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21.05.2018 15:08
21.05.2018 14:45
@Marlise@ schrieb:Lieber @CyberSW,
[...]
Da is dein Einschreiben wohl nicht angekommen, der Rückschein beweist lediglich den Eingang von nem Briefumschlag - ob noch was drin war hast damit nicht bewiesen. #rausgeschmissenesGeld[...]
So spitzfindig wird im Zweifelsfall kein Gericht urteilen. Notfalls steht Aussage gegen Aussage.
Der Briefinhalt - oder auch keiner - ist
eine andere Frage.
Viele Grüße
Marlise
Nein wird nicht, der Absender muss im Zweifelsfall den Zugang nachweisen.
Und genau so spitzfindig läuft das ab, das von @CyberSW und mir geschilderte ist nichts abstraktes sondern durch Gerichtsentscheide klar vorgegeben.
21.05.2018 14:46
@Bigizmund@ schrieb:Ich habe geschrieben, dass ich eine Kündigung bereits am 22 März abgegeben habe, zu einer ordentlichen Kündigung gehört auch ein entsprechender Nachweis.
Und eine ordentliche Kündigung erfolgt zum Vertragsende und Bedarf keiner weiteren Nachweise.
21.05.2018 14:51
Welchen Klärungsbedarf gibt es noch?
Viele Grüße
Oliver I.
Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wäre ein guter Anfang!
21.05.2018 15:08
21.05.2018 15:24
@Bigizmund@ schrieb:
Ich habe geschrieben, dass ich eine Kündigung bereits am 22 März abgegeben habe, zu einer ordentlichen Kündigung gehört auch ein entsprechender Nachweis.
Bei einer ordentlichen Kündigung wird kein entsprechender Nachweis benötigt - die greift zum Laufzeitende.
Bei einer außerordentlichen Kündigung/Sonderkündigung wird ein entsprechender Nachweis benötigt.
Kein Wunder, dass es auch bei der Kündigungsbestätigung so drunter und drüber ging, wenn Du das nicht klar und korrekt formulieren kannst, worum es Dir geht.
21.05.2018 15:30
@muc80337_2@ schrieb:Kein Wunder, dass es auch bei der Kündigungsbestätigung so drunter und drüber ging, wenn Du das nicht klar und korrekt formulieren kannst, worum es Dir geht.
Woher die Annahme? Hast Du mein Sonderkündigungsshreiben gelesen?
21.05.2018 18:03
21.05.2018 18:26
@CyberSW@ schrieb:
@Bigizmund
Hast dich doch mit dem Wort "Sonderkündig" schon disqualifiziert.
Eine Sonderkündigung gibt es nicht, genau wie es ein Sonderkündigungsrecht nicht gibt.
Es gibt lediglich eine außerordentliche Kündigung und diese auch nur aus wichtigem Grund.
Disqualifiziert hast du dich, mit deinem sinnlosen Geschwafel, das hier niemand mehr braucht. Ich pfeife auch auf die korrekte Bezeichnung, ich bin kein Jurist und muss diese Begriffe auch nicht benutzen. Wichtig ist, dass Telekom mich offensichtlich verstanden hat und die Kündigung akzeptiert. Das Problem war, dass ich vollkommen ahnungslos über eine Terminverschiebung gelassen wurde und mir keinerlei Infos darüber seitens Telekom gegeben wurden.
21.05.2018 19:17
Lieber @Bigizmund,
@Bigizmund@ schrieb:
[...]
Wichtig ist, dass Telekom mich offensichtlich verstanden hat und die Kündigung akzeptiert. Das Problem war, dass ich vollkommen ahnungslos über eine Terminverschiebung gelassen wurde und mir keinerlei Infos darüber seitens Telekom gegeben wurden.[...]
Es ist ärgerlich, wenn Du Dich angegriffen fühltest und das gleich von verschiedenen Seiten. Dazu fällt mir immer das Wort “fremdschämen“ ein.
Aber wie Du selbst schriebst: Die Telekommitarbeiter verstanden Dich, und das zählt.
Ich wünsche Dir einen schönen Ausklang des Pfingstfestes,
Marlise
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