Widerrufsrecht

Gelöst

Hallo, meine mutter ist 80 und hat ein Smart Fon und eine Vertrag uber 2 Jahre angedreht bekommen von einem Händler.

Ihr altes nicht internetfähiges Handy war einfach nur defekt. Der Händler hat sie einfach betrogen. können wir trotzdem aus dem Vertrag heraus? eine Anzeige kann man offensichtlich nicht machen. Ein alter Vertrag läuft paralell weiter.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hi @ngc3001,

herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community. Wir haben hier keine Möglichkeiten einer Regulierung. Ansprechpartner ist ausschließlich der Händler.

Viele Grüße
Christoph T.

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@ngc3001 

definiere Betrogen- vorgehaltene Waffe?

 

Vermutlich war der Abschluß im Ladengeschäft, dann kannst du (also eigentlich deine Mutter) nur dort um Stornierung des Auftrages auf Kulanzbasis bitten.

? Was hat dann die Telekom damit zu tun? Hier ist die Kommunikation mit dem Händler gefragt.

Und zum 'Andrehen' gehören immer 2.

Und Du willst doch nicht sagen, dass Deine Mutter nicht (mehr) geschäftsfähig ist ?

Hättest Du ggf. früher eingreifen können und die Geschichte mit dem nicht funktionierenden Handy übernehmen können ?


@Stefan  schrieb:

vorgehaltene Waffe?


Das wäre Raub Zwinkernd


@Stefan  schrieb:

@ngc3001 

definiere Betrogen- vorgehaltene Waffe?

 


Eine Waffe braucht man zum betrügen nicht, sie wäre in den meisten Fällen eher hinderlich.

 

Aus §263 StGB (Betrug):

[ ...] Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [...]

 

Wenn man jetzt die teschnische Unbedarftheit einer netten Oma ausnutzt in dem man ihr erzählt dass sie mindestens den Magenta Mobil XL braucht auch wenn klar ist dass sie sich mit dem Handy nur alle Jubeljahre mal ein Taxi rufen will, dann denke ich, ist das mit dem Betrug gar nicht mehr so weit hergeholt.

Gelöschter Nutzer

Wo ist es Betrug, wenn ein (Kauf-)vertrag im einvernehmlichen Verständnis stattgefunden hatte?

 

- Händler wollte etwas verkaufen.

- Kunde hat den Verkauf zugestimmt.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Wo ist es Betrug, wenn ein (Kauf-)vertrag im einvernehmlichen Verständnis stattgefunden hatte?

 

- Händler wollte etwas verkaufen.

- Kunde hat den Verkauf zugestimmt.


Dass der betrogene dem Vertrag mit dem Betrüger zustimmt dürfte regelmäßig Teil eines Betrugs sein.

Gelöschter Nutzer

@lejupp  schrieb:
Dass der betrogene dem Vertrag mit dem Betrüger zustimmt dürfte regelmäßig Teil eines Betrugs sein.

Zum betrügen gehören bekanntermaßen immer noch zwei Parteien:

Die eine Partei die betrügt — die andere Partei die sich betrügen läßt.

Man sollte die Schuld nicht nur bei einer Partei suchen. Zwinkernd

Da man — ich zitiere: "eine Anzeige offensichtlich nicht machen kann", dürfte der Sachverhalt ziemlich klar und deutlich sein.

Lösung
Telekom hilft Team
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Christoph T.