Strafe bei Routermiete

Gelöst

Hallo Leute,

gestern habe ich meinen Smart 3 Router bekommen und bin leider sehr unzufrieden damit. Durch die ständigen Wlan Verbindungsabbrüche ist das Gerät leider völlig unbrauchbar. Hab mir eben eine Fritzbox 7590 bestellt und wollte fragen wie hoch die Strafe fürs vorzeitige beenden des Vertrages ist.  

 

Danke schonmal Fröhlich

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Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Oden,

Sie haben den Speedport Smart 3 erst vor einer Woche bestellt. Somit steht einem Widerruf nichts im Wege.

Grüße
Alexander M.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hey @BigWoelfi2 @muc80337_2

 

Es ist Samstag, wir haben tolles Wetter und blauen Himmel. Es gibt also kein Grund zum streiten.

 

Sonne Cocktail Überglücklich

 

Viele Grüße 

Finn A. 

 

 

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30 Euro in Deinem Fall

Wenn du den Router gestern bekommen hast,solltest du ihn über telekom.de/retoure soch innerhalb der 14 Tage zurück schicken können.

 

Hast du ihn Online bestellt? Wenn ja, so widerrufe den Vertrag und es kostet nichts - da er j erst gestern angekommen ist

Ansonsten kostet es dei Hälfte der Mietgebühr  über 12 Monate,

Hallo @Oden 

Willkommen.

Besser wäre ggf. ein Tausch hier über das Team gemacht zu haben. Daher:

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Hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen  => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen - Danke !



Gruß
Waage 1969

Gruß

Waage 1969

Vielen Dank für eure Antworten. 30 Euro wäre zwar schade aber wohl zu verschmerzen. Meine Daten hab ich mal im Profil hinterlegt, obwohl ein Austausch glaub ich wenig bringt.

Hallo @Oden 

ein Austausch gegen eine Fritzbox als Miete ist eigentlich auch möglich 😉

Gruß 

Waage1969

@Oden 

Die 30 Euro könntest Du natürlich vermeiden

  • bei online/telefonischem Auftrag wie bereits dargestellt über den 14-tägigen gesetzlichen Widerruf
  • bei Shop/online7telefonischem Auftrag auch noch nach den 14 Tagen dadurch, dass Du das Gerät reklamierst, ein neues geschickt bekommst, wieder reklamierst und irgendwann ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Schlechtleistung geltend machst

@muc80337_2 

 

Ob solche Anleitungen im Telekom-Forum wirklich sein müssen?

Das empfinde ich schon ziemlich grenzwertig, weil damit auch sicher Schaden angerichtet wird für die Telekom.

 

@Oden nutzt dann seine Fritz!Box und erhält im Tausch den Smart3.

Den muss er ja wenigstens auspacken und auch mal anschließen wenigstens.

Dann packt er ihn wieder ein und bringt ihn in den Shop, jetzt als gebraucht.

Beim nächsten das gleiche Spiel.

 

Dann hätte @Oden 3 Router verschlissen und zu Gebrauchtgeräten gemacht.

Wofür bitte: Weil @Oden nicht in der Lage ist möglicherweise, sein WLAN ordentlich einzurichten?

 

Kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Überrascht

 


@BigWoelfi2  schrieb:

Ob solche Anleitungen im Telekom-Forum wirklich sein müssen?

Das empfinde ich schon ziemlich grenzwertig, weil damit auch sicher Schaden angerichtet wird für die Telekom.


???

Ich habe weder geschrieben noch gemeint "ohne Test unberechtigt reklamieren und unausgepackt wieder zurückschicken"

Beim Router sieht man deutlich dass ich nicht der erste Benutzer bin, also hab ich schonmal garnichts "verschlissen". Außerdem gibt es hier im Forum viele Threads über Verbindungsabbrüche im Wlan. Schon frech zu behaupten dass sich einfach zu blöd bin um es einzurichten Zwinkernd

@Oden 

 

Die Jacke solltest Du Dir jetzt aber gerade nicht anziehen, ok?

Und das ergibt sich so auch aus meinem Beitrag.

Noch dazu, wo Du ja sogar die 30 € zahlen würdest. Zwinkernd

 

@Oden 

Frech ist, dass die Telekom den Smart 3 so auf die Kunden loslässt.

Du machst es der Telekom ja sogar noch einfach weil Du einfach bereit bist, Schadenersatz zu leisten - sie bekäme für die Schlechtleistung auch noch umgerechnet die Miete für ein halbes Jahr.


@muc80337_2  schrieb:

@BigWoelfi2  schrieb:

Ob solche Anleitungen im Telekom-Forum wirklich sein müssen?

Das empfinde ich schon ziemlich grenzwertig, weil damit auch sicher Schaden angerichtet wird für die Telekom.


???

Ich habe weder geschrieben noch gemeint "ohne Test unberechtigt reklamieren und unausgepackt wieder zurückschicken"


Du hast geschrieben: "Die 30 Euro könntest Du natürlich vermeiden" und dann die Anleitung dazugefügt.

Ob mit oder ohne Test, das Ziel ist klar die Vermeidung der 30 € Strafzahlung, obwohl klar ist, dass der Router out ist für @Oden und der neue Router bereits bestellt ist.

Und auch, obwohl es schon andere Hinweise gab, wie man möglicherweise um die Starfzahlung auch legal herumkommt, oder nicht?

 

@BigWoelfi2 

Krieg Dich mal wieder ein und mach hier nicht nur die Leute vollkommen unberechtigt an.


@BigWoelfi2  schrieb:.

Wofür bitte: Weil @Oden nicht in der Lage ist möglicherweise, sein WLAN ordentlich einzurichten?


Du solltest mal konkret benennen, was Du Dir dabei gedacht hast/welche Vermutung Du dabei hattest.

 

Das WLAN ist bereits eingerichtet durch die Telekom wenn der Router ankommt. Welchen Fehler soll der TE da bei der Einrichtung gemacht haben?


@muc80337_2  schrieb:

@BigWoelfi2 

Krieg Dich mal wieder ein und mach hier nicht nur die Leute vollkommen unberechtigt an.


Welche Leute meinst Du jetzt genau?

Ich habe nur an Dich geschrieben im Grunde, weil ich eine solche Anleitung ncht in Ordnung finde und zwar aus rechtlicher Sicht.

@Oden habe ich ja keinen Vorwurf gemacht.

 


@BigWoelfi2  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:

@BigWoelfi2 

Krieg Dich mal wieder ein und mach hier nicht nur die Leute vollkommen unberechtigt an.


Welche Leute meinst Du jetzt genau?

Ich habe nur an Dich geschrieben im Grunde, weil ich eine solche Anleitung ncht in Ordnung finde und zwar aus rechtlicher Sicht.

@Oden habe ich ja keinen Vorwurf gemacht.

 


Dann lies mal seine Reaktion - die vollkommen berechtigt ist.

Lass das einfach mit Deinen Fehlinterpretationen und Unterstellungen und gut ist.

Am besten antworte künftig gar nicht mehr auf meine Beiträge, überlies sie einfach, zitier mich nicht, schreib so wie Du denkst, dass es richtig ist.


@muc80337_2  schrieb:

@BigWoelfi2  schrieb:

@muc80337_2  schrieb:

@BigWoelfi2 

Krieg Dich mal wieder ein und mach hier nicht nur die Leute vollkommen unberechtigt an.


Welche Leute meinst Du jetzt genau?

Ich habe nur an Dich geschrieben im Grunde, weil ich eine solche Anleitung ncht in Ordnung finde und zwar aus rechtlicher Sicht.

@Oden habe ich ja keinen Vorwurf gemacht.

 


Dann lies mal seine Reaktion - die vollkommen berechtigt ist.

Lass das einfach mit Deinen Fehlinterpretationen und Unterstellungen und gut ist.

Am besten antworte künftig gar nicht mehr auf meine Beiträge, überlies sie einfach, zitier mich nicht, schreib so wie Du denkst, dass es richtig ist.


Ist schon komisch, wie Du als Community Guide einem Teilnehmer öffentlich eine Anleitung zum Betrug zum Nachteil der Telekom gibst, obwoh er für sich selbst bereits was ganz normales entschieden hatte.

Dann versuchst Du jetzt die Tatsachen zu verdrehen und mich in schlechtem Licht darzustellen, weil ich Dich darauf hingweisen habe?

 

Community Guide, ja?

 

 


@BigWoelfi2  schrieb:

Ist schon komisch, wie Du als Community Guide einem Teilnehmer öffentlich eine Anleitung zum Betrug zum Nachteil der Telekom gibst, obwoh er für sich selbst bereits was ganz normales entschieden hatte.


Das ist eine Ungeheuerlichkeit, was Du da schreibst.


@muc80337_2  schrieb:
Das ist eine Ungeheuerlichkeit, was Du da schreibst.

Das ist keine Ungheuerlichkeit.

Lies bitte nochmal selbst, was Du als 2. Alternative da formuliert hast unter Beachtung dessen, dass es nur um die Verhinderung der Abstandszahlung geht dabei.

 

Ich bin für eine Liste von Telekom-Geräten, wo ähnlich vorgegangen werden sollte:

Ich fange mal an:

  1. Smart 3
  2. MR601
  3. ........
  4. .......

Es dürfte nicht schwer fallen, weitere Geräte aufzulisten, wo eine Ernennung verdient hätten.


@ellbogen  schrieb:

Ich bin für eine Liste von Telekom-Geräten, wo ähnlich vorgegangen werden sollte:

Ich fange mal an:

  1. Smart 3
  2. MR601
  3. ........
  4. .......

Es dürfte nicht schwer fallen, weitere Geräte aufzulisten, wo eine Ernennung verdient hätten.


Da stimme ich Dir ja zu sogar - aber doch nicht mehr, wenn ich mich schon entschieden habe, dass ich mich davon trennen will und eine anderes Gerät bereits bestellt habe.

Dann muss man doch nicht auf solch eine Art zusätzliche Kosten verursachen, oder?

 

@BigWoelfi2 ,

die entstandenen Kosten werden sowieso auf den Kundenpool umgelegt, ohne zwischen PK und GK zu differenzieren, wobei hier GK in wesentlich größeren Umfang Kosten und Umlagen verursachen dürften.

Diese entstandenen Kosten sollten vielleicht eher dem TK-Manegement abgezogen werden, die diese 'Krüppel' für die Vermarktung freigegeben haben.

 

Ich finde hier nichts verwerfliches dabei, den Schuh müssen sich weißgott andere anziehen.


@ellbogen  schrieb:

@BigWoelfi2 ,

die entstandenen Kosten werden sowieso auf den Kundenpool umgelegt


Um so schlimmer, wenn sie auf diese Weise vorsätzlich verursacht würden.

Ich habe da leider eine andere Rechtsauffassung in der Sache.

Wir brauchen das auch nicht weiter zu diskutieren, ist ja alles gesagt.