Umzug - Sonderkündigungsrecht - 3 Monate zahlen, obwohl Produkt nicht verfügbar

Gelöst

Wir ziehen um - an unserem neuen Wohnort ist das von uns genutzte Telekom Produkt, Magenta M Entertainment, leider nicht verfügbar, weshalb wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Nun ist es so, dass das Sonderkündigungsrecht eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsieht, was bedeutet, dass wir bis zum 31.08.2019 weiter ein Produkt zahlen müssen, das wir gar nicht mehr nutzen können. Man mag einräumen, dass die drei Monate Kündigungsfrist ja auch für Wohnungen gelten, dies kann aber bei der derzeitigen Situation am Wohnungsmarkt in Berlin als überholt gelten - man kann froh sein, wenn man überhaupt etwas findet und dann ist es innerhalb von 2-3 Wochen schon so weit, dass man umziehen muss. Wie dem auch sei - wir sind alles andere als erfreut darüber, dass wir weitere drei Monate ein Produkt bezahlen müssen, dass wir gar nicht mehr nutzen können - selbst wenn wir es wollten. 

 

Ich bin mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist, jemanden weiter für ein Produkt zahlen zu lassen, dass er nicht mehr nutzen kann. Bin dankbar über Hinweise, wie ich schon vorher aus dem Vertrag kommen könnte oder ob die Telekom nicht zumindest verpfllichtet werden könnte, uns für die verbleibenden drei Monate eine adäquate Ersatzleistung zukommen zu lassen.

 

Dankschön!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hi @Umzieher ,

 

das ist im TKG genau so geregelt, Dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bei Nichtherstellung eines gleichwertigen Neuanschlußes.

 

Und bevor du weiter jammerst, davor hattest du bei Umzug überhaupt kein Kündigungsrecht, Umzug ist ja deine Entscheidung und nicht die des Providers. Also schon mal ein deutlicher Fortschritt in dem Fall.

 

Gruß

fdi

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hi @Umzieher ,

 

das ist im TKG genau so geregelt, Dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bei Nichtherstellung eines gleichwertigen Neuanschlußes.

 

Und bevor du weiter jammerst, davor hattest du bei Umzug überhaupt kein Kündigungsrecht, Umzug ist ja deine Entscheidung und nicht die des Providers. Also schon mal ein deutlicher Fortschritt in dem Fall.

 

Gruß

fdi

da es der Gesetzgeber so,verfügt hat, ist es wohl rechtlich in Ordnung


@Umzieher  schrieb:

Wir ziehen um - an unserem neuen Wohnort ist das von uns genutzte Telekom Produkt, Magenta M Entertainment, leider nicht verfügbar, weshalb wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.


Alternativ könntet Ihr natürlich im Rahmen eines Umzugs auch das Telekom Produkt auswählen, das am neuen Wohnort verfügbar ist. Dann endet die Zahlung für die alte Wohnung mit der Bereitstellung in der neuen Wohnung.

Das ist eine Telekom Kulanzleistung.

Telekom hilft Team
Hallo @Umzieher,

herzlich willkommen in unserer Community.

Wie bereits @fdi mitgeteilt hat, ist das Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz mit der drei Monate Frist vom Gesetzgeber festgelegt worden.

Ich kann Ihren Standpunkt verstehen, jedoch gäbe es hierzu eine möglich Alternative, die @muc80337_2 netterweise vorgestellt hat.
Falls ein anderes Produkt verfügbar ist, sollten wir uns das gemeinsam anschauen.

Bitte hinterlegen Sie hierzu Ihre Profildaten und geben hier nochmal eine kurze Rückmeldung.

Viele Grüße Esra A.

wie ist das wenn in denn umzugs ort gar keine leitung von der telekom liegt gilt da auch die 3 Monats frist 

ist es denn möglich durch ein anderen anbieter ein anbieter wechsel zu machen  zbs o2 weil die 50mbits leitung haben und telekom nur 367kbits 

Ein Anbieterwechsel ändert nichts an der Vertragslaufzeit.

 


@laesperanza1990  schrieb:

... und telekom nur 367kbits 


Somit gibt es am neuen Ort also doch eine Leitung der Telekom.