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16.03.2019 11:25
Ich muß mich doch über diesen öffentlich Weg bei ihnen Herr Höttges beschweren da man der Telekom leider anders nicht bei kommt.
Ich spreche im Namen einer 80 jährigen Frau die über 500€ aussenstände durch solch einen Vauxpass hat.
1. Die kontrollen zum abgleich SEPA-Mandat zu Kontoinhaber lassen zu Wünschen übrig. Aus diesem Grund werden Buchungen durchgeführt die nicht dem richtigen Schuldner zugewiesen sind.
2. Erreichbarkeit der Hotline in solchen Fällen ist faktisch nicht gegeben. Wenn sie mal ihre eigene Hotline anrufen müssten.... Jeder Mann/Frau/Divers der Vorstand werden will sollte im Einstellungstest 5 Telefonate und das schreiben einer e-Mail (ohne vorhandene Vertragsdaten) als ASSESSMENT gestellt bekommen!!
a) wenn man das System ausgetrickst hat werden Wartezeiten von 2h und mehr angekündigt ohne die Möglichkeit des Rückrufagenten
b) Systemzugang nur mit Telefonnummer das Vertrages den man nicht hat (auf Kontoauszügen ist nur das Kundenkonto ausgewiesen)
c) Ich stelle Inegtität und Compliance in Frage da die "zukünftigen" Kunden und die Bestandskunden subjektiv mit unterschiedlichen Maßstab betrachtet werden.
d) Mitarbeiter in mehreren Shops glänzen durch, ähnlich"in so einem Fall können wir auch nicht helfen bitte wenden sie sich an die Hotline"
e) Mitarbeiter im Chat geben zusagen die nicht eingehalten werden, ähnlich"wir kümmern uns drum Vorgang wird abarbeitet und sie bekommen eine schriftliche Bestätigung"
f) wenn ich mit den eingenen Festnetzvertragsdaten nach 2h jemanden an der Strippe habe kann der mir im Fall eines fermden Mobilvertrages nicht helfen und hängt mich (ohne Zeitansage oder Limit) in die Mobilfunkwarteschlange.
3. Allgemeine Erreichbarkeit:
a) die Kontaktaufnahme über e-Mail ist praktisch nicht möglich da es keine öffentliche Adresse gibt!!
b) Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ist nicht möglich ohne die Vertragsdaten.
c) das ALLER wichtigste ist das Feedback für den Kunden. Es gibt wenn man denn Unterlagen, wie z.B. Scans von Kontoauszüge einreichen kann, kein Feedback ob die Mail/Kontaktformular angekommen oder in Arbeit gestellt wurde. (hier würde ein simple automatische e-Mail schon reichen)
4. gefühlt bereichert sich die Telekom auf diesem Wege da mit SICHERHEIT die Rechtsabteilung bei dem zweiten beteiligten Kunden die ausstehenden 13 Monatsbeträge einklagt aber auf der der Seite des geschädigten Kunden keine Regulierung erfolgt..
5. im Rahmen der DSGVO sind dem geschädigten ohne die Mitwirkung und das Feedback der Telekom die Händegebunden da es sich immer um die Daten dritter handelt (soll heißen der Kunde hat keine Möglichkeit hier selbst etwas zu bewegen...)
GRuß
Carsten
i. A. von Gerda
Gelöst! Gehe zu Lösung.
16.03.2019 11:37 Zuletzt bearbeitet: 16.03.2019 11:39 durch den Autor
@carsten.fromhage schrieb:Ich muß mich doch über diesen öffentlich Weg bei ihnen Herr Höttges beschweren [...]
Kurz gefaßt:
Viel Text, hohe Zeitverschwendung und keine Rechtswirksamkeit.
Willkommen in der Kunden-helfen-Kunden Welt.
16.03.2019 11:48 Zuletzt bearbeitet: 16.03.2019 11:49 durch den Autor
Moin @carsten.fromhage,
ich halte es zwar nicht für völlig ausgeschlossen, dass Tim H. (so müsste er ja dann hier heißen) hier ab und an mal mitliest, aber im Rahmen dieses Forums kannst du eher erwarten, dass ein "normaler" Telekom-Angestellter versucht sich mit deinem Problem zu befassen.
Leider besteht dein Post zu 95% aus Systemkritik und nur zu 5% aus Beschreibung des Problems. Bereits der erste Punkt macht mich stutzig. Wie sind denn die falschen SEPA-Daten überhaupt ins System gekommen? Hat "Gerda" sie nicht richtig weitergegeben? Und dass du keine Auskunft zu anderer Leute Verträgen bekommst, halte ich jetzt auch erstmal für richtig.
Wie auch immer, wenn dir hier jemand konkret helfen soll, müsstest du zumindest mal eine Kundennummer aus diesem Vorgang und eine Rückrufnummer an der dafür vorgesehenen Stelle deines Profils eintragen. Es sollte sich dann innerhalb von wenigen Tagen jemand vom Team melden.
ER
16.03.2019 11:52 Zuletzt bearbeitet: 16.03.2019 12:00 durch den Autor
was für ein Dünnpfiff
mehr fällt mir dazu nicht ein!
nach dem lesen, weiß man weniger als vorher was eigentlich das Problem ist
16.03.2019 11:54
Naja — wenn bereits eine Vorstandsbeschwerde eingereicht wurde, (wovon ich nach diesem Text mal
ausgehe) wird der Sachverhalt hier im Forum sowieso ins Leere laufen.
16.03.2019 13:30
@carsten.fromhage schrieb:Ich spreche im Namen einer 80 jährigen Frau die über 500€ aussenstände durch solch einen Vauxpass hat.
i. A. von Gerda
500€ in welcher Form?
steht "nur" das Inkasso vor der Türe oder schon der Gerichtsvollzieher mit Titel, oder sind wir noch bei der Rechnung.
Auf der Rechnung müssen Kontaktdaten stehen, beim Inkasso ebenfalls >> einschreiben rückschein
und wenn es der Gerichtsvollzieher ist dann ist schon sehr viel Kommunikation schiefgelaufen.
Und wenn die gute Dame bereits per Überweisung gezahlt hat, ist das als eingeständniss zu sehen, sollte es nur fälschlicherweise vom Konto gebucht sein, lässt sich dies einerseits durch schriftliche Form erst einmal klären oder durch Rückbuchung durch die Bank veranlassen.
Wie ich gerade so lese nur eine Kontoauszug... sehr merkwürdig.
"Wurde von Ihrem Bankkonto eine unberechtigte Lastschrift abgebucht, so haben Sie für eine Rückbuchung grundsätzlich 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung Zeit. Handelt es sich um eine rechtswidrige Abbuchung, so stehen Ihnen sogar 13 Monate für eine Rückbuchung zur Verfügung."
und als Kontoinhaber muss man seine Konten in regelmäßigen abständen kontrollieren, 4 Wochen ist ein üblicher wert, im Regelfall erhält man seitens der Bank nach spätestens 6 Monaten einen neuen Kontoauszug, alles was also länger als 12 monate her ist, wird auch schwer zurückzuholen sein.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ^^ diese Information gehört zur allgemeinbildung Bankwesen. Solte also schriftlich auf dem RICHTIGEN weg sich nicht's erfüllen gehen Sie zu einem Rechtsanwalt ihres vertrauens.
16.03.2019 14:27
Weniger ist oft mehr - diese Worte treffen auf deinen Beitrag zu. Um was es geht kann man auch nur vermuten.
Befüll mal das Profil, damit ein Team-Mitglied mit dir Kontakt aufnimmt, zumindest um sich den Sachverhalt anzuhören.
Vertreten kann man jemanden nur, wenn man eine Vollmacht hat.
Und der CEO einer großen Firma hat anderes zu tun als unverständliche Beiträge zu lesen oder gar zu interpretieren.
16.03.2019 16:46
@CyberSW schrieb:
- Fehlende Vollmacht daher irrelevant.
- Falscher Ansprechpartner da für euch der Kundenservice zuständig ist, also bei www.telekom.de/kontakt melden und nicht beim Vorstand, der für die Konzernleitung zuständig ist. Der macht keinen Kundenservice.
- Kann passieren, deswegen schaut ja auch der Kunde was auf seinem Konto passiert.
- Sowohl die Hotline geht direkt ran als auch www.telekom.de/kontakt lässt sich aufrufen - Punkt also nicht nachvollziehbar.
Die Unterpunkte A-F sind hierbei ebenfalls nen Witz und nicht nachvollziehbar.- Das Kontaktformular gibt sofort automatisch Feedback, wenn bei euch irgendwas nicht stimmt, bitte den E-Mail Provider fragen.
- § 187 StGB Verleumdung
- Was du da mit der DSGVO willst, ist absoluter quatsch. Der 1. Ansprechpartner ist die Bank, da kann man die SEPA Lastschriften erstmal zurückziehen. Der Rest wird dann schriftlich gelöst, dazu brauchst du keinerlei DSGVO kram - ABER - alles was DU zu dem Anliegen machst, ist ohne Vollmacht eh Schall und Rauch.
20.03.2019 16:12
20.03.2019 20:15
Ich habe mir erlaubt, die Marke mit der Aufschrift "Lösung" woanders hinzulegen.
20.03.2019 20:18
@carsten.fromhage schrieb:
In solchen Fällen ist es nicht möglich sinnvoll durch die Hotlinekaskade(Automat) oder das Kontaktformular zu dringen da man die Kundendaten nicht hat.
Wenn ein Kunde sein Anliegen klären möchte hat er auch Kundendaten, ganz einfach und logisch.
Was soll denn der Support machen? Der könnte nur ganz allgemeine Aussagen treffen und die willst du ja auch nicht hören.
Man kann sicherlich der Telekom und ihrem Support reichlich vorwerfen, aber dass der Kundendienst die Kundendaten benötigt um zu einem bestimmten Vorgang Auskunft geben zu können ist doch logisch und gar nicht anders möglich.
20.03.2019 22:34
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