Vertragswiderruf

Gelöst

Hallo Telekom-Team,

aktuell habe ich ein Problem bezüglich des Widerrufs.

Ich habe meine Vertragsänderung von Entertain Premium zu MagentaZuhause S mit TV Plus widerrufen.
Dieser wurde mir aber nach Meinung meiner Kontaktpersonen verwehrt, da ich angeblich zu spät widerrufen hätte.


Anfang Januar wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom angerufen, der mich über die bevorstehende Abschaltung vom alten Entertain informierte und mir mitteilte, man würde eine neue Tv Box zuschicken.
Am 19.01.19 kam die Auftragsbestätigung, datiert auf den 10.01.19. Der Anschalttermin laut Auftragsbestätigung sollte der 31.01.19 sein. Am 23.01.19 fand anschließend die Lieferung des neuen Gerätes statt.
Nachdem das Gerät am 01.02.19 ausgepackt und angechlossen wurde (also 1 Tag nachdem ich die Box offiziell mit neuen Konditionen nutzen konnte bzw nach Freischaltung), stand schnell fest, dass ich lieber noch das alte Entertain bis zu endgültigen Abschaltung nutzen möchte und wurde direkt am selben Tag (01.02.19) noch zur Post gebracht, inkl. Widerrufsschreiben und der Bitte auf Umstellung zu den alten Konditionen.
Am 04.02 wurde der Retourenauftrag mit original Widerrufsschreiben sowie Gerät bearbeitet. Seitdem ist nichts mehr passiert. Ich habe keine weitere E-mail oder einen Brief seitens der Telekom bekommen.
Zusätzlich habe ich eine weitere E-Mail am 02.02 an den Kundendienst gesendet. Dort wurde mir prompt mit einem standardisierten Schreiben geantwortet, die Widerrufsfrist sei am 31.01. abgelaufen und somit nicht gültig. Nach einer weiteren E-mail, in der ich meinen Unmut äußerte, konnte mir der Kundendienst nicht weiterhelfen.
Auch über Ihre Hotline konnte oder wollte man mir nicht weiterhelfen. Durch einen ähnlichen Artikel auf Ihrer Seite bin ich hierauf aufmerksam geworden und schöpfe nun doch noch ein wenig Hoffnung in meinem besagten Fall.
Ich kann diese Denkweise leider absolut nicht nachvollziehen. Die Freischaltung der neuen Dienste sowie der Tv Box erfolgte zum 31.01. Wie kann es dann sein, dass ich die Box am 01.02. nicht mehr widerrufen kann, nachdem ich sie genau einen Tag habe testen können?
Meine Fragen sind jetzt, welche Möglichkeiten habe ich noch? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit? Ist das die Art und Weise, wie die Telekom mit Bestandskunden umgeht?

Ich bin mittlerweile seit 15 Jahren zufriedener Kunde bei der Telekom mit 4 Verträgen aber das habe ich noch nicht erlebt.
Ich hoffe einen Tipp, weil ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bertram

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
So mein lieber @Bertramroehl (Christian) vielen Dank für die nette Kommunikation und auch für Eure Geduld. Fröhlich In dem Fall hat sich das wirklich etwas gezogen, aber das scheint in der Tat ein "Sonderfall" gewesen zu sein. Umso mehr freut es mich, dass es jetzt alles wieder funktioniert. Die Gutschrift habe ich auch gerade in die Wege geleitet.

Sollte doch mal wieder etwas sein, dann gerne hier wieder melden.

Beste Grüße Anne W.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung.

@Has 

 

Ich denke nicht, dass das immer so ist.

Ich kenne Fälle, da wird eine andere Widerrufsbelehrung zugrunde gelegt, nämlich wenn Geräte verschickt werden müssen.

Dann beginnt die Widerrufsfrist ja erst, wenn das letzte Gerät beim Kunden angekommen ist.

Im vorliegenden Fall ist dann nicht der Erhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, sondern der 31.01., als die Box angekommen ist.

Genau da begann die Frist und zwar für beides, Vertrag und Box.

 

Und dann liefe heute die Frist sogar gerade erst ab.

 

 

also die Box ist am 23.01. angekommen. Aber Freischalttermin war 31.01.

 

Die Box ist  wurde am 01.02. zurückgeschickt. Seitdem nur die Eingangangsbestätigung bekommen. Der zweite Widerruf per Mail (um sicher zu gehen) am 02.02. wurde abgelehnt.

 


@Bertramroehl  schrieb:

also die Box ist am 23.01. angekommen. Aber Freischalttermin war 31.01.

 

Die Box ist  wurde am 01.02. zurückgeschickt. Seitdem nur die Eingangangsbestätigung bekommen. Der zweite Widerruf per Mail (um sicher zu gehen) am 02.02. wurde abgelehnt.


Aha, hattest Du nicht geschrieben, das sdu die Box am 31.01. erhalten hattest?

Noch mal geschaut - ja, da habe ich mich vertan.

 

Dann ist es leider doch so, dass die Frist abgelaufen war, als Du sie zurückgesendet hast.

 

Das ist ja immer so, gerade im Festnetzbereich, dass man Auftragsbestätigung und Geräte meistens schon viel früher erhält und erst alles ausprobieren kann, wenn der Anschluss geschaltet oder umgestellt ist.

Das geht nicht Dir allein so.

Ich musste da auch durch, asl ich im Oktober 2016 mit Festnetz zur Telekom zurückgekommen bin.

 

Auch dir ein freundliches Hallo Bertramroehl 

 

Ich möchte hier nur mal kurz gerade ziehen, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich nach Zugang der Auftragsbestätigung mit 14 Tagen beginnt!

Sie soll dazu dienen, eine eventuell aufkommende Kaufreue nach schneller Zusage am Telefon oder Klick im Internet zu mildern!

Sie dient nicht dazu, Geräte oder Anschluss zu testen!

 

Sei also ehrlich zu dir: Wann ist die Bestätigung gekommen, wann ist der Widerruf bei der Telekom angekommen!

 

schöne Grüße

 

Telekom hilft Team
Hallo und guten Morgen @Bertramroehl,

generell muss ich an dieser Stelle @pamperlapescu recht geben. Die Widerrufsfrist ist nicht dafür gedacht, um Produkte auszuprobieren. Gerne schaue ich aber einmal nach, wie es in Ihrem speziellen Fall ist. Hinterlegen Sie dafür doch bitte Ihre Kundendaten in Ihrem Profil und geben mir hier kurz Bescheid. Anschließend melde ich mich bei Ihnen.

Viele Grüße
Pascal O.

Guten Tag @Pascal O. 

ich habe die Daten für Sie hinterlegt.

 

Wie gesagt, der Widerruf ist am 01.02. inkl. Tv Box an die Post übergeben worden. Mir war diese Art von Regelung nicht bekannt und ergibt in meinen Augen auch recht wenig Sinn aber ich lasse mich gerne des besseren belehren.

Allerdings könnte man von einer Telekom einen gewissen Spielraum gegenüber einem 15 Jahre langen treuren Kunden haben.

 

Gruß

 


@pamperlapescu  schrieb:

Ich möchte hier nur mal kurz gerade ziehen, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich nach Zugang der Auftragsbestätigung mit 14 Tagen beginnt!



Nein, das stimmt nicht. 

Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z.B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte). Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:

a) sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat; Achtung:Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z.B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge).

b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Ware erhalten hat;

c) wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken (z.B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;

d) wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Abos von Wein oder Kaminholz) gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.

 

 


@pamperlapescu  schrieb:

 

Sie dient nicht dazu, Geräte oder Anschluss zu testen!



Doch genau dazu dient sie um dem Verbnraucher die gleichen Möglichkeiten wie ihm Laden zu geben eine Ware zu testen.

Vielen Dank dafür @Bertramroehl. Ich werde das einmal mit meinem Vorgesetzten besprechen müssen und mich dann am Montag bei Ihnen melden. Ist das für Sie in Ordnung?

Viele Grüße
Pascal O.

@Pascal O. 

 

sehr gerne. Vielen Dank.

Hallo @Bertramroehl,
ich muss meine Rückmeldung leider einmal auf morgen vertagen. Ich hoffe, dass ich bis dahin eine Rückmeldung bekomme.

Viele Grüße
Pascal O.

Hallo @Pascal O. 

 

Gibt es schon Neuigkeiten?

 

Gruß

Guten Abend @Bertramroehl, du solltest heute Abend eine E-Mail bekommen. Dort ist dann alles so wieder, wie es sein sollte und wie mit Pascal besprochen. Solltest du dazu morgen Fragen haben, wäre ich von 9-17 Uhr für dich im Haus.

Beste Grüße aus der Community vom
René J.

Hallo @René J. 

Ich habe eine E-Mail mit einer weiteren Auftragsbestätigung bekommen.

dort sind Kosten für eine Änderung in Höhe von 70€ aufgelistet und es sieht so aus als wäre dies ein neuer Vertrag.

Ich wollte doch nur eine Rückabwicklung des am Telefon abgeschlossenen Vertrages bzw. eine kulante Annahme (1 Tag zu spät, da falsche Auffassung von Fristen) meines Widerrufs Traurig

Wäre nett, wenn du mir das noch kurz erklären könntest.

 

vielen Dank

Hallo @Bertramroehl,

habe gleich mal nachgesehen, gut dass Sie sich melden.

Hier hat das System den Auftrag des Kollegen irgendwie vermurkst und einen normalen Tarifwechsel daraus gemacht. Dadurch kam es zu der Auftragsbestätigung mit den Bereitstellungskosten. Da es hier aber noch einen viel gravierenden Punkt gibt (es würde eine neue Mindestvertragslaufzeit beginnen), habe ich eben den Auftrag noch einmal storniert und lasse den anschließend neu einstellen, so dass wirklich alle Vertragsbestandteile "zurück gesetzt" werden. Melde mich danach noch einmal.

Viele Grüße
Oliver I.
@Bertramroehl,

ok, das ging jetzt schneller als erwartet Fröhlich

Auftrag ist beriets neu eingestellt mit den richtigen Angaben. Sollte auch in Kürze eine neue Auftragsbestätigung eintreffen Fröhlich

Viele Grüße
Oliver I.

Hallo @Oliver I. 

es sieht tatsächlich so aus, als hätte alles geklappt. Vielen Dank!

Im Kundencenter wird der alte Vertrag aufgeführt.

Allerdings haben wir noch Probleme unseren Mediareceive 401 Typ B wieder in Betrieb zu nehmen. 

Muss diesbezüglich noch etwas beachtet werden? Der Receiver zeigt die Fehlermeldung 2103 an.

 

Gruß

Guten Morgen @Bertramroehl,

ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. Wie besprochen wurde auf das alte Entertain Premium 6 umgestellt. Dazu gehört der Media Receiver 303 und nicht der 401 oder handelt es sich um einen Schreibfehler?

Ich freue mich auf Antwort.

Viele Grüße

Katja M.

Rückmigration auf Windows ist mit ziemlichen Chaos verbunden, würde ich mal sagen.

Hallo @Katja M. 

 

ja das stimmt es ist der 303. Auf der Rechnung steht 401, deswegen der Irrtum.

Wie bekommt man denn die Fehlermeldung weg? Wir können aktuell leider kein TV über Entertain und unseren 303 schauen.

@Katja M., @Oliver I. , mir ist gerade unklar, ob das alte Entertain geschaltet worden ist oder sein sollte. Wenn ja, dann ist dies fehlgeschlagen und dies bedeutet eine komplizierte Sache.

 

Es sollte mit @Bertramroehl  meiner Meinung nach eine möglichst kurzfristige Lösung des Problems angeleiert werden, wobei ich aber davon ausgehe, dass dies mehrere Wochen dauern kann.

Hallo @Bertramroehl systemseitig ist alles richtig hinterlegt, sodass auch der MR 303 funktionieren sollte. Allerdings sehe ich keine Anmeldung bei uns im System. Welche Fehlermeldung kommt denn? Ist der Receiver direkt per LAN mit dem Router verbunden?

Ansonsten bitte den Receiver einmal vom Strom nehmen, dann den Router für 10 Minuten ausschalten und dann wieder in Betrieb nehmen. Wenn hier wieder alles hochgefahren ist, dann den Receiver per manuellem Update http://bit.ly/Media-Receiver starten.

Grüße Anne W.

Hallo @Anne W. 

 

Ich habe nun alle Schritte durchgeführt und auch den Receiver testweise direkt an den Router angeschlossen.

Leider funktioniert es immer noch nicht.

 

"Start des Media Receivers ist fehlgeschlagen

 

Ihr Anschluss wurde bereits auf das neue, verbesserte TV. Produkt umgestellt. Das bedeutet, Ihr Media Receiver kann nicht mehr genutzt werden. Sie benötigen einen aktuellen Media Receiver (MR 401/201)

...

Fehlercode 2103"

 

 

@Bertramroehl ist der MR 401 noch da oder wurde dieser schon zurück geschickt? Es kann natürlich sein, dass augenscheinlich noch der alte Tarif vorhanden ist, aber diese werden auch auf die neue Plattform migriert, sodass dann nur noch die neuen MR Geräte nutzbar sind.

Grüße Anne W.