Vertragsverlängerung bei Umzug & Technikerentgelt

Gelöst

Hallo zusammen!

Nachdem ihr mir bereits einmal unkompliziert und schnell weiterhelfen konntet - ein neues Anliegen. Zwinkernd

 

Ich bin zum 01.09. umgezogen. Selbes Haus, eine Etage tiefer.

 

Mir wurde (natürlich) ein Technikerbesuch verordnet. Diesen habe ich allerdings abgesagt, nachdem alles reibungslos lief. Die Disposition wollte das veranlassen.

Trotzdem kam der Kollege vorbei. Sicherheitshalber habe ich ihn notieren lassen, dass er eigentlich „abgesagt“ wurde.

 

Die Rechnung September weist jetzt 69€ Technikerentgelt auf. Wütend

 

Zusätzlich wurde mein Vertrag um 2 Jshre verlängert.

 

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

 

Ein Anruf im First-Level war diesbezüglich nicht wirklich hilfreich.

 

Danke vorab & Grüße!

 

Tazzles

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Umzug kostest 70€ egal ob andere Stadt oder Stockwerk.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@Tazzles  Wie ist denn "Dein" Internet in die Wohnung gekommen? angestekt , he DSL ist da brauch keinen Techniker mehr? im weiterem zahl´st des egal ob ein Techniker kommt oder nicht.

Umzug kostest 70€ egal ob andere Stadt oder Stockwerk.

@Tazzles 

ein Umzug kostet pauschal 69,95 €

 

Die Vertragslaufzeit bleibt nur gleich wenn der Anschluss 1 zu 1 umgezogen werden kann und dieser Umzug muss telefonisch oder im Shop beauftragt werden, alles weitere zur Laufzeit steht auch in der Auftragsbestätigung.

Okay, die 69€ mal akzeptiert. Obwohl genau diese der First-Level rausbuchen lassen wollte. Bin mal gespannt auf die nächste Rechnung.

 

Bleibt noch die ungewollte Vertragsverlängerung, die - soweit ich das verstehe - bei unveränderten Vertragsbestandteilen bei Umzug nicht zulässig ist. Oder sehe ich das falsch?

 

Danke euch!

 

T.

Ja das siehst du falsch.

 

Wenn du einen Umzug nach TKG beauftragst, und das geht bei der Telekom nur telefonisch oder im Shop.

Und es muss 1 zu 1 der identische Tarif sein, sonst nicht. 

Dafür kannst du dann aber mit Dreimonatsfrist kündigen.

 

Allerdings kannst du bei 1 zu 1 Umzug trotzdem einen neuen Vertrag abschließen, wir haben schließlich Vertragsfreiheit.

 

@Tazzleses kommt drauf an ob der Vertrag 1:1 übernommen wurde oder was geändert wurde, zB Bandbreite , Entertain, usw

Danke für die Antworten.

Ich hab mir die Bestätigung nochmals angeschaut - ich bin da ja durchaus selbstkritisch. Zwinkernd

 

Selber Tarif. Kein Hinweis auf eine Verlängerung. Da werde ich wohl telefonieren müssen.

 

Ernsthaft, wenn alleine eine Umzugsbestätigung eine Vertragsverlängerung rechtfertigen soll, dann ist das für mich - gelinde gesagt - nicht nachvollziehbar.

 

Danke für eure Mühe! Wenn ihr noch eine Idee habt, gerne immer her damit.

 

T.

Relevant ist die Auftragsbestätigung, bisher hast du auch mit keinem Wort erwähnt wo und wie du den Umzug beauftragt hast.

Das stimmt. Müsste ich online gemacht haben.

 

T.

Wenn Online gemacht steht das da

 

Umzug.JPG

alles klar?

Dann hast du auch eine AB mit neuen 24 Monaten MVLZ bekommen.

Du meinst, das stand im Portal damals?

 

Jetzt wird’s also drollig: Den Umzugs“service“, bei dem man seinen Tarif inklusive MVLZ behält, gibts also nur telefonisch/im Shop? Alles andere ist ein neuer Vertagsabschluss?

 

Alles klar, dann bin ich jetzt tatsächlich entsetzt. Da musste ich entspannte 40 werden, um mich das erste Mal wirklich über den Tisch gezogen zu fühlen.

 

Kein schönes Gefühl... Telefonischen Versuch mache ich noch, aber dann werde ich Konsequenzen ziehen.

 

Danke Dir!

 

Tazzles

Wo wurdest du über den Tisch gezogen?

Bei Online Abschluss hättest du nach lesen der AB und Feststellung der neuen Laufzeit doch widerrufen können. 

Warum hast du das nicht gemacht?

 

Den Screenshot bekam und bekommt man zu sehen wenn man einen Umzug Online beauftragt, sorry aber lesen nimmt dir niemand ab.

 

 

Guten Morgen,

auf der Auftragsbestätigung steht nichts von einer Verlängerung, Änderung oder neuen MVLZ. Kein geändertes Enddatum etc.

Das ist für mich schon intransparent und sicherlich auch kein Zufall.

 

Ähnlich sehe ich das Argument mit Beantragung über Shop/Hotline. Wenn alles auf die Selbsthilfe des Kunden und Self-Service über das Portal ausgerichtet wird, soll ausgerechnet der Umzug dann die Ausnahme sein? Bzw. möglich sein, aber nicht erwartungskonform umgesetzt werden können?

 

Nur meine Meinung und sicherlich grade angenervt. Und dass Du das anders siehst, wenn man das Vorgehen kennt, geschenkt.

 

Und natürlich bin ich irgendwo auch selbst schuld, vielleicht hätte ich vorher bewusst nochmals recherchieren sollen. Transparenz und Kundenorientierung sehen aber sicherlich anders aus. Egal.

 

Meine Meinung muss man nicht teilen, aber wenn ich mir die diversen Posts hier zum selben Thema (jetzt) ansehe...

 

Danke nochmals für Zeit und Erklärungen!

Aber im Moment bin ich raus aus der Diskussion.

 

Schöne Zeit!

 

Tazzles


@Tazzles  schrieb:

Guten Morgen,

auf der Auftragsbestätigung steht nichts von einer Verlängerung, Änderung oder neuen MVLZ.


Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen

 


@Tazzles  schrieb:

Ähnlich sehe ich das Argument mit Beantragung über Shop/Hotline. Wenn alles auf die Selbsthilfe des Kunden und Self-Service über das Portal ausgerichtet wird, soll ausgerechnet der Umzug dann die Ausnahme sein? Bzw. möglich sein, aber nicht erwartungskonform umgesetzt werden können?


Das ein Umzug nach TKG Online nicht möglich ist wird einfach technische Gründe haben. Die Verfügbarkeitsabfrage Online ist ja unverbindlich, daraus einen verbindlichen Umzug zu generieren ist nicht möglich.

Deshalb muss händisch eruiert werden ob die gleiche Leistung am neuen Standort möglich wäre und dies geht eben nur telefonisch oder im Shop.

Da der Hinweis auf die nicht mögliche Vertragsmitnahme groß und breit Online erscheint lasse ich "nicht gewusst" auch nicht gelten.

Hallo @Tazzles ,

meiner Tochter ist etwas Ähnliches passiert. In ihrer Auftragsbestätigung (nach Umzugsauftrag)  sah man auf der 2. oder 3. Seite, dass ihre MVLZ jetzt wieder bei 24 Monate startet (allerdings nur im Anhang der Email - nicht im Kundencenter). Im Chat und über die Hotline wurde sie im dunkeln darüber gelassen, dass ihr alter Tarif "Magenta Zuhause S" zwar der gleiche wie bei der alten Wohnung war, jedoch sie den exakt gleichen Anschluss wie vorher "ADSL 16000 RAM ip" an der neuen Adresse nicht bekommen kann (dort ist es jetzt VDSL 16). Somit hätte sie eigentlich einen neuen Vertrag im "Young-Tarif" abschliessen können, was ihr vorher verwehrt wurde. Erst durch meine Forschungen hier in der Community bin ich auf diesen kleinen aber feinen Unterschied gestoßen. Somit haben wir auf den letzten Drücker den Auftrag zum Umzug innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgezogen und per Sonderkündigungsrecht (lt. TKG kann man ja sonderkündigen, wenn nicht der genau gleiche Anschluss an der neuen Whg. zur Verfügung steht) den alten Vertrag gekündigt. Dann am Umzugstag wurde sie von der Telekom auf ihrem Handy angerufen mit der Möglichkeit einen Young-Tarif neu abzuschließen und einen 100 Euro Bonus noch dazu zu bekommen. Damit wurde dann auch die neue Anschlussgebühr von 69,95€ getilgt. Sie hat jetzt lediglich eine neue Festnetznummer. Da sie vorher rechtmäßig gekündigt hatte, war sie plötzlich für die "Kundenrückgewinnung" interssant und es wurde ein gutes Angebot (wie auch für Neukunden) gemacht.

 

Übrigends, wer in einem Telekom-Shop einen Vertrag abschließt hat keine Widerrufsfrist von zwei Wochen, sondern nur wer via Hotline oder Chat oder wer im Kundencenter online einen Auftrag vergibt (Fernabsatzgesetz). Vielleicht auch interessant zu wissen für Einige Fröhlich

 

Gruß Stinedeern

@der_Lutz : Ich sehe auf deinem Screenshot keinerlei Hinweis auf eine Ausschließlichkeit der Umzugsabwicklung via Telefon. 😉

 

Dass wir da offensichtlich anderer Meinung sind werden wir hier nicht lösen und müssen es auch nicht.

 

Ich bin nach einem weiteren Telefonat mit dem Support vielleicht auch wieder auf dem Weg zum zufriedenen Kunden:

Mir wurde eine Rückabwicklung mit Wiederherstellung meiner alten VLZ zugesagt.

Der Grund für die neue MVLZ war nach Aussage der Kollegin ein Versuch mir eine höhere Bandbreite zu geben. Als dies nicht klappte, wurde der Vertrag/die Leistung wohl neu angelegt.

 

Der Kontakt war freundlich, unterstützend und kompetent. Fröhlich

 

Schöne Zeit!

 

T.

 


@Tazzles  schrieb:

@der_Lutz : Ich sehe auf deinem Screenshot keinerlei Hinweis auf eine Ausschließlichkeit der Umzugsabwicklung via Telefon. 😉



die besteht ja auch nicht, wie mehrfach erwähnt geht es auch im Shop.

Was aber nicht geht, und das steht eindeutig auf dem Screenshot, ist den Umzug Online mit den alten Vertragsdaten zu beauftragen.

 

Das der Service der Telekom das auch wieder ändern kann ist nichts neues, bei direkter telefonischer Beauftragung oder im Shop wäre halt die ganze Unruhe gar nicht erst entstanden Zwinkernd