Vorzeitige Vertragsverlängerung

Gelöst

Hallo zusammen,

 

ich habe seit November 2016 den Tarif Magenta Mobil L mit Top Handy. (Damals als neuer Kunde abgeschlossen/Privatkundenvertrag)

Jetzt ist es ja wohl so, dass man immer einen Monat vor regulärem Laufzeitende (bei mir dann Okt18) den Vertrag wieder mit Gerät verlängern kann ohne Aufpreis (nur einmalige Geräteanzahlung).

Im online Kundencenter ist bei mir seid Mai die Möglichkeit aktiviert meinen Vertrag zu verlängern, ich wähle eine Gerät aus, komme zur Zusammenfassung und hier werden KEINE 5 x 14,95 Zusatzgebühr angezeigt. 

 

Jetzt ist meine Frage: ist das normal, dass beim ersten mal bei einer VVL  man schon 6Monate vorher ohne diese normalerweise anfallende 14,95 pro Monat Zusatzgebühr verlängern kann? Wenn ich erst im November verlänger, kann ich dann im Mai 2020 trotzdem auch wieder ohne Aufpreis vorzeitig verlängern? Ich frage danach weil Apple ja normalerweise im Okt/Nov neue Geräte auf den Markt bringt.

 

Gruß Magenta99

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@a.12

 

"abbezahltes Handy"?

 

Das ist kein Ratenkauf für das Smartphone, also kann man das auch nicht "abbezahlen".
Wenn es so wäre, bliebe das Smartphone Eigentum der Telekom, bis es bezahlt ist und dann wäre der Ratenvertrag zu Ende.
Dass es aber nicht mehr Eigentum der Telekom ist, kann man daran sehen, dass man vom 1. Tag an, wo man das Smartphone im Besitz hat, mit diesem machen kann, was man möchte, auch verschenken oder verkaufen.
Die 10 € im Tarif sind, wenn man so möchte, ein Aufpreis, als Beteiligung sozusagen für das gesponserte Smartphone, also dass die Telekom das überhaupt zulässt so.

In Tarifen mit Top-Smartphone beträgt diese Beteiligung sogar 20 €.

 

@magenta99

 

Wenn Du nicht gleich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (MVLZ) ein neues Top-Smartphone ordern möchtest, weil Du auf ein neues wartest, das erst herauskommt, dann hättest Du die Möglichkeit, nach Ablauf der MVL auch einen Tarifwechsel in den gleichen Tarif aber "ohne Handy" zu machen.

Sparst Du erst einmal 20 € monatlich. Die MVLZ beträgt dann zwar auch wieder 24 Monate aber nach Ablauf von 3 Monaten bereits (oder auch später) kannst Du erneut einen Wechsel auf den Tarif mit Top-Smartphone machen, wenn das Wunsch-Handy dann da ist, auch wieder mit neuer MVLZ von 24 Monaten, ohne das der Rest der alten MVLZ angehängt wird. 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Aktuell ist es der Regelfall das 5 Monate bis zur kostenfreien Vertragsverlängerung ein Entgerätezuschlag von 14,95€ pro Monat erhoben wird. Ganz egal zum wie vielten Mal ein Kunde seinen Vertrag verlängert. 

 

Solltest du zu einem späteren Zeitpunkt als das aktuelle Mindesvertragslaufzeitende verlängern, verlängert sich der Vertrag ab dem Tag der Verlängerung um 24 Monate. 

Allerdings solltest du auch immer bedenken, dass sich der Vertrag (ohne dein Handeln) mit Überschreiten der Kündigungsfrist, erstmal zu gleichbleibenden Konditionen (ausgenommen Aktionspreise mit 24-monatiger Gültigkeit) um 12 Monate verlängert. 

Demnach zahlst du, auch noch Ablauf der ersten 24 Monate Vertragslaufzeit, die Subvention für dein aktuelles Smartphone. 

 

Hast du beispielsweise Vertragslaufzeit bis Mai 2019 und verlängerst erst im September 2019, zahlst du von Mai bis September noch immer die Subvention deines „abbezahlten“ Smartphones und verlängerst von Seb. 2019 bis Seb. 2021 mit dem neuen Smartphone.

 

Etwas schwer zu erklären aber ich hoffe ich konnte weiterhelfen Fröhlich  

@a.12

 

"abbezahltes Handy"?

 

Das ist kein Ratenkauf für das Smartphone, also kann man das auch nicht "abbezahlen".
Wenn es so wäre, bliebe das Smartphone Eigentum der Telekom, bis es bezahlt ist und dann wäre der Ratenvertrag zu Ende.
Dass es aber nicht mehr Eigentum der Telekom ist, kann man daran sehen, dass man vom 1. Tag an, wo man das Smartphone im Besitz hat, mit diesem machen kann, was man möchte, auch verschenken oder verkaufen.
Die 10 € im Tarif sind, wenn man so möchte, ein Aufpreis, als Beteiligung sozusagen für das gesponserte Smartphone, also dass die Telekom das überhaupt zulässt so.

In Tarifen mit Top-Smartphone beträgt diese Beteiligung sogar 20 €.

 

@magenta99

 

Wenn Du nicht gleich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (MVLZ) ein neues Top-Smartphone ordern möchtest, weil Du auf ein neues wartest, das erst herauskommt, dann hättest Du die Möglichkeit, nach Ablauf der MVL auch einen Tarifwechsel in den gleichen Tarif aber "ohne Handy" zu machen.

Sparst Du erst einmal 20 € monatlich. Die MVLZ beträgt dann zwar auch wieder 24 Monate aber nach Ablauf von 3 Monaten bereits (oder auch später) kannst Du erneut einen Wechsel auf den Tarif mit Top-Smartphone machen, wenn das Wunsch-Handy dann da ist, auch wieder mit neuer MVLZ von 24 Monaten, ohne das der Rest der alten MVLZ angehängt wird. 

 


@BigWoelfi2@  schrieb:

@a.12

 

"abbezahltes Handy"?

 

Das ist kein Ratenkauf für das Smartphone, also kann man das auch nicht "abbezahlen".
Wenn es so wäre, bliebe das Smartphone Eigentum der Telekom, bis es bezahlt ist und dann wäre der Ratenvertrag zu Ende.
Dass es aber nicht mehr Eigentum der Telekom ist, kann man daran sehen, dass man vom 1. Tag an, wo man das Smartphone im Besitz hat, mit diesem machen kann, was man möchte, auch verschenken oder verkaufen.
Die 10 € im Tarif sind, wenn man so möchte, ein Aufpreis, als Beteiligung sozusagen für das gesponserte Smartphone, also dass die Telekom das überhaupt zulässt so.

In Tarifen mit Top-Smartphone beträgt diese Beteiligung sogar 20 €.

 

@magenta99

 

Wenn Du nicht gleich zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (MVLZ) ein neues Top-Smartphone ordern möchtest, weil Du auf ein neues wartest, das erst herauskommt, dann hättest Du die Möglichkeit, nach Ablauf der MVL auch einen Tarifwechsel in den gleichen Tarif aber "ohne Handy" zu machen.

Sparst Du erst einmal 20 € monatlich. Die MVLZ beträgt dann zwar auch wieder 24 Monate aber nach Ablauf von 3 Monaten bereits (oder auch später) kannst Du erneut einen Wechsel auf den Tarif mit Top-Smartphone machen, wenn das Wunsch-Handy dann da ist, auch wieder mit neuer MVLZ von 24 Monaten, ohne das der Rest der alten MVLZ angehängt wird. 

 


Deswegen spreche ich die ganze Zeit von Subvention und habe „abbezahltes“ in Anführungsstriche gesetzt. Das es sich nicht um Ratenkauf sondern um Subvention handelt sollte damit klar sein! 

 

Der Vorschlag einer Vertragsverlängerung ohne Handy mit anschließender Änderung (sobald das Wunschsmartphone erhältlich ist) ist sinnvoll. Man muss dann nur eben schauen, ob’s mit der dreimonatigen Sperre zeitlich passt.

Man kann ja die Vertragsverlängerung auf ohne Handy bereits den einen Monat vor dem Mindestvertragsverlanerungsende durchführen, sodass man noch einen zusätzlichen Monat 20€ sparen würde.

@magenta99

 

Es gibt keine Ausnahmen bei der vorzeitigen Verlängerung. Warum dir der Zuschlag nicht im Warenkorb angezeigt wird ist natürlich komisch.

 

Spätestens aber wird der Zuschlag dann per Mail nach der Bestellung bestätigt (was m.E. nicht ganz korrekt wäre).

Ich erinnere mich, dass alle Kosten, die bei einem Online Einkauf entstehen auf einer Seite zusammengefasst sein müssen und mit einem Klick auf "Jetzt bezahlen" oder "Zahlungspflichtig bestellen" vom Kunden bestätigt werden.

 

VG