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14.12.2018 15:36
Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss (TAE- Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@HAMAPA schrieb:Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^
Auch dir ein freundliches Hallo @ micha4me
Nur noch ein kleine Anmerkung:
Du kannst deinen Anschluss nicht dem Nachmieter vermachen! Ist dank der Komplexität moderner Anschlüsse nicht mehr vorgesehen.
schöne Grüße
Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
@micha4me schrieb:Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss (TAE- Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?
Einfach der Telekom per Mail oder Post den Umzug melden und mitteilen, dass man in einen Haushalt zieht, wo schon ein Telekomanschluss besteht.
Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig: die Kundennummer des anderen Anschlusses muss mitgeteilt werden.
14.12.2018 15:55 Zuletzt bearbeitet: 14.12.2018 15:57 durch den Autor
Du kannst ein Umzug wegen Haushaltzusammenführung beantragen.
Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Geht aber erst, wenn du dort gemeldet bist.
14.12.2018 15:55 Zuletzt bearbeitet: 14.12.2018 15:57 durch den Autor
Du kannst ein Umzug wegen Haushaltzusammenführung beantragen.
Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Geht aber erst, wenn du dort gemeldet bist.
@micha4me schrieb:Mein Telekom-Festnetzanschluss läuft noch bis Januar 2020. Jedoch will ich Ende April 2019 meine Wohnung aufgeben und zu einer Person ziehen, die ebenfalls einen Festnetzanschluss bei der Telekom hat. Der Festnetzanschluss dieser Person mitsamt der Telefonnummer muss unbedingt erhalten bleiben. Frage: Kann ich meinen Festnetzanschluss bis Januar 2020 laufen lassen, ohne dass er auf einen bestimmten Wohnungsanschluss (TAE- Dose) geschaltet ist? Sozusagen als ‚virtuellen‘ Anschluss? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, meinen Festnetzvertrag an den Nachmieter meiner Wohnung weiterzugeben?
Einfach der Telekom per Mail oder Post den Umzug melden und mitteilen, dass man in einen Haushalt zieht, wo schon ein Telekomanschluss besteht.
Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig: die Kundennummer des anderen Anschlusses muss mitgeteilt werden.
Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Auch dir ein freundliches Hallo @ micha4me
Nur noch ein kleine Anmerkung:
Du kannst deinen Anschluss nicht dem Nachmieter vermachen! Ist dank der Komplexität moderner Anschlüsse nicht mehr vorgesehen.
schöne Grüße
@HAMAPA schrieb:Hallo @Sharôn Opheliac
der bloße Wille zu Umzug reicht nicht.
Es muss eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
Und die gibt es beim Einwohenermeldeamt erst nach dem Umzug.
Du kannst aber schon vor April den Umzug beim Einwohnermeldeamt durführen und solange weiter in deine Wohnung bleiben.
Ja, da hast du recht. Ich wusste das mir was entfallen ist, ich kam nur nicht mehr drauf was es war ^^
14.12.2018 16:32
Ich merke schon, ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand. Vielen Dank für die Antwort!
14.12.2018 16:38
Vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr weitergeholfen!
18.12.2018 20:38
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