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18.10.2019 14:06
Hallo, ich habe einen Mietvertrag zum 1.11., kann aber meinen Anschluss nicht zeitgleich mitnehmen, weil mein Vormieter den Anschluss in der von ihm gekündigten Wohnung nicht gekündigt hat. Hinzu kommt, dass auch ich den Anschluss in meiner noch bestehenden Wohnung nicht an den Nachmieter freigeben kann. So wurde es mir gerade klar und deutlich und sehr nett an der Hotline klar gemacht. Wo gibt es denn sowas?? Wieso kann ein Nutzer nicht technisch abgeschaltet werden, wenn er doch im Grunde gar kein Recht an der Steckdose in MEINER neuen Wohnung hat. Und mein Nachmieter guckt ebenfalls dumm aus der Wäsche. Ich lasse ihm ja schließlich nicht meine Geräte da. Das muss doch zu lösen sein!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
18.10.2019 14:11 Zuletzt bearbeitet: 18.10.2019 14:11 durch den Autor
Lässt sich nur lösen wenn in deiner neuen Wohnung ein 2. Anschluss machbar ist.
Solange der einzige Anschluss noch blockiert ist gucken alle die hinterher kommen erst einmal in die Röhre (so wie in deinem Fall du und dein Nachmieter).
18.10.2019 14:12
18.10.2019 14:13 Zuletzt bearbeitet: 18.10.2019 14:14 durch den Autor
@anna.orban1902 schrieb:
Wieso kann ein Nutzer nicht technisch abgeschaltet werden,
Weil er einen Vertrag hat und der muss von beiden Seiten erfüllt werden, sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter.
Die Telekom kann nicht einfach einen laufenen Anschluss (ggfs, sogar noch von einem anderen Anbieter) abklemmen.
18.10.2019 14:47
@CobraCane schrieb:
@anna.orban1902 schrieb:Wieso kann ein Nutzer nicht technisch abgeschaltet werden,
Weil er einen Vertrag hat und der muss von beiden Seiten erfüllt werden, sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter.
Die Telekom kann nicht einfach einen laufenen Anschluss (ggfs, sogar noch von einem anderen Anbieter) abklemmen.
Naja. es stellt sich die Frage nach dem Erfüllungsort. Dieser ist die gemietete Räumlichkeit, zu der der Kunde Zugang hat und zugangsberechtigt ist.
Ich kann ja als Kunde auch keinen Anschluss bestellen für eine Wohnung zu der ich keinen Zugang / keine Zutrittsberechtigung habe.
Der Vormieter hat ja überhaupt keine Möglichkeit mehr, die Leistung am alten Erfüllungsort in Empfang zu nehmen und zu nutzen. Eine Rufumleitung / Anrufweiterschaltung kann im "Amt" erfolgen.
So wie es jetzt ist, scheint es formaljuristisch möglich, technisch gesehen ist es aber Unsinn.
Strom bekommt ja der neue Mieter auch geliefert, Gas und Wasser ebenso.
18.10.2019 15:51
Mag zwar alles sein dass der alte Mieter nicht mehr in die Räumlichkeiten kommen kann usw.
Das interessiert aber keinen der Anbieter, weder die Telekom noch die ganzen anderen Anbieter die sich auf den APL schalten.
Für die gilt:
Kunde hat Vertrag gemacht, also liefern wir, egal ob er ihn nutzen kann oder nicht.
Selbst wenn man der Telekom anbietet dass man die komplette Restlaufzeit auf einen Schlag bezahlt stellt man sich quer und beruft sich auf die Erfüllung des Vertrages. Hab ich selbst oft genug hier gelesen.
Schön ist was anderes.....
18.10.2019 16:41
Ja, den Anschluss in der von mir gemieteten Wohnung, wozu er nicht einmal Zugang hat. Und umgekehrt kann ich auch nicht sagen, dass ich auf den Anschluss in meiner dann nicht mehr bewohnten Wohnung verzichten möchte. Wo ist da die Logik?
18.10.2019 16:44
Hallo Nico,
ich habe im Moment die Kundennummer nicht zur Hand. Telefonnummer ist drin.
Viele Grüße
Anna
18.10.2019 17:27
19.10.2019 12:47
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