Umzug

Gelöst

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe erst vor kurzem einen Neuanschluss bekommen. Wechsle aber die Wohnung im gleichen Haus zum 1.12.19 da ich kurzfristig das Angebot der größeren Wohnng bekommen habe.

Den Umzugsservice habe ich heute beauftragt.

Ich war nur etwas überrascht das ich jetzt wieder die 69,95 € Euro Anschlussgebühren zahlen muss.

Lässt sich da kulanter weise etwas machen oder ist das generell ausgeschlossen?

 

Ich wäre hier jedenfalls dankbar.

 

MfG, Michael Lunkewitz

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

@michaellunkewitz 

Für jeden Umzug wird die in der Preisliste festgelegte Kostenpauschale berechnet.

Die Betonung liegt auf Pauschale!

Würde der tatsächliche Kostenaufwand berechnet, wäre der Betrag bestimmt viel höher.

Immerhin muß ja ein Techniker mit seinem Fahrzeug vor Ort und den Anschluß im APL umklemmen.

Außerdem müssen im Hintergrund administravie Arbeiten erledigt werden, damit dein Anschluß bei einer späteren Störung auch gefunden werden kann.

Erledigst du für deinen Arbeitgeber aus Kulanz Arbeiten ohne Bezahlung!?

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo @michaellunkewitz,

 


@michaellunkewitz  schrieb:

Ich habe erst vor kurzem einen Neuanschluss bekommen. Wechsle aber die Wohnung im gleichen Haus zum 1.12.19 da ich kurzfristig das Angebot der größeren Wohnng bekommen habe.

Den Umzugsservice habe ich heute beauftragt.

Ich war nur etwas überrascht das ich jetzt wieder die 69,95 € Euro Anschlussgebühren zahlen muss.

Lässt sich da kulanter weise etwas machen oder ist das generell ausgeschlossen?


willkommen in der Community und herzlichen Glückwunsch zur größeren Wohnung. Der Umzugsservice kostet 69,95 € - damit sind ja auch Arbeiten verbunden (ggf. Schaltarbeiten, etc. - die nicht auf Anhieb sichbar sind). Dass das so kurzfristig auf einander folgt, ist zwar ärgerlich, aber ändert leider am Preis nichts. Fröhlich

 

VG

Peuki

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo @michaellunkewitz,

 


@michaellunkewitz  schrieb:

Ich habe erst vor kurzem einen Neuanschluss bekommen. Wechsle aber die Wohnung im gleichen Haus zum 1.12.19 da ich kurzfristig das Angebot der größeren Wohnng bekommen habe.

Den Umzugsservice habe ich heute beauftragt.

Ich war nur etwas überrascht das ich jetzt wieder die 69,95 € Euro Anschlussgebühren zahlen muss.

Lässt sich da kulanter weise etwas machen oder ist das generell ausgeschlossen?


willkommen in der Community und herzlichen Glückwunsch zur größeren Wohnung. Der Umzugsservice kostet 69,95 € - damit sind ja auch Arbeiten verbunden (ggf. Schaltarbeiten, etc. - die nicht auf Anhieb sichbar sind). Dass das so kurzfristig auf einander folgt, ist zwar ärgerlich, aber ändert leider am Preis nichts. Fröhlich

 

VG

Peuki

Lösung

@michaellunkewitz 

Für jeden Umzug wird die in der Preisliste festgelegte Kostenpauschale berechnet.

Die Betonung liegt auf Pauschale!

Würde der tatsächliche Kostenaufwand berechnet, wäre der Betrag bestimmt viel höher.

Immerhin muß ja ein Techniker mit seinem Fahrzeug vor Ort und den Anschluß im APL umklemmen.

Außerdem müssen im Hintergrund administravie Arbeiten erledigt werden, damit dein Anschluß bei einer späteren Störung auch gefunden werden kann.

Erledigst du für deinen Arbeitgeber aus Kulanz Arbeiten ohne Bezahlung!?

" Erledigst du für deinen Arbeitgeber aus Kulanz Arbeiten ohne Bezahlung!?"

 

... allerdings, und das sogar ehrenamtlich für Demenzerkrankte.

Mit solchen Äusserungen kann ich nichts anfangen.

Vielleicht sollte Ihr Arbeitgeber mal überlegen ob er Sie weiterbeschäftigt wenn Sie nur das nötigste machen.

 

Damit ist der Fall für mich erledigt. Normale Antwort hätte auch gereicht.


@michaellunkewitz  schrieb:

" Erledigst du für deinen Arbeitgeber aus Kulanz Arbeiten ohne Bezahlung!?"

 

... allerdings, und das sogar ehrenamtlich für Demenzerkrankte.

Mit solchen Äusserungen kann ich nichts anfangen.

Vielleicht sollte Ihr Arbeitgeber mal überlegen ob er Sie weiterbeschäftigt wenn Sie nur das nötigste machen.

 

Damit ist der Fall für mich erledigt. Normale Antwort hätte auch gereicht.


Du machst ein Ehrenamt aus Kulanz!?

Mein Arbeitgeber hat mich 42 Jahre lang zur vollsten gegenseitiger Zufriedenheit beschäftigt und danach in den Ruhestand verabschiedet.

Damit ist der Fall nun auch für mich erledigt.

 

Moin @michaellunkewitz !

 


@michaellunkewitz  schrieb:

Vielleicht sollte Ihr Arbeitgeber mal überlegen ob er Sie weiterbeschäftigt wenn Sie nur das nötigste machen.

 

Damit ist der Fall für mich erledigt. Normale Antwort hätte auch gereicht.


Auch wenn es draußen schon recht herbstlich aussieht, brauchen wir uns hier doch nicht gegenseitig ins Gemüt zu regnen. Es ist ein schönen Sonntag und lasst uns doch alle den Ball halten. Fröhlich

 

Zurück zum Thema: Ist noch was für dich offen geblieben?

 

Greetz

Stefan D.