Routerfreiheit Speedbox Tarif

Hallo,

ich dachte in Deutschland gibt es die Routerfreiheit. Trotzdem kann ich im Speedbox-Tarif nur die Speedbox verwenden. Oder gilt die Routerfreiheit für LTE Tarife nicht?

 

Welchen Grund hat die Telekom denn, die Verwendung der Speedbox vorzuschreiben? Zumal das Ding im Flex-Tarif knapp 100€ kostet - Die Kosten kann ich mir sparen, da ich eine Fritz!Box LTE einsetzen möchte..

 

Anscheinend muss ich also doch zu Congstar und deren Homespot Tarif buchen Traurig

@Akymaru 

 

Die Telekom möchte nicht, dass man die Speedbox SIM Karte ins Handy packt.


@Akymaru  schrieb:

....Anscheinend muss ich also doch zu Congstar und deren Homespot Tarif buchen Traurig


Weswegen tust du da so, als hätte das bei Congstar Nachteile für dich?

Ich kann da nur Vorteile erkennen!


@ellbogen  schrieb:

@Akymaru  schrieb:

....Anscheinend muss ich also doch zu Congstar und deren Homespot Tarif buchen Traurig


Weswegen tust du da so, als hätte das bei Congstar Nachteile für dich?

Ich kann da nur Vorteile erkennen!


Congstar ist ähnlich wie ein via Funk oder Hybrid an eine positive Verfügbarkeitsabfrage gebunden und kann dann auch nur im Bereich dieser Adresse verwendet werden. Will man das an einer anderen Adresse verwenden, so muss die explizit geändert werden.

 

Der Speedbox Tarif dagegen kann flexibel bundesweit eingesetzt werden auch an Stellen wo die Congstar Verfügbarkeitsabfrage sagt "Leider nein", wo aber Mobilfunkempfang vorhanden ist. Der Tarif ist nicht an eine Adresse gebunden.


@Akymaru  schrieb:

ich dachte in Deutschland gibt es die Routerfreiheit. 


Frag doch einfach bei der Bundesnetzagentur nach, wie es im Falle Mobilfunk ist.

 

Ich werde nicht schlau daraus, was sie mit den Gesetzen zur Routerfreiheit angerichtet haben.

@Akymaru 

Ist das jetzt wieder so eine theoretische Frage wie mit der Guthabenauszahlung und den FullSize SIM Karten?

 

Wenn nicht frage einfach direkt bei der Bundesnetzagentur nach.


@Akymaru  schrieb:

[...] ich dachte in Deutschland gibt es die Routerfreiheit.[...]


Das gilt nur für "Breitbandanschlüsse"!

Schreibt die Bundesagentur selbst. Zitat: >> Dank einer gesetzlichen Neuregelung können Endkunden nun selbst entscheiden, welchen Router sie an ihrem Breitbandanschluss einsetzen.<<  Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/freie-routerwahl.html

So einen Anschlusstyp hast du in dem Fall aber nicht.

 

Ein Detail der gesetzlichen Regelung war laut Bundesnetzagentur: >> Im Telekommunikationsgesetz (TKG) wird der Netzzugang der Verbraucher als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert. Das bedeutet konkret: Das Telekommunikationsnetz - dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen - endet gemäß den Neuregelungen bereits vor dem Router. Der Router selbst gehört als aktives Endgerät somit nicht mehr zum Telekommunikationsnetz. Damit wurde die Praxis einiger Anbieter beendet, ihre eigenen Router als aktiven Zugangspunkt zum öffentlichen Netz zu definieren und hiermit Verbraucher an einen vorgeschriebenen Router zu binden. <<

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/freie-routerwahl.html

 

Mit der Speedbox bist du weder direkt (ohne Zwischengerät) noch indirekt (mit Zwischengerät) an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossen ... . Was aber eine unbedingte Voraussetzung für die Regelungen zur Routerfreiheit ist. Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-auswahl-und-...

Und damit greift bei der Speedbox die sogenannte Routerfreiheit nicht.


@der_Lutz  schrieb:

@Akymaru 

Ist das jetzt wieder so eine theoretische Frage wie mit der Guthabenauszahlung und den FullSize SIM Karten?

 

Wenn nicht frage einfach direkt bei der Bundesnetzagentur nach.


Nein, dieses Mal nicht! Ich brauche wirklich einen LTE Tarif für Zuhause.

 

Naja, ich denke dann muss ich doch zu Congstar. Das man den Tarif nur innerhalb eines Bereichs nutzen kann finde ich nicht schlimm, da der Tarif ja für Zuhause ist. Die Verfügbarkeitsprüfung sagt auch ja.

Schlimm finde ich, dass ich mich bei Fragen zu diesem Produkt nicht an Telekomhilft wenden kann Traurig


@Sherlocka  schrieb:
[...]

 

Mit der Speedbox bist du weder direkt (ohne Zwischengerät) noch indirekt (mit Zwischengerät) an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossen [...]


Das sieht das FTEG aber anders. [...]

----------------------------------------------

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes [...]

5. ist "Schnittstelle"
[...]
b) eine Luftschnittstelle für den Funkweg zwischen Funkanlagen und die entsprechenden technischen
Spezifikationen;

----------------------------------------------

 

Genau an diese Luftschnittstelle ist der Router angeschlossen.

Also könnte ich jetzt die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam machen, dass ... Lachend

 

Ich kann ja einfach mal unverbindlich dort hinschreiben und nachfragen, ob die Routerfreiheit auch für Mobilfunktarife gilt.


@Sherlocka  schrieb:

@Akymaru  schrieb:

[...] ich dachte in Deutschland gibt es die Routerfreiheit.[...]


Das gilt nur für "Breitbandanschlüsse"!


LTE ist eigentlich ziemlich "Breitband".

 

Aber das mit der Routerfreiheit wurde (für mich zumindest) ziemlich vewässert/intransparent dadurch, dass das Gesetz, in welches das eingearbeitet wurde und das von @lejupp verlinkt wurde, zwischenzeitlich durch ein anderes Gesetz abgelöst wurde.

Telekommunikationsgesetz (TKG)

(TKG) § 41b Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

>>(1) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentlicheTelekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. [...]<<

 

(TKG) § 3 Begriffsbestimmungen

>>"Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;<<

>>„öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste“ der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Telekommunikationsdienste;<<

 

>>"Telekommunikationsnetz" die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs-und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information;<<

>>„öffentliches Telekommunikationsnetz“ ein Telekommunikationsnetz, das ganz oder überwiegendder Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen;<<

 

>>„Netzabschlusspunkt“ der physische Punkt, an dem einem Teilnehmer der Zugang zu einem Telekommunikationsnetz bereitgestellt wird; in Netzen, in denen eine Vermittlung oder Leitwegebestimmung erfolgt, wird der Netzabschlusspunkt anhand einer bestimmten Netzadressebezeichnet, die mit der Nummer oder dem Namen eines Teilnehmers verknüpft sein kann;<<

 

>>Telekommunikationsendeinrichtung“ eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung überelektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Telekommunikationsendeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;<<

>>„Schnittstelle“ ein Netzabschlusspunkt, das heißt, der physische Anschlusspunkt, über den der Benutzer Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen erhält;<<

Ich glaube, das ist bei Mobilfunk nicht so einfach mit der Routerfreiheit :). Guckt euch Hybrid an, das ist an den Router gebunden oder MagentaMobil XL ans Smartphone/Tablet. Oder freenet Funk, stationärer Router igitt, mobiler Router ist für "unlimited" okay. Trotzdem wurden sie von den Dauersaugern überrascht und haben AGB nachgebessert.


@jm2c  schrieb:

Guckt euch Hybrid an, das ist an den Router gebunden 


Stimmt nicht, du kannst jeden beliebigen Router am Hybrid Anschluss einsetzen, nur das Bonding können derzeit lediglich die zwei Router der Telekom.

Zur Einführung von Hybrid sind hier regelmäßig Leute aufgeschlagen mit großem Theater und Beschwerde von wegen Routerfreiheit, und was ist rausgekommen?

 

Die AVM-Experten werden regelmäßig hier in der Community, wenn sie zu Gast sind, befragt, wann denn von ihnen so ein Router kommen würde von ihnen. Aber das ist von ihnen nach dem letzten Stand der Diskussion hier in der Community nicht geplant. Sie beobachten den Markt, ob es sich für sie lohnen könnte, so etwas noch zu entwickeln.

 

Wenn es keine andere Routeranbieter gibt, beispielsweise auch keine Fritzbox, welche die parallele Hybridtechnik beherrscht, dann ist durchaus Routerfreiheit theoretisch vorhanden. Nur ist die praktische Auswahl hierfür sehr klein. Aber das liegt dann an den strategischen Entscheidungen der Router-Konkurrenz, ... .

 

Man kann übrigens durchaus auch Fritzboxen nur an den DSL-Anschluss anhängen und surfen. Man verzichtet dann nur auf die Möglichkeit, parallel LTE auch noch mit nutzen zu können.

Wieder was gelernt, wusste ich nicht @der_Lutz . Ich dachte, die SIM geht dann nicht on. Was rausgekommen ist, na wahrscheinlich nüscht so richtig.

@jm2c 

Die SIM funktioniert auch nur in Routern die den Hybridmodus unterstützen, das sind halt derzeit nur zwei. Anfangs war es sogar nur einer.

Da aber die Schnittstellenbeschreibungen offen sind und sich einfach kein weiterer Hersteller gefunden hat...


@der_Lutz  schrieb:

 

... und sich einfach kein weiterer Hersteller gefunden hat...


... lässt vermuten, dass sich für diese ein solches Gerät nicht rechnet ...

Oder das sie an den möglichen Kunden nicht interessiert sind Zwinkernd

Oder dass die Spezifikationen doch nicht so offen gelegt sind wie Ihr vielleicht glaubt.


@lejupp  schrieb:

Oder dass die Spezifikationen doch nicht so offen gelegt sind wie Ihr vielleicht glaubt.


Dazu hätte es sofort Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegeben.


@Has  schrieb:

@lejupp  schrieb:

Oder dass die Spezifikationen doch nicht so offen gelegt sind wie Ihr vielleicht glaubt.


Dazu hätte es sofort Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegeben.


Wer sagt dass es die nicht gegeben hat?

 

Oder andersherum: Auf welcher Grundläge könnte sich da jemand beschweren?


@jm2c  schrieb:

Guckt euch Hybrid an, das ist an den Router gebunden oder MagentaMobil XL ans Smartphone/Tablet. Oder freenet Funk, stationärer Router igitt, mobiler Router ist für "unlimited" okay. Trotzdem wurden sie von den Dauersaugern überrascht und haben AGB nachgebessert.


Beide AGB sind so höchst fraglich. Die EU garantiert die freie Endgerätewahl.

https://netzpolitik.org/2018/netzneutralitaet-o2-untersagt-freie-endgeraetewahl-bundesnetzagentur-pr...

 


@lejupp  schrieb:

@Has  schrieb:

@lejupp  schrieb:

Oder dass die Spezifikationen doch nicht so offen gelegt sind wie Ihr vielleicht glaubt.


Dazu hätte es sofort Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegeben.


Wer sagt dass es die nicht gegeben hat?

 

Oder andersherum: Auf welcher Grundläge könnte sich da jemand beschweren?

ETSI EG 201 730-1

 


@Akymaru  schrieb:

@jm2c  schrieb:

Guckt euch Hybrid an, das ist an den Router gebunden oder MagentaMobil XL ans Smartphone/Tablet. Oder freenet Funk, stationärer Router igitt, mobiler Router ist für "unlimited" okay. Trotzdem wurden sie von den Dauersaugern überrascht und haben AGB nachgebessert.


Beide AGB sind so höchst fraglich. Die EU garantiert die freie Endgerätewahl.

https://netzpolitik.org/2018/netzneutralitaet-o2-untersagt-freie-endgeraetewahl-bundesnetzagentur-pr...



In den AGB steht nichts gegenteiliges