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20.12.2017 10:44
Hallo,
es geht nun um einen Fall, in dem der abgeschlossenen Vertrag bei t-mobile gekündigt wurde. Es kam auch eine Kündigungsbestätigung und am Ende funktionierte die SIM Karte auch nicht mehr und die Vorteile wie z.b. spotify wurden auch entfernt.
Nun erscheint aber weiterhin eine Rechnung.
Auf anruf beim Support wurde erklärt, dass die Combicard nicht gekündigt wurde. Das kann doch nicht sein?
Die CombiCard ist ja schließlich gekoppelt an den Hauptvertrag. Dann müsste man ja entweder bei der Kündigungsbestätigung hineinschreiben was dann mit der Combicard passiert oder sonst irgendwie darauf aufmerksam machen. Wurde ja zusammen abgeschlossen als "Bonus"
Da z.b. ja auch die Vorteile entfernt wurden wie spotify ist der Vertag ja aufgelöst. Und ein neuer wurde nicht abgeschlossen.
Nach etwas suche habe ich auch ein Urteil vom 22.12.2008 vom Amtsgericht Nauen gefunden, das besagt : "Da der CombiCard-Vertrag unstreitig im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag geschlossen worden war, und von den Parteien bis zum Ausspruch der Kündigung als Einheit behandelt wurde, ist die Erklärung des Beklagten aus Sicht des objektiven Erklärungsempfängers so auszulegen, dass auch das Vertragsverhältnis zur CombiCard nicht fortgeführt werden sollte"
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@basketdance1 schrieb:es wurde ja nur ein vertrag geschlossen und als "bonus" gab es die combicard. Heißt für mich es existiert EIN vertrag.
wenn man z.b. im Fitnessstudio eine Mitgliedschaft eingeht und man bekommt als "bonus" die getränkeflat die eigentlich 10€ kostet dazu, läuft diese auch nicht zu normalen Konditionen weiter.
Dein Beispiel hinkt! Langer Rede kurzer Sinn:
Die CombiCard ist eine (vom gewährten Bonus mal abgesehen) kostenpflichtige Zusatzleistung zum Hauptvertrag und muss ausdrücklich separat gekündigt werden. Sie ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
hajo777
20.12.2017 11:09
Die Combi Card läuft zu Recht weiter, wenn du sie nicht gesondert gekündigt hast.
hajo777
20.12.2017 11:19
Die läuft weiter steht auch dort welche Nummee man kündigen will. Die Combicard bzw. Familycard wird dann zum Hauptvertrag
20.12.2017 11:22
Die CombiCard läuft nicht nur weiter sondern sie wird sogar teurer (und heißt vermutlich ein klein wenig anders)
20.12.2017 11:23
Dein gegoogel nach alten Urteilen - wo unklar ist ob die rechtskräftig geworden sind und wie die Konstelation damals war, bringt dir nix.
Beim Vertragsschluss zur Combicard hast genau das, was gerade passiert, entsprechend abgeschlossen und genehmigt.
Siehst du es anders, kannst natürlich jederzeit klagen.
Deine Chancen stehen aber wo eher schlecht, immerhin wird es überall so beworben und auch nochmal schriftlich dann so bestätigt:
20.12.2017 13:10
es wurde ja nur ein vertrag geschlossen und als "bonus" gab es die combicard. Heißt für mich es existiert EIN vertrag.
wenn man z.b. im Fitnessstudio eine Mitgliedschaft eingeht und man bekommt als "bonus" die getränkeflat die eigentlich 10€ kostet dazu, läuft diese auch nicht zu normalen Konditionen weiter.
Diese Regelung ist doch nur da um Kunden richtig hinters Licht zu führen. Es gab ja sogar anrufe seitens Telekom warum gekündigt wurde. Es wurde ein neues Angebot unterbreitet, aber NIE wurde die CombiCard erwähnt.
Hätte man jetzt hier das Angebot angenommen wären es zwei Verträge gewesen die dann gezahlt werden müssen?
Oder hätte man dann dort die Combicard mit in den neuen Vertrag genommen?Laut den Aussagen hier ja nicht. Also 2 Verträge zahlen bei einer Kündigungsrückholung?
20.12.2017 13:20
Ist ja klar das die Telekom die Combicard nicht erwähnt,die ist auch nicht gekündigt worden.
20.12.2017 13:40 Zuletzt bearbeitet: 20.12.2017 13:41 durch den Autor
So richtig verstehe ich das nicht, und ich bin mir auch nicht sicher ob das rechtlich einwandfrei ist. Ich habe ja Sky. Wenn ich dort nun ein Paket zusätzlich buche, sagen wir mal Premium HD, dann läuft dieses Paket mit Beendigung des Abonnements ebenfalls mit aus. Das ist eindeutig geregelt und das wird auch eindeutig in der Bestätigung erwähnt. Nur um ein Beispiel zu nennen.
Bei dem hier vorliegenden Fall hat man ja gar keinen Durchblick. Der Hauptvertrag wird gekündigt, aber der "Bonus" bleibt bestehen und wird in ein anderes Produkt umgewandelt? Sehr merkwürdig. Es scheint, als steckt da Absicht dahinter.
20.12.2017 13:45
@basketdance1 schrieb:
es wurde ja nur ein vertrag geschlossen und als "bonus" gab es die combicard. Heißt für mich es existiert EIN vertrag.
Das kannst Du so sehen.
Dann bedeutet es nach Deinem Verständnis dass möglicherweise die Kündigung nicht vollständig war und auch der eigentliche Hauptvertrag noch weiter läuft und von dir zu bezahlen ist. Hoffe mal darauf, dass sich die Telekom diesem Verständnis nicht anschließt.
20.12.2017 13:49
@basketdance1 schrieb:
Es gab ja sogar anrufe seitens Telekom warum gekündigt wurde. Es wurde ein neues Angebot unterbreitet, aber NIE wurde die CombiCard erwähnt.
Natürlich wurde die nicht erwähnt. Die war ja auch nicht gekündigt worden.
Der Bonus ist nicht die Combicard - für die bezahlst Du schließlich monatlich Geld. Der Bonus ist der, dass die Combicard als reine Daten-SIM um monatlich vermutlich 5 Euro günstiger ist als eine entsprechende Daten-SIM die jemand abschließt ohne einen "Laufzeit-Hauptvertrag" a la MagentaMobil zu haben.
20.12.2017 13:50
Man muss da klar unterscheiden was zubuchbare Optionen sind und was eigenständige Verträge sind (selbst wenn die zum selben Zeitpunkt geschlossen werden).
20.12.2017 14:00 Zuletzt bearbeitet: 20.12.2017 14:04 durch den Autor
Ich hab grad mal recherchiert und bin auf ein Gerichtsurteil von 2007 gestoßen. Auch damals waren die Verträge der Telekom, mit Formulierungen und Verschachtelungen, so ausgelegt, dass eine Kündigung des Hauptvertrages mit CombiCard recht schwierig war. Hier muss man extrem aufpassen, welche Wortwahl man bei der Kündigung des Hauptvertrages verwendet.
"Hiermit kündige ich unwiderruflich den Handyvertrag mit allen Leistungen bei T-Mobile zum xx.xx.xxxx" ... So wurde gekündigt. Die Richterin war dann der Auffassung, dass der Begriff "alle Leistungen" den Hauptvertrag sowie auch die CombiCard umfasst. Somit wurde die Klage der Telekom auf Einhaltung abgewiesen und die Kündigung rechtswirksam.
Hat man bei der Kündigung eine falsche Formulierung gewählt, und sich nur explizit auf den Hauptvertrag bezogen, dann hat man wohl die A-Karte und muss für die CombiCard zahlen. Mal zum Nachlesen ...
Es ist Absicht, die Leute in Fallen laufen zu lassen mit Formulierungen und Paragraphen wo man absolut keinen Durchblick hat. Rechtlich leider vertretbar, moralisch aber auf keinsten. Das ist unfair und sehr profitorientiert. Ist nur meine Meinung, sorry.
Umso wichtiger ist es, bei Vertragsabschlüssen (egal wo) ganz genau zu lesen worauf man sich da eingelassen hat und für welche Leistungen man was bezahlt. Sehr wichtig sind auch Kündigungsfristen und die Vertragsbestandteile. Und am wichtigsten: NUR schriftlich. Übrigens zählt auch eine Email als "Schriftverkehr", weil es im Zeitalter der Digitalisierung als "üblicher" Schriftverkehr anerkannt wird. Also immer schön uffbasse!
20.12.2017 14:10
Gerichtsurteile von vor 10 Jahren die noch von "niedrigen" Gerichten gefällt wurden bringen eigentlich relativ wenig für den eigenen Fall.
Da kann man dann den Klageweg bestreiten mit entsprechendem Kostenrisiko und Zeitaufwand oder "einfach so" die Kündigung nachreichen auf in 12 Monaten. Und sich sagen "Mal wieder was gelernt. Niemand verschenkt etwas ohne eine Gegenleistung."
Dass damals bei Vertragsschluss die CombiCard mit angeboten wurde war als solches doch schon ziemlich sicher eine Verteuerung von monatlich 10 Euro. Klar - dafür gab es dann auch zusätzliches Datenvolumen was z.B. in einem Tablet genutzt werden konnte, ganz unabhängig vom Smartphone.
Dass die "Combicard-Verkäufer" nicht immer moralisch und rechtlich sauber agiert haben kann man bisweilen im Internet (auch hier im Forum) nachlesen. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass im Falle des TE ein solcher Fall vorliegt. Was vor zwei Jahren im Detail gesprochen wurde würde ich mir nicht zutrauen sicher zu sagen so ich keine Tonaufzeichnung hätte, die ich mir nochmals anhören könnte.
Wie auch immer - ich bin da leidenschaftslos. Mag sein, die Telekom besteht auf der Fortführung des Vertrages (vermutlich) oder mag sein, die Telekom lässt Kulanz walten (bin eher skeptisch)...
20.12.2017 14:40
laut Kündigungsschreiben wurde auch der Mobilfunkvertrag gekündigt. zitat: "hiermit kündige ich meinen T-Mobile Vertrag"
das beinhaltet für much den Vertrag der abgesxhlossen wurde. also mobil+combicard
es wurde ja wie gesagt zusammen als ein vertrag abgesxhlossen.
20.12.2017 14:46
@basketdance1 schrieb:
laut Kündigungsschreiben wurde auch der Mobilfunkvertrag gekündigt. zitat: "hiermit kündige ich meinen T-Mobile Vertrag"
das beinhaltet für much den Vertrag der abgesxhlossen wurde. also mobil+combicard
es wurde ja wie gesagt zusammen als ein vertrag abgesxhlossen.
Das schafft die Telekom gar nicht, dass alles in einen Topf reinzupacken.
Du solltest bevor Du da zuviel Energie vergeudest am besten mal in die damalige Beauftragung sowie Auftragsbestätigung reinschauen. Da sind garantiert zwei unterschiedliche Posten aufgeführt.
In der Kündigung dürftest Du vermutlich eine Vertragsnummer oder Rufnummer angegeben habe, die nur für die Hauptkarte gilt.
Wenn Du mein Nachbar wärst, dann würde ich kurz rüberkommen und dann würden wir gemeinsam über die Unterlagen drüberschauen und ich würde dann eine viel fundiertere Meinung zum besten geben. So wie jetzt bleiben möglicherweise wichtige Details unerwähnt oder werden nicht gesehen.
Mein Vorschlag: Warte mal drauf, dass sich jemand von der Telekom hier meldet.
@basketdance1 schrieb:es wurde ja nur ein vertrag geschlossen und als "bonus" gab es die combicard. Heißt für mich es existiert EIN vertrag.
wenn man z.b. im Fitnessstudio eine Mitgliedschaft eingeht und man bekommt als "bonus" die getränkeflat die eigentlich 10€ kostet dazu, läuft diese auch nicht zu normalen Konditionen weiter.
Dein Beispiel hinkt! Langer Rede kurzer Sinn:
Die CombiCard ist eine (vom gewährten Bonus mal abgesehen) kostenpflichtige Zusatzleistung zum Hauptvertrag und muss ausdrücklich separat gekündigt werden. Sie ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
hajo777
20.12.2017 15:10
Dann warte ich jetzt mal ab.
ist halt sehr fraglich, da der Mobil-Vertrag gekündigt wurde.
Wer kündigt denn bitte nur die hälfte eines Vertrages, so dass es im Endeffekt teurer wird? Also bei allem guten Menschenverstand ...
Vor allem was mich immer noch stutzig macht ist eben der Sachverhalt, dass ja ein Mitarbeiter ein paar mal angerufen hat Zwecks neuer Angebote. Doch von der Combicard war nie die rede. Im Endeffekt hätte man dann bei der jetztigen Lage 2 Verträge am Hals?
20.12.2017 15:17
Die Combicard wurde "sehr gerne" in bisweilen grenzwertiger Art und Weise den Kunden "angedreht", die MagentaEINS buchen konnten.
Mit MagentaEINS konnte man eine Reduktion der Mobilfunkgrundgebühr um 10 Euro haben.
Der Telekom war es aber viel lieber, nicht auf die 10 Euro monatlichen Umsatz zu verzichten - weshalb häufig versucht wurde, stattdessen auf eine CombiCard im Werte von 10 Euro zu beraten. Sodass der monatliche Umsatz nicht um 10 Euro reduziert wurde.
Was als solches ja legitim ist. Falls es richtig beraten wurde. Was wohl nicht alle so getan haben.
20.12.2017 18:03
20.12.2017 19:03
hajo777 schrieb:
Langer Rede kurzer Sinn:Die CombiCard ist eine (vom gewährten Bonus mal abgesehen) kostenpflichtige Zusatzleistung zum Hauptvertrag und muss ausdrücklich separat gekündigt werden. Sie ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
In aller Regel sind Zusatzleistungen eine Ergänzung der Hauptleistung.
Ohne die Hauptleistung können sie dann auch gar nicht genutzt werden, und entfallen daher auch bei der Kündigung des Hauptvertrages.
Allerdings ist mir nicht bekannt, ob die Telekom in diesem Zusammenhang überhaupt von Zusatzleistung spricht, oder ob dieses Wort hier von Forenmitgliedern ins Spiel gebracht wurde.
23.12.2017 10:54
Nun sind 3 Tage vergangen und keinerlei Meldung Seitens Telekom 😄 geiler Laden...
ich habe mir noch einmal Kündigung und Kündigungsbestätigung angesehen.
in der Kündigung steht "hiermit Kündige ich meinen T-Mobile Mobilfunk-Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
in den Anhang hänge ich mal die Kündigungsbestätigung. In dieser wird mit keinem Wort die CombiCard erwähnt und es steht auch explizit da: DIE LETZTTE RECHNUNG ERHALTEN SIE IM MONAT DANACH
Nichts von die Combicard wird zum normalen Tarif bzw teureren Tarif raufgestuft. Sehr enttäuschend...
23.12.2017 16:31
@basketdance1schrieb:
in den Anhang hänge ich mal die Kündigungsbestätigung. In dieser wird mit keinem Wort die CombiCard erwähnt und es steht auch explizit da: DIE LETZTTE RECHNUNG ERHALTEN SIE IM MONAT DANACH
Logisch, in der Künigungsbestätigung für den Hauptvertrag muss über die CombiCard auch gar nichts drinstehen.
Sie bedarf nämlich der gesonderten Kündigung.
hajo777
23.12.2017 18:28
Und wenn Du zusätzlich eine FamilyCard gehabt hättest und zusätzlich einen Festnetzanschluss bei der Telekom, dann würden die in dieser Kündigungsbestätigung genauso wenig Erwähnung finden wie die CombiCard.
23.12.2017 19:14
Es geht einfach darum, dass ein Vertrag gekündigt wurde und dadurch sich anscheinend ein anderer verändert hat.
Nach meinem Verständnis müsste das in der Kündigungsbestätigung stehen. Denn es entsteht dadurch ein anderer Vertrag, bzw sogar ein teurerer.
Es kann ja nicht heißen "im monat danach kommt die letzte Rechnung" und dann kommt im Monat drauf eine teurere.
In meinen Augen ist CombiCard eine reine Verarshung. Man wird bei der Vertragsunterzeichnung damit geködert, dass es nichts extra Kostet und man es einfach so mitnehmen kann. Schlussendlich zahlt man am Ende dann deswegen noch drauf.
Und da ja auch der "mobil vertrag" gekündigt wurde und nicht explizit nur ein Teil davon versteh ich nicht wie die Combicard weiterläuft
23.12.2017 21:19
@basketdance1 schrieb:
versteh ich nicht wie die Combicard weiterläuft
Das glaube ich Dir mittlerweile sogar.
Viele andere verstehen das schon wie die weiterläuft - ich auch. Ist halt ein separater Vertrag. Und es hilft halt auch nichts - als Erwachene(r) muss man halt auch die Verträge lesen, die man abschließt. Mir wäre das garantiert nicht passiert, dass ich überrascht wäre, dass das ein weiterer Vertrag ist.
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