Telekom hat gekündigt, neuer Anbieter ist beauftragt, kein telefon seit einer Woche

Gelöst

Hallo,

 

Die Telekom hat den Anschluss meiner Mutter zum 15.06.2019 aufgrund der IP Umstellung gekündigt.

Da die Telekom an diesem Standort nur den via Funk Anschluß anbietet haben wir am 10.06.2019 HTP für einen neuen Anschluß beauftragt,  inkl. Rufnummern Portierung. Den Portierungsauftrag hat HTP am 12.06.2019 der Telekom mitgeteilt.

Soweit so gut.

 

Nun hat meine Mutter seit dem 16.06.2019 kein Telefon mehr.

Wo bleibt die Weiterversorgung durch die Telekom bis zum Schalttermin am 03.07.2019?

 

Seit dem 12.07.2019 ist die Telekom informiert, dass der Anschluß bei einem neuen Anbieter weitergeführt wird.

 

Die lieben Mitarbeiter der Hotline fühlen sich nicht angesprochen. "Der Anschluss ist halt weg".

 

Ich bitte daher auf diesem Wege um weiterversorgung des Anschlusses bis zum Schalttermin. Sowas sollte ja für das Beste Netz keine größere Herausforderung darstellen, auch unter dem Gesichtspunkt dass man ja auch bei schnelleren Anschlüssen wieder zur Telekom wechseln könnte!

 

Mit freundlichen Grüßen 

Helge Rieseler

 

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Roadhawk,

vielen Dank für die Schilderung deines Anliegens.

Leider werde ich an dieser Stelle keine positiven nachrichten überbringen können. Viele andere User hab dich ja auch schon zum Thema abgeholt.
Sofern der Anschluss bereits still liegt ist es hier nahe zu unmöglich etwas zur Überbrückung zu schalten. In der tat ist hier dein neuer Anbieter gefragt.

In der Regel wird ein Anbieterwechsel bei uns angefragt wir geben alles frei und der neue Anschluss beim neuen Anbieter kann geschalten werden.

Beste Grüße
Julia U.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Der neuer Anbieter muss eine Weiterversorgung beauftragen, was hier nicht geht da der Anschluss gekündigt ist.
Zudem war die Portierungsanfrage fachlich NICHT in Ordnung, da sie die 20 Werktage nicht eingehalten hat.

Unabhängig davon sieht du ja nicht einmal, was der andere Anbieter überhaupt angefragt hat.
Am Ende isses Wurst, es gibt keine Weiterversorgung mehr und du musst deinem neuen Anbieter auf die Füße treten, er soll dir schneller den Anschluss schalten.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Überschau deine Daten nochmal. 

 

Die telekom kann nicht seit dem 12.07. davon Bescheid wissen. 

 

 

Wenn ich das richtig lese, hast du 4 Tage vor der Abschaltung den Auftrag bei HTP gegeben. 

Das kann nicht funktionieren. 

 

 

Es gibt keine Weiterversorgung, der Vertrag mit der Telekom ist beendet.
Meldet euch bei dem neuen Anbieter und fordert bei denen ne schnellere Versorgung.

#SelberSchuld wenn ihr erst 3 Tage vor dem Kündigungstermin reagiert!
Gelöschter Nutzer

@Kugic  schrieb:

Die telekom kann nicht seit dem 12.07. davon Bescheid wissen. 

Sehr witzig. Oder ist Dir gar nicht in den Sinn gekommen, daß das ein Tippfehler sein könnte?


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Kugic  schrieb:

Die telekom kann nicht seit dem 12.07. davon Bescheid wissen. 

Sehr witzig. Oder ist Dir gar nicht in den Sinn gekommen, daß das ein Tippfehler sein könnte?


Was aber nichts daran ändert, dass zu spät reagiert wurde.

 

Eine Weiterversorgungspflicht gibt es nur, wenn ein Providerwechsel durchgeführt wird.

Providerwechsel liegt vor. wenn der neue Anbieter den Vertrag im Auftrag des Kunden beim bisherigen Anbieter kündigt.

 

In deinem Falle hat aber der bisherige Anbieter (Telekom) gekündigt und der Kunde hat selbst beim neuen Anbieter einen Neuanschluß beauftragt.

Dann endet der Vertrag beim alten Anbieter zum Kündigungstermin und der neue Anbieter richtet den Anschluß ein, sobald es ihm möglich ist.

Hat dich der neue Anbieter nicht entsprechend beraten!?

Gelöschter Nutzer

@Ludwig II  schrieb:

Eine Weiterversorgungspflicht gibt es nur, wenn ein Providerwechsel durchgeführt wird.

Providerwechsel liegt vor. wenn der neue Anbieter den Vertrag im Auftrag des Kunden beim bisherigen Anbieter kündigt.


Ob dies rechtlich so zutrifft, kann ich nicht beurteilen.

 

Aber es ist klar, daß der Anschluß beim neuen Anbieter sehr kurzfristig beauftragt wurde. Ob das Telekom-hilft-Team da jetzt noch was ausrichten kann, weiß ich natürlich auch nicht; aber man könnte ihnen zumindest eine Chance geben.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Ludwig II  schrieb:

Eine Weiterversorgungspflicht gibt es nur, wenn ein Providerwechsel durchgeführt wird.

Providerwechsel liegt vor. wenn der neue Anbieter den Vertrag im Auftrag des Kunden beim bisherigen Anbieter kündigt.


Ob dies rechtlich so zutrifft, kann ich nicht beurteilen.

 

(...)


§ 46 Abs. 1 TKG

(1) 1Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. 2Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.(...)

https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97078.htm

 

Providerwechsel oder Neukunde?

https://www.sparhandy.de/dsl/info/wechsler-neukunde/

Gelöschter Nutzer

@Ludwig II  schrieb:

Providerwechsel oder Neukunde?

https://www.sparhandy.de/dsl/info/wechsler-neukunde/


sparhandy.de würde ich nun nicht als maßgebliche Quelle in rechtlichen Fragen hernehmen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Ludwig II  schrieb:

Providerwechsel oder Neukunde?

https://www.sparhandy.de/dsl/info/wechsler-neukunde/


sparhandy.de würde ich nun nicht als maßgebliche Quelle in rechtlichen Fragen hernehmen.


War halt die erste Anzeige bei Google, kannst war weiter suchen...

Gelöschter Nutzer

@Ludwig II  schrieb: kannst war weiter suchen...

Nö, dafür ist mir heute zu heiß.

 

Ich würde, wenn ich könnte, den Thread allerdings eskalieren, damit jemand vom Telekom-hilft-Team schauen kann, ob sie da noch was im Sinne des OP machen können.

der Paragraph ist schon richtig, die Frage ist ob der Portierungsauftrag rechtzeitig bei der Telekom eingegangen ist, damit noch reagiert werden könnte - offensichtlich nicht  oder der Portierungsantrag ist aus formalen Gründen geplatzt.

im letzteren Fall greift auch das TKG nicht

 

Eine Weiterversorgung jetzt noch anzustoßen  dürfte nicht zielführend sein.

das nächst Mal hat nicht bis zum bitteren Ende warten und nicht monatelang den Kopf in den Sand stecken

Wenn es um die Weiterversorgung geht soll das gefälligst der neue Anbieter machen.

 

Der hat dazu entsprechende Kanäle um das zu melden.

 

Aber ganz ehrlich:

3-4 Tage vorher erst reagieren heißt sowie wie:

“Ist mir nicht so wichtig und nicht dringend“ daher wird es vermutlich kein Problem sein wenn es noch 1-2 Tage dauert bis die Weiterversorgung greift.

(Der letzte Absatz ist nur meine persönliche Meinung).

Rechtzeitig ... nein!
Im Portierungsverfahren ist zwischen den Anbietern, mit der Bundesnetzagentur abgestimmt, eine Vorlaufzeit von 20 Werktagen pro Vorgang vereinbart. Alleine um handwerklich richtig zu sein, hätte die Portierung also mindestens 20 Werktage vorher da sein müssen und selbst da ist noch nicht berücksichtigt, dass der andere Anbieter auch Zeit braucht um alles zu bestellen.

Am Ende: #SelbstSchuld und nun auch zuspät.

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@Kugic  schrieb:

Die telekom kann nicht seit dem 12.07. davon Bescheid wissen. 

Sehr witzig. Oder ist Dir gar nicht in den Sinn gekommen, daß das ein Tippfehler sein könnte?


Genau darum ging es mir ja. 

War nur das eine datum falsch ist man bei jedem Datum evtl. um einen Monat verrutscht. 

 

Ansonsten ist die Portierung, wie bereits erwähnt, fest abgestimmt. 

 

Hier gibt es keine weiterversorgung. 

Vielen Dank für die mehr oder weniger hilfreichen Antworten.
Das die Beauftragung zeitlich sehr knapp ist weiß ich selber, dass eine Portierung dauert ist auch klar.
Darum geht es nicht.

Es geht einzig und allein um die Weiterversorgung die ja auch richtigerweise kostenpflichtig ist.
Der Portierungsauftrag ist am 12.06.19 bei der Telekom eingegangen.
Hätte ich am 14.06. den Anschluss behalten wollen, wäre das auch kein Ding gewesen.

Mich interessiert nur was an der Weiterversorgung das Problem ist?
Bürokratisch? Technisch?

Mein Mutter hat ja zur Not ein Handy im Telekom Netz. Nützt aber nichts, da dass Netz seit einiger Zeit an dem Standort für eine stabile Verbindung viel zu schwach ist. Deshalb Weiterversorgung.

Gruß
Helge Rieseler

Weißt du denn ob der Portierungsantrag fachlich in Ordnung war.

 

Schon eine leicht Abweichung in der Anschrift oder dem Vertragspartner und diese wird abgelehnt.

In dem Fall gibt es keinen Anspruch auf Weiterversorgung und die sache ist erledigt.

Ist diese gültig, dann stellt sich die Frage ob sie rechtzeitig kam - wissen wir nicht!

Wenn nein, haben wir den gleichen Fall wie zuvor.

Wenn ja, stellt sich die Frage wie lange der neue Anbieter braucht und wie lange die Telekom für die Wiederherstellung

 

da dies vermutlich nicht kurzfristig sein wird, stellt sich die Frage ob man auf weiteres hin und her verzichtet.

und der neue Anbieter in die puschen kommt.

 

 

 

 

 


@Roadhawk  schrieb:
...
Hätte ich am 14.06. den Anschluss behalten wollen, wäre das auch kein Ding gewesen.
...

Einen Tag vorher hätte die Abschaltung vermutlich auch nicht mehr verhindert werden können..

Ich konnte zumindest keinen Fehler auf dem Antrag entdecken. Er wurde ja auch bestätigt.

 

Uns reicht es, wenn der alte Anschluss bis zur Portierung laufen würde. 

 

Klar reicht es wenn er bis zur  Portierung laufen würde.

 

Aber auch wenn der Antrag korrekt ausgefüllt war war es einfach zeitlich gesehen zu spät.

 

Und wie ich schon oben geschrieben habe:

Dein NEUER Anbieter muss die Weiterversorgung anmelden.

Hast du dich mit dem schon in Verbindung gesetzt dass er sich darum kümmert?

Guten Morgen.

 

Ach so, der neue Anbieter muss die Weiterversorgung anstoßen?

Hab ich wohl überlesen oder falsch verstanden.

 

Danke.

 

Der neuer Anbieter muss eine Weiterversorgung beauftragen, was hier nicht geht da der Anschluss gekündigt ist.
Zudem war die Portierungsanfrage fachlich NICHT in Ordnung, da sie die 20 Werktage nicht eingehalten hat.

Unabhängig davon sieht du ja nicht einmal, was der andere Anbieter überhaupt angefragt hat.
Am Ende isses Wurst, es gibt keine Weiterversorgung mehr und du musst deinem neuen Anbieter auf die Füße treten, er soll dir schneller den Anschluss schalten.

Wo steht denn das mit den 20 Werktagen?

Sind Anschlüsse nicht immer gekündigt wenn eine Weiterversorgung von Nöten ist?

 

 


@Roadhawk  schrieb:

Wo steht denn das mit den 20 Werktagen?

Sind Anschlüsse nicht immer gekündigt wenn eine Weiterversorgung von Nöten ist?

 

 


Hier werden zwar meine Tage genannt. 

Aber das magische Wort „Rechtzeitig“

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Anbiet...

 

 

Die ganz genauen Tage liegen dann an deinem Anbieter wie lange er dafür braucht, dies an die Telekom ebenfalls rechtzeitig weiter zugeben. 

 

Jeder kann sich denken das beide Firmen mehr als 3 Tage Bearbeitungszeit brauchen. 


@Roadhawk  schrieb:

Wo steht denn das mit den 20 Werktagen?


Das sind die von der Bundesnetzagnetur abgesegneten Zeiten die über die standardisierte WBCI Schnittstelle je Schritt vergehen dürfen.

Letztlich spielt das aber keine Rolle für dich.

Du warst erstens viel zu spät und zweitens bleibt es dabei dass ausschließlich HTP die Weiterversorgung beantragen könnte. Dafür müsset aber die Portierung erst geklärt sein und damit sind wir wieder bei Erstens.

 


@Roadhawk  schrieb:

Sind Anschlüsse nicht immer gekündigt wenn eine Weiterversorgung von Nöten ist?


Nein, korrekterweise wird die Kündigung mit der Portierung ausgelöst, kannst du auch bei der empfohlenen Vorgehensweise zur Portierung auf den Seiten der Bundesnetzagnetur nachlesen.


@Roadhawk

Sind Anschlüsse nicht immer gekündigt wenn eine Weiterversorgung von Nöten ist?


Nein, eine Portierung beinhaltet eine Kündigung mit der Verpflichtung die Übergabe abzustimmen - also Weiterversorgung .

Bei einer Kuendigung gibt es die weiterversorgung genau nicht.

Daher sagt die Bundesnetzagentur der aufnehmende Provider soll die Portierung beauftragen und der Kunde NICHT zuvor selbstständig kuendigen