösung
Community Manager*in

Hallo @muckermeier,

danke für Ihren Beitrag.

Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietgerät beträgt 12 Monate ab Bereitstellungstermin des Gerätes. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin.

Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes.

Sollte die Rücksendung eines Geräts nach der Kündigung nicht bei uns eintreffen wird der Restwert erhoben.

Natürlich überprüfe ich für Sie gerne den Fall. Wie @muc80337_2 bereits erklärte benötige ich dazu Ihre Kundendaten im Profil. Schreiben Sie mir hier anschließend eine Nachricht wenn meine Hilfe gewünscht ist.

Gruß Sonja K.

Lieben Dank das Sie überhaupt antworten, mir ist das bekannt. Die Mindestlaufzeit war abgelaufen, als ich meinen telekomvertrag kündigte, war mir nicht bewusst das ich den Router separat hätte kündigen müssen.

Was ich wissen möchte ist:

Wenn ich aus dem Ausland anrufe und mir vorgeschlagen wird telefonisch zu kündigen mir aber nichts von der 7 tägigen Rücksendefrist und bei Nichteinhaltung Konsequenzen gesagt wird, sprich ich nicht korrekt informiert werde und mir obendrein die Kündigung nicht an jenem Tag per Email geschickt wird, Muss ich dann zahlen? Wir sprechen von 5 Tagen über die Zeit, was daran lag das ich im Ausland war. Wie gesagt, 7 Mai gekündigt am 19ten angerufen und um Kopie der Kündigung gebeten, erhalten und mir wurde erklärt was ich tun muss um den Router zurückzu schicken - 0 Kommentar über die / Tagefrist. Ende Mai wieder angerufen - 0 Kommentar über zu späten Eingang. Bitte um Adressänderung anscheinend nicht ausgeführt. Bitte um Zustellungen per Email nicht nachgekommen außer am 19 Mai bei Zustellung der Kündigung nach erneuter Bitte.

Daruf hätte ich gern eine Antwort. Ich schicke Ihnen gern alles zu.

 

PS: abgesehen davon das die Gesräche aufgezeichnet werden, werde ich wohl kaum am 19ten noch mal um eine Kündigungskopie bitten wenn ich sie 7ten erhalten hätte. 

Ich möchte einfach wissen wie die Telekom damit umgeht wenn Kunden am Telefon nicht ausreichend informiert werden. 


@Sonja K.  schrieb:

Sollte die Rücksendung eines Geräts nach der Kündigung nicht bei uns eintreffen wird der Restwert Schadenersatz erhoben.



Korrektur durch mich, die Position wird auf der Rechnung auch korrekt als Schadenersatz geführt.


@muckermeier  schrieb:

Ich möchte einfach wissen wie die Telekom damit umgeht wenn Kunden am Telefon nicht ausreichend informiert werden. 


Mal ein Blick über den Tellerrand hinaus.

Wenn ich meine Wohnung auf Ende Februar kündige ist klar, dass ich dort Ende Februar ausziehen muss.

Wenn ich einen Mietwagen nehme, dann ist klar, dass ich den zum Ende der Mietfrist zurückgeben muss.

 

Insofern ist es für viele vermutlich überraschend, dass sich Dir das Problem überhaupt stellt und dass Du den nicht flugs zurückgeschickt hast und dass Du Dich da nicht ausreichend informiert fühlst. Wenn ich mir da unsicher gewesen wäre, dann hätte ich vermutlich selbst gefragt.

 

Ich denke aber, dass es auch kein Fehler wäre, einen entsprechenden Vermerk auf dem Rücksendebogen anzubringen. Zumal die Telekom in der Vergangenheit bisweilen großzügiger mit dem Thema umgegangen ist. Hängt aber vermutlich auch vom vermieteten Gerät ab und wie hoch da die Lagerbstände sind. (persönliche Vermutung)

 

Das mit dem Schadenersatz ist einfach eine pauschale Vertragsstrafe. Es ist schon klar, dass die Telekom mit dem Gerät innerhalb weniger Tage üblicherweise keine Mieteinnahmen in der Höhe des Schadenersatzes generieren kann.

 

Ein "Bouncing" dagegen wäre ein große Frechheit - denn das würde ja bedeuten, dass die Telekom versuchen würde, den Mietvertrag einseitig wieder in Kraft zu setzen.

Und noch mal die Chronologie:

7. Mai telefonische Kündigung des Routermietvertrages - das war ein Montag.

Der Mietvertrag lief damit mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen bis 14. Mai

Ab 15. Mai warst Du im Grunde genommen in Verzug mit der Rückgabe.

 

20. Mai Zurückschicken des Gerätes - das war ein Sonntag

D.h. das Gerät kam wohl allerfrühestens am 22. Mai an

 

Ist zwar absolut gesehen nicht viel mehr an Tagen als Du ausrechnest, aber es sind halt trotzdem mehr als fünf. Wenn man die angebrochenen Tage mit zählt eher acht oder mehr.

 

Dass die Kommunikation problematisch ist/war weil die Adressen etc. nicht übernommen wurden ist komplett losgelöst von der Schadenersatzfrage doof. Und hat eigentlich nicht wirklich was damit zu tun.

 

Ich wohnte schon im Ausland, und habe die Agentin im Telfongespräch am 7 Mai über alles informiert auch darüber, das ich in der 2 Mai Hälfte in D eintreffen würde und erst dann den Router schicken könne. Das Kündigungsdatum ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht relevant, sondern der Fakt das ich über die 7 Tage Frist NICHT informiert wurde und auch das Kündigungsschreiben NICHT am 7 Mai, sondern ERST am 19ten bekam zusammen mit der Info wie ich das Gerät zurücksenden sollte. Im Gespräch Ende Mai, da war ich schon wieder im Ausland, und wurde iauch NICHT informiert das das Gerät zu spät eingetroffen sei. 

 

Hätte wenigstens einmal in den 3 Gesprächen einer etwas gesagt hätte ich reagieren können, so meinte ich es sei alles in Ordnung. 

 

Also welcher Tellerand?  

 

Man kann es auch als große Frechheit betrachten das die Telekom die Geräte behält und sich bezahlen lässt - aber das ist eine andere Baustelle und nicht mein Thema.


@muckermeier  schrieb:

Man kann es auch als große Frechheit betrachten das die Telekom die Geräte behält und sich bezahlen lässt - aber das ist eine andere Baustelle und nicht mein Thema.

Das ist ein normal, dir ist ja freigestellt der Telekom nachzuweisen dass der entstandene Schaden geringer war.

 

 

Mich wundert aber auch die schnelle Berechnung, früher wurde noch gemahnt bevor der Schadenersatz in Rechnung gestellt wurde, das ging schon sehr schnell bei dir.

 


@muckermeier  schrieb:

Man kann es auch als große Frechheit betrachten das die Telekom die Geräte behält


Du hättest den Router auch überhaupt nicht zurückschicken können. Dann wäre derselbe Schadenersatz angefallen. Für Dich aber weniger Aufwand.

Allerdings: Die Telekom wäre da genauso wie in Deinem Fall weiterhin Eigentümer geblieben. Du hättest das Gerät also nicht z.B. auf ebay verkaufen dürfen.

wie wäre es mal genau zu lesen worum es geht? 

ja klar, finde ich toll das sich jeder alles immer genau merken kann, so bei jedem Vertrag und vorallem immer alles bei der Hand hat zum nachlesen. Im Router Mietvertrag stand nichts von einer 7 Tage Frist in der Kündigung schon, nur wie gesagt die bekam nach verstreichen der Frist ........ da braucht man dann eigentlich gar nicht bei der telekom anrufen....

nur wozu wird mir angeboten per telefon zu kündigen wenn ich sage das ich ca 2 wochen später schicken kann, da

 

Ich weis das ich die Frist überschritten habe (waren andere Wochentage aber egal).

Aber noch mal, weil ich trotz "vieler" Erklärungen an 3 unterschiedlichen Tagen von unterschiedlichen Agenten nicht über die Frist informiert wurde und am Kündigungstag nicht die Kündigung bekam.

Das die Adresse nicht geändert wurde war allerdings ein Problem.

 

Wenn man davon ausgehen muss, das man als Kunde am Telefon nicht richtig und ausreichend informiert wird, dann muss das als erstes wenn man dort anruft sofort kommuniziert werden und sofort mitgeteilt werden wo man die Info bekommt.

 

Ich glaube ich könnte mir noch die Finger fusselig schreiben ohne ein klare Antwort zu bekommen so wie ich mir in den Telefonaten mit der Hotline der Telekom den Mund fusselig reden konnte.

 

Die ganze Art und Weise ist typisch für ein durchgetacktetes Callcenter System einer AG. 

 

 

 

 

Hallo @muckermeier,

in jeder Bestätigung zu einem Mietgerät steht folgender Passus: "Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 6 Werktage (Mo-Fr.)". Klar hätte man dies an der Hotline noch erwähnen können, aber nicht müssen - dafür ist die schriftliche Auftragsbestätigung da. Es tut mir leid, dass es gelaufen ist, wie es gelaufen ist, aber hier kann ich leider nichts tun.

Viele Grüße
Nicole G.

Hallo Nicole

Klar was kann man von einer AG und Callcentersystem auch anderes erwarten... Wenn ich mich recht erinnere hatte mein Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten. Von einem Kunden wird allerdings erwartet das er alles parat hat, sich an alles erinnert und der Hotline misstraut. Wenn die Hotline nur informieren sollte aber nicht muss und wie in meinem Fall einen Irtum / Vertragsbruch induziert weil die Agenten sogar sagen das geht was dann doch nicht geht... und Angaben nicht ausführen worum man sie bittet dann sollte das Kommuniziert werden und zwar gleich bei der Ansage wenn man die Hotline anruft. Wir weisen Sie daruf hin das unsere Agenten nicht verpflichtet sind sie genau zu informieren etc. etc. Meine Adresse wurde auch nicht geändert etc. Es gibt in diesem Forum Fälle die das Gerät weit später abgeschickt haben als ich und wo die Telekom kulant war. Ergo schein ja ein gewisser Handlungsspielraum zu bestehen. Die Gespräche müssen ja gespeichert werden.

Wenn ich diese Auseinandersetzung nicht mit einem System sondern mit einem GmbH Chef mit Handlungsbefugnis ausgestattetem Angestellten führen würde wäre der Fall schon längst vom Tisch oder gar nicht erst entstanden.

Es ist aus meiner Sicht ein Armutzeugnis eine Firma wenn sie in einem Fall wie meinem nur auf das Kleingedruckte verweisen kann und für das Informations-Versäumnis von 3 Agenten sprich des eigenen Systems nicht zu sagen hat und vorallem nichts zu handeln. 

Werde den Fall woanders vorstellen.