Vertrag

Gelöst

Ich habe am 31.08.2018 Telefonisch ein Vertrag Verlängert um 2 Jahren. Die Konditionen (So auch auf der aufnahmen und zugestimmt) Waren der AVM Fritz Box 7590 für einmalig ca. 120€ (Gekauft) der MagentaZuhause L mit EntertainTV Plus + dem MR 410 für 34,88€ 2 Jahre lang. Ich habe während der Aufnahme nachgefragt das dieser Preis von rund 35 im Monat 2 Jahre gilt was auch bestätigt wurde. Somit sollte der Preis auch so bleiben. Nun wurde der Preis aber ohne meine zustimmung oder änderung der konditionen auf 49,04€ Erhöht. 

 

Was natürlich nicht mit dem von mir zugestimmten Vertrag übereinstimmt. Weder Schriftlich noch per Aufnahm habe ich die änderung zu den neuen Preisen zugestimmt. Ich habe auch entsprechend am 31.08.2018 eine Auftragsbestätigung per PDF bekommen das ab dem 01.07.2019 bis zum 01.07.2020 der Preis von 34,88€ im Monat vereinbart wurde. 

 

Nun bitte ich dies Nachzuprüfen und zu klären da ich nicht bereit bin den Mehrbetrag zu zahlen. Dies hab ich weder zugestimmt noch eine unterschrift zu geleistet habe womit dies nicht gültig ist. Sollte dies nicht zu klären sein werde ich meinem Anwalt beauftragen den Mitschnitt zum Vereinbarten Vertrag zu Beantragen und entsprechend zu Prüfen.

4 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @Jerry227

lt. dem Kundenkontakt von 2018 wurde für ein Jahr der niedrigere Preis von 29,95 Euro / Monat vereinbart. Das ist auch in beiden Auftragsbestätigungen nachzulesen, die Sie erhalten haben. Die beiden Auftragsbestätigungen unterscheiden sich nur im Beginn der Vertragslaufzeit. In dem einem starten die 29,95 Euro zum 14.09.2018, im anderen zum 1.07.2019. Jeweils nur für ein Jahr. Sie haben seit dem 14. 08. 2018 die 29,95 Euro bezahlt, die nun auf den höheren Preis umgesprungen ist für das restliche Jahr umgesprungen ist.

In diesem Beitrag vom 17. September 2018 in einem anderen Thread wußten Sie das auch noch:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Tarif-MagentaZuhause-L-mit-EntertainTV-Plus-auf-...

"Ich habe seid dem 14.09.18 eine Vertragsverlängerung mit einer gewissen rabattierung für das 1 Jahr bekommen (30€ Monatlich).
Den Vertrag habe ich vor nicht ganz 3 Wochen verlängert und am 14 .09 wurde er dann geschaltet"

Viele Grüße

Jürgen Wo.

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Lösung

So mal als kleiner Beitrag dass du hier ziemlich viel falsches Zeug erzählst:

Du selbst hast hier im Forum geschrieben dasss du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast der im ersten Jahr eine reduzierte Grundgebühr enthält und ab dem 14.09.2018 läuft.

 

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Tarif-MagentaZuhause-L-mit-EntertainTV-Plus-auf-...

 

So viel zu deiner Glaubwürdigkeit. Hast wohl verpennt dass du das schon öffentlich gemacht hast was damals war.

So was gehört auf jeden Fall ins Fernsehen unter der Rubrik: Verstehen Sie Spaß.

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@Strausenmaker  schrieb:

Kleiner Tipp: Verbraucherzentrale. Die beraten dich dahingehend auch und sind meistens erheblich günstiger.



Nein, nein, unbedingt zum Anwalt, wenn soll es richtig wehtun Zwinkernd

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@Jerry227  schrieb:

Das war mein Fehler man sollte natürlich die richtige PDF nehmen entschuldige mein fehler seh ich ein 😄 hier nun aber ohne den daten.


Hi, die Sache ist doch ganz klar:

die AB vom 31.08 war ein Auftrag beginnend am 01.07.2019 !!! Dann hättest du halt die regulären 12 Monate die Vergünstigung bekommen bis zum 01.07.2020!

Jetzt stellt sich die Frage, was du dann vom 31.08.18 bis zum 01.07.19 gemacht hättest? Da wäre dann dein alter Vertrag (falls vorhanden) weitergelaufen und die Umstellung wäre nach Beauftragung halt erst ein Jahr später am 01.07.19 gewesen.

 

Die darauffolgende AB ist im Prinzip exakt dieselbe mit den 12 Monaten Vergünstigungen, nur dass die Umstellung halt knapp ein Jahr vorher am 14.09.18 schon gewesen ist.

 

Wenn du Entertain also schon letztes Jahr haben wolltest, macht die spätere AB wesentlich mehr Sinn. 24 Monate Vergünstigungen gibt es offensichtlich bei keiner der beiden.

 

VG

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Du möchtest einer der größten Verträge L Plus mit allem Zip un Zap für 35€ im Monat für zwei jahre?

 

Schau doch mal auf die Preisliste rein, da wirst Du staunen......

Mit dem RA würde ich nochtmals überlegen? Kosten auch Geld.... und das Ergebnis ist...... es wird Dir nicht gefallen........ 

 

@Jerry227 

Wenn der Preis nicht mit den vereinbarten Konditionen übereinstimmt, bleibt dir nur, den telefonisch geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Die schriftliche Widerrufs-Belehrung und Erklärung sollte deiner Auftragsbestätigung beigelegen haben.

Nach dem Widerruif bist du dann wieder so gestellt, wie vor dem Vertragsverlängerung.

Natürlich mußt du dann auch die Fritzbox wieder zurückgeben und bekommst das Geld dafür zurück.

Der Vertrag wurde vor 1 Jahr verlängert und im Telefon Mitschnitt wurde das auch ganz genau so erklärt und aufgenommen und von mir sogar am telefon während der Aufnahme nochmals nachgefragt das der Preis von 35€ für ganze 2 Jahre gilt was mit Ja bestätigt wurde. Dadurch das der Vertrag nun aber nach 1 Jahr erhöht wurde (was so nicht  beim abschluss des Vertrages NICHT zugestimmt wurde) Kann ich dem ja nicht wiederrufen. (14Tage wiederrufsrecht nur) Die Konditionen waren auch zu gut um wahr zusein 2 Jahre 35€ daher habe ich auch während der Aufnahme deutlich gefragt ob dies Korrekt ist nachdem auch vom Mitarbeiter das s o genannnt wurde. Daher habe ich mich während des Abschlusses doppelt abgesichert. Per Telefon heist es aber nun nein das ist nich der fall Ich solle eine beschwerde einreichen. Was ich nun hier mache.


@Ludwig II  schrieb:

Wenn der Preis nicht mit den vereinbarten Konditionen übereinstimmt, bleibt dir nur, den telefonisch geschlossenen Vertrag zu widerrufen..


Die AB aus August 18 soll die Konditionen wie beschrieben beinhalten.

Wenn es dir nicht passt mach nen Widerruf und gut ist.

Dein Anwalt wird ebensowenig wie du an diesen Mitschnitt kommen um dann die Telekom dazu zu zwingen dir diese Wunschpreise für 2 Jahre zu gewähren.

Darf manFragen wieso nicht der Mitschnitt dient doch zur bezeugung beider seiten wdas ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn kein Mitschnitt vorhanden ist ist auch kein Vertrag zustande gekommen womit auch weder eine Zahlung noch eine Leistung erbracht werden muss.


@Jerry227  schrieb:

Darf manFragen wieso nicht der Mitschnitt dient doch zur bezeugung beider seiten wdas ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn kein Mitschnitt vorhanden ist ist auch kein Vertrag zustande gekommen womit auch weder eine Zahlung noch eine Leistung erbracht werden muss.


Widerruf diesen Auftrag und dann hast du genau das was du davor hattest (was du dann auch bezahlen musst denn du hast es ja vertraglich vereinbart)

Oder lass es bleiben mit dem Widerruf und akzeptiere mit allen Konsequenzen was da in der AB steht. (und das muss du dann auch zahlen).

 

 

Kann dir auch gerne dein Anwalt nochmal erklären was machbar ist.

Es gilt exakt das, was in der Auftragsbestätigung drin steht.

 


@Jerry227  schrieb:

Was natürlich nicht mit dem von mir zugestimmten Vertrag übereinstimmt. Weder Schriftlich noch per Aufnahm habe ich die änderung zu den neuen Preisen zugestimmt. Ich habe auch entsprechend am 31.08.2018 eine Auftragsbestätigung per PDF bekommen das ab dem 01.07.2019 bis zum 01.07.2020 der Preis von 34,88€ im Monat vereinbart wurde. 

 


Und wenn da tatsächlich genau das drin steht (was ein sehr ungewöhnlicher Betrag wäre), dann solltest du kein Problem haben, das einfach an der Hotline zu klären. 08003301000 Stichwort "Rechnung", die haben die AB dort nämlich auch vorliegen.

 

Wozu du dafür nen Anwalt brauchst, ist mir schleierhaft. An irgendwelche Aufzeichnungen wirst du insbesondere nach über einem Jahr sowieso nicht mehr rankommen.

 

VG

 

Die sagen aus das es eine 2 Ab gibt die 7 Tage Aktueller ist ( von der ihc nix weis noch zugestimmt habe und auch kein Telefonat gibt oder schriftlich bestätigt wurde da davon keine Kentniss gibt) wo drin steht das ab 14.09.2018 der preis von run d 35€ gilt und ab dem 14.09.2019 der Preis von 54€ gilt. Dem habe ich aber weder zugestimmt noch wusste ich von dieser AB was ich dem auch kund getan habe. Darauf hin wurde ich drauf hingewiesen das ich beschwerde einreichen soll was ich auch mache hier. 


@Strausenmaker  schrieb:

 

 

Wozu du dafür nen Anwalt brauchst, ist mir schleierhaft. An irgendwelche Aufzeichnungen wirst du insbesondere nach über einem Jahr sowieso nicht mehr rankommen.

 

 

 


Ach du sch..

 

Jetzt erst die Jahreszahl beachtet. Ich ging von Ende August dieses Jahr aus. Aber klar, wem jetzt erst in der AB von letzzem Jahr auffällt dass das nicht dem entspricht was man sich vorstellt der kann gerne zum Anwalt laufen. Der wird sich köstlich amüsieren darüber Überglücklich

 

@Jerry227 

Ich nehm meine Aussage zurück dass du Widerruf einlegen kannst, die Frist dafür ist knapp 1 Jahr überzogen.

 

Zur Beschwerde geht es hier entlang.

richtig und dem AB wa sihc nach vertrags abschluss bekam stimmte alles über ein mit dem was Telefonisch besprochen wurde. Es viel jetzt auf weil nun die Rechnung höher ist da wird man natürlich stutzig.


@Jerry227  schrieb:

Die sagen aus das es eine 2 Ab gibt die 7 Tage Aktueller ist ( von der ihc nix weis noch zugestimmt habe und auch kein Telefonat gibt oder schriftlich bestätigt wurde da davon keine Kentniss gibt) wo drin steht das ab 14.09.2018 der preis von run d 35€ gilt und ab dem 14.09.2019 der Preis von 54€ gilt. Dem habe ich aber weder zugestimmt noch wusste ich von dieser AB was ich dem auch kund getan habe. Darauf hin wurde ich drauf hingewiesen das ich beschwerde einreichen soll was ich auch mache hier. 


Wenn das wirklich stimmt, sollte da mal jemand vom @Telekom-hilft-Team drüberschauen. Nur bitte etwas Geduld, da die gut zu tun haben.

 

Mich würde übrigens sehr die Auftragsbestätigung selber interessieren, also wenn du die hier reinstellen könntest ohne Kundenrelevante Daten (Anschrift/Kundennummer/Name etc), wäre das toll, denn die scheint ja schon recht ungewöhnlich zu sein wie du den Kommentaren hier entnehmen kannst Zwinkernd

 

Und die Telekom-MA sollten dann auch klären können, wo die ominöse 2. AB, die später verschickt wurde, gelandet ist.

 

VG


@Jerry227  schrieb:

Wenn kein Mitschnitt vorhanden ist ist auch kein Vertrag zustande gekommen womit auch weder eine Zahlung noch eine Leistung erbracht werden muss.


Das stimmt natürlich nicht, aber wenn du die AB hast mit den von dir genannten Konditionen sollte sich das alles klären lassen.

Naja dann könnte ich behaupten man hätte ein vertrag denn es nicht gibt bzw jeder könnte mit jedem ohne seiner zustimmung ein Vertrag unter die nase reiben ohne vereinbahrung.

 

Aber das ist ein anderes Thema. 

 

Im Anhang die beiden AB´s einmal mit dem wie es vereinbart war und einmal das was im nachhinein einfach geeändert wurde ohne meiner zustimmung. Wenn es eine unterschriebene leistung bzw eine tatsächliche zustimmung gibt würde ich diese natürlich gerne einsehen bzw anhören und würde sich ein fehler meinerseits entschuldigen. Sollte jedoch keine zustimmung oder unterschrift existieren (was es nicht gibt das weis ich ganz sicher) bitte ich natürlich das es entsprächend wieder angepasst wird So wie es damals Vereinbart wurde. Vertragsnummern etc wurden raus getipext.

 

Ich vermute einfach mal das der Mitarbeiter ein fehler gemacht hat beim eintragen des Vertrages das der preis ab 01.07.19 weiterhin so bleibt.

Danke für deine kompletten Daten inkl. Adresse, vollständiger Name und Telefonnummer

Ich war mal so frei und hab dir die anhänge rausgelöscht.

 

Bitte nochmal wie beschrieben einstellen OHNE Kundendaten. Das hier ist alles öffentlich und von jedem einsehbar.

Wo dnen hab die mit Tipex raus genommen neu eingescannt

Ich konnte in deinen Anhängen alles erkennen.

Direkt auf der ersten Seite war dein Name und deine Adresse klar erkennbar (bei beiden Anhängen). Viel weiter hab ich nicht geprüft, das hat mir als Grund gereicht die Anhänge zu löschen.

Das war mein Fehler man sollte natürlich die richtige PDF nehmen entschuldige mein fehler seh ich ein 😄 hier nun aber ohne den daten.


@Jerry227  schrieb:

Das war mein Fehler man sollte natürlich die richtige PDF nehmen entschuldige mein fehler seh ich ein 😄 hier nun aber ohne den daten.


Hi, die Sache ist doch ganz klar:

die AB vom 31.08 war ein Auftrag beginnend am 01.07.2019 !!! Dann hättest du halt die regulären 12 Monate die Vergünstigung bekommen bis zum 01.07.2020!

Jetzt stellt sich die Frage, was du dann vom 31.08.18 bis zum 01.07.19 gemacht hättest? Da wäre dann dein alter Vertrag (falls vorhanden) weitergelaufen und die Umstellung wäre nach Beauftragung halt erst ein Jahr später am 01.07.19 gewesen.

 

Die darauffolgende AB ist im Prinzip exakt dieselbe mit den 12 Monaten Vergünstigungen, nur dass die Umstellung halt knapp ein Jahr vorher am 14.09.18 schon gewesen ist.

 

Wenn du Entertain also schon letztes Jahr haben wolltest, macht die spätere AB wesentlich mehr Sinn. 24 Monate Vergünstigungen gibt es offensichtlich bei keiner der beiden.

 

VG


@Jerry227  schrieb:

Darf manFragen wieso nicht der Mitschnitt dient doch zur bezeugung beider seiten wdas ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn kein Mitschnitt vorhanden ist ist auch kein Vertrag zustande gekommen womit auch weder eine Zahlung noch eine Leistung erbracht werden muss.


Quatsch, Du hast doch die schriftliche Auftragsbestätigung bekommen.

Die ist Vertragsgrundlage.

Die  Sprachaufzeichnung wird vermutlich gar nicht mehr existieren.

Ich gehe davon aus, dass die Sprachaufzeichnung kurze Zeit nach Ende der Widerrufsrist gelöscht wird, wahrscheinlich sogar gelöscht werden muß, aus Gründen das Datenschutzes.

Auch ist mir kein Fall bekannt, in dem so eine Sprachaufzeichnung herausgegeben wurde.

Ist aber auch unerheblich, es gilt die schriftliche Auftragsbestätigung.

 


@Jerry227  schrieb:

Die sagen aus das es eine 2 Ab gibt die 7 Tage Aktueller ist ( von der ihc nix weis noch zugestimmt habe und auch kein Telefonat gibt oder schriftlich bestätigt wurde da davon keine Kentniss gibt) wo drin steht das ab 14.09.2018 der preis von run d 35€ gilt und ab dem 14.09.2019 der Preis von 54€ gilt. Dem habe ich aber weder zugestimmt noch wusste ich von dieser AB was ich dem auch kund getan habe. Darauf hin wurde ich drauf hingewiesen das ich beschwerde einreichen soll was ich auch mache hier. 


Dann geh mal in dich.

Hast du evtl. nachträglich noch eine Option zu deinem laufenden Auftrag hinzugenommen, z.B. TV-Plus, oder eine Option abgewählt!?

Richtig ist natürlich, dass die aktuelleste AB gilt.

Zu beweisen, dass du die nicht bekommen hast, wird schwierig werden.

 

Hier kannst du keine Beschwerde einreichen!

Für Beschwerden ist hier der bessere Weg:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/wie-kann-ich-mich-beschweren?samChecked...

Also ist telekom berechtigt jeden x beliebiegen Menschen weltweit ne auftragsbestätigung zu senden ohne eine einwilligung diesbezüglich und damit jeden Menschen unter vertrag nehmen obwohl die nie irgendwas beauftragt haben? Klingt für mich auf jedenfall für ein fall für dne Verbraucherschützer. Es wurd emir eine AB zugesendet von der ich weder was wusste noch vereinbart wurde. Kurzer sinn man kommt hier nicht weiter der fall geht zum Anwalt so wie zum Verbraucherschutz die lasse ich das Prüfen. Ich weis was ich unter zeugen vereinbart wurde und was auch aufgezeichnet wurde. Bei so ein ärger (Mal wieder neben den fehlerhaften MR401 der nicht behoben wird trotz mehrere beschweren von etlich uster) war das das letzte mal Telekom. Wenn man verträge bekommt die ein untergejubelt werden ist das ne frechheit und werde ich zur Prüfung weitergeben. Ich weis was ich abgeschlossen habe und habe dies auch unter dem wissen und einer Aufnahme zugestimmt und nix anderem.

Ja aber zu beweisen das ich in irgendeiner art und weise einen VErtrag mit ihnen abgeschlossen habe wird anscheinend genauso schwer ohne unterschrift meinerseits oder Aufzeichnung. Dies werde ich in den Umfang Prüfuen lassen wo ein VErtrag zustande gekommen ist und wie soltle dies nicht nachweisbar sein Von seiten der Telekom WIrd es schwer ein Vertrag aufrecht zu erhalten den es ja ohne zustimmung und UNterschrift Nicht existiert.


@Jerry227  schrieb:

Also ist telekom berechtigt jeden x beliebiegen Menschen weltweit ne auftragsbestätigung zu senden ohne eine einwilligung diesbezüglich und damit jeden Menschen unter vertrag nehmen obwohl die nie irgendwas beauftragt haben? Klingt für mich auf jedenfall für ein fall für dne Verbraucherschützer. Es wurd emir eine AB zugesendet von der ich weder was wusste noch vereinbart wurde. Kurzer sinn man kommt hier nicht weiter der fall geht zum Anwalt so wie zum Verbraucherschutz die lasse ich das Prüfen. Ich weis was ich unter zeugen vereinbart wurde und was auch aufgezeichnet wurde. Bei so ein ärger (Mal wieder neben den fehlerhaften MR401 der nicht behoben wird trotz mehrere beschweren von etlich uster) war das das letzte mal Telekom. Wenn man verträge bekommt die ein untergejubelt werden ist das ne frechheit und werde ich zur Prüfung weitergeben. Ich weis was ich abgeschlossen habe und habe dies auch unter dem wissen und einer Aufnahme zugestimmt und nix anderem.


Dann geh halt zum Anwalt und lass dich beraten.

Aber dass du schriftlich nix von wegen 2 Jahren Vergünstigungen bekommen hast und du bei ersterer AB auf das letzte Jahr Entertain TV hättest verzichten müssen ist dir schon klar, oder?

 

VG