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29.04.2019 17:43
Als jahrzehntelanger zufriedener Telekom-Privatkunde musste ich wegen meines Umzugs in eine norddeutsche Kleinstadt mit geringerwertigen Anschlussmöglichkeiten (kein Fernsehanschluss über Magenta) von meinerm Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies habe ich mit Schreiben vom 18.3.2019 und der Bitte um Bestätigung per Brief erledigt, da mir die Internetpräsentation kein Formular zur Sonderkündigung zur Verfügung stellt bzw. ich es nicht gefunden habe. Auf diesen Brief habe ich bisher keine Bestätigung des Vertragsendes oder irgendeine andere Reaktion erhalten.
Mit Schreiben per Zustellungsurkunde und Rückschein vom 8.4.2019 habe ich wegen des Vertrauensverlustes mein SEPA-Mandat gekündigt und auch hier keine Rückantwort erhalten.
Wenn Sie mich als späteren Kunden (nach Ausbau des Netzes an meinem neuen Wohnsitz) wieder gewinnen wollen, erwarte ich eine baldige Reaktion.
Mit freundlichem Gruß
we-vo
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@we-vo Die richtige Vorgehensweise ist, einen Umzug zu beantragen nach TKG an der Hotline. Die Telekom prüft dann selber, ob der Anschluss an der Adresse schaltbar ist oder nicht (was du bei irgendwelchen Verfügbarkeitschecks herausgefunden hast mag zwar stimmen, ist aber irrelevant). Im Anschluss wird die Telekom dir dann ggf. ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Lastschriften zurück gehen zu lassen o.ä. ist nicht allzu klug, das gibt nur Ärger
VG
@we-vo Die richtige Vorgehensweise ist, einen Umzug zu beantragen nach TKG an der Hotline. Die Telekom prüft dann selber, ob der Anschluss an der Adresse schaltbar ist oder nicht (was du bei irgendwelchen Verfügbarkeitschecks herausgefunden hast mag zwar stimmen, ist aber irrelevant). Im Anschluss wird die Telekom dir dann ggf. ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Lastschriften zurück gehen zu lassen o.ä. ist nicht allzu klug, das gibt nur Ärger
VG
29.04.2019 17:48
Du kannst nicht einfach kündigen, du musst den Umzug beantragen telefonisch oder im Shop, wenn dir dann bestätigt wird das der gleiche Anschluss nicht verfügbar ist wird dir das Angebot zu einem neuen anderen Anschluss gemacht bzw. die Kündigung mit Dreimonatsfrist eingeräumt.
Alles ganz einfach.
29.04.2019 17:49
Hi @we-vo ,
du MUSST einen Umzug zur neuen Adresse nach TKG zu gleichen Bedingungen beauftragen. Die Meinung, du hättest so ein Sonderkündigungsrecht nur aus deiner Information ist falsch!
Nur wenn die Telekom den Anschluß nicht gleichwertig schalten kann wird dir ein Sönderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist eingeräumt oder du kannt den Anschluß zu den geänderten bedingungen fortführen. Nur dieser Weg ist richtig. Und ein Einzugsmandat so einfach zurückziehen führt meistens zu grösseren Problemen.
Gruß
fdi
29.04.2019 17:56
@fdi schrieb:Und ein Einzugsmandat so einfach zurückziehen führt meistens zu grösseren Problemen.
Hier muss man unterscheiden, einfach so eine Kündigung wegen Umzug geht nicht, das SEPA Mandat kann aber jederzeit und ohne Angaben von Gründen zurückgenommen werden, dann muss man halt überweisen. Ist nicht AGB konform aber prinzipiell erstmal kein Problem.
29.04.2019 18:32
Ich denke der OP wollte damit irgendwie Druck erzeugen, so kann das aber schnell nach hinten los gehen, weil ich denke, das auch eine Überweisung nicht mehr gewollt ist.
29.04.2019 18:44
Möglich, viele verkennen einfach das ihnen gegenüber ein emotionsloses Konstrukt von Automatismen und Arbeitsanweisungen sitzt dem so etwas völlig egal ist ja sogar sein muss
03.05.2019 22:51
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