'Virtualisierung' des Festnetzanschlusses

Gelöst

Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss (TAE- Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?

5 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

@HAMAPA  schrieb:

Hallo @Sharôn Opheliac

der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

@micha4me

Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

 

 


Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^

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Lösung

Auch dir ein freundliches Hallo @ micha4me

 

Nur noch ein kleine Anmerkung:

Du kannst deinen Anschluss nicht dem Nachmieter vermachen! Ist dank der Komplexität moderner Anschlüsse nicht mehr vorgesehen.

 

schöne Grüße

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Hallo @Sharôn Opheliac

der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

@micha4me

Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

 

 

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Lösung

@micha4me  schrieb:

Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss (TAE- Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?


Einfach der Telekom per Mail oder Post den Umzug melden und mitteilen, dass man in einen Haushalt zieht, wo schon ein Telekomanschluss besteht. 

Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. 

Wichtig: die Kundennummer des anderen Anschlusses muss mitgeteilt werden.

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Lösung

Du kannst ein Umzug wegen Haushaltzusammenführung beantragen.

https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?&_CSRFToke...

Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Geht aber erst, wenn du dort gemeldet bist.

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Du kannst ein Umzug wegen Haushaltzusammenführung beantragen.

https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?&_CSRFToke...

Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Geht aber erst, wenn du dort gemeldet bist.

Lösung

@micha4me  schrieb:

Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss (TAE- Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?


Einfach der Telekom per Mail oder Post den Umzug melden und mitteilen, dass man in einen Haushalt zieht, wo schon ein Telekomanschluss besteht. 

Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht. 

Wichtig: die Kundennummer des anderen Anschlusses muss mitgeteilt werden.

Hallo @Sharôn Opheliac

der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

@micha4me

Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

 

 

Lösung

Auch dir ein freundliches Hallo @ micha4me

 

Nur noch ein kleine Anmerkung:

Du kannst deinen Anschluss nicht dem Nachmieter vermachen! Ist dank der Komplexität moderner Anschlüsse nicht mehr vorgesehen.

 

schöne Grüße


@HAMAPA  schrieb:

Hallo @Sharôn Opheliac

der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.

Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.

Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.

@micha4me

Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.

 

 


Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^

Fröhlich Ich merke schon, ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand. Vielen Dank für die Antwort!

Vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr weitergeholfen!

Telekom hilft Team
Hi @micha4me,

und herzlich willkommen in der Community. Die Beiträge hier waren ja schon sehr informativ. Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, melde dich gerne.

Gruß
Sören G.