Vertragsübernahme Detailfragen nach Sterbefall

Gelöst

Guten Tag,

 

eine Vertragsübernahme durch den Ehepartner ist kein Problem, das habe ich verstanden. Die Beiträge und die Laufzeit

bleiben unverändert.

- Es ist wohl nicht möglich, einzelen Bausteine, wie z.B. MagentaTV zu kündigen, da der verbliebene Ehepartner das nicht nutzt ?

- Der verbliebene Partner müsste kündigen, was geht, aber er verliert bei der Neuanmeldung seine Rufnummer und

bekommt eine neue Nummer ?

- Wenn dem so ist, wäre er besser dran, wenn er zu einem neuen Provider geht und seine Nummer mitnimmt ?

- Kann die Telekom bei einer Neuanmeldung ebenfalls wieder neue Konditionen anbieten (bspw. die ersten 12 Monate nur 19,99.-

oder geht das nicht, weil solch ein Angebot für den bestehenden Anschluss bereits gewährt wurde ?

- Der neue Anbieter würde das garantiert machen, da Neuanschluss !

- Jetzt noch etwas ganz anderes, seit zig Jahren geben und nehmen sich die Anbieter nicht viel, wenn es um die Preisgestaltung von Festnetzanschlüssen geht, das riecht sehr nach Preisabsprachen, aber das nur am Rande.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und viele Grüße-

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Ich geh jetzt einfach mal zu deinen Fragen alles durch:

1. Nein es ist nicht möglich nur Teile zu übernehmen, durch den Sterbefall kannst du entweder alles Kündigen und was eigens machen was dir gefällt oder alles übernehmen.

2. Das ist richtig es wird dann eine neue Nummer vergeben und es ist so möglich.

3. Eine Portierung einer Rufnummer die einem Verstorbenen gehörte ist nicht erlaubt und verstößt gegen die Regeln der Bundesnetzargentur. Das hätte der neue Anbieter eigentlich wissen müssen. Die Portierung würde von der Telekom abgelehnt werden, da es nicht erlaubt ist.

4. Klar, wenn der Anschluss gekündigt worden ist (mit neuer Nummer) sind Neukundenpreise möglich. Bei einer Übernahme mit behalten der alten Nummer nicht.

5. Ja würde er da man dort Neukunden ist, aber wie gesagt, die Rufnummer kann NICHT mitgenommen werden. Verstößt gegen die Regeln der Bundesnetzargentur.

6. Es hat sich eigentlich schon sehr viel getan, aber ja die Telekom steht unter der Regulierung der Bundesnetzargentur und muss sich die Preise genehmigen lassen. Da die Telekom immer noch den größten Marktanteil hat. Damit versucht der Staat ein Monopol zu vermeiden. Richtet damit aber auch leider etwas Schaden an und bremst die Telekom aus.

 

Ich hoffe ich konnte alle Fragen klären. Wenn nicht einfach noch mal Nachfragen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

Hallo @info100,

 

nein, hier handelt es sich um eine Vertragsübernahme, so wie er ist.

Du kannst zum Ende der Vertragslaufzeit in einen anderen Tarif wechseln, ohne Magenta TV.

So bleibt dir auch die Rufnummer erhalten.

 

Schau auch bitte hier:           Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist

https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertragslaufzeit-und-kuendigungsfrist?samChecked=tr...

 

Das Ende der Mindestvertragslaufzeit findest du auf deiner Rechnung oder auch im Kundencenter:

https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/anschluss-tarif/index.html

 

VG Gurke

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Lösung

Hallo @info100,

 

nein, hier handelt es sich um eine Vertragsübernahme, so wie er ist.

Du kannst zum Ende der Vertragslaufzeit in einen anderen Tarif wechseln, ohne Magenta TV.

So bleibt dir auch die Rufnummer erhalten.

 

Schau auch bitte hier:           Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist

https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertragslaufzeit-und-kuendigungsfrist?samChecked=tr...

 

Das Ende der Mindestvertragslaufzeit findest du auf deiner Rechnung oder auch im Kundencenter:

https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/anschluss-tarif/index.html

 

VG Gurke


@info100  schrieb:

 

- Jetzt noch etwas ganz anderes, seit zig Jahren geben und nehmen sich die Anbieter nicht viel, wenn es um die Preisgestaltung von Festnetzanschlüssen geht, das riecht sehr nach Preisabsprachen, aber das nur am Rande.

 


Dazu bedarf es doch keiner Preisabsprache.

Kaum einer der Mitbewerber hat ja ein eigenes Leitungs-Netz

Die meisten Mitbewerber der Telekom müssen einen großen Teil ihrer "Produkte" bei der Telekom kaufen, vielfach sogar zu regulierten Preisen.

Von daher ist die Preisstruktur zwangsläufig schon sehr ähnlich.

 

Im übrigen orientieren sich die ganzen Mitbewerber weitgehend an der Telekom.

Wenn sie mit der Telekom konkurrieren müssen, versuchen sie alle, ein gleich bisschen unterhalb der Telekom-Preise zu sein.

 

 

 

Ich geh jetzt einfach mal zu deinen Fragen alles durch:

1. Nein es ist nicht möglich nur Teile zu übernehmen, durch den Sterbefall kannst du entweder alles Kündigen und was eigens machen was dir gefällt oder alles übernehmen.

2. Das ist richtig es wird dann eine neue Nummer vergeben und es ist so möglich.

3. Eine Portierung einer Rufnummer die einem Verstorbenen gehörte ist nicht erlaubt und verstößt gegen die Regeln der Bundesnetzargentur. Das hätte der neue Anbieter eigentlich wissen müssen. Die Portierung würde von der Telekom abgelehnt werden, da es nicht erlaubt ist.

4. Klar, wenn der Anschluss gekündigt worden ist (mit neuer Nummer) sind Neukundenpreise möglich. Bei einer Übernahme mit behalten der alten Nummer nicht.

5. Ja würde er da man dort Neukunden ist, aber wie gesagt, die Rufnummer kann NICHT mitgenommen werden. Verstößt gegen die Regeln der Bundesnetzargentur.

6. Es hat sich eigentlich schon sehr viel getan, aber ja die Telekom steht unter der Regulierung der Bundesnetzargentur und muss sich die Preise genehmigen lassen. Da die Telekom immer noch den größten Marktanteil hat. Damit versucht der Staat ein Monopol zu vermeiden. Richtet damit aber auch leider etwas Schaden an und bremst die Telekom aus.

 

Ich hoffe ich konnte alle Fragen klären. Wenn nicht einfach noch mal Nachfragen.

Hallo,

 

vielen Dank für die Antworten.

 

Dann sieht es im Moment nach einer Kündigung und Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Provider aus.

Hallo,

 

auch hier noch einmal danke für die Antwort.

 

Also, doch keine Mitnahme der Rufnummer. Nie ist es einfach Zwinkernd


@info100  schrieb:

Also, doch keine Mitnahme der Rufnummer. Nie ist es einfach Zwinkernd


Richtig, die Nummer kann NICHT Portiert werden!! Egal was die Hotlinemitarbeiter am anderen Ende vom neuen Provider sagen um einen Vertragsabschluss mit dir hinzubekommen. Lass dich da nicht veräppeln, die sagen gern das was man hören will.

 

Allerdings verlängert sich die Laufzeit nicht wenn du erst den Vertrag übernimmst und dann später kündigst und zum anderen Anbieter gehst. Guck auch ob vielleicht noch Zubuchoptionen vorhanden sind (z.b. BigTV oder der MediaReceiver) die kann man ja schon mal direkt zurückgeben.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnum...

 

"Bei einem Wechsel des Anbieters besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummern.
Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist."

 

Wenn der Endnutzer verstorben ist, kann er keinen neuen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen.

 

Telekom hilft Team
Hallo @info100,

deine Fragen wurden bereits alle korrekt beantwortet. Vielen Dank an euch alle. Fröhlich Wenn darüber hinaus Unterstützung benötigt wird, stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Erweitere dann einfach dein Profil, sodass ich persönlich Kontakt zu dir aufnehmen kann.

Lieben Gruß
Diandra S.