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22.05.2019 23:12
Wir ziehen um - an unserem neuen Wohnort ist das von uns genutzte Telekom Produkt, Magenta M Entertainment, leider nicht verfügbar, weshalb wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Nun ist es so, dass das Sonderkündigungsrecht eine dreimonatige Kündigungsfrist vorsieht, was bedeutet, dass wir bis zum 31.08.2019 weiter ein Produkt zahlen müssen, das wir gar nicht mehr nutzen können. Man mag einräumen, dass die drei Monate Kündigungsfrist ja auch für Wohnungen gelten, dies kann aber bei der derzeitigen Situation am Wohnungsmarkt in Berlin als überholt gelten - man kann froh sein, wenn man überhaupt etwas findet und dann ist es innerhalb von 2-3 Wochen schon so weit, dass man umziehen muss. Wie dem auch sei - wir sind alles andere als erfreut darüber, dass wir weitere drei Monate ein Produkt bezahlen müssen, dass wir gar nicht mehr nutzen können - selbst wenn wir es wollten.
Ich bin mir nicht sicher, ob es rechtlich in Ordnung ist, jemanden weiter für ein Produkt zahlen zu lassen, dass er nicht mehr nutzen kann. Bin dankbar über Hinweise, wie ich schon vorher aus dem Vertrag kommen könnte oder ob die Telekom nicht zumindest verpfllichtet werden könnte, uns für die verbleibenden drei Monate eine adäquate Ersatzleistung zukommen zu lassen.
Dankschön!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi @Umzieher ,
das ist im TKG genau so geregelt, Dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bei Nichtherstellung eines gleichwertigen Neuanschlußes.
Und bevor du weiter jammerst, davor hattest du bei Umzug überhaupt kein Kündigungsrecht, Umzug ist ja deine Entscheidung und nicht die des Providers. Also schon mal ein deutlicher Fortschritt in dem Fall.
Gruß
fdi
Hi @Umzieher ,
das ist im TKG genau so geregelt, Dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bei Nichtherstellung eines gleichwertigen Neuanschlußes.
Und bevor du weiter jammerst, davor hattest du bei Umzug überhaupt kein Kündigungsrecht, Umzug ist ja deine Entscheidung und nicht die des Providers. Also schon mal ein deutlicher Fortschritt in dem Fall.
Gruß
fdi
22.05.2019 23:22
da es der Gesetzgeber so,verfügt hat, ist es wohl rechtlich in Ordnung
22.05.2019 23:27
@Umzieher schrieb:
Wir ziehen um - an unserem neuen Wohnort ist das von uns genutzte Telekom Produkt, Magenta M Entertainment, leider nicht verfügbar, weshalb wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.
Alternativ könntet Ihr natürlich im Rahmen eines Umzugs auch das Telekom Produkt auswählen, das am neuen Wohnort verfügbar ist. Dann endet die Zahlung für die alte Wohnung mit der Bereitstellung in der neuen Wohnung.
Das ist eine Telekom Kulanzleistung.
26.05.2019 17:46
11.02.2020 12:40
wie ist das wenn in denn umzugs ort gar keine leitung von der telekom liegt gilt da auch die 3 Monats frist
11.02.2020 12:43
ja
11.02.2020 12:46
ist es denn möglich durch ein anderen anbieter ein anbieter wechsel zu machen zbs o2 weil die 50mbits leitung haben und telekom nur 367kbits
11.02.2020 12:49 Zuletzt bearbeitet: 11.02.2020 12:50 durch den Autor
Ein Anbieterwechsel ändert nichts an der Vertragslaufzeit.
@laesperanza1990 schrieb:... und telekom nur 367kbits
Somit gibt es am neuen Ort also doch eine Leitung der Telekom.
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