Sonderkündigungsrecht

Gelöst

Ich bin nun schon jahrzehntelang Kunde der Telekom und sicherlich läuft nicht immer alles glatt , nur das hier ist für mich schwer zu begreifen. Habe über mich einen Anschluss für Telefon und Internt für meinen Schwerstbehinderten Sohn gemacht. Nun hat er eine neue Wohnung und die Telekom kann keinen Anschluss bereitstellen. Nun wurde vom Sonderkpndigungsrecht Gebrauch getan. Was für mich völlig inakzeptabel ist , ist die Tatsache das ich noch 3 Monate für einen nicht existierenden Anschluss und einer nicht existierenden Leistung bezahlen muss. Weiß vielleicht jemand Rat was man dagegen tun kann? Danke euch jetzt schon im Voraus und wünsche euch allen ein schönes langes Wochenende . Gruß Ingo 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@I.H.W  schrieb:

Was für mich völlig inakzeptabel ist , ist die Tatsache das ich noch 3 Monate für einen nicht existierenden Anschluss und einer nicht existierenden Leistung bezahlen muss. Weiß vielleicht jemand Rat was man dagegen tun kann?


Da musst Du dich an den Bundestagsabgeordenten deines Vertrauens wenden, damit ein Gesetz geändert wird.

 

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html Absatz 8 Satz 3

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Lösung

@I.H.W  schrieb:

Was für mich völlig inakzeptabel ist , ist die Tatsache das ich noch 3 Monate für einen nicht existierenden Anschluss und einer nicht existierenden Leistung bezahlen muss. Weiß vielleicht jemand Rat was man dagegen tun kann?


Da musst Du dich an den Bundestagsabgeordenten deines Vertrauens wenden, damit ein Gesetz geändert wird.

 

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html Absatz 8 Satz 3

Das Sonderkündigungsrecht wurde so gesetzlich festgelegt. Wenn es dazu kommt, kann man den Vertrag vorzeitig kündigen. Dabei müssen dann nur noch drei Monate (plus den laufenden) gezahlt werden anstatt der kompletten Laufzeit. 

Hi @I.H.W ,

 

die dreimonatige Frist nach Umzug und Nichtbereitstellbarkeit ist im TKG so klar geregeltt worden, was ein Vorteil ist, weil nach Umzug dir vorher überhaupt kein Recht auf Sonderkündigung zugestanden wurde (Umzug ist deine Privatsache!).

 

Gruß

fdi

@I.H.W 

So ist es gesetzlich geregelt.

Und sei froh, dass es so geregelt ist, denn bis Mai 2012 hättest du sogar den Vertrag bis zum Ende der ordentlichen Vertragslaufzeit erfüllen/bezahlen müssen.

Diese Dreimonatsregelung ist letztlich eine Kompromisslösung zwischen den Interessen der Anbieters und der Kunden.

Übrigens, die Telekom handhabt das sehr grösszügig, (gemessen an vielen anderen Providern).

Die Drei-Monatsfrist (mindestens drei volle Kalendermonate) beginnt mit der Beauftragung eines Umzuges, und nicht erst mit dem Umzug.

Wer also schon 4 Monate vor dem Umzug einen Umzug beauftragt, der kommt mit dem Umzug aus dem Vertrag, wenn die Telekom in der neuen Wohnung den bisherigen Anschluss nicht schalten kann.

 

 

 


@I.H.W  schrieb:

Was für mich völlig inakzeptabel ist , ist die Tatsache das ich noch 3 Monate für einen nicht existierenden Anschluss und einer nicht existierenden Leistung bezahlen muss. 


Das stimmt so ja auch überhaupt nicht.

Der Anschluss wird während dieser Zeit an der Vertragsadresse bereitgehalten und die Leistung ist dort auch abrufbar.

Dass der Sohn dort möglicherweise nicht mehr wohnt ist eine andere Sache.

 

Wenn man eine neue Wohnung findet und dort per sofort einziehen kann, dann muss man die gekündigte bisherige Wohnung auch bis zum Vertragsablauf weiter bezahlen.

 

Ergo: Ihr hättet das mit der Beauftragung des Umzugs des Anschlusses einfach früher machen müssen.

 

Andererseits finde ich die bereits genannte gesetzliche Regelung auch einigermaßen unglücklich in vielen Fällen, weil der Nachmieter während der Zeit des noch laufenden Vertrages in der neuen Wohnung zumeists dort auch keinen Anschluss erhalten kann.

Vielleicht ist das sogar der Fall in der neuen Wohnung des Sohnes, dass die Telekom dort keinen Anschluss bereitstellen kann weil der dortige Anschluss noch vom vorherigen Bewohner belegt wird.


@muc80337_2  schrieb:

in der neuen Wohnung zumeists dort auch keinen Anschluss erhalten kann.

zumeist? Du hast da Zahlen?


@olliMD  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:

in der neuen Wohnung zumeists dort auch keinen Anschluss erhalten kann.

zumeist? Du hast da Zahlen?


80%.

 

(empirische Zahl)


@muc80337_2  schrieb:

@olliMD  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:

in der neuen Wohnung zumeists dort auch keinen Anschluss erhalten kann.

zumeist? Du hast da Zahlen?


80%.

 

(empirische Zahl)


Also gewürfelt, nichts wirklich belastbares.

 

Das Auftragstracking der Telekom ist sehr gut ausgebaut. Wenn diese Geschäftsfälle tatsächlich eine Mengenrelevanz hätten, wäre schon längst etwas passiert.

Ich kann Dir nur sagen, dass mein Vater seit Anfang August einen gekündigten disfunktionalen 1und1 DSL-Line-Sharing-Anschluss hat und die Telekom bisher noch keinen IP-Anschluss statt des vorhandenen Telekom ISDN-Anschlusses bereitstellen konnte.

Telekom hilft Team
Hallo @I.H.W,

ich muss den Guides recht geben, das Sonderkündigungsrecht nach TKG regelt eine Kündigung mit der Frist von 3 Monaten.

Liebe Grüße
Stella A.

Hallo an alle , habt vielen Dank für die vielen Infos. Also bin ich zufrieden und wünsche euch allen noch eine schöne restliche Woche. Liebe Grüße Ingo

Gelöschter Nutzer