Telekom erteilt Auftrag ohne Einverständnis / nun möchten Sie den Router nicht zurücknehmen

Gelöst

Liebe User,

 

leider habe ich im moment sehr viele Schwierigkeiten mit der Telekom und bin nicht mehr zufrieden. Ich bin bereits seit 6 Jahren Mobilfunkkunde und war bis dato immer zufrieden mit dern Serviceleistungen der Telekom.

 

Nun habe ich Ende November meinen Mobilfunkvertrag bei der Telekom verlängert (am Telefon) und im gleichen Moment hatte ich nach einem Angebot für einen Festnetzanschluss bei der Telekom gefragt. Der Mitarbeiter meinte das ist kein Probelm, er schickt mir das per Post zu und solange ich nichts unterschreibe muss ich auch keine Sorgen haben, das ich einen Vertrag abschließe.

Eine Woche später finde ich im Briefkasten eine Auftragsbestätigung vor. Nach einem Telefonat mit dem Kundencenter - obwoh lich widerwillen den Auftrag bereits per Formular widerrufen hatte - musste ich erneut eine E-Mail als Stornierung schicken. Kurz später erhielt ich die Bestätigung der Auftragsstornierung per Post. 

Kurz vor Weihnachten erhielt ich eine Mail das mein Telekompaket unterwegs sei. Nachdem ich Anfang Januar wieder zurhause war, stellte sich letzte Woche Montag raus, dass das Paket bei meinem Nachbarn lag - leider keine Bestätgigung von der DHL. Da ich berufstätig bin, habe ich am Sonntag bei der Telekom angerufen um mir für den Router (welcher im besagten Paket war) einen Retourenschein ausstellen zu lassen. 

Die Mitarbeiterin am TElefon war das unfreudnlichste das ich je erlebt habe. Mir wurde gesagt, das sie keinen Retourenschein erstellen kann, da ich über der 14 tägigen Widerrufsfrist bin. und ich kann entweder Schadensersatz an die Telekom zahlen oder ich stecke einem JAhr in dem Vertrag fest. 

 

Das kann ja wohl nicht wahr sein? Die Telekom drängt mir einen Vertrag auf, den ich nie haben wollte und jetzt soll ich Schadensersatz an die Telekom zahlen? 

 

Ich habe diesen Auftrag nie bestätigt und die Telekom hat auch nie weitere Fragen zum vorvertrag gestellt - das kann ja wohl nicht angehen.

Ich möchte noch dazu sagen, das ich als ich mit dem Kundencenter telefoniert habe gerade mal 2 Tage über der 14 tägigen Frist war. 

 

Der zweite Herr am Telefon versicherte mir das es kein Problem sei und er mir den Rücksendeschein per Mail zukommen lässt - darauf warte ich seit 2 Tagen vergebens. 

 

Ich brauche dringend eine Lösung für das Problem. kann jmd helfen? 

 

DANKE!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @eva_h,

willkommen in unserer Runde.

Es tut mir leid, dass das Ganze so "unglücklich" gelaufen ist, so sollte das nicht sein und normalerweise läuft es hier auch nicht so Traurig Ich möchte mich daher im Namen des Unternehmens für den entstandenen Ärger bei Ihnen entschuldigen!

Zur Sache: Ich werde das Mietgerät zu nächster Woche im System kündigen und den Schadenersatz auf "0" setzen (da es sich um ein Mietgerät mit fester Vertragslaufzeit handelt, würde bei "vorzeitiger" Kündigung ein Schadenersatz fällig). Widerruf geht nicht mehr, da ja die Frist bereits abgelaufen ist, das lässt das System daher nicht zu. Sie werden in den nächsten Tagen die Kündigungsbestätigung erhalten und an dieser befindet sich dann auch der Retourenschein, den Sie bitte für den Rückversand des Routers verwenden. Wichtig: Der Router muss unbedingt binnen der angegebenen Frist in der Kündigungsbestätigung an uns zurückgeschickt werden. Erfolgt das nicht bzw. verspätet, wird Ihnen der Router komplett in Rechnung gestellt (168,-€).
Da der Vertragsbeginn für den Router am 28.12.2017 war, werde ich noch eine Gutschrift für die noch entstehenden Mietkosten erstellen, so dass Sie keinerlei Kosten erwarten.

Viele Grüße
Nicole G.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Eigentlich sollte bei einem Widerruf der im Paket vorhandene Rücklieferschein genutzt werden.

 

Befülle bitte dein Profil mit deinen persönlichen Daten, Kundennummer und Rückrufnummer, (sehen nur die MA der Telekom). Wenn geschehen, dann bitte hier nochmal kurz melden.

Hallo olliMD, 

Danke dir - hab meine Daten ergänzt.

Leider war kein Retourenschein im Paket enthalten. Die Telekom wollte das ich die Annahme des Paketes verweigere, jedoch wurde dieses ja beim Nachbarn angegeben. 

 

Es ärgert mich so, da dieser ganze Stress den ich jetzt habe mit etwas zu tun hat das ich nicht abgeschlossen habe. Wäre es mein eigener fehler könnte ich die Argumente der Telekom ja nachvollziehen.

Gelöschter Nutzer

@olliMD

 

Aus einem "ähnlich gelagerten" Beitrag weiß ich, dass anscheinend keine Retourenscheine

mehr den Routern beigelegt werden - ist gerade mal 4 Wochen her.


@eva_h  schrieb:

Ich habe diesen Auftrag nie bestätigt und die Telekom hat auch nie weitere Fragen zum vorvertrag gestellt - das kann ja wohl nicht angehen.

Ich möchte noch dazu sagen, das ich als ich mit dem Kundencenter telefoniert habe gerade mal 2 Tage über der 14 tägigen Frist war. 

 


Und das waren schon genau zwei Tage zuviel. Für die Widerrufsfrist gibt es nämlich keine Kulanzregel etwa nach dem Motto "Bei 2 Tagen Fristüberschreitung drücken wir noch beide Augen zu".

 

hajo777

 

Hi hajo,

danke für die Antwort. 

 

Nützt nur leider nichts - zeichnet die Telekom Gespräche auf wenn es zum Vertrag kommt? Als eine Art Beweis? Ich habe den Abschluss ja nie bestätigt. 

 

Kann einer von euch hier einen Telekom MA „markieren‘?

 

 


@eva_h schrieb:

Danke dir - hab meine Daten ergänzt.


Ich habe den Teamies einen Wink gegeben. Sie oder er wird sich deine Daten anschauen und dann hier melden. Ich drück Dir die Daumen.

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @eva_h,

willkommen in unserer Runde.

Es tut mir leid, dass das Ganze so "unglücklich" gelaufen ist, so sollte das nicht sein und normalerweise läuft es hier auch nicht so Traurig Ich möchte mich daher im Namen des Unternehmens für den entstandenen Ärger bei Ihnen entschuldigen!

Zur Sache: Ich werde das Mietgerät zu nächster Woche im System kündigen und den Schadenersatz auf "0" setzen (da es sich um ein Mietgerät mit fester Vertragslaufzeit handelt, würde bei "vorzeitiger" Kündigung ein Schadenersatz fällig). Widerruf geht nicht mehr, da ja die Frist bereits abgelaufen ist, das lässt das System daher nicht zu. Sie werden in den nächsten Tagen die Kündigungsbestätigung erhalten und an dieser befindet sich dann auch der Retourenschein, den Sie bitte für den Rückversand des Routers verwenden. Wichtig: Der Router muss unbedingt binnen der angegebenen Frist in der Kündigungsbestätigung an uns zurückgeschickt werden. Erfolgt das nicht bzw. verspätet, wird Ihnen der Router komplett in Rechnung gestellt (168,-€).
Da der Vertragsbeginn für den Router am 28.12.2017 war, werde ich noch eine Gutschrift für die noch entstehenden Mietkosten erstellen, so dass Sie keinerlei Kosten erwarten.

Viele Grüße
Nicole G.

Hallo Nicole,

 

Vielen Dank fürs kümmern. Den Router werde ich alsbald die Kündigung da ist verschicken. 

 

 


@eva_h schrieb:

Hi hajo,

danke für die Antwort. 

[....]  Ich habe den Abschluss ja nie bestätigt. 

 


Es bleibt die Tatsache, dass dir eine Auftragsbestätigung zugegangen ist.

Und wenn du der nicht ausdrücklich und fristgerecht widersprichst, gilt die darin genannte (angebliche) Bestellung als von dir bestätigt.

Da beißt die Maus keinen Faden ab!

 

hajo777

Telekom hilft Team
@eva_h: Sehr gerne! Und sollte nochmal etwas sein, wissen Sie ja, wo Sie mich bzw. uns finden Zwinkernd Fröhlich

Liebe Grüße!
Nicole G.

@hajo777 schrieb:

@eva_h schrieb:

Hi hajo,

danke für die Antwort. 

[....]  Ich habe den Abschluss ja nie bestätigt. 

 


Es bleibt die Tatsache, dass dir eine Auftragsbestätigung zugegangen ist.

Und wenn du der nicht ausdrücklich und fristgerecht widersprichst, gilt die darin genannte (angebliche) Bestellung als von dir bestätigt.

Da beißt die Maus keinen Faden ab!

 

hajo777



Da wäre ich mir nicht sicher.

Unaufgefordert zugeschickte Waren muss ich auch nur aufbewahren aber nicht bezahlen.

 

@der_Lutz
Unaufgefordert zugeschickte Waren muss ich auch nur aufbewahren aber nicht bezahlen.
Aber handelt es sich bei dem Mietrouter nicht um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um eine Warensendung?

@eva_h
Nützt nur leider nichts - zeichnet die Telekom Gespräche auf wenn es zum Vertrag kommt? Als eine Art Beweis? Ich habe den Abschluss ja nie bestätigt.
Beim Fernabsatz kommt der Auftragsabschluss nicht beim Telefonat zustande, sondern erst durch die stillschweigende Duldung der Auftragsbestätigung.

@Hubert Eder schrieb:
@der_Lutz
Unaufgefordert zugeschickte Waren muss ich auch nur aufbewahren aber nicht bezahlen.
Aber handelt es sich bei dem Mietrouter nicht um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um eine Warensendung?



Eins gehört zum anderen und an der Stelle ist mMn der Router das im Vordergrund stehende.

Aber da sollen sich die Rechtsgelehrten lieber den Kopf zerbrechen.