Sonderkündigungsrecht????

Gelöst

Hallo in die Runde, ich versuche, mein komplexes Anliegen möglichst kurz und übersichtlich vorzutragen.

 

Seit Jahren habe ich den Tarif Complete Comfort S mit Handy. Zum 09.01.2020 wurde dieser von der Telekom auf ein weiteres Jahr verlängert. Ich wollte nun ein neues Handy bestellen und erhalte die Information, dass dieser Vertrag nicht mehr existiert und mir somit kein neues Handy zusteht. Ich solle in einen anderen (teureren) Tarif wechseln und würde dann ein Handy und einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit erhalten. Eine Mitteilung darüber, dass der Vertrag nicht mehr existiertgab es nicht, verlängert wurde er aber (Widerspruch in sich????) stillschweigend .

Diese Intransparenz und Eigenmächtigkeit hat mich so geärgert, dass ich mich nach alternativen umgeschaut habe (wohlgemerkt bin ich seit über 20 Jahren Telekom-Kunde). Es gibt andere Anbieter, welche vergleichbare jedoch günstigere Konditionen bieten.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht greift, da ja der Ursprungsvertrag von Telekom nicht eingehalten wird – (sprich, ein neues Handy wird mir nicht gewährt) und kündigte zum 09.01.2020. Leider kam das nicht gut an. Man bestätigte mir die Kündigung auf den 10.01.2021. Somit soll ich nun ein weiteres Jahr für einen Vertrag mit Handy zahlen, obwohl mir kein Handy mehr zusteht.

Mit meinem laienhaften Verständnis gehe ich davon aus, dass bei einseitiger Vertragsveränderung die Zustimmung der anderen Vertragspartei erfolgen muss. Sieht jemand eine Möglichkeit aus diesem Vertrag früher entlassen zu werden? Klärungsversuche mit der Hotline waren wenig erfreulich - man verschanzte sich hinter den AGB's.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

es gibt keine einseitige Vertragsveränderung.

Du hast einen Tarif abgeschlossen, welcher sich automatisch verlängert.

Ein neues Handy alle zwei Jahre erfordert eine aktive Verlängerung. 

Du hast nicht rechtzeitig gekündigt, daher läuft er in 2021 aus.

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Es ist kein Widerspruch und es gibt auch keinerlei Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Es gibt nicht einmal einen Grund, warum es ein neues Handy für dich geben müsste.

5 Minuten Google betätigen und du findest auch recht aktuell ein Gerichtsurteil zu.

Tarif bis Ende der Laufzeit nutzen oder Tarifwechsel machen und dabei dann nen neues Handy mitnehmen.
Lösung

es gibt keine einseitige Vertragsveränderung.

Du hast einen Tarif abgeschlossen, welcher sich automatisch verlängert.

Ein neues Handy alle zwei Jahre erfordert eine aktive Verlängerung. 

Du hast nicht rechtzeitig gekündigt, daher läuft er in 2021 aus.

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. 

 

Dir steht nur ein Handy zu wenn du im 24 Monate verlängerst und das geht dann halt nur in einem aktuellen Tarif. (Dieses Recht hat dann der Anbieter das zu bestimmen).


Wenn du nicht rechtzeitig kündigst läuft der Vertrag immer 1 Jahr weiter.

 

Alles völlig normal und kein Grund für eine Sonderkündigung.

@wolle-polle 

 

Dein Vertrag kann im bestehenden Tarif nicht mehr verlängert werden.

 

Aktuelle Angebote findest du unter

http://telekom.de/kundencenter/vertragsverlaengerung

 

Eventuell lohnt sich auch ein Anruf unter 2202 oder, wenn nix passendes dabei ist unter 0800 330 6004

 

@wolle-polle 

Ich sehe das ähnlich wie Du, dass das so nicht geht. Die Frage ist dann aber wie das gehen könnte - ob Du tatsächlich ein außerordentliches Kündigungsrecht hast (ich vermute: nur wenn sich die Telekom da weiter dusslig anstellt).

Eine einseitige "Vertragsänderung" erkenne ich als solches übrigens keine.

Was ich bei den Leistungen Deines Tarifs nicht verstehe: Dass Du den noch willst/dass Du nicht zeitig genug einen Wechsel vorbereitet hast, möglicherweise auf Prepaid.

 

In Deinem Tarif ist ein Zuschlag für ein neues Handy mit enthalten in Höhe von 7 Euro monatlich und diesen monatlichen Zusatzkosten steht als Folge der Weigerung der Telekom derzeit keinerlei Zusatzleistung gegenüber. Was nach meinem Wissen nach BGB so nicht geht.

 

Die Telekom hat die Tarife damals nämlich so vermarktet, dass der Tarifpreis bei "ohne Handy" monatlich 20% geringer ist:

 

grafik.png

 

Quelle: https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/jetzt-ist-fuer-jeden-alles-drin-die-neu...

 

Was die Telekom neben einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (was sie ja nicht will) im Rahmen des bestehenden Vertrages machen könnte ist z.B.

  • bei der eingetretenen automatischen Vertragsverlängerung Dir den Tarifaufpreis von 12*7 Euro = 84 Euro gutzuschreiben für die kommenden 12 Monate.
  • Oder taktieren und statt einem solchen Tarifabschlag Dir eine aktive Vertragsverlängerung um 24 Monate zuzugestehen aber ein ziemlich unattraktives Angebot an Verlängerungshandies machen, das Du nie und nimmer eingehen würdest.

 

Was ICH als Telekom machen würde: Dir einen Tarifwechsel in den gleich teuren MagentaMobil Special M mit Handy anbieten - bei neuer Laufzeit von 24 Monaten. In den Tarif kommst Du normalerweise nicht rein. Der Tarif bietet bei gleichem Preis deutlich mehr Leistung:

 

grafik.png

 

Sollte sich die Telekom absolut nicht bewegen in einer Art wie von mir skizziert, dann vermute ich, dass Du gute Chancen hättest, vor Gericht eine außerordentliche Kündigung durchzubekommen. Andererseits - Recht haben und Recht bekommen - ich würde mir den Stress nicht antun.

@muc80337_2 

Mit deiner juristischen Einschätzung liegst du falsch.

Dazu gibt es genügend einschlägige Urteile.

 

@wolle-polle 

Kann tatsächlich nur das 1 Jahr weiter zahlen oder in die aktuellen Tarife, ob mit oder ohne Handy, wechseln.


@der_Lutz  schrieb:

@muc80337_2 

Mit deiner juristischen Einschätzung liegst du falsch.

Dazu gibt es genügend einschlägige Urteile.


Als Nicht-Jurist kann das leicht sein, dass ich falsch liege.

 

Die einschlägigen Urteile - welche meinst Du?

Ich kenne den Fall, dass jemand jahrelang den Tarif "mit Handy" bezahlt hat aber nie ein neues Handy bezogen hat und dann Geld vom Anbieter zurück wollte. Was ihm aber vor Gericht nicht zugestanden wurde - denn der Kunde hätte nur einfach ein Handy abrufen müssen. Genau das geht im Falle dieses Threads aber nicht - die Telekom weigert sich.

@muc80337_2 

Der Erhalt des Handys ist an bestimmte Regeln gebunden, die auch bei Abschluss des Vertrages feststanden, werden diese nicht erfüllt gibt es logischerweise kein Handy.

Das warum ist dann nicht relevant.

Dem Kunden ist freigestellt was er macht, er hat sich letztlich, ob bewusst oder unbewusst ist egal, für die Verlängerung des Vertrages um 12 Monate entschieden.

Der Vertrag wird ja offensichtlich von der Telekom auch erfüllt.

@der_Lutz 

Ich beurteile das nach wie vor anders.

 

Was tragisch ist: wir werden vermutlich nie erfahren wer in seiner Einschätzung richtig liegt. Weil das ziemlich sicher nicht vor Gericht landen dürfte - bei einem Streitwert von 84 Euro, welcher Anwalt macht da schon einen Finger krumm - kommt für ihn ja fast nichts rüber.

@muc80337_2 

Das Rechtsanwalts­vergütungsgesetz gibt ja nur die Untergrenze vor, man kann und darf durchaus mehr vereinbaren.

 

Ob ein juristischer Streit überhaupt Aussicht auf Erfolg für @wolle-polle  hat kann ich mir nicht vorstellen, aber vor Gericht und auf hoher See...

Ich kann aber nicht erkennen dass das steht, dass er nach zwei Jahren wieder ein neues Handy bekommt.

Die Telekom hat sich aber an die verlinkten Bedingungen gehalten. Der Kunde hat ein Endgeräte bei Abschluss genommen und damit den Rabatt verwirkt. Nirgends steht, dass man dass nach zwei Jahren dann nachträglich gewährt.

 

Ein aktiver Verlängerung um gleichen Tarif ist letztlich ein neuer Vertrag der den alten ersetzt.

Was man schon daran erkennt, dass dann die neuen AGB gelten und nicht mehr die alten.

Die Telekom will diesen neuen Vertrag nicht eingehen, weil der Tarif nicht mehr existiert.

Natürlich setzt sie den laufenden Vertrag zu den Bedingungen fort den er bei Abschluss hatte - sie hat ja auch genau wie der Kunde nicht gekündigt.  


@muc80337_2  schrieb:

@der_Lutz 

Ich beurteile das nach wie vor anders.

 


Einfache Beurteilung.

Der Kunde schließt einen Vertrag ab der eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat (wir reden nicht von 2 Jahren Laufzeit sondern von Mindestlaufzeit). Für diese 24 Monate bekommt der Kunde ein subventioniertes Handy, das ist ab KEIN TARIFBESTANDTEIL.

Wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.

 

Wenn der Kunden jetzt nix macht läuft der Vertrag einfach immer wieder um 12 Monate weiter so lange bis er kündigt.

 

Wenn er jetzt aber wieder eine Gegenleistung haben möchte kann er dem Netzbetreiber anbieten dass er wieder um 24 Monate verlängert und dann kann der Netzbetreiber ihm ein entsprechendes Angebot machen. Hier in dem Fall knüpft der Netzbetreiber sein Angebot halt noch an die Bedingung dass er einen neuen Tarif nimmt da der alte Tarif nicht mehr vermarktet wird.

 

Da ein Handy kein Tarifbestandteil ist gibt es hier auch nix wogegen man klagen kann.

Nur mal so am Rande ich habe gerade eine Verlängerung durchgespielt mit nem Complete Comfort XS und hätte mit Handy verlängern können! Von daher sollte er vielleicht erst mal im Kundencenter und bei der Hotline anfragen, ggf auch das Team fragen!

 

Gadich_0-1578554588564.png

@Gadich 

 

Complete Comfort S und Magenta Mobil S 1.Gen. sind tatsächlich nicht mehr verlängerbar.

Und der XS schon??

@Gadich 

 

Wahrscheinlich, weil der XS weniger Folgegenerationen als der S hat.

Gut. Ich schließe mich Eurer Auffasssung/Erklärung an:

https://rabüro.de/zur-frage-des-anspruchs-auf-ein-neues-smartphone-bei-mobilfunkvertrag-mit-handy/