Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe jetzt bereits 3 Schriftwechsel mit dem Kundenservice der Telekom gehabt und habe jeweils ein standardisiertes Antwortschreiben erhalten. Ich hoffe, dass ich hier vllt. eine etwas individueller Hilfe erhalte.
Zum 10.05.2012 hat die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz grundlegend geändert und damit auch uU die Folgen eines Umzuges ins Ausland bei bestehenden Vertragsverhältnissen. Bis zum 09.05.2012 war eine Entscheidung des BGH maßgebend (Az.: III ZR 57/10), auf deren Grundlage der Kundenservice der Telekom mir 2x geantwortet hat.
Der Tenor der Antwortschreiben war: Sonderkündigung gerne, aber nur als Vertragsauflösung, sodass ich alle ausstehenden Beträge bis Vertragsende begleichen muss.
Dies entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtslage, da wie oben bereits erwähnt das deutsche Recht zum 10.05.2012 dahingehend angepasst wurde, dass mir als Kunde ein Sonderkündigungsrecht gemäß §46 Abs. 8 TKG zusteht.
Hierzu ein Auszug:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. "
Diese Regelung ist nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt eindeutig und eigentlich nicht auslegbar. Foglich habe ich meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2012 gekündigt. Als Antwort hatte ich dann die o.g. Antwortschreiben erhalten.
In diesen Schreiben geht die Telekom nicht einmal auf meine Argumentation ein und antwortet einfach gebetsmühlenartig nach altem Recht. Gemäß der Kundenservice-Hotline "weiß die Telekom nichts von dieser Regelung und handelt entsprechend nur nach den internen Vorgaben."
Ich bin zutiefst enttäuscht über dieses Verhalten und hoffe, dass sie mein Anliegen an einen sachkundigen Mitarbeiter weiterleiten können, da ich aus dem "Standard-Kundenservice" wohl weiter nur diese Schreiben erhalten werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Niklas W.

Telekom hilft Team

Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland

Hallo zusammen, beim Umzug ins Ausland muss man grundsätzlich zwischen Mobilfunk und Festnetz unterscheiden. Im Mobilfunkbereich haben wir viel mehr Möglichkeiten, zum Beispiel wenn der Umzug in ein Land geht, in dem es T-Mobile gibt oder einfach jemand euren deutschen Mobilfunkvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Im Sinne einer kundenorientieren Lösung, bieten wir denjenigen unter euch, die zu ihrem Auslands-Umzug noch keine abschließende Lösung erhalten haben an, dass sie uns eine E-Mail an Sonderteam-telekom-hilft@telekom.de senden. Bitte gebt eure Kundendaten und den Link zu diesem Thread, so wie eine Rufnummer/Mobilfunknummer, unter der ihr für Rückfragen erreichbar seid, an. Als Betreff verwendet bitte "Festnetz (bzw. Mobilfunk): Umzug Ausland".


Hallo zusammen,


wir melden uns an dieser Stelle erneut, um über die bevorstehende Schließung des oben aufgeführten Sonderteam-Postfaches zu informieren. Wir haben dies seinerzeit ins Leben gerufen, um Sie möglichst schnell und effizient zu unterstützen. Da wir hier seit geraumer Zeit keinen erhöhten Handlungsbedarf mehr feststellen können, wird das Postfach mit Wirkung zum 15. August 2013 geschlossen.


Sollten Sie hierzu noch ein Anliegen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns dies dann in einem eigenen Beitrag


Vielen Dank und viele Grüße


Ihr Telekom-hilft Team

Telekom hilft Team
Hallo op2! Du ziehst für eine längere Zeit ins Ausland? Dann ist klar, dass du deinen Anschluss nicht mitnehmen kannst. Du hast recht, dir steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu. Schreibe mir bitte eine E-Mail an telekom-hilft@telekom.de Gebe deine Kunden-, Kontaktdaten, deinen Community-Nick und kurze Schilderung mit an. Ich bin sicher, dass wir auf einen Nenner kommen. Viele Grüße von Leenard
Meine Situation ist fast wie die von op2, ich habe call & surf Comfort (4) standard. Ich werde nach Kanada auswandern und habe Telekom eine Kopie meines Ausweises sowie eine meiner Abmeldung geschickt, Telekom verlangt jedoch einen "Ablösebetrag" von 250 Euro, nach dem Schreiben war ich zutiefst enttäuscht.

Doch mein Mann bleibt noch drei weitere Monate, die Lösung von 3 Monaten würde einfach perfekt passen.

viele Grüße
Gelöschter Nutzer
So ganz scheint das noch nicht im Kundenservice angekommen zu sein
Wenn das genauso lange dauert wie der hartnäckig verankerte Irrglaube beim Vertrieb, dass eine nachträglich eingereichte Portierung eine Kündigung aufhebt, dann kann das hier auch noch Jahre dauern...
Telekom hilft Team
Guten Morgen yuni.re.54,

ich habe gesehen, dass du uns auch eine E-Mail geschickt hast. Wir prüfen dein Anliegen so schnell wie möglich und melden uns bei dir, versprochen.

Gruß Jule
Habe genau das selbe Problem, nur das ich schon seid 3 Monaten im Ausland bin und nun auch der Anschluss für meine Nachmieter blockiert ist, da mich die Telekom nicht aus dem Vertrag lässt, obwohl ich schon im Mai gekündigt habe. Habe dann schon im Mai eine Ablösebetrag von 50 % erhalten , der letzte Woche dann sogar noch auf 80 % erhöht wurde. Wäre sehr dankbar, wenn die Sache schnell geklärt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang M.
Telekom hilft Team
Hey alpsut, hast du die Ablösesumme jetzt schon bezahlt oder läuft dein Vertrag weiterhin? Schicke uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung deines Sachverhaltes, deine Kundendaten und eine Rückrufnummer, unter der wir dir erreichen können (auch wenn du schon im Ausland bist). Wir schauen uns deine Vertragsdaten noch einmal genau an und sehen nach, was wir für dich tun können. Ich wünsche ein schönes Wochenende! Gruß, Annika
leider bin ich nicht der Meinung, dass die Telekom eine Ablösesumme verlangen kann, im Telekommunikationsgesetz steht , dass die Telekom bei einem Umzug, die bisher erbrachten Leistungen am neuen Standort erbringen muss, was in Schweden nicht der Fall ist. Im Telekommunikationsgesetz steht nirgends, dass sich das nur auf einen Umzug innerhalb Deutschland bezieht. Kündigungsfrist ist 3 Monate. Auch die Verbraucherschutzzentrale sagt auf ihrer Homepage, dass dies bei einem Umzug ins Ausland gilt, siehe: http://www.vz-bawue.de/UNIQ134704894927979/link1067421A.html.
Auch auf Ihrer Feedbackseite gab es dieses Fall auch schon: http://feedback.telekom-hilft.de/questions/kundigung-bei-auslandsumzug auch ohne Ablösesumme!
Zur Ablösesumme, wieso soll ich Ende Mai 250,- € bezahlen ( 50 % der Grundgebühr) und 3 Monate später plötzlich 246,- € ( 80 %), eigentlich müsste es doch nach 3 Monaten deutlich billiger werden, da die Laufzeit dann nur noch 7 Monate ist, kann die Telekom nicht rechnen?
Meine Nachmieter sind auch schon ziemlich schlecht auf die Telekom zu sprechen, da diese erst einen neuen Anschluss bekommen, wenn mein Vertrag endlich beendet ist.
Grüße
Wolfgang
Da können sich die Nachmieter aber bei Dir allein bedanken, denn Du wirst hier vertragsbrüchig Zwinkernd
Gelöschter Nutzer
Das Gesetz gilt für Deutschland nicht Schweden. Du zieht nicht Inhalt von Deutschland um
Ich habe im November 2012 unseren Hausanschluss sowie Mobilanschluss Januar 2013 kuendigen wollen und dachte ich gehe mal auf Nummer sicher und rufe an. Laut Auskunft auch gar kein Problem natuerlich geht alles zusammen nur alles schoen Auflisten und wie gesagt kein Problem. Erstes Problem da mein Mann die Vertraege unterschrieben hat muss er noch bestaetigen das ich darf ... Orders fuer den US Militaer Umzug sind auch beigelegt!

Nichts da mit easy ... naechstes Schreiben ist eine Bestaetigung der Kuendigung zum 21.Dezember 2013 ... anruf ... nix easy wie bei meinem Anruf wie man kuendigen soll! Gar nichts. Davon das wir in diese Vertraege auf der "Base" gequatscht wurden ... alles kein Problem - extra Vertrag mit den naechsten Umzugs Orders Kuendbar ... alles gelogen! Auch wir werden nun eine 80% Abloese summe zahlen muessen.

Ende vom Lied ist sollten wir nochmal nach Deutschland ziehen werden wir die Telekom und alles damit meiden. Desweiteren werde ich auch andere die hier Stationiert werden davor warnen. Ich hoffe das es noch viele weitere Anbieter in der Zukunft geben wird damit man mehr auswahl hat und sich nicht mehr mit diesen merkwuerdigen Machenschaften der Telekom abgeben muss!
Telekom hilft Team
Hallo Rachel, bei der Kündigung, für die ihr jetzt die Bestätigung erhalten habt, geht es um den Festnetz-Anschluss, richtig? Ich schlage vor, dass wir uns das genauer ansehen, ob in eurem Fall nicht eine andere Lösung in Betracht kommt. Ich bitte dich, uns eine E-Mail mit dem Betreff "Festnetz: Umzug ins Ausland, US Militär", deinen Kundendaten, einer Rückrufnummer, einem Zeitfenster, in dem du am besten erreichbar bist, so wie den Link zu diesem Thread zu senden. Unsere E-Mail-Adresse lautet telekom-hilft@telekom.de
Bitte beachte, dass die Antwort einige Tage dauern kann.
Es grüßt
Wiebke
Hallo,
ich habe ähnliches Problem mit der Telekom gehabt.
Umzug ins Ausland, aber Telekom, nicht so aber der Mobilfunkanbieter, wollte meine Kündigung, ohne eine Abschlagszahlung, nicht akzeptieren.
Nach monatelangem Streit gab ich auf und schaltete einen Anwalt ein und sehe da, innerhalb von vier Tagen wurde meine Kündigung rückwirkend akzeptiert und auch alle bis dahin abgebuchten Beträge rückgebucht.
Ich bezog mich ebenfalls auf das novellierte TKG, nicht so mein Anwalt.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben, das mein Anwalt angesetzt hat:
Ein Anschluss ist in XXX (Ausland) nicht vorhanden und kann von Ihnen auch nicht gewährleistet werden, weshalb bereits aufgrund des Vorschrift des § 326 BGB die Gegenleistung auf ein Entgelt entfällt.
Auch unter diesem Aspekt ist die Kündigung zum XXX (Umzugstermin) rechtens und ist von Ihnen insoweit zu respektieren.
Wir erwarten nunmehr vollständigen Ausgleich der zu Unrecht eingezogenen Geldbeträge ab XXX (Umzugstermin) bis zum heutigen Tage.
Sollten diese Beträge nicht erstattet werden, so bleiben ein Strafantrag, sowie rechtliche Weiterungen vorbehalten.

Es ist also alles nur ein Trick bzw. nicht Einhaltung von Gesetzten, seitens der Telekom.

Hoffe sehr, euch damit geholfen zu haben.
LG
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre wertvollen Beiträge.

Meine Wenigkeit ist vom selben Problem betroffen wie die vorangegangenen Personen.

Seit Mitte November wohne ich in Dänemark und habe vom Arbeitgeber erst Mitte Oktober
die Zusage erhalten hier arbeiten zu können. Daraufhin habe ich mich Ende Oktober im T-Punkt über eine außerordentliche Kündigung informiert, wobei mir zugesichert wurde, dass es nach der neuen Gesetzgebung mittlerweile möglich sei aus einem Mobilfunkvertrag vorzeitig auszusteigen, sofern denn mein Handy nicht durch den Vertrag quersubventioniert wird, was nicht zutrifft.
Zudem teilte man mir mit, dass ich bei Kündigung unbedingt eine Abmeldebestätigung beifügen muss.
Die Abmeldebestätigung habe ich erst Ende November erhalten, woraufhin ich umgehend gekündigt habe. Die erste Reaktion war, dass ich den Vertrag bis Ende 2013 zu erfüllen habe, also mindestens die monatliche Grundgebühr als Ablöse zu zahlen habe.
Daraufhin habe ich versucht zu recherchieren, welche Rechtsauffassung wirklich herrscht, wurde aber qualitativ nicht fündig. Deshalb entschied ich mich Anfang dieser Woche einen Gegenvorschlag an die Telekom zu schicken, mit der Bitte
aus Kulanz mir entgegenzukommen (seit über zehn Jahren Kunde bei der Telekom).
Bis dato ist nichts passiert.

Nun denn, Ihre Eingebungen nötigen mir mittlerweile eine andere Haltung auf, was
ich in gewisser Weise schade finde, da eine rücksichtslose Haltung doch eher
das letzte Mittel sein sollte.

Es wäre schön, wenn sich ein Mitarbeiter der Telekom, der nicht nur vorgefertigte Antworten nutzt, mit mir in Verbindung setzt und diese Angelegenheit mit mir aus der Welt schafft.

Mit freundlichen Grüßen
ein weiterer verärgerte Kunde