Welches Datum gilt bei Widerruf?

Gelöst

Liebe Community, liebes Telekomteam

 

Nach Pfingsten werde ich für eine Bekannte per Telefon einen neuen Tarif bestellen. Die Telekom kündigte ihr, weil ihr Telefontarif veraltet ist. Internet hat sie nicht.

 

Im Falle eines Widerrufs kann dies nur per Post erfolgen. Dabei irritiert mich das Datum der Frist. In der Widerrufsinfo heißt es:

 

“Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.“

 

Was ist mit Vertragsabschluss gemeint? Ist das das Datum der AB?

Kann nicht sein. Oftmals  kommt die postalische AB erst nach Tagen an, vor allen Dingen wenn, so wie momentan, Feiertage gehäuft auftreten und die Bearbeitung länger dauern kann. Die Telekom schreibt ausschließlich von 14 Tagen, d.h., dass auch Sonn- und Feiertage mitgerechnet werden. Laut BGB gilt der Posteingangsstempel auf dem Umschlag.

 

Übrigens, in den AGB's finde ich gar nichts über das online Widerrufsrecht. Kann aber auch sein, dass ich den Punkt nicht fand.

 

Ich wünsche Euch ein schönes Pfingstfest,

Marlise

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

In den AGB findest du genau, wann der Vertragsschluss ist.

Mehr Infos
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.

Deine Widerrufsfrist beginnt ab den Moment, bei dem du wirksam über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.

Bei Online Bestellungen also schon ab dem Moment, bei dem du den Haken für die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung setzt.

 

Dennoch nimmt die Telekom das Datum der Auftragsbestätigung - wenn die per Mail zugestellt wird ab dann genau die 14 Tage. Für den Versand per Post rechnet die Telekom noch ein paar Tage karrenz mit drauf. 

 

Das Datum der Bearbeitung spielt hierbei keine Rolle sondern der Eingang des Schreibens bei der Telekom. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Vertragsschluss und Beginn der Widerrufsfrist (bei teleonisch/online Beauftragung) ist bei einem Zugangstarif in der Regel der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Das kann per Briefpost erfolgen - aber u.U. auch per E-Mail.

Lösung

In den AGB findest du genau, wann der Vertragsschluss ist.

Mehr Infos
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.

Deine Widerrufsfrist beginnt ab den Moment, bei dem du wirksam über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.

Bei Online Bestellungen also schon ab dem Moment, bei dem du den Haken für die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung setzt.

 

Dennoch nimmt die Telekom das Datum der Auftragsbestätigung - wenn die per Mail zugestellt wird ab dann genau die 14 Tage. Für den Versand per Post rechnet die Telekom noch ein paar Tage karrenz mit drauf. 

 

Das Datum der Bearbeitung spielt hierbei keine Rolle sondern der Eingang des Schreibens bei der Telekom. 

Lieber @muc80337_2,

 

ganz lieben Dank für Deine Antwort.

 


@muc80337_2@  schrieb:

Vertragsschluss und Beginn der Widerrufsfrist (bei teleonisch/online Beauftragung) ist bei einem Zugangstarif in der Regel der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung.


Zugang der schriftlichen AB heißt also Posteingangsstempel. Ich habe das Gefühl, da drückt sich die Telekom etwas schwammig aus.

 

Per Mail geht nicht. Sie hat kein Internet.

 

Lieber @muc80337_2, ich wünsche Dir ein erholsames Pfingstfest,

 

Marlise

Gelöschter Nutzer

@Marlise  schrieb: Die Telekom kündigte ihr, weil ihr Telefontarif veraltet ist.

Wurden in dem Anschreiben auch (neue) Tarife genannt, zu denen sie wechseln kann, und falls ja, welche?

Lieber @CyberSW,

 

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Die Bekannte hat kein Internet und somit auch keinen E-Mailaccount. Ich werde per Telefon bestellen.

 

Notfalls müssen wir in einen Telefonshop. Aber die Bekannte ist krank und hat momentan Mühe, das Haus zu verlassen. Eventuell muss ich ein Bestellformular holen, das sie dann unterschreibt und ich wieder in den Shop zurückbringe. Eigentlich will ich mir das ersparen.

 

Schönes Pfingsten lieber @CyberSW,

Marlise

 

 


@Marlise@  schrieb:

Lieber @CyberSW,

[...]

Notfalls müssen wir in einen Telefonshop. Aber die Bekannte ist krank und hat momentan Mühe, das Haus zu verlassen. Eventuell muss ich ein Bestellformular holen, das sie dann unterschreibt und ich wieder in den Shop zurückbringe. Eigentlich will ich mir das ersparen.


[...]

 

Beim Vertragsabschluß in einem Ladengeschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Ergo: Auch keine Widerrufsfrist.

 

Dann auch schöne Pfingsten, Marlise

 

VG kws


@Marlise@  schrieb:
Zugang der schriftlichen AB heißt also Posteingangsstempel.
Ich habe das Gefühl, da drückt sich die Telekom etwas schwammig aus.

Zugang bedeutet, sobald diese Post im Briefkasten liegt:  Zustellung.

 

Manche behaupten frech, ab Kenntnisnahme.

So blöd kann man ja wohl kaum sein...

 

Lieber @Gelöschter Nutzer,

 


@Gelöschter Nutzer@  schrieb:

Wurden in dem Anschreiben auch (neue) Tarife genannt, zu denen sie wechseln kann, und falls ja, welche?


Da bin ich momentan überfragt. Die ganzen Unterlagen befinden sich bei ihr. Es ist ihr ein gutes Alternativangebot gemacht worden, soweit ich das beurteilen kann. Ich treffe sie erst wieder nach Pfingsten.

 

Aber Du wirst selbst wissen, dass telefonische Bestellungen oftmals unbeabsichtigte Missverständnisse beinhalten können, und ich möchte keinen Fehler machen. Die einzige Kommunikation für meine Bekannte nach draußen ist das Telefon.

 

Liebe  Pfingstgrüße,

Marlise

Gelöschter Nutzer

@Marlise@  schrieb:

Aber Du wirst selbst wissen, dass telefonische Bestellungen oftmals unbeabsichtigte Missverständnisse beinhalten können, und ich möchte keinen Fehler machen.


Es könnte halt sein, daß nur Telefontarife mit dem Zusatz "IP (Regio)" angeboten werden. Dafür ist dann ein Router nötig. Der wird zwar kostenlos zur Verfügung gestellt und installiert, aber das "Gesamtpaket" kann man nur über die in dem Anschreiben genannte Hotline-Nummer bestellen.


@Marlise@  schrieb:

Da bin ich momentan überfragt. Die ganzen Unterlagen befinden sich bei ihr. Es ist ihr ein gutes Alternativangebot gemacht worden, soweit ich das beurteilen kann. Ich treffe sie erst wieder nach Pfingsten.


https://www.youtube.com/watch?v=kMnnnRBgnjw

 

Laut dem offiziellen Telekom-Video zur Umstellung auf IP, gibt es keine

Kündigung, wenn jemand einen reinen Analog-Telefon-Anschluß hat.

Da wird einfach nur eines Nachts innerhalb von Minuten umgestellt.

Und die ganze Hardware bleibt genau so, wie sie ist, weil im Verteiler

eine POTS-Karte eingebaut wird, die IP in Analog-Telefon umwandelt.

Genau so, wie bei den TAE hinten am Router.

 

Im Video wird ganz zu Anfang gesagt, daß Kunden, die nur

telefonieren wollen, sich um nichts kümmern müssen!

 

 

Lieber @kws,

 

herzlichen Dank für Deine Antwort.

 


@kws@  schrieb:
[...]

Beim Vertragsabschluß in einem Ladengeschäft gibt es kein Widerrufsrecht. Ergo: Auch keine Widerrufsfrist.

 

Dann auch schöne Pfingsten, Marlise

 [...]


Das ist mir schon klar.

 

Die Konditionen für einen neuen Tarif sind soweit in Ordnung, sodass sie den Vertrag unterschreiben könnte. Ich lese den Vertrag vor einer Unterschrift nochmals durch und vor allen Dingen informiere ich mich stets  vorab über das Produkt, das ich erwerben möchte. Bisher schaffte es noch kein Shop mir etwas aufzuschwatzen.

 

Notfalls wende ich mich nochmals an Euch.

 

Schönes Pfingsten lieber @kws,

Marlise

Lieber @maglite,

 

ganz lieben Dank für Deine Informationen.

 

Die Telekom hat ihr aber den Tarif gekündigt weil er veraltet ist. Sie muss also einen neuen beantragen. Die Umstellung soll laut Telekom “lautlos“, also automatisch erfolgen. Wir werden sehen. Ich werde nochmals nachfragen.

 

Liebe Pfingstgrüße,

Marlise

@maglite

 

Und die ganze Hardware bleibt genau so, wie sie ist, weil im Verteiler

eine POTS-Karte eingebaut wird, die IP in Analog-Telefon umwandelt.

Nein, das ist nicht korrekt.

Die POTS-Karten gibt es nur im Vermittlungsnetzknoten, nicht outdoor in den MGF an der Straße.

Gibt es keine direkte Kabelverbindung, weil zum Beispiel der Anschluss derzeit noch über eine Vorfeldeinrichtung realisiert ist, dann muss der vorhandene Tarif gekündigt werden und als Ersatz ein Call Start IP (regio) gebucht werden. Beim Kunden ist dann ein Router erforderlich.


@Marlise@  schrieb:

Lieber @maglite,

Die Telekom hat ihr aber den Tarif gekündigt weil er veraltet ist.

Sie muss also einen neuen beantragen.

Die Umstellung soll laut Telekom “lautlos“, also automatisch erfolgen.

Wir werden sehen. Ich werde nochmals nachfragen.


Es wird so sein, daß der Vertrag quasi in einem Zug 'umbenannt' werden muß.

 

In einigen wenigen Fällen muß doch ein Router zum Kunden in die Wohnung.

Der ist dann aber kostenlos und wird kostenlos installiert.

In diesen Fällen ist dann bei Stromausfall leider alles tot.

 

Lieber @Hubert Eder,

 


@Hubert Eder@  schrieb:
[...]

Nein, das ist nicht korrekt.

 

Gibt es keine direkte Kabelverbindung, weil zum Beispiel der Anschluss derzeit noch über eine Vorfeldeinrichtung realisiert ist, dann muss der vorhandene Tarif gekündigt werden und als Ersatz ein Call Start IP (regio) gebucht werden. Beim Kunden ist dann ein Router erforderlich.

[...]


Es ging auch darum, ob sie einen Router benötigt oder nicht. Sie braucht keinen, weil sie in einem Gebiet wohnt, in dem kein Router erforderlich ist. Die Umstellung erfolgt automatisch.

 

Schade, dass ich momentan keine Unterlagen habe. Für die automatische Umstellung gibt es einen Extratarif. Irgendetwas mit “regio“ ist mir auch noch im Gedächtnis. Der Tarif ist sogar ein paar Cent preiswerter als der vorherige. Allerdings bekommt sie für's Festnetz nur 120 Freiminuten anstatt wie gehabt 240 min.

 

Schöne Pfingsten lieber @Hubert Eder,

Marlise

@Marlise

Ich persönlich würde mir übrigens ziemlich sicher keinen Festnetz rein analogen Telefonanschluss zulegen. Die hauptsächlichen möglichen Gründe für einen Festnetzanschluss ohne DSL sind für mich wenige

  • günstigere Auslandsgespräche
  • andere in Deutschland können einen u.U. günstiger erreichen (so sie keinen nationalen Allnet-Flat-Tarif haben)

Gegen einen analogen Telefonanschluss spricht, dass die Gespräche in Mobilnetze sehr teuer sind - und dass die Grundgebühr für den analogen Telefonanschluss mittlerweile sehr hoch ist im Vergleich zu manchem Mobilfunkvertrag. Beispielsweise congstar 500 Gesprächsminuten kosten monatlich 8 Euro...

 

 

Gelöschter Nutzer

@Marlise@  schrieb:

Schade, dass ich momentan keine Unterlagen habe.


Schau Dir jedenfalls alle Unterlagen nochmal genau an und frag hier nochmals nach, falls irgendwas unklar ist.

Lieber @muc80337_2,

 


@muc80337_2@  schrieb:

[...]

Gegen einen analogen Telefonanschluss spricht, dass die Gespräche in Mobilnetze sehr teuer sind - und dass die Grundgebühr für den analogen Telefonanschluss mittlerweile sehr hoch ist im Vergleich zu manchem Mobilfunkvertrag. Beispielsweise congstar 500 Gesprächsminuten kosten monatlich 8 Euro...

[...]


Sie bezahlt sowohl für den alten wie auch für den neuen Tarif ca. 22,00 € Grundgebühr. Die Gebühr pro Minute habe ich nicht im Kopf, aber sie sind nahezu identisch.

 

Die Mobilgebühren sind hoch: ¢ 19,00/minute. Sie hat noch ein Handy, mit dem man nur telefonieren kann. Ihr Sohn richtete ihr bei Vodafone einen Account ein. Aber da ist sie noch am Lernen.

 

Congstar find' ich gut. Mobil bin ich auch bei congstar. Wenn das nichts wird mit Vodafone, wechseln wir zu congstar. Da kenne ich mich besser aus.

 

Liebe Grüße und lass' es Dir gutgehen,

Marlise

Danke @Gelöschter Nutzer,

 


@Gelöschter Nutzer@  schrieb:

Schau Dir jedenfalls alle Unterlagen nochmal genau an und frag hier nochmals nach, falls irgendwas unklar ist.


Werde ich machen.

 

Liebe Grüße

Marlise

Lieber @Has,

 

danke für den Link. In den Telekom-AGB's fand ich auch keine eindeutige Erklärung.

 

Liebe Grüße

Marlise


@Marlise@  schrieb:

danke für den Link. In den Telekom-AGB's fand ich auch keine eindeutige Erklärung.


Es ist so, wie ich bereits schrieb.

Laut Gesetz!:

Die Frist beginnt ab Vertragsschluß [BGB §356 (2) 2.].

Die Frist beginnt aber nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung [BGB §356 (3)].

(Darin wird Bezug genommen auf das EGBGB.)

 

Der Vertragsschluß kann ebenfalls nicht vor Erhalt des

Vertragsdokumentes (AB) stattgefunden haben.

Denn man erhält entweder eine AB oder eine Absage oder nichts.

Vor Erhalt einer AB hat kein Vertrag begonnen.

 

Viele denken, daß durch eine Bestellung ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Dem ist nicht so!, sondern man hat lediglich ein Angebot wahrgenommen.

 

Lieber @maglite,

 

vielen Dank, dass Du Dir die Mühe machtest.

 

Meine Frage ist aber: Welches Datum gilt nach Erhalt der Auftragsbestätigung: Gilt das Datum der AB oder das Datum auf dem Umschlag, also der Posteingangsstempel?

 

Wenn wir Rechtssachen bearbeiten und ein Dokument nicht per Einschreiben erhalten, wird immer der Briefumschlag an das Dokument angeheftet. Der Datumsstempel auf dem Umschlag ist ausschlaggebend für den Beginn einer Frist.

 

Der Versand eines Schriftstücks kann aus verschiedenen Gründen immer verzögert werden. Beispiel: Was ist, wenn ich heute eine AB versende und sie kommt beim Empfänger erst eine Woche später an?

 

Ich wünsche Dir ein schönes Pfingstfest,

Marlise