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Habe meinen Telekomvertrag gekündigt und den Rooter zum Recycling Hof gebracht. Nun hab ich gelesen, dass man den zurückschicken muss - was soll ich jetzt tun?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Anrufen. Sagen das du den Speedport kündigen möchtest, ihn aber nicht mehr hast.
Dann wird direkt die Schadensersatzanforderung fertig gestellt.
Ist der Router sehr alt, kann es auch sein das gar nichts fällig wird.
02.06.2019 10:25
Hallo,
wenn du jetzt nichts weiter machst bekommst du Mahnungen und irgendwann eine Rechnung mit dem Restzeitwert des Routers....
Anrufen. Sagen das du den Speedport kündigen möchtest, ihn aber nicht mehr hast.
Dann wird direkt die Schadensersatzanforderung fertig gestellt.
Ist der Router sehr alt, kann es auch sein das gar nichts fällig wird.
02.06.2019 10:27
Den Restwert des Routers bezahlen müssen. 🤷♂️
Gruss VoPo
02.06.2019 10:28 Zuletzt bearbeitet: 02.06.2019 10:31 durch den Autor
@ba2 schrieb:Nun hab ich gelesen, dass man den zurückschicken muss
Nicht unbedingt.
Um welchen Router handelte es sich denn?
Wenn es ein uralter Speedport war, läßt sich das vielleicht noch im nachhinein klären.
Die Telekom bietet offiziell die Selbstentsorgung an.
Hinterlege dazu bitte einmal deine Benutzerdaten im Profil.
02.06.2019 10:38
@ba2 schrieb:
Nun hab ich gelesen, dass man den zurückschicken muss - was soll ich jetzt tun?
Wenn Du den gekauft hattest, dann musst Du den nicht zurückschicken.
Wenn Du den gemietet hast und der Mietvertrag weiter läuft, dann musst Du den nicht zurückschicken (allerdings die Miete bezahlen... eher ungeschickt...). Dann kündige ihn am besten so wie @Kugic schreibt.
Wenn Du den gemietet hast und den Mietvertrag gekündigt hast zusammen mit der Kündigung des Anschlusses dann wirst Du demnächst auf der Rechnung voraussichtlich einen Schadenersatzbetrag vorfinden, um den Du dann nicht mehr herumkommst.
Je nachdem um welches Routermodell es geht - falls das Ding gemietet war und der Mietvertrag noch nicht gekündigt ist - eine Möglichkeit wäre über ebay etc. ein gebrauchtes Modell zu kaufen und dieses dann nach Kündigung des Mietvertrages zurückzuschicken.
02.06.2019 10:41
02.06.2019 10:42
@Jansche schrieb:Hallo,
wenn du jetzt nichts weiter machst bekommst du Mahnungen und irgendwann eine Rechnung mit dem Restzeitwert des Routers....
Wenn du jetzt nichts weiter machst, darfst du noch jahrelang weiter die Monatsmiete für den Router bezahlen, .... .
Denn der Anschlussvertrag und der Mietvertrag für den Router sind zwei juristisch von einander getrennte Verträge. Man könnte also rein theoretisch seinen gemieteten Speedport behalten, um ihn für die Anschlussversorgung bei einem anderen Anbieter zu nutzen (falls der Speedport kompatibel zu dem Anschluss des anderen Anbieters wäre), um also dann weiter monatlich Miete für den Speedport der Telekom zu zahlen. [@Jansche]
ich empfehle den Lösungsmöglichkeiten ab der Antwort von @Kugic zu folgen.
02.06.2019 10:48
@ba2 schrieb:
- Danke für die Antwort. Das hatte ich auch schon überlegt. Aber wenn ich einen bei Ebay kaufe, und diesen dann der Telekom schicke, wird dieser akzeptiert wegen anderer Seriennr?
Das ist schlichtweg Betrug und somit eine Straftat.
Daher wirst du dazu keine Antwort erhalten.
02.06.2019 10:59
Das stimmt! Alles klar- Danke
02.06.2019 11:01 Zuletzt bearbeitet: 02.06.2019 11:21 durch den Autor
@ba2 schrieb:
- Danke für die Antwort. Das hatte ich auch schon überlegt. Aber wenn ich einen bei Ebay kaufe, und diesen dann der Telekom schicke, wird dieser akzeptiert wegen anderer Seriennr?
Das wirst Du sehen.
Die Frage ist da sicher auch juristisch ob Du GENAU dieses eine Gerät schuldest oder ob das eine Gattungsschuld ist.
Ich vermute Gattungsschuld und dann kannst Du auch ein Gerät mit anderer Seriennummer zurückschicken.
Auf ebay kann es Dir allerdings passieren, dass Du ein Gerät kaufst, das nach wie vor im Eigentum der Telekom ist... dann hast Du mit Zitronen gehandelt.
02.06.2019 11:35 Zuletzt bearbeitet: 02.06.2019 11:35 durch den Autor
@ba2 schrieb:
- Danke für die Antwort. Das hatte ich auch schon überlegt. Aber wenn ich einen bei Ebay kaufe, und diesen dann der Telekom schicke, wird dieser akzeptiert wegen anderer Seriennr?
Würde funktionieren, aber vielleicht ist der Schadensersatz gar nicht so hoch oder gar nicht nötig.
Prüfe:
03.06.2019 10:17
@Mr. Oizo schrieb:Würde funktionieren, aber vielleicht ist der Schadensersatz gar nicht so hoch oder gar nicht nötig.
Prüfe:
https://retoure.telekom-dienste.de/miete/
Wie hoch der "Restwert" ist, kann man ja ermitteln, indem man bei der Telekom schriftlich anfragt, ob man einen gebrauchten Router des selben Typs aus einer Retour käuflich erwerben kann und was er kosten würde.
Die ideale Antwort wäre: " ... keine verfügbar, Retouren werden rezükliert, ... "
Gruß
03.06.2019 10:27
@Dilbert-MD schrieb:Wie hoch der "Restwert" ist, kann man ja ermitteln, indem man bei der Telekom schriftlich anfragt, ob man einen gebrauchten Router des selben Typs aus einer Retour käuflich erwerben kann und was er kosten würde.
Die ideale Antwort wäre: " ... keine verfügbar, Retouren werden rezükliert, ... "
Die Antwort lautet gibt es nicht.
Die Telekom verkauft keine Gebrauchtrouter.
Selbst wenn muss und würde ein Schadenersatzforderung niemals mit dem reinen Verkaufspreis korrelieren.
03.06.2019 10:28
@Jansche schrieb:und irgendwann eine Rechnung mit dem Restzeitwert des Routers....
Nein, die Forderung ist ein Schadenersatz und kein Zeitwert however.
03.06.2019 10:35
@der_Lutz schrieb:
@Jansche schrieb:und irgendwann eine Rechnung mit dem Restzeitwert des Routers....
Nein, die Forderung ist ein Schadenersatz und kein Zeitwert however.
Wie könnte man denn den "Schaden" umschreiben, den die Telekom erleidet?
Dass man das Wort 'Restwert' umgeht, könnte daran liegen, dass man sich nicht in die §§ der Abschreibung aus den Steuergesetzen und den Handelsgesetzen verstricken möchte, schon gar nicht bei Privatkunden.
Gruß
03.06.2019 10:37
Mach Dir keinen Kopf.
Die Telekom verkauft einfach keine gebrauchten Router an Endkunden. Punkt.
Und wenn man das Ding behält und Schadenersatz geleistet hat, dann ist die Telekom immer noch Eigentümerin des Gerätes.
03.06.2019 10:37
@Dilbert-MD schrieb:
@der_Lutz schrieb:
@Jansche schrieb:und irgendwann eine Rechnung mit dem Restzeitwert des Routers....
Nein, die Forderung ist ein Schadenersatz und kein Zeitwert however.
Wie könnte man denn den "Schaden" umschreiben, den die Telekom erleidet?
Dass man das Wort 'Restwert' umgeht, könnte daran liegen, dass man sich nicht in die §§ der Abschreibung aus den Steuergesetzen und den Handelsgesetzen verstricken möchte, schon gar nicht bei Privatkunden.
Gruß
Man muss gar nichts, man hat sich schließlich vertraglich dazu bereit erklärt.
Wem es zuviel ist dem ist freigestellt nachzuweisen dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist.
03.06.2019 11:26
@muc80337_2 schrieb:
Und wenn man das Ding behält und Schadenersatz geleistet hat, dann ist die Telekom immer noch Eigentümerin des Gerätes.
Das bedeutet doch im Umkehrschluß, selbst wenn ein Kunde Schadenersatz leistet kann die Telekom den nicht mehr vorhandenen Router zurück fordern. #kopfkratz
03.06.2019 11:32
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@muc80337_2 schrieb:
Und wenn man das Ding behält und Schadenersatz geleistet hat, dann ist die Telekom immer noch Eigentümerin des Gerätes.Das bedeutet doch im Umkehrschluß, selbst wenn ein Kunde Schadenersatz leistet kann die Telekom den nicht mehr vorhandenen Router zurück fordern. #kopfkratz
Genau das, es ist eben kein Eigentumsübergang sondern Schadenersatz.
Noch weiter gedacht.
Verkauft man den Router dann später ist es Hehlerei.
03.06.2019 11:49 Zuletzt bearbeitet: 03.06.2019 11:53 durch den Autor
@der_Lutz schrieb:Genau das, es ist eben kein Eigentumsübergang sondern Schadenersatz.
Noch weiter gedacht.
Verkauft man den Router dann später ist es Hehlerei.
Wäre es da nicht sinnvoller die Miete solange weiter zu bezahlen, bis der Router offiziell zur Selbstentsorgung freigegeben wird?
Leider wissen wir immer noch nicht, um welchen Router es sich genau handelt.
Wenn es bspw. ein Speedport W700 oder so ist, ließe sich das bestimmt noch klären.
05.06.2019 16:20
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