Umzug und Kündigung weil Telekom am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.

Gelöst

Ich habe meinen Anschluß seit über 20 Jahren bei der Telekom, zahlte monatlich 65 Euro für Festnetz und Internet. Mobiltelefon auch nochmal 55 Euro monatlich. Nun wollte ich mit der Telekom umziehen, da ich der Meinung bin, dass die Telekom als ehemaliger Staatbetrieb auch überall verfügbar ist. Angerufen, Blab, die Gegend wird nicht versorgt von der Telekom. Sonderkündigungsrecht kann man einräumen, aber eigentlich ja nicht, meinete die unfreundlichste Dame der Telekom am Telefon, aber bei mir ja 4 Monate! Weil ich am 1. April angerufen habe und gebeten habe, dass die Telekom mir in der neuen Wohnung die Leitung wieder zur Verfügung stellt. Nun zahlen bis 31.07. also 4 Monate... für nix. Das darf und kann nicht sein! Auf Rückfragen und Reklamationen wird weder geantwortet noch in irgendeiner weiße Reagiert. Man hat ja das Gesetz auf seiner Seite und nen Kunden, der sowieso aus der Kartei versachwindet, also war Kulanz ode rentgegenkommen? Ich werde wohl künftig vorher prüfen, ob die Telekom am Wohnort die Leitung anbietet und deshalb dann dort nicht hin ziehen.

Schade liebe Telekom, mich verliert ihr so als Kunden, der jeden Monat 120 Euro geblecht hat.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@RudiBerger1

Die Telekom ist im Recht, wenn du umziehst und die Telekom kann am neuen Standort nicht liefern, so musst du 3 Monate ab Auszugsdatum die Grundgebühren ohne Gegenleistung weiter zahlen. Denn die Telekom hätte ihren Vertrag am bisherigen Standort erfüllt, du als Kunde möchtest ja aus dem Vertrag. 

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@RudiBerger1  schrieb:

Ich habe meinen Anschluß seit über 20 Jahren bei der Telekom, zahlte monatlich 65 Euro für Festnetz und Internet. Mobiltelefon auch nochmal 55 Euro monatlich. Nun wollte ich mit der Telekom umziehen, da ich der Meinung bin, dass die Telekom als ehemaliger Staatbetrieb auch überall verfügbar ist. Angerufen, Blab, die Gegend wird nicht versorgt von der Telekom. Sonderkündigungsrecht kann man einräumen, aber eigentlich ja nicht, meinete die unfreundlichste Dame der Telekom am Telefon, aber bei mir ja 4 Monate! Weil ich am 1. April angerufen habe und gebeten habe, dass die Telekom mir in der neuen Wohnung die Leitung wieder zur Verfügung stellt. Nun zahlen bis 31.07. also 4 Monate... für nix. Das darf und kann nicht sein! Auf Rückfragen und Reklamationen wird weder geantwortet noch in irgendeiner weiße Reagiert. Man hat ja das Gesetz auf seiner Seite und nen Kunden, der sowieso aus der Kartei versachwindet, also war Kulanz ode rentgegenkommen? Ich werde wohl künftig vorher prüfen, ob die Telekom am Wohnort die Leitung anbietet und deshalb dann dort nicht hin ziehen.

Schade liebe Telekom, mich verliert ihr so als Kunden, der jeden Monat 120 Euro geblecht hat.


Ich kenne niemanden, der die Verfügbarkeit nicht vorher prüft.

 

Wende dich ruhig mal an deinen Rechtsanwalt, der wird dir genau die Aussage der Telekom bestätigen. Generell sind es 3 Monate, ich denke mal da wurde aufgerundet!?!?

 

Und im Übrigen ist es Aufgabe des Eigentümers des Hauses, einen APL zu beantragen, wenn dieser das nicht gemacht hat musst du hatl auf Kabel (falls vorhanden), LTE oder SAT ausweichen.

 

VG

@RudiBerger1 

So richtig nachvollziehen kann ich deinen Beitrag leider nicht, weil die Daten irgendwie nicht passen.

Aber sicherlich ein Telekommitarbeiter, der Einsicht in deine Kundendaten hat.

Wenn Du Hilfe und eine Antwort vom @Telekom hilft Team willst, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.

Lösung

@RudiBerger1

Die Telekom ist im Recht, wenn du umziehst und die Telekom kann am neuen Standort nicht liefern, so musst du 3 Monate ab Auszugsdatum die Grundgebühren ohne Gegenleistung weiter zahlen. Denn die Telekom hätte ihren Vertrag am bisherigen Standort erfüllt, du als Kunde möchtest ja aus dem Vertrag. 

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html. 

Es geht doch darum, dass sich die Telekom unberechtigt bereichert, ohne was dafür zu tun. Und sich noch auf den Gesetzgeber berufen, ich würde mich schämen, wenn ich von anderen Leuten Geld kassieren würde für nichts!


@RudiBerger1  schrieb:

Es geht doch darum, dass sich die Telekom unberechtigt bereichert, ohne was dafür zu tun. Und sich noch auf den Gesetzgeber berufen, ich würde mich schämen, wenn ich von anderen Leuten Geld kassieren würde für nichts!


Und wenn du jetzt deine Wohnung kündigst, beschwerst du dich bei deinem Vermieter auch, dass dieser selbige erst in 3 Monaten akzeptiert oder wie?

 

VG

Ich wollte nicht aus dem Vertrag, sondern wollte, dass die Telekom weiter liefert! Aber unser Gesetzgeber stützt solche Methoden ja, leider. Die Telekom ist der Nachfolger der Post, die hatten zu Postzeiten alle und überall Leitungen.

@RudiBerger1 

Du meinst also die Telekom ist Schuld daran, dass du umziehst.!?

So froh dass du nicht früher umgezogen bist, bis Mai 2012 hättest  du dein Vertrag sogar bis zum Ende der regulären Laufzeit bezahlen müssen.Überrascht


@RudiBerger1  schrieb:

Ich wollte nicht aus dem Vertrag, sondern wollte, dass die Telekom weiter liefert! Aber unser Gesetzgeber stützt solche Methoden ja, leider. Die Telekom ist der Nachfolger der Post, die hatten zu Postzeiten alle und überall Leitungen.


Tja und der Wähler wollte, dass das Monopol aufgehoben und der Staatsbetrieb Deutsche Bundespost zerschlagen wird, damit der Kunde durch Konkurrenz besser gestellt ist.

In vielen Fällen hat das funktioniert, aber nicht in allen Fällen, wie du gerade feststellen darfst.


@RudiBerger1  schrieb:

Ich wollte nicht aus dem Vertrag, sondern wollte, dass die Telekom weiter liefert! Aber unser Gesetzgeber stützt solche Methoden ja, leider. Die Telekom ist der Nachfolger der Post, die hatten zu Postzeiten alle und überall Leitungen.


Was für Methoden "stützt" der Gesetzgeber? Dass du umziehst???

Und wenn die  Regierung das untersagt, gibts nen neuen Beitrag in der Bundestag-Community?

 

Wenn dein bisheriger Anschluss nicht an der neuen Adresse verfügbar ist, dann kann ich dir Frustration verstehen, aber das ändert auch nix an den Tatsachen. Deshalb erzähl mal lieber was du willst dun brauchst, dann kann man dir helfen.

 

VG

 

Telekom hilft Team
Guten Abend @RudiBerger1,

es tut mir leid, das hier offenbar die Kommunikation nicht wirklich optimal bei meinen Kollegen in der Hotline gelaufen ist. Traurig
Grundsätzlich kann ich die Aussage aber bestätigen.
Wenn aufgrund von Nichtverfügbarkeit ein Umzug nicht möglich ist, gewähren wir ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten nach den Regelungen des TKG.

Sollte es aufgrund eines Missverständnis zu einer Kündigungsfrist von 4 Monaten gekommen sein, dann schaue ich mir den Auftrag natürlich gerne an.
Dafür hinterlege bitte einmal deine Rückruf- und Kundennummer innerhalb deines Profils unter http://bit.ly/Kundeninfos

Gib mir anschließend kurz Bescheid, wenn du die Daten gespeichert hast, dann schaue ich mir den Auftrag direkt an.

Viele Grüße und einen schönen Abend
Andrea B.

@RudiBerger1  schrieb:

Umzug und Kündigung weil Telekom am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.


Damit ist doch eigentlich alles gesagt.

Da ist halt ein anderer Anbieter zuständig.

 

Du tust gerade so, als ob die Telekom der Einzige Anbieter wäre.

 

 

 

 

 

@RudiBerger1
Dann zieh halt nicht um!
Der Anschluss funktioniert bis zum Kündigungsdatum da, wo es zwischen dir und der Telekom vereinbart wurde.
Punkt, Ende und aus.

 

4 Monate .. naja der laufende Monat + 3 - so wie es im Gesetz steht.

April + 3 Monate ... Mai, Juni, Juli .. also gekündigt zum 31.07.2019.


@RudiBerger1  schrieb:

Ich wollte nicht aus dem Vertrag, sondern wollte, dass die Telekom weiter liefert! Aber unser Gesetzgeber stützt solche Methoden ja, leider. Die Telekom ist der Nachfolger der Post, die hatten zu Postzeiten alle und überall Leitungen.


Um eine Leitung geht es ja gar nicht, sondern um bestimmte Eigenschaften dieser Leitung - nämlich die große Datenmengen über DSL übertragen zu können. Die Leitungen die da mit einiger Sicherheit liegen, sind vermutlich von der Post - soviel mal dazu!

 

Das die Telekom in dem Gebiet nicht "versorgt" wie du schreibst, liegt evtl schlicht daran, dass bestimmte Verfahren nur von EINEM Anbieter ausgebaut werden KÖNNEN. Den entsprechenden Zuschlag bekommt der Provider von der BNA.

 

Außerdem gibt es halt noch die Frage der Wirtschaftlichkeit. Wenn es 50.000€ kostet dir einen Anschluss zu schalten, dann wirst du diese Kosten halt in deinem Leben nie mehr über den Tarif erwirtschaften. 

 

Und dass du noch drei Monate zum Monatsende bezahlen musst, liegt einfach daran, dass DU umziehst und somit der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann. Im übrigen zählt bei anderen Providern diese Frist ab dem Tag des Umzugs, bei der Telekom ab dem Tag der Meldung.

 

 

Gelöschter Nutzer

@RudiBerger1  schrieb:

Es geht doch darum, dass sich die Telekom unberechtigt bereichert, ohne was dafür zu tun. Und sich noch auf den Gesetzgeber berufen


Ja, wo kommen wir denn hin, wenn sich auf geltendes Recht berufen wird?!

 

Die Telekom legt das Gesetz übrigens zu Gunsten des Kunden aus, indem sie das Datum der Meldung des Umzugs als maßgeblich für den Beginn der Kündigungsfrist ansieht. Andere Anbieter und leider mittlerweile auch das ein oder andere Gericht sehen das anders.