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15.06.2019 16:58
Hallo,
ich habe heute in einem Telekom-Shop einen Vertrag über eine Combicard/FamilyCard abgeschlossen, möchte aber den Vertragsabschluss widerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass wir ich einen im Geschäft abgeschlossen Vertrag nicht widerrufen könne, nur bei Online-Abschluss wäre das möglich.
Ist die Behauptung korrekt? Was kann ich unternehmen?
J.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Kugic schrieb:
Es ist ein Gesetz, dass das nicht geht.
Das stimmt sagen wir mal umgangssprachlich.
"Korrekter" ist es so, dass das Gesetz zum Abschluss im Shop gar nichts speziell sagt.
Sondern das Gesetz räumt einem einfach zusätzliche Rechte ein, wenn man online/telefonisch abschließt.
Bevor das mit dem Internet aufkam war ja der Normalfall, dass man in einem Ladengeschäft etwas gekauft hat - und auch damals hatte man kein Widerrufsrecht. Das gilt nach wie vor.
Manche stationäre Händler räumen u.U. freiwillig ein Rücktrittsrecht ein. Oder lassen den Rücktritt aus Kulanz zu.
Im Mobilfunkbereich sind die Händler aber eher weniger bekannt dafür, solche Kulanz zu zeigen.
Aber probieren kann man es - man muss mit den Leuten vor Ort reden und nicht mit Forderungen kommen (weil man keinerlei Rechtsanspruch hat) sondern mit einer plausiblen (vielleicht sogar: herzzereißenden) Begründung - dann geht vielleicht was.
15.06.2019 17:00 Zuletzt bearbeitet: 15.06.2019 17:04 durch den Autor
Einen in einem Ladengeschäft abgeschlossenen Vertrag kannst du selbstverständlich nicht per Widerrruf aus dem Fernabsatzgesetz widerrufen.
Wenn etwas schief gelaufen ist, wird der Shop aber den Auftrag aber in der Regel stornieren und neu einstellen.
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
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