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09.09.2017 22:15 Zuletzt bearbeitet: 09.09.2017 22:24 von Florian Sa.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@der_Lutz schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst.@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Ich unterschlage gar nichts!
Zugehörige Rechtssprechung ist eindeutig.
Ohne Grundbucheintrag bis 31.12.2010 wurden alle Ansprüche verwirkt.
Hier werden viele "wertvolle Tip's" gegeben, die in Wirklichkeit nachhaltige Maßnahmen lediglich verzögern!
@ellbogen schrieb:Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst.
@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
09.09.2017 22:21
@Gelöschter Nutzer
ohne genauere Informationen würde ich sagen, einen eigenen Anschluss bestellen
09.09.2017 22:26
Gibt's ggf. ein im Grundbuch des eingetragenes Recht zu Euren Gunsten?
Haben Deine Eltern mit dem Nachbarn einen Vertrag aufgesetzt?
Ansonsten 'Umzug' beauftragen......
09.09.2017 22:38
Davon ausgehend, dass die Telekom die Leitung - sicherlich auch mit Zustimmung der damaligen Eigentümer des Nachbarhauses - so verlegt hat, müssen sich die Nachbarn mit der Telekom in Verbindung setzen, wenn diese eine Änderung möchten.
09.09.2017 22:45
Wurde vom Vorigen Besitzer der Telekom erlaubt .
09.09.2017 22:47
Es geht nur um denn Telefonanschluss .
09.09.2017 22:49 Zuletzt bearbeitet: 09.09.2017 22:52 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer
Ergänzend zu @wolliballa s Tipp:
Am einfachsten ist es, auf dem Notariat einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zu besorgen (zu lassen) -
und zwar vom eigenen und vom Grundstück der Nachbarin - diese muß das natürlich selbst machen
oder jemanden bevollmächtigen.
Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese
unter "Abt. I" eingetragen.
09.09.2017 23:04
Wenn die Nachbarn ebenfalls einen Telefonanschluss bei der Telekom hatten, wurde früher immer eine Grundstückseigentümererklärung verlangt, die es der Telekom gestattet, ihre Leitungen auch für Nachbarn auf dem Grundsück zu velegen.
Gruß rhino43
09.09.2017 23:05
Hallo Johann M,
wie ist das zu verstehen?
Der Hausanschlusskasten für das Telefon ist im Nachbarhaus und Euer Haus wird über diesen Anschluss mitversorgt?
mein jetzige Nachbarin der Erbe will das nicht mehr was kann ich machen .
Da kann er sich auf den Kopf stellen. Solange es eine GEE gibt, hat die Telekom das Recht, die Versorgung über das Nachbarhaus herzustellen. Der Erbe hat nicht nur das Gebäude, sondern auch die Pflichten geerbt.
Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen.Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen. Die liegt irgendwo im tiefen Keller des PTI in einem völlig verstaubten Aktenschrank.
Viele Grüße
09.09.2017 23:17
Da bin ich aber gepannt was die Telekom sagt ,ich hoffe ich bekomme auch eine Benachrichigung .
09.09.2017 23:22
Ist ein Doppelhaus und dort ist der Anschluss .
09.09.2017 23:25
@Gelöschter Nutzer
Da bin ich aber gepannt was die Telekom sagt ,ich hoffe ich bekomme auch eine Benachrichigung .
Wie denn, wenn Du Deine Kundendaten im Profil nicht eingetragen hast?
09.09.2017 23:31
Danke für die Info .
10.09.2017 09:20
@Hubert Eder schriebHallo @Gelöschter Nutzer,
Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen.Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen.
In Abteilung 1 findet man nur die Eigentümer.
10.09.2017 09:27
Das ist wirklich Quark
10.09.2017 09:32
Das ist doch eine Käse Nachricht
10.09.2017 10:37
Sorry, war ein Tippfehler.
Grunddienstbarkeiten sind in Abt. II eingetragen.
10.09.2017 11:21
Hubert Eder schrieb:
.....Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen. Die liegt irgendwo im tiefen Keller des PTI in einem völlig verstaubten Aktenschrank
......
Dann ist die, wenn nich spätestens zum 31.12.2010 im Grundbuch nachgetragen, verfallen!
Hat nach dem 31.12.2010 ein gutgläubiger Käufer ein "belastetes" Grundstück ohne eingetragene Lasten erworben, ist die Grunddienstbarkeit ersatzlos erloschen und der neue Eigentümer zu nichts verpflichtet.
Das ist so lt. Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 25.12.1993.
Die Aushebelung des "Gutglaubensschutzes" zur rechtmäßigen Nutzung eines Anschlusses durch Dritte, wurde, wenn nicht zum Stichtag eingetragen, ersatzlos aufgehoben.
10.09.2017 11:28
@Hubert Eder schrieb:@Gelöschter Nutzer
Da bin ich aber gepannt was die Telekom sagt ,ich hoffe ich bekomme auch eine Benachrichigung .Wie denn, wenn Du Deine Kundendaten im Profil nicht eingetragen hast?
Hallo, es gibt auch Kollegen der "Knotenlöser".
Trotzdem @Gelöschter Nutzer, rate auch ich Dir, die Kundendaten im Profil zu ergänzen. Damit besagte .T..eamies (nur diese und Du selbst können die Daten lesen) den Kollegen und Dir unter die Arme greifen können.
10.09.2017 12:36
@sg-flinux schrieb:Hallo, es gibt auch Kollegen der "Knotenlöser".
Trotzdem @Gelöschter Nutzer, rate auch ich Dir, die Kundendaten im Profil zu ergänzen. Damit besagte .T..eamies (nur diese und Du selbst können die Daten lesen) den Kollegen und Dir unter die Arme greifen können.
Das nützt auch nichts.
Einzig eine Kontaktaufnahme mit der Bauherren-Abteilung und Beauftragung eines Neuanschlusses bewirkt etwas wenn mit dem Nachbar keine Einigung erzielt wird.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
@ellbogen schrieb:Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst.
@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
10.09.2017 13:22 Zuletzt bearbeitet: 10.09.2017 13:25 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:Meine Eltern hatten bis jetzt den Telefonanschluss über meinen Nachbarn ,wurde von der Telekom so eingerichtet , die alten Nachbarn sind Verstorben und meine auch und mein jetzige Nachbarin der Erbe will das nicht mehr was kann ich machen .
@Gelöschter Nutzer,
@der_Lutz hat gerade die meiner Meinung nach einzige Möglichkeit genannt, die Deine Nachbarn durchführen können / müssen.
Um jetzt alle Unklarheiten zu beseitigen, rate ich Dir nunmehr dringend, die Kundendaten Deiner Eltern (nur für die Teamies und Dich sichtbar) im Profil zu hinterlegen.
Edit: Kundendaten der Eltern sind erwünscht, oben im Text geändert ...
@der_Lutz schrieb:
@ellbogen schrieb:Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst.@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Ich unterschlage gar nichts!
Zugehörige Rechtssprechung ist eindeutig.
Ohne Grundbucheintrag bis 31.12.2010 wurden alle Ansprüche verwirkt.
Hier werden viele "wertvolle Tip's" gegeben, die in Wirklichkeit nachhaltige Maßnahmen lediglich verzögern!
10.09.2017 13:40
@sg-flinux schrieb:.....@der_Lutz hat gerade die meiner Meinung nach einzige Möglichkeit genannt, die Deine Nachbarn durchführen können / müssen.......
Außer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Kabels im Keller durch den TE zu setzen, muss der Nachbar überhaupt nichts unternehmen.
Alles andere ist Augenwischerei, @Gelöschter Nutzer, da lediglich du hier im Forum registriert bist und nicht dein Nachbar.
10.09.2017 14:13
@Hast du dir das TKG dazu durchgelesen?
Offensichtlich nicht, Rechtssprechung funktioniert nicht nach dem Prinzip der Rosinenpickerei.
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