Router berechnet

Gelöst

Guten Tag 

 

Am 7 Mai kündigte ich vom Ausland einen Router Mietvertrag per Telefon bei der Hotline, weil mir von der Agentin gesagt wurde ich könne das so machen. Ich erwähnte das ich im Ausland sei aber Mitte Mai nach Deutschland käme. Alles kein Problem dann könne ich den Router schicken. Die Kündigungsbestättigung erhielt ich nicht wie abgemacht per email am 7 Mai und danach auch nicht. Am 19 Mai nun in Deutschland rief ich wieder die Hotline an und die Mitarbeiterin erklärte mir was ich zu tun hätte um den Router zurückzuschicken und schickte mir auf Anfrage ein PDF mit der Kündigungsbestättigung per Email. Am 20 Mai schickte ich den Router zurück (mit dem erstellten Retourschein) Wieder im Ausland Ende Mai rief ich erneut bei der Telekom an mir wurde der Erhalt des Gerätes bestätigt, ich erwähnte erneut das sich meine Adresse geändert habe (habe ich angegeben) und bat erneut da ich im Ausland sei darum mir die Rechnungen oder andere Kommunikation per Email zu schicken.

Folgendes:

1 - Weder am 7 Mai, noch am 19 Mai noch Ende Mai (Tag weis ich nicht mehr) wurde mir mitgeteilt das die Rücksendefrist "nur" 7 Tage ist.

2 - Die neue Adresse wurde angenommen aber nicht geändert 

3 - mein Wunsch der Email Kommunikation wurde angenommen, aber dann nicht ausgeführt (bis auf das Kündigungsschreiben am 19 Mai)

4 - Kunde waren wir bzw ich Jahrzehnte. 

5 - Neben Miete für den Router bis Ende Juni (habe ich bezahlt) soll ich auch den Router bezahlen.

Letzteres ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, da ich die Information der 7 Tage Frist am Kündigungsdatum 7 Mai weder mündlich noch schriftlich erhielt. Am 19 ten Mai beanstandete auch niemand die überzogene Frist und Ende Mai auch nicht.

 

Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

 

Inzwischen habe ich in den Foren gelesen das die Telekom sehr wohl einigende Lösungen / Kompromisse finden kann wenn die Frist überschritten wurde und sogar nach einem Monat noch mal eine Aufforderung macht. 

 

Ich überschritt die Frist um 5 natürliche Tage und das weil mir keine ausreichende Information gegeben wurde.

 

Ich würde gern wissen wie sie entscheiden würden und schicke Ihnen gern alle Unterlagen zu 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Community Manager*in

Hallo @muckermeier,

danke für Ihren Beitrag.

Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietgerät beträgt 12 Monate ab Bereitstellungstermin des Gerätes. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin.

Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes.

Sollte die Rücksendung eines Geräts nach der Kündigung nicht bei uns eintreffen wird der Restwert erhoben.

Natürlich überprüfe ich für Sie gerne den Fall. Wie @muc80337_2 bereits erklärte benötige ich dazu Ihre Kundendaten im Profil. Schreiben Sie mir hier anschließend eine Nachricht wenn meine Hilfe gewünscht ist.

Gruß Sonja K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@muckermeier  schrieb:

Klar was kann man von einer AG und Callcentersystem auch anderes erwarten...
...

Wenn ich diese Auseinandersetzung nicht mit einem System sondern mit einem GmbH Chef mit Handlungsbefugnis ausgestattetem Angestellten führen würde wäre der Fall schon längst vom Tisch oder gar nicht erst entstanden.


Dein Vertragspartner ist keine AG sondern eine GmbH. Hilft aber nichts.

 

Dass es ein "Informationsversäumnis" gab ist Deine Meinung. Keine juristisch gesicherte Tatsache.

Ich gehe mal davon aus, dass es sowieso nur nett war, dass die Telekom nicht auf die diesbezüglichen AGB bestanden hat, dass sie die Kündigung mündlich entgegengenommen hat wo gem. AGB ziemlich sicher zumindest die Textform erforderlich war.