Widerruf Vertragsverlängerung bei Abholung im Shop

Gelöst

Guten Morgen, liebe Gemeinde!

 

Ich wende mich mit meinem Anliegen an euch, da ich telefonisch nicht weiterkam und an dieser Stelle noch nicht zu Rechtsmitteln greifen möchte.

Am 9.6.2018 verlängerte ich online meinen bestehenden Vertrag und wählte dazu ein Mobiltelefon. Ich wählte die Option, das Gerät im naheliegenden Shop direkt abzuholen und tat dieses auch, da ich sowieso in der Nähe gearbeitet habe. Dort kam es noch zur Unterschrift und der Herausgabe des Gerätes. Bis dahin alles prima.

Nun kam es zu einer beruflichen Umstellung und der gewählte Tarif wäre für meine Bedürfnisse überdimensioniert gewesen, also wählte ich die Inanspruchnahme meines 14-tägigen Widerrufrechts und kontaktierte am 22.06.2018 die Telekom, dass ich von diesem Gebrauch mache.

Ein paar Tage später erreichte mich ein Anruf eines Mitarbeiters, dass der Vertrag nicht widerrufen werden könne, da er im Shop abgeschlossen wurde. Da war ich doch recht verwundert, immerhin habe ich alles online abgeschlossen und auch im Shop keinen Hinweis bekommen, ich würde nun mit dem Shopinhaber einen Vertrag eingehen. Der einzige Weg aus dem Vertrag wäre die Frage nach Kulanz beim Shop selber. Nun war ich sehr irritiert, bzw. verunsichert und kam die nächste Zeit leider nicht mehr zu diesem Shop, um das zu klären und telefonisch war dort leider auch niemand zu erreichen (AB scheint dort dauerhaft an zu sein/Rückruf kam nicht zustande).

Nun musste ich das erst mal alles auf mir sitzen lassen und lies den Vertrag weiterlaufen, allerdings doch recht gefrustet.

So entdeckte ich per Zufall vor ein paar Tagen einige Foreneinträge, die ein ähnliches Problem beschreiben und nahm gestern erneut Kontakt zur Telekom auf, um die Angelegenheit nochmals zu klären. Die Dame am Telefon war sehr nett und sagte mir nach Rücksprache auch, dass der Widerruf doch rechtens war und der damals anrufende Kollege wohl eine falsche Rechtsauffassung hatte, mir ergo mein Widerrufsrecht verweigerte. Die fragte mich, wie wir das ganze lösen könnten und ich erwiderte, dass ich gerne Kunde bleiben möchte, allerdings einen niedrigeren/günstigeren Vertrag wählen würde. 

Nach einer Rücksprache mit der Beschwerdeabteilung allerdings hatte sie keine guten Nachrichten für mich und gestand mir, dass sie an dieser Stelle leider nichts für mich tun könne, da ich dafür leider zu spät anrufe. Da hätte ich mich früher melden müssen (Aussage Beschwerdestelle). 

Nun ist es leider so, dass der Vertrag in der jetzigen Form nach der allgemein gültigen Rechtslage keinen Bestand haben dürfte, da der Widerspruch in einer gültigen Form rechtzeitig und auf den Vertrag bezogen abgegeben wurde.

An dieser Stelle nun meine Frage, was ihr als Team noch machen könnt, bevor ich mir hierzu meinen Rechtsbeistand hinzuziehe.

 

Freundliche Grüße Fröhlich

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @woberschal,

ich habe mir den gesamten Beitrag aufmerksam durchgelesen. Dass im Shop damals einer Rücknahme nicht zugestimmt wurde, ist für dich ärgerlich aber auch richtig. Denn das Smartphone hätte zurückgeschickt werden müssen, da der Shop nur als abweichende Lieferanschrift angegeben war und er das Gerät nicht in sein Lager hätte nehmen dürfen.
Hinzu kommt, dass sich die Höhe der einmaligen Zuzahlung für das Smartphone nach dem Tarif richtet (je höher der Tarif desto günstiger die Einmalzahlung).
So leid es mir tut, ich werde hier nichts ausrichten können. Ich kann dir aber zumindest in Aussicht stellen, dass bei ein Wechsel in einen geringeren Tarif nach einem Jahr Laufzeit möglich ist (mit wenigen Ausnahmen). Hier findest du die Infos zum Tarifwechsel.
Wenn du deine Mobilfunkrufnummer im Community-Profil hinterlegst, können wir den Wechsel bereits per Zeitauftrag hinterlegen.

Viele Grüße
Jasmin B.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@woberschal

Zur Wahrung des Widerrufsrechts hätte einfach das Handy mit dem Retourenschein :http://www.telekom.de/retoure innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendet werden müssen.

 

Siehe AGB: (Widerrufsbelehrung)

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrags oder einer Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt

Darüber wurde ich ihm Rahmen der Durchführung nicht hingewiesen, der Widerruf (um die Frist zu wahren) erfolgte per Email, so wie gefordert. Es wurde die Dienstleistung als der Kauf des Gerätes widerrufen.
Das ganze ist für mich aber nicht Zielführend, da es ja darum geht, dass mir das Widerrufsrecht verwehrt wurde.

@woberschal

Ich denke mal, Du bist in der Lage das Internet zu nutzen, (sonnst wärst Du ja nicht hier im Forum Idee )

Scroll mal ganz einfach die ganz nach unten - da findest Du links - unter Anderem auch zu den AGB.

Klick auf AGB - dann beim alphabetischem Filter auf W und dann auf "Widerruf" und dann "Widerruf Mobilfunk".

 

Da steht auch eindeutig:

Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt.

 

Bedeutet: Wenn das Gerät zurückgesendet worden wäre - hätte man Dir gar nicht das Widerrufsrecht verwehren können Idee

Der Kaufvertrag wäre widerufen worden und gleichzeitig der Vertrag.

 

Manchmal muss man sich auch etwas kümmern.

Das jetzt nach einen über halben Jahr noch was zu reissen ist, ist mehr als unwarscheinlich...

Ich nutze jetzt einfach mal Copy and Paste, um die Zeilen der Widerrufsbelehrung hier hinein zu kopieren.

 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in
Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Telefon: 0800 33 02202
Fax: 0800 1313100
E-Mail: kundenservice.mobilfunk@telekom.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Darin ist nirgends davon die Rede, dass es reichen würde, mittels Rücksendung einen Widerruf zu erwirken.

 

Wie gesagt: Sollte sich hier keine Lösung ergeben, wird der Weg über den Anwalt gewählt. Und mir unterschwellig vorzuhalten, ich wäre nicht in der Lage, das Internet zu nutzen, grenzt schon an Dreistigkeit.

Noch etwas: Das Gerät wurde nicht versendet, es erfolgte die Ausgabe im Shop. Und wenn mir gesagt wird, es könne nur über die Kulanz des Shopbetreibers laufen, wieso sollte ich das Gerät dann an die Telekom selbst versenden?

@woberschal

Bitte das ganze Widerufsformular lesen (und nicht nur die Hälfte).

Genau unter dem von Dir kopiertem Fenster (das Du auch nur zum Teil kopiert hast) steht (wie bereits oben schon von mir kopiert und eingefüht):

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrags oder einer Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt.

 

Den Rest habe ich oben schon geschrieben.

Retourenschein ausdrucken, Gerät einpacken und dann zurücksenden...

 

Und wenn Du Dich vor einem Halben Jahr dazu hier mal gemeldet hättest, hättest Du sicher auch da schon die passende Info dazu erhalten Idee

Jetzt, wo das "Kind in den Brunnen gefallen ist", ist da nicht mehr wirklich was zu retten.

Wir reden hier aneinander vorbei. Das bringt alles nichts. Da Sie ja nicht gewillt sind zu helfen und der Meinung sind, dass der Widerruf nicht gültig sei, werde ich nun doch den Weg über den Anwalt wählen. 

Fakt ist: der Widerruf wurde eingereicht für das Gerät als auch für den Vertrag selbst. 

Noch was: Der Widerruf wurde ausgeübt, fristgerecht und in einer genehmigten Form. Daher muss ich hierbei ihre Option gar nicht erst in Betracht ziehen.

Wurde das Gerät denn zurückgegeben oder zurückgeschickt? 


@woberschal  schrieb:

 

Nun musste ich das erst mal alles auf mir sitzen lassen und lies den Vertrag weiterlaufen, allerdings doch recht gefrustet.

 


Wie ist das zu verstehen mit dem "weiterlaufen" des Vertrages?

Handy und SIM-Card in Betrieb genommen und genutzt?

Rechnungen bezahlt oder abgebucht worden (sind ja inzwischen schon über 6 Monate)?

 

Falls das so sein sollte, denke ich dürfte das so sein, dass Du zwar einen Widerruf gemacht hattest, der nicht akzeptiert worden ist, aus welchen Gründen auch immer, dann aber die Nutzung der Sache über 6 Monate, mit Rechnungsbegleichung ohne Widerspruch dazu, zu Deinem jetzigen Vorhaben kontraproduktiv für Dich sein dürfte.

 

Du kannst sicher mal Deinen Anwalt dazu befragen. Das steht Dir natürlich frei. Lass Dich beraten aber ich denke, der wird das so sehen eventuell, wie ich.

 

Ach ja, sicherheitshalber:

Ich bin kein Telekomangestellter und arbeite auch sonst für kein Unternehmen, das mit der Telekom zusammen arbeitet, ok?

Ich nehme einfach nur als Kunde am Kundenforum der Telekom teil.

 

Nein, da mir ja gesagt wurde, ich hätte kein Widerrufsrecht. Somit hatte sich für mich die Sache erst mal erledigt und ich behielt beiderlei.

Bitte lest den 1. Beitrag.

Die Simkarte war ja sowieso seit 2 Jahren in Betrieb, es handelte sich um eine Vertragsverlängerung.

Ich hatte die Lastschrift bereits mehrfach widerrufen, unter der Last der drohenden Konsequenz jedoch immer wieder im Nachhinein gezahlt. 

Danke für Deinen Beitrag, immerhin der erste, der mich nicht digital blossstellen möchte 😉

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @woberschal,

ich habe mir den gesamten Beitrag aufmerksam durchgelesen. Dass im Shop damals einer Rücknahme nicht zugestimmt wurde, ist für dich ärgerlich aber auch richtig. Denn das Smartphone hätte zurückgeschickt werden müssen, da der Shop nur als abweichende Lieferanschrift angegeben war und er das Gerät nicht in sein Lager hätte nehmen dürfen.
Hinzu kommt, dass sich die Höhe der einmaligen Zuzahlung für das Smartphone nach dem Tarif richtet (je höher der Tarif desto günstiger die Einmalzahlung).
So leid es mir tut, ich werde hier nichts ausrichten können. Ich kann dir aber zumindest in Aussicht stellen, dass bei ein Wechsel in einen geringeren Tarif nach einem Jahr Laufzeit möglich ist (mit wenigen Ausnahmen). Hier findest du die Infos zum Tarifwechsel.
Wenn du deine Mobilfunkrufnummer im Community-Profil hinterlegst, können wir den Wechsel bereits per Zeitauftrag hinterlegen.

Viele Grüße
Jasmin B.

Danke für die Antwort. Ich habe nun meine Nummer hinterlegt, wie sieht weiter das Prozedere aus? Soll ich mich erneut telefonisch melden, oder wird sich jemand bei mir melden?

 

mit freundlichen Grüßen 

Vielen Dank für das nette Telefonat @woberschal. Melde dich gern, wenn wir den Tarifwechsel eintragen sollen.

Ein schönes Wochenende und viele Grüße
Jasmin B.

Hallo erneut! Ich hatte heute ein neues Telefonat mit einer Frau Melanie XXXXX der Telekom, welche behauptet, der Widerruf wäre so nicht gültig gewesen. Ich habe ihr jetzt gesagt, dass das ab sofort über den Anwalt läuft und Sie sich aufgrund von Falschaussagen dafür zu verantworten hat. Gerne darf ich auch nochmal kontaktiert werden, allerdings dieses Mal bitte von einer fähigeren Person. 

 

 

Mitarbeitername editiert, Jasmin B. Telekom-hilft Team

Hallo @woberschal,

ich habe deinen Beitrag zum Schutz der Kollegin editiert. Meinst du mit der nicht fähigen Person mich oder die Kollegin und hast du deinen Anwalt bereits eingeschaltet? Dann läuft alles ausschließlich über diesen und wir dürfen uns nicht mehr äußern. Falls du möchtest, dass ich dich noch einmal anrufe, sag mir gern wann es passt und hinterlege bitte im Community-Profil die Kundennummer des Mobilfunkanschlusses.

Vielen Dank und Grüße
Jasmin B.

Bitte entschuldige, ich meinte damit die Kollegin, nicht dich. Rückruf bitte ab 14 Uhr.

 

mit freundlichem Gruß 

Alles klar, ich veranlasse den Rückruf ab 14 Uhr. VG Jasmin B.
Hallo und guten Tag, @woberschal.

Leider habe ich dich eben telefonisch nicht erreichen können.
Passt es dir zu einem späteren Zeitpunkt besser?

Freundliche Grüße
Carolin K.

musste leider ungeplant weg. Bin jetzt wieder erreichbar. Danke für die Mühe.

Gelöschter Nutzer

@Carolin L. 


@woberschal  schrieb:

musste leider ungeplant weg. Bin jetzt wieder erreichbar. Danke für die Mühe.


 

Vielen Dank für das sehr nette Telefonat, @woberschal.

Ich freue mich sehr, dass wir nun gemeinsam eine Lösung finden konnten. Fröhlich
Bitte gib mir ein kurzes Zeichen, wenn ich wieder für dich tätig werden darf.

Bis dahin wünsche ich dir noch einen schönen und hoffentlich entspannten Abend.

Freundliche Grüße
Carolin K.

Huhu! Ich bin gerade kurz davor, einen Tarifwechsel wie angeboten zu vollziehen, bräuchte aber nochmal Deine Hilfe. Wäre es möglich, mich erneut telefonisch  zu kontaktieren?

 

Mit fredunlichen Grüßen! Fröhlich