Voraussetzungen für Stillegung

Gelöst

Hallo.

 

Welche Voraussetzungen gibt es für eine zeitweise Stillegung des Mobilfunkvertrages? Es geht hier um die Dauer von 3-4 Monaten.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hat sich geklärt.

 

Habe einen sehr netten Anruf von @Elvira H. bekommen die alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt hat. Nochmals danke an dieser Stelle. Auch an die anderen Helfer.

 

Viele Grüße

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hallo @Domeus ,

schaue mal hier.

@juergen3004 

 

Hallo Juergen,

 

danke für die Antwort aber auf der Seite war ich schon. Da stehen keine Voraussetzungen. Oder hab ich was übersehen?

Netzbetreiber Telekom gewährt in seinen Original-Tarifen (Magenta Mobil) die Möglichkeit, euren Telekom-Handyvertrag pausieren »  zu können. Das ist bis zu einem halben Jahr  (maximal 6 Monate)  möglich, bevor es wieder losgeht. Anders als bei Festnetz-Tarifen (kann nur gesperrt werden) zeigt sich die Telekom also bei Mobilfunkanschlüssen sehr kulant.

Allerdings: Ganz so einfach und reibungslos ist das Stilllegen des Mobilfunkanschlusses nicht. Vorab wird schon genau geprüft, die exakten Voraussetzungen erfahrt ihr beim Telekom-Kundenservice. Außerdem solltet ihr bedenken: Die Pause ist i.d.R. kostenpflichtig, achtet auf die Konditionen, die euch hier mitgeteilt werden.

 

Um die genauen Koditionen zu erfahren kannst du dein Profil ausfüllen (hast du anscheinend schon nteilweise gemacht), dann wird sich ein Teami bei dir melden oder rufe einfach den Kundendienst an.

 

In der Regel gilt folgendes (grob):

Die Vertragslaufzeit wird nach dem Ende der Vertragsstilllegung fortgesetzt und verlängert sich um den Zeitraum der Stilllegung. Falls der Vertrag zu einem Termin innerhalb der Vertragsstilllegung gekündigt ist, wird die Vertragskündigung somit durch den Auftrag zur Vertragsstilllegung unwirksam.

[…]

Während der Vertragsstilllegung sind keine Änderungen am Vertrag möglich. Der Anschluss wird während der Vertragsstilllegung gesperrt. Die Vertragsstilllegung kostet eine einmalige Gebühr, Grundgebühren werden während des Zeitraumes der Stillegung nicht berechnet. Wenn ein weiterer Vertrag stillgelegt wird, ist dies kostenfrei.

 

Weiter gilt:

Es muss sich um einen Laufzeitvertrag handeln. Dieser darf noch nicht gekündigt sein, seit mindestens drei Monaten aktiv sein und es dürfen keine offenen Forderungen bestehen. Dann spricht einer Still-Legung für bis zu sechs Monate eigentlich nichts im Wege.

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Anmerkung Telekom hilft Team: Verlinkung zum externen Link entfernt

@juergen3004  Es geht bei mir um folgendes:

 

Ich hab über einen Vermittler einen Magenta Mobil M inkl. Handy abgeschlossen. Wollte eigentlich die Rufnummer nach dem Ende meines jetzigen Vertrages (O2) am 21.06.19 mitnehmen. Leider war dies nun nicht möglich da O2 Vertrag = Business und Magenta = Privat. Also hab ich mich für eine neue Rufnummer entschieden. Leider hatte mir niemand gesagt, dass bei einer neuen Rufnummer nur ein sofortiger Vertragsstart möglich ist. Heisst ich würde von jetzt bis zum 21.06. doppelt zahlen.

 

Ich wollte dann schon den neuen Vertrag wiederrufen aber hab vorgestern doch nochmal mit der Service Hotline der Telekom telefoniert. Da war ein sehr netter Mitarbeiter am Telefon, der mir nachdem ich ihm die ganze Problematik erklärt hatte, sagte ich könne ja den neuen Vertrag von jetzt bis zum 21.06. pausieren. Diese Zeit würde natürlich anschliessen addiert. Das wäre vollkommen ok. Ich musste aber nochmal kurz bei meinem Vermittler was abklären und wollte mich dann am nächsten Tag (gestern) wieder melden.

Gestern dann hieß es plötzlich es geht nicht. Hatte erst eine sehr unhöfliche und total demotivierte Frau dran die nachdem ich um einen anderen Ansprechpartner gebeten habe einfach auflegte. Der nächste sagte es geht nicht weil der Vertrag noch nicht lang genug besteht. Leider wusste keiner wie der Mitarbeiter vom Vortag hiess.

 

Naja also irgendwie ist das alles nun sehr unschön für mich. Ich will doch einfach nur den Vertrag abschliessen. ob der gleich oder am 20.06 (oder von mir aus 01.06.) losgeht bleibt doch gleich. Sind in jedem Fall 24 Monate die ich bezahle.

 

Es wäre für mich nur sehr unschön wenn ich ihn erst im Juni abschliesse weil bis dahin mein jetztiges Handy immer mehr wertverlust hat und ich effektiv Geld verliere. Und außerdem hätte ich schon gerne das neue Handy. Was aber ohne Vertrag kaufen wenig Sinn macht.

 

Sorry langer Text. Finde es halt irgendwie alles ziemlich umständlich und weiß nicht warum man solche Hürden erzeugt.

@Domeus  ja das geht. Lass ihn nicht stillegen sondern ruhen lassen das ist kostenlos und die Laufzeit wird hinten drangehängt. Also nicht stillegen sondern Ruhen lassen. 😉

Ah ok. Dann ruf ich nochmal bei der Hotline an. Danke @Thunder99 

 

Ich berichte wie es lief...

Hallo @Domeus ,

ich widerhole:

Weiter gilt:

Es muss sich um einen Laufzeitvertrag handeln. Dieser darf noch nicht gekündigt sein, seit mindestens drei Monaten aktiv sein und es dürfen keine offenen Forderungen bestehen. Dann spricht einer Still-Legung für bis zu sechs Monate eigentlich nichts im Wege.

 

 

Ich denke, dass die ablehende Haltung daher rüren könnte, dass die Mindest Aktiv-Zeit noch nicht erreicht ist. Wann wäre die denn erreicht?

 

Mir ist kein Unterschied zwischen einer vorrübergehenden Stillegung bzw. ruhen lassen bekannt. Meines Erachtens handelt es sich um Ein und das Selbe. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

 

Ansonsten, warte bis sich ein Teami meldet. Die Mitarbeiter haben Einsicht in deine Vertragsunterlagen.

 

@Thunder99Beim ruhen lassen gibt es diese mindestlaufzeit nicht? Blick jetzt nicht mehr durch. ^^

 

Oder ich warte doch erstmal auf einen vom Team.

 

Trotzdem schonmal vielen Dank für eure Antworten. Auch @juergen3004  danke

Hat sich geklärt.

 

Habe einen sehr netten Anruf von @Elvira H. bekommen die alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt hat. Nochmals danke an dieser Stelle. Auch an die anderen Helfer.

 

Viele Grüße

@Domeus ,

Sehr gut, dass das Problem behoben ist.

 

Wenn´s nicht gerade was persönliches ist, was du uns hier aus Datenschutz rechtlichen Gründen nicht mitteilen darfst, wäre ich an die Lösung sehr interessiert.

 

Gibt es tatsächlich ein Unterschied zwischen ruhen lassen und vorübergehend still legen?

Hast du die drei monatige Wartezeit erreicht?

Ist dir die TK kulanter Weise entgegen gekommen?

 

Wenn du allein die o.g. Fragen mit ja oder nein beantworten könntest, so würde sich für mich ein komplexes Bild ergeben.