Umzug, Sonderkündigungsrecht, da Produkt nicht lieferbar - Leitung frei machen, keine 3 Monate zahlen?

Hallo,

Kurz und Knapp: ziehe um, das Produkt ist am neuen Standort nicht verfügbar, daher Sonderkündigungsrecht mit 3 Monate Frist zum 31.08.2019.

Nun kommt der Nachmieter zum 01.06. und will einen Telekomanschluss. Eine Telekom-Mitarbeiterin sagte mir telefonisch, dass ich somit vorzeitig die Leitung "frei machen" könnte und daher nicht bis zum 31.08.2019 zahlen müsste, sondern bis zum Zeitpunkt, an dem der neue Anschluss für den Nachmieter von mir "frei gemacht wurde".

Heute habe ich nachgefragt. Eine andere Mitarbeiterin erzählt mir was anderes: ich habe bis zum 31.08. zu zahlen.

 

Und warum zum Kuckuck nimmt man für die vozeitige Kündigung des Routers von mir 9,40 Gebühren? Darf ich davon ausgehen, dass ich den Router auch noch bis zum 31.08. zahlen muss?


Was stimmt hier bitte? Und wieso bekomme ich von 2 Personen 2 Geschichten erzählt?

Ich danke schon für Antworten.

Es tut mir Leid, liebe Telekom. Einmal und nie wieder.

 

 

Das ganze ist klar im TKG geregelt. 

 

Vorzeitige Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten, zum Monatsende. 

 

Der Router ist ein eigenständiger Mietvertrag und ist separat zu sehen. Hier hast du einer Mindestmietdauer von 12 Monaten zugestimmt. 

Bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages wird ein Schadensersatz fällig. In Höhe von 50% der offenen Monatsgebühren. 


@komeletkunde1111  schrieb:

 

Es tut mir Leid, liebe Telekom. Einmal und nie wieder.



Dann pass bloß auf und gehe nicht zu den Roten, die haben sogar gerichtlich erstritten, dass die 3 Monate erst mit vollzogenem und nahgewiesenem Umzug beginnen.

 

Was wirklich ist hat dir @Kugic  ja geschrieben, warum du da zuerst eine andere der Telekom bekommen hast ist natürlich merkwürdig und nicht korrekt.

Ich bedanke mich für die Antworten!

Und da ich gefrustet bin, muss ich den hinterherschieben: ich gehe zurück zu "meinem" Anbieter, 1&1! Seit 6 Jahren zuverlässig und keine Mindestvertragslaufzeit. D.h., liebe Telekom, MONATLICH kündbar, denn es gibt so Menschen, die örtlich flexibel sein müssen und auch mal oder zwei Mal umziehen (duh!).

@komeletkunde1111  schrieb:
Und wieso bekomme ich von 2 Personen 2 Geschichten erzählt?

Der Fall scheint relativ einfach: eine der beiden Personen war offenbar schlecht informiert.

Oder Du bist möglicherweise weil zu viel los war an die Geschäftskundenhotline geraten - dort gelten andere Regeln.

 

Es gibt bisweilen m.E. auch im Privatkundenbereich sehr vereinzelt die Variante, dass wenn Du als Umzieher auch am neuen Wohnort einen Telekomanschluss hast/haben wirst und der in Deine bisherige Wohnung Einziehende einen Telekom Festnetzvertrag hat/will, dass dann ein Deal gemacht wird, der aber nicht offengelegt wird hinsichtlich der Details.

Aber das trifft ja für Dich von vorneherein nicht zu wenn Du zu 1und1 wechselst.

Du weisst aber, warum die Gesetzgebung ausgerechnet drei Monate Frist gesetzt hat? In der Regel muss man eben diese auch bei der Kündigung einer Mietwphnung einhalten. Wenn ich also weiss, ich ziehe um - mache ich das momentan drei Monate vorher und kündige zu diesem Zeitpunkt dann auch (wenn Sonderkündigung möglich) Telekom + Wohnung.


@komeletkunde1111  schrieb:
ich gehe zurück zu "meinem" Anbieter, 1&1! Seit 6 Jahren zuverlässig und keine Mindestvertragslaufzeit. D.h., liebe Telekom, MONATLICH kündbar, denn es gibt so Menschen, die örtlich flexibel sein müssen und auch mal oder zwei Mal umziehen (duh!).

Das gibt es übrigens auch bei der Telekom, falls Du Dich mit max. 50 Mbit/s genügst

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https://www.congstar.de/festnetz-internet/

 

 

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@komeletkunde1111  schrieb:
Ich bedanke mich für die Antworten!

Und da ich gefrustet bin, muss ich den hinterherschieben: ich gehe zurück zu "meinem" Anbieter, 1&1! Seit 6 Jahren zuverlässig und keine Mindestvertragslaufzeit. D.h., liebe Telekom, MONATLICH kündbar, denn es gibt so Menschen, die örtlich flexibel sein müssen und auch mal oder zwei Mal umziehen (duh!).

1und1 inverstiert in kein Netzausbau sondern mietet sich (fast) nur ein.

Ich finde da sollte man Netzbetreiber schon Planungssicherheit im Sinne von langen Laufzeit verträgen geben


@Mister Burny  schrieb:

Du weisst aber, warum die Gesetzgebung ausgerechnet drei Monate Frist gesetzt hat? In der Regel muss man eben diese auch bei der Kündigung einer Mietwphnung einhalten.


Hier in München ist es so, dass wenn Du eine andere passende Mietwohnung gefunden hast, dann sagst Du da sofort zu.

Und einen Nachmieter hast Du auch quasi sofort.

@muc80337_2 

München ist aber nur eine kleine Schnittmenge und nicht für ganz Deutschland gültig

 

Davon abgesehen noch einmal der Hinweis auf die Roten, da nützen auch 2 Monate nichts.

 @komeletkunde1111 

ich gehe zurück zu "meinem" Anbieter, 1&1! Seit 6 Jahren zuverlässig und keine Mindestvertragslaufzeit. D.h., liebe Telekom, MONATLICH kündbar, denn es gibt so Menschen, die örtlich flexibel sein müssen und auch mal oder zwei Mal umziehen (duh!).
Das sich 1&1 natürlich auch extra bezahlen lässt, egal ob man dann länger Kunde ist oder nicht. Was soll denn daran besser sein?

@komeletkunde1111  schrieb:
Ich bedanke mich für die Antworten!

Und da ich gefrustet bin, muss ich den hinterherschieben: ich gehe zurück zu "meinem" Anbieter, 1&1! Seit 6 Jahren zuverlässig und keine Mindestvertragslaufzeit. D.h., liebe Telekom, MONATLICH kündbar, denn es gibt so Menschen, die örtlich flexibel sein müssen und auch mal oder zwei Mal umziehen (duh!).

Und warum bist dann von 1&1 weggegangen?

Telekom hilft Team
Hallo @komeletkunde1111,

bedauerlicherweise habe ich Sie telefonisch nicht erreicht: Wann sind Sie am besten erreichbar?

Freundliche Grüße
Benjamin P.

Hallo Benjamin, 

ich war leider in einem Gebiet ohne Netzempfang (noch so ein Thema! :D) und bin jetzt gut erreichbar.

VG

Hallo @komeletkunde1111 ,

 

vielen Dank für die netten Gespräch. Wie bereits besprochen, bleibt es bei dem ursprünglichen Termin , da Ihr Nachmieter bereits einen bestehenden Vertrag hat.

 

Viele Grüße,

 

Tabea Ka.